Sparkassen haben den Vorteil, dass sie, wenn sie gut geführt werden, lokal sehr viel Gutes bewirken.Electrification @ 20 Jul 2012, 20:19 hat geschrieben: Ich kann nur jedem zu genossenschaftlichen Banken raten, bin selber treuer Kunde der Sparda-Bank. Dieses Bankensystem war meines Wissens das einzige dass keine Staatsgelder benötigt hat, zumindest die Sparda-Bank auf jeden Fall nicht.
Die Sparkassen haben doch das Problem dass die Politik da ihre Finger drin hat, das erkennt man auch an dem was man mit den Landesbanken angestellt hat, die haben ja munter und risikoreich mitspekuliert.
Da würde ich das Geld ja noch lieber zu einer Privatbank bringen als zur Sparkasse, aber ich bleibe lieber Genosse.![]()
Allgemeine Diskussion über Politik in Deutschland
Das tut eine vor Ort verwurzelte Genossenschaftsbank in der Regel ja auch - eine demokratischere und für den Normalbürger sinnvollere Form des Bankwesens wäre mir nämlich auch nicht bekannt. Im Gegensatz zur auf Gewinnerzielung ausgelegten Kapitalgesellschaft (... Bank AG) muß die Genossenschaft per se erstmal nur den Nutzen ihrer Mitglieder mehren, nicht möglichst viel Gewinn erzielen. Richtungsweisend ist der Wille der Mitglieder, und es ist dabei jeder Geschäftsanteil gleichrangig. Genossenschafter können auch juristische Personen sein - Vereine, Kommunen etc.pp. - deren Nutzen die Genossenschaft dann nach besten Kräften mehren und fördern kann.JNK @ 20 Jul 2012, 20:46 hat geschrieben: Sparkassen haben den Vorteil, dass sie, wenn sie gut geführt werden, lokal sehr viel Gutes bewirken.
Ein altes, totgesagtes, ein Stück weit auch sozialistisches Prinzip - aber es funktioniert.
München kann jeder. Duisburg muss man wollen!
Sparkassen sind kommunale Kreditinstitute, deren originäre Aufgabe es ist, Spareinlagen von Bürgern zu sammeln und Kredite an die heimische Wirtschaft zu geben. Inhaber (=Gewährsträger) ist die jeweilige Kommune oder die Kreise (Kreissparkasse). Bis in die 1970er Jahre wurden Sparkassenmitarbeiter noch zu kommunalen Beamten ernannt.
Das ist zwar heute nicht mehr so, aber dennoch bestehen Unterschiede zu "Geschäftsbanken". Eigentlich ist eine (deutsche) Sparkasse keine "richtige Bank", denn sie hat kein Eigenkapital. Und daher bestehen auch bei der Bilanz gewisse Unterschiede. Das "Eigenkapital" der Stadtsparkasse Wuppertal ist die Stadt Wuppertal. Den Sparkassen sind daher auch risikoreiche Spekulationen per Gesetz untersagt.
Die Landesbanken sind für die Sparkassen eigentlich "nur" eine Girozentrale, über die sie ihr Zahlungsgeschäfte abwickeln. Neben den Sparkassen stecken aber auch andere Partner mit drin (Bundesländer), die auch mal am großen Rad drehen wollten. Manche haben an einem zu großen Rad gedreht. Das hat aber nur geringe Auswirkungen auf die Sparkassen.
Volks- und Raiffeisenbanken spielten in einer noch anderen Kategorie. Sie waren weder Fisch noch Fleisch. Also keine Sparkassen und keine Geschäftsbanken. Bei den Raiffeisenbanken konnte man einen Zentner Weizen "einzahlen" und einen "Kredit" in Saatgut bekommen. Und das nicht mal Sprichwörtlich, früher war der landwirtschaftliche Warenhandel das Brot- und Buttergeschäft der Raiffeisengenossenschaften. Das Geldgeschäft war nur Nebensache. Die Volksbanken gingen aus dem Mittelständischen Handwerk hervor. In beiden gilt aber das Prinzip des Eigenkapitals. Das Eigenkapital ist die Genossenschaftseinlage aller Mitglieder.
Durch den Zusammenschluss der Volks- und Raiffeisenbanken ist da heute etwas verwischt, aber die Grundstrukturen stimmen noch. Doch auch sie wollen nicht "am großen Rad" drehen, zum Schutz ihrer "Genossen" (und das hat weiß Gott nichts mit den Genossen von Marx, Engels & Co zu tun. Die haben den Begriff nur annektiert.)
Genossenschaftsbanken sind nicht sozialistisch! Jeder hat einen finanziellen Beitrag (Einlage) geleistet.
Das ist zwar heute nicht mehr so, aber dennoch bestehen Unterschiede zu "Geschäftsbanken". Eigentlich ist eine (deutsche) Sparkasse keine "richtige Bank", denn sie hat kein Eigenkapital. Und daher bestehen auch bei der Bilanz gewisse Unterschiede. Das "Eigenkapital" der Stadtsparkasse Wuppertal ist die Stadt Wuppertal. Den Sparkassen sind daher auch risikoreiche Spekulationen per Gesetz untersagt.
Die Landesbanken sind für die Sparkassen eigentlich "nur" eine Girozentrale, über die sie ihr Zahlungsgeschäfte abwickeln. Neben den Sparkassen stecken aber auch andere Partner mit drin (Bundesländer), die auch mal am großen Rad drehen wollten. Manche haben an einem zu großen Rad gedreht. Das hat aber nur geringe Auswirkungen auf die Sparkassen.
Volks- und Raiffeisenbanken spielten in einer noch anderen Kategorie. Sie waren weder Fisch noch Fleisch. Also keine Sparkassen und keine Geschäftsbanken. Bei den Raiffeisenbanken konnte man einen Zentner Weizen "einzahlen" und einen "Kredit" in Saatgut bekommen. Und das nicht mal Sprichwörtlich, früher war der landwirtschaftliche Warenhandel das Brot- und Buttergeschäft der Raiffeisengenossenschaften. Das Geldgeschäft war nur Nebensache. Die Volksbanken gingen aus dem Mittelständischen Handwerk hervor. In beiden gilt aber das Prinzip des Eigenkapitals. Das Eigenkapital ist die Genossenschaftseinlage aller Mitglieder.
Durch den Zusammenschluss der Volks- und Raiffeisenbanken ist da heute etwas verwischt, aber die Grundstrukturen stimmen noch. Doch auch sie wollen nicht "am großen Rad" drehen, zum Schutz ihrer "Genossen" (und das hat weiß Gott nichts mit den Genossen von Marx, Engels & Co zu tun. Die haben den Begriff nur annektiert.)
+#146225 @ , hat geschrieben:Ein altes, totgesagtes, ein Stück weit auch sozialistisches Prinzip - aber es funktioniert.
Genossenschaftsbanken sind nicht sozialistisch! Jeder hat einen finanziellen Beitrag (Einlage) geleistet.
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
Ich will die Genossenschaftsbank ja auch gar nicht schlecht reden. Aber sie ist dem Wohl der Mitglieder verpflichtet, nicht dem der Stadt/Region. Das ist ein wesentlicher Unterschied zur Sparkasse, die dem Wohl der Region/Stadt verpflichtet ist. Es steht der Genossenschaftsbank natürlich frei, sich vor Ort zu engagieren, keine Frage.
Beides sind sinnvolle Institute.
Beides sind sinnvolle Institute.
In Baden-Württemberg versucht die CDU gerade sich von den dubiosen Machenschaften ihres Ex-Vorsitzenden Mappus (und da ist ja wirklich die Frage, was alles noch nicht bekannt ist) zu lösen: Bericht über deren Parteitag.
Nur, werte CDU: Gerade Leute wie Strobl oder Hauk waren zu Mappus Zeiten nicht irgendwelche Unbekannten, insofern klingt die Betroffenheit jetzt recht heuchlerisch. Da würde ich schon sagen: Mitgefangen - Mitgehangen.
Nur, werte CDU: Gerade Leute wie Strobl oder Hauk waren zu Mappus Zeiten nicht irgendwelche Unbekannten, insofern klingt die Betroffenheit jetzt recht heuchlerisch. Da würde ich schon sagen: Mitgefangen - Mitgehangen.
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BGH verzweifelt an Impertinenz des Landgericht Bremens
Ein eigentlich recht empörender Fall aus Bremen ist nun bereits zum zweiten Mal vom Bundesgerichtshof zusammengeschossen worden. Branchenunüblich äußerte der BGH fundamentale Kritik am gesamten Landgericht Bremen und bedauerte sehr, den Fall erneut an ausgerechnet dieses Landgericht zurückgeben zu müssen.
Es handelt sich einen Fall aus dem Jahr 2005 bei dem ein Polizeiarzt mutmaßlich für den Tod eines 35 Jährigen Mannes, der sich wegen vermeintlichen Drogenbesitzes im Körper (Bodybags) in Untersuchungshaft befand. Der diensthabende Polizeiarzt hatte dem Mann mehrfach Brechmittel eingeflöst, an dessen Folgen der Angeklagte letztendlich verstarb. Folgerichtig wurde der Polizeiarzt wegen fahrlässiger Tötung angeklagt, aus fadenscheinigen Gründen jedoch vom Bremer Landgericht freigesprochen. Die Revision vor dem BGH war jedoch zulässig und begründet.
Jedoch schien das Bremer Landgericht die Revisionsentscheidung des BGH wenig zu beeindrucken und der Polizeiarzt wurde abermals freigesprochen und abermals musste sich der BGH nun mit diesem Fiasko befassen. Hier stellte der BGH in ungewöhnlich deutlichen Worten fest, dass die Argumentation des Landgerichts hanebüchend sei und in beinahe impertinenter Art und Weise das Recht mit Füßen trete. Das Landgericht, so der BGH habe es unterlassen "gebotene zwingende Folgerungen" zu ziehen und müsse sich den Vorwurf der "haltlose Unterstellungen zugunsten des Angeklagten" gefallen lassen (lies: das Urteil war von vorneherein so gewünscht und erscheint konstruiert - nicht nur meine Meinung).
Das Landgericht habe argumentiert, der Tod sei durch eine Verkettung unglücklicher Umstände, einem "multifaktorellem Geschehen" eingetreten, Tod durch Unfall also. Gerade daran rieb sich der BGH jedoch, hatte der Polizeiarzt doch bereits nach der ersten "Gabe" des Brechmittels aufgrund des sichtlich schwer gezeichneten Verdächtigen bereits den Notarzt gerufen. Anstatt hier jedoch seine Schlüsse daraus zu ziehen, ging der Polizeiarzt sogar noch weiter und versuchte durch "manuelle Stimulation" mit einem Spatel weiteres Erbrechen hervorzurufen, nicht jedoch ohne den Notarzt zu bitten, vor Ort zu bleiben.
Der BGH ist der Auffassung, dass der 46 Jährige Polizeiarzt nicht nur die Situation hätte erkönnen müssen, sondern sich auch voll und ganz der Gefahr bewusst war, ergo nicht nur grob fahrlässig sondern gar vorsätzlich den Tod des Verdächtigen billigend in Kauf genommen zu haben.
Das i-Tüpfelchen bei der Geschichte ist aber folgender Umstand: man sollte normalerweise davon ausgehen, dass beim Landgericht Bremen einige Zeitgenossen herumgeistern, deren Rechtsaufassung gelinde gesagt pervers ist. Dennoch wird der Fall vom BGH genau an dieses Landgericht zurückgegeben - aus Mangel an Alternativen. Ein weiteres Landgericht gibt es im Staat Bremen nicht und die Strafprozessordnung verbietet den Wechsel des Bundeslandes.
Eine Lücke im föderalen Wahnsinn, hinter dem sich ein GEricht verstecken kann, bei dem ein Teil der Angehörigen im Staatsdienst überhaupt nichts verloren haben.
Edit: Quelle
Urteil des BGHs
Ein eigentlich recht empörender Fall aus Bremen ist nun bereits zum zweiten Mal vom Bundesgerichtshof zusammengeschossen worden. Branchenunüblich äußerte der BGH fundamentale Kritik am gesamten Landgericht Bremen und bedauerte sehr, den Fall erneut an ausgerechnet dieses Landgericht zurückgeben zu müssen.
Es handelt sich einen Fall aus dem Jahr 2005 bei dem ein Polizeiarzt mutmaßlich für den Tod eines 35 Jährigen Mannes, der sich wegen vermeintlichen Drogenbesitzes im Körper (Bodybags) in Untersuchungshaft befand. Der diensthabende Polizeiarzt hatte dem Mann mehrfach Brechmittel eingeflöst, an dessen Folgen der Angeklagte letztendlich verstarb. Folgerichtig wurde der Polizeiarzt wegen fahrlässiger Tötung angeklagt, aus fadenscheinigen Gründen jedoch vom Bremer Landgericht freigesprochen. Die Revision vor dem BGH war jedoch zulässig und begründet.
Jedoch schien das Bremer Landgericht die Revisionsentscheidung des BGH wenig zu beeindrucken und der Polizeiarzt wurde abermals freigesprochen und abermals musste sich der BGH nun mit diesem Fiasko befassen. Hier stellte der BGH in ungewöhnlich deutlichen Worten fest, dass die Argumentation des Landgerichts hanebüchend sei und in beinahe impertinenter Art und Weise das Recht mit Füßen trete. Das Landgericht, so der BGH habe es unterlassen "gebotene zwingende Folgerungen" zu ziehen und müsse sich den Vorwurf der "haltlose Unterstellungen zugunsten des Angeklagten" gefallen lassen (lies: das Urteil war von vorneherein so gewünscht und erscheint konstruiert - nicht nur meine Meinung).
Das Landgericht habe argumentiert, der Tod sei durch eine Verkettung unglücklicher Umstände, einem "multifaktorellem Geschehen" eingetreten, Tod durch Unfall also. Gerade daran rieb sich der BGH jedoch, hatte der Polizeiarzt doch bereits nach der ersten "Gabe" des Brechmittels aufgrund des sichtlich schwer gezeichneten Verdächtigen bereits den Notarzt gerufen. Anstatt hier jedoch seine Schlüsse daraus zu ziehen, ging der Polizeiarzt sogar noch weiter und versuchte durch "manuelle Stimulation" mit einem Spatel weiteres Erbrechen hervorzurufen, nicht jedoch ohne den Notarzt zu bitten, vor Ort zu bleiben.
Der BGH ist der Auffassung, dass der 46 Jährige Polizeiarzt nicht nur die Situation hätte erkönnen müssen, sondern sich auch voll und ganz der Gefahr bewusst war, ergo nicht nur grob fahrlässig sondern gar vorsätzlich den Tod des Verdächtigen billigend in Kauf genommen zu haben.
Das i-Tüpfelchen bei der Geschichte ist aber folgender Umstand: man sollte normalerweise davon ausgehen, dass beim Landgericht Bremen einige Zeitgenossen herumgeistern, deren Rechtsaufassung gelinde gesagt pervers ist. Dennoch wird der Fall vom BGH genau an dieses Landgericht zurückgegeben - aus Mangel an Alternativen. Ein weiteres Landgericht gibt es im Staat Bremen nicht und die Strafprozessordnung verbietet den Wechsel des Bundeslandes.
Eine Lücke im föderalen Wahnsinn, hinter dem sich ein GEricht verstecken kann, bei dem ein Teil der Angehörigen im Staatsdienst überhaupt nichts verloren haben.
Edit: Quelle
Urteil des BGHs
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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Ich weiß nicht ob jemand "Quer" im BR gesehen hat, aber wenn man sich das so ansieht beschleicht einen der üble Verdacht dass Teile der bayerischen Polizei auf dem rechten Auge blind sein oder sogar mit den Rechten sympathisieren könnte.
Was ist von der These zu halten?
Es wäre ein Skandal, aber nach dem peinlichen Auftreten des Staates im NSU-Fall würde mich da nichts mehr wundern.
Was ist von der These zu halten?
Es wäre ein Skandal, aber nach dem peinlichen Auftreten des Staates im NSU-Fall würde mich da nichts mehr wundern.
Die genossenschaftlichen Banken haben aber das Risiko das man bei einer Pleite zumindest teilweise für die Schulden der Bank gerade stehen muss.Electrification @ 20 Jul 2012, 20:19 hat geschrieben: Ich kann nur jedem zu genossenschaftlichen Banken raten, bin selber treuer Kunde der Sparda-Bank. Dieses Bankensystem war meines Wissens das einzige dass keine Staatsgelder benötigt hat, zumindest die Sparda-Bank auf jeden Fall nicht.
Die Sparkassen haben doch das Problem dass die Politik da ihre Finger drin hat, das erkennt man auch an dem was man mit den Landesbanken angestellt hat, die haben ja munter und risikoreich mitspekuliert.
Da würde ich das Geld ja noch lieber zu einer Privatbank bringen als zur Sparkasse, aber ich bleibe lieber Genosse.![]()
Erst mal das, und zweitens haftet bei einer Sparkasse die Kommune oder der KreisJeDi @ 28 Jul 2012, 15:02 hat geschrieben: Warum das? Die BVR-Einlagensicherung sichert die Genossenschaftsanteile mit ab...

Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
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1) Beitrag lesenAutobahn @ 28 Jul 2012, 19:45 hat geschrieben: Erst mal das, und zweitens haftet bei einer Sparkasse die Kommune oder der Kreis![]()
2) Bezogen auf den Beitrag antworten
Bitte in Zukunft an diese Regel halten.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
Was ist an meiner Aussage falsch?Boris Merath @ 28 Jul 2012, 20:30 hat geschrieben: 1) Beitrag lesen
2) Bezogen auf den Beitrag antworten
Bitte in Zukunft an diese Regel halten.
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Dass die Polizei traditionell schon immer ein mehr oder weniger großes Problem mit "rechter Gesinnung" hatte, ist hier eigentlich nichts Neues. Natürlich zieht ein Job, bei dem man mit einer gewissen Machtbefugnis im Alltag vergleichsweise kontrollfrei agieren kann und den "Rechtsstaat" [sic!] so bis zu einem gewissen Grade auch formen kann, entsprechende Klientel an. Die Grenze zwischen rechtskonservativ, aber noch verfassungstreu und einer von der Verfassung nicht mehr gedeckten politischen Einstellung (was ja insbesondere aufgrund des Radikalenerlass - was man davon halten mag sei zweitrangig - eine gewisse Relevanz hat) ist da natürlich nicht immer klar umrissen. Das ist aber grundsätzlich nicht nur ein Problem der Polizei, dieses Problem findet sich auch oft bei privaten Wachdiensten (hier ist das aber zumindest formal weniger problematisch).Electrification @ 28 Jul 2012, 13:25 hat geschrieben: Ich weiß nicht ob jemand "Quer" im BR gesehen hat, aber wenn man sich das so ansieht beschleicht einen der üble Verdacht dass Teile der bayerischen Polizei auf dem rechten Auge blind sein oder sogar mit den Rechten sympathisieren könnte.
Was ist von der These zu halten?
Es wäre ein Skandal, aber nach dem peinlichen Auftreten des Staates im NSU-Fall würde mich da nichts mehr wundern.
Das geht eigentlich jeder Landespolizei so, mal mehr, mal weniger und es ist eigentlich nur eine Frage, wie die entsprechenden Vorgesetzten solche braunen Schafe aussortieren. Da hatte Bayern schon in der Kaiserzeit eine recht lange Leine bzw. eine sehr kurze Leine wenn es um sozialdemokratische/sozialistische/kommunistische Fälle ging.
Eine ganz spezielle Note bekommt man da aber durch das sog. "Unterstützungskommando", bekannter als "USK". Die für seine, naja nennen wir es einmal vorsichtigt "Rigorosität" bekannte Spezialeinheit der bayerischen Einsatzpolizei steht schon seit längerem unter dem Verdacht eine erhebliche Menge an Mitgliedern die dem sog. "rechten Milieu" angehören, zu beherrbergen. Auch wenn man hier wohl einigen Beamten Unrecht tut, man schaue sich diese Meute nur einmal an (so sie sich nicht feige hinter ihren Sturmhauben verbergen) - der Schluss dass in diesem Glatzen- und Stiftenkopfmeer eine ganz erhebliche Zahl an Leuten nicht gerade an kreisrundem Haarausfall leidet, liegt nahe. Falsch verstandener "Corpsgeist" und "Kameradschaft" innerhalb dieser Einheiten, selbst wenn im klaren Widerspruch zu den Idealen des Rechtstaats, sind ebenfalls "typische" Merkmale einer so oder so ähnlich gearteten Gesinnung - keine Beweise, das muss man auch dazu sagen.
Insofern sehe ich das so: die These ist sicherlich nicht falsch, die Beweisführung aber sehr schwierig, da diese mindestens eine wie auch immer geartete objektive Dienstaufsichtsbehörde (und bitte nicht das bayerische Innenministerium...) bedingen würde und das ist ungefähr so wahrscheinlich wie die konsequente Bestrafung von Straftätern in Uniform.
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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DumbShitAwards Beitrag ist natürlich durch ein Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, aber nach meinem Dafürhalten eindeutig auf die links durchwirkte Lehrerschaft in Deutschland zurückzuführen. 

Für die, die sich anmaßen über den Wert und Unwert anderer zu urteilen: Die Würde des Menschen ist unantastbar!
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Alles relativ, wenn Rechts der eigenen Sichtweise die Wand ist...autolos @ 30 Jul 2012, 09:29 hat geschrieben: DumbShitAwards Beitrag ist natürlich durch ein Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, aber nach meinem Dafürhalten eindeutig auf die links durchwirkte Lehrerschaft in Deutschland zurückzuführen.![]()
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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Übrigens ist auch festzustellen, dass verbohrte Ideologen keinen Humor haben.DumbShitAward @ 30 Jul 2012, 11:07 hat geschrieben: Alles relativ, wenn Rechts der eigenen Sichtweise die Wand ist...

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Wenns um die freiheitlich-demokratische Grundordnung geht, dann lasse ich mich gerne als verbohrten Ideologen bezeichnen, notfalls auch humorlos.autolos @ 30 Jul 2012, 11:18 hat geschrieben: Übrigens ist auch festzustellen, dass verbohrte Ideologen keinen Humor haben.![]()
Scheint aber auch, dass Pauschalisierungen mal wieder nur in eine Richtung erlaubt sind.
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
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Jetzt habe ich schon beide Male einen Ironiesmiley gesetzt und es hilft trotzdem nicht. Ich hoffe, Du hast eine Rolltreppe zum Keller, damit Du Dich nicht so anstrengen musst, wenn es mal was zu lachen gibt.DumbShitAward @ 30 Jul 2012, 12:36 hat geschrieben: Wenns um die freiheitlich-demokratische Grundordnung geht, dann lasse ich mich gerne als verbohrten Ideologen bezeichnen, notfalls auch humorlos.
Scheint aber auch, dass Pauschalisierungen mal wieder nur in eine Richtung erlaubt sind.

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Ist es nicht ein Skandal dass man solche Leute nicht entlässt? Da wären wir doch wieder beim rechten Auge.
Polizisten waren Mitglieder von Ku-Klux-Klan-Zweig ... Neue Enthüllungen aus NSU-Akten: Polizisten waren Mitglieder von Ku-Klux-Klan-Zweig - weiter lesen auf FOCUS Online: [url=http://www.focus.de/politik/deutschland/nazi-terror/neue-enthuellungen-aus-nsu-akten-polizisten-waren-mitglieder-von-ku-klux-klan-zweig_aid_791186.html]http://www.focus.de/politik/deutschland/na...aid_791186.html[/url]
Man merkt nur, es gibt immer noch zu viele Menschen die nichts aus der Geschichte gelernt haben und sie könnte sich jederzeit wiederholen, wenn man sieht was latent bei vielen vorhanden ist bzw. was man auch an Kommentaren in Foren von Focus usw. ablesen kann.
Polizisten waren Mitglieder von Ku-Klux-Klan-Zweig ... Neue Enthüllungen aus NSU-Akten: Polizisten waren Mitglieder von Ku-Klux-Klan-Zweig - weiter lesen auf FOCUS Online: [url=http://www.focus.de/politik/deutschland/nazi-terror/neue-enthuellungen-aus-nsu-akten-polizisten-waren-mitglieder-von-ku-klux-klan-zweig_aid_791186.html]http://www.focus.de/politik/deutschland/na...aid_791186.html[/url]
Man merkt nur, es gibt immer noch zu viele Menschen die nichts aus der Geschichte gelernt haben und sie könnte sich jederzeit wiederholen, wenn man sieht was latent bei vielen vorhanden ist bzw. was man auch an Kommentaren in Foren von Focus usw. ablesen kann.
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Bamberger Erzbischof Schick fordert konsequente Anwendung eines 'Blasphemie-Paragraphen'
Wohl auch unter dem Eindruck der noch vor Gericht auszufechtenden Papst-Satire des Magazins Titanic hat sich der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick mit der für ihn typischen Rigorosität zur Wort gemeldet. "Wer die Seele der Gläubigen mit Spott und Hohn verletzt, der muss in die Schranken gewiesen und gegebenenfalls auch bestraft werden", so der Bischof und weiter: "Wir brauchen daher in unserem Staat ein Gesetz gegen die Verspottung religiöser Werte und Gefühle." so schreibt die SZ.
Zwar gibt es bereits in Deutschland einen 'Blasphemie-Paragraphen' (§166 StGB), der entfaltet seine Wirkung allerdings nur, wenn die Äußerung oder Handlung dazu geeignet ist "den öffentlichen Frieden zu stören". Verurteilungen sind freilich äußerst selten, da natürlich ein gewisses Maß an Aufmerksamkeit notwendig ist und dieses Gesetz per definition im Konflikt mit anderen Grundrechten wie der freien Meinungsäußerung oder der Kunstfreiheit steht. Des Weiteren sieht das Menschenrechtskomittee der Vereinten Nationen solche 'Blasphemie-Paragraphen' in §48 des internationalen Pakts über Bürgerliche und Politische Rechte als grundsätzlich inkompatibel zu den allgemeinen Menschenrechten der UN, ausgenommen es handelt sich hier um einen Fall der "Verfechtung nationalen, rassistischen oder religiösen Hasses, welche zur Diskriminierung, Feindseligkeit oder Gewalt anstiftet.".
IMHO:
Ich befürworte das! Aber dann wünsche ich mir auch eine konsequente Anwendung, auch wenn das Personen wie die Herren Ratzinger, Müller (ehemaliger Bischof von Regensburg), Schick selbst oder natürlich den inzwischen selbstzerstörten ehemaligen Ausgburger Bischof Mixa mit ziemlicher Sicherheit ins Gefängnis bringen würde. Ach? So hat der das gar nicht gemeint? Naja, vielleicht lieber ERST denken, dann schwätzen.
Sarkasmus bei Seite: mir scheint, als ob gerade die katholische Kirche langsam aber sicher in arge Legitimationsprobleme kommt. Wie in der Stellungnahme Schicks herauszulesen ist, geht es ja (insbesondere im Titanic-Fall) wohl weniger um Gotteslästerung sondern viel mehr um ein Kritikverbot an gewissen kirchlichen Funktionären. Zwar streicht Schick in seiner Äußerung klar heraus, dass er hier keinen expliziten Schutz der christlichen Religionen meint (alles andere hätte unter Garantie zu einem Shitstorm vom Zentralrat der Juden in Deutschland geführt, von muslimischer Seite ohnehin - zu Recht in meinen Augen), aber was er in Wahrheit fordert ist ja nicht eine Strafbarkeit wie auch immer gearteter Kritik an Weltanschauungen (die würde, wie bereits gesagt, ja auch die katholische Kirche hart treffen), sondern die Strafbarkeit von so gelagerten Äußerungen gegen oder über Funktionären einer institutionalisierten Glaubensgemeinschaft, ergo eines steuerbegünstigten Vereins. Es wäre nichts anderes, als wenn man sich nicht mehr über Uli Hoeneß lustig machen dürfte.
Wohl auch unter dem Eindruck der noch vor Gericht auszufechtenden Papst-Satire des Magazins Titanic hat sich der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick mit der für ihn typischen Rigorosität zur Wort gemeldet. "Wer die Seele der Gläubigen mit Spott und Hohn verletzt, der muss in die Schranken gewiesen und gegebenenfalls auch bestraft werden", so der Bischof und weiter: "Wir brauchen daher in unserem Staat ein Gesetz gegen die Verspottung religiöser Werte und Gefühle." so schreibt die SZ.
Zwar gibt es bereits in Deutschland einen 'Blasphemie-Paragraphen' (§166 StGB), der entfaltet seine Wirkung allerdings nur, wenn die Äußerung oder Handlung dazu geeignet ist "den öffentlichen Frieden zu stören". Verurteilungen sind freilich äußerst selten, da natürlich ein gewisses Maß an Aufmerksamkeit notwendig ist und dieses Gesetz per definition im Konflikt mit anderen Grundrechten wie der freien Meinungsäußerung oder der Kunstfreiheit steht. Des Weiteren sieht das Menschenrechtskomittee der Vereinten Nationen solche 'Blasphemie-Paragraphen' in §48 des internationalen Pakts über Bürgerliche und Politische Rechte als grundsätzlich inkompatibel zu den allgemeinen Menschenrechten der UN, ausgenommen es handelt sich hier um einen Fall der "Verfechtung nationalen, rassistischen oder religiösen Hasses, welche zur Diskriminierung, Feindseligkeit oder Gewalt anstiftet.".
IMHO:
Ich befürworte das! Aber dann wünsche ich mir auch eine konsequente Anwendung, auch wenn das Personen wie die Herren Ratzinger, Müller (ehemaliger Bischof von Regensburg), Schick selbst oder natürlich den inzwischen selbstzerstörten ehemaligen Ausgburger Bischof Mixa mit ziemlicher Sicherheit ins Gefängnis bringen würde. Ach? So hat der das gar nicht gemeint? Naja, vielleicht lieber ERST denken, dann schwätzen.
Sarkasmus bei Seite: mir scheint, als ob gerade die katholische Kirche langsam aber sicher in arge Legitimationsprobleme kommt. Wie in der Stellungnahme Schicks herauszulesen ist, geht es ja (insbesondere im Titanic-Fall) wohl weniger um Gotteslästerung sondern viel mehr um ein Kritikverbot an gewissen kirchlichen Funktionären. Zwar streicht Schick in seiner Äußerung klar heraus, dass er hier keinen expliziten Schutz der christlichen Religionen meint (alles andere hätte unter Garantie zu einem Shitstorm vom Zentralrat der Juden in Deutschland geführt, von muslimischer Seite ohnehin - zu Recht in meinen Augen), aber was er in Wahrheit fordert ist ja nicht eine Strafbarkeit wie auch immer gearteter Kritik an Weltanschauungen (die würde, wie bereits gesagt, ja auch die katholische Kirche hart treffen), sondern die Strafbarkeit von so gelagerten Äußerungen gegen oder über Funktionären einer institutionalisierten Glaubensgemeinschaft, ergo eines steuerbegünstigten Vereins. Es wäre nichts anderes, als wenn man sich nicht mehr über Uli Hoeneß lustig machen dürfte.
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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Ein Volksbegehren für die Abspaltung Bayerns von der Bundesrepublik Deutschland läuft ja schon länger, auch wenn die Initiatoren nicht von der CSU kommen, sondern von der Bayernpartei. Bei diesem Volksbegehren "Freiheit für Bayern" hat man offenbar große Probleme, die 25.000 Unterschriften zu sammeln. Trotz aller Bemühungen hat man immer noch nicht mal ein Drittel zusammen. Allerdings gibt es dafür keine Frist, es kann beliebig lange gesammelt werden.Lazarus @ 11 Aug 2012, 14:58 hat geschrieben: http://www.tz-online.de/nachrichten/politi...nd-2455948.html
Ob der das wirklich ernst meint?
Es muss nicht erwähnt werden, dass das Vorhaben ein gigantischer Nonsens ist. Die dafür aufzubauende Verwaltung und Infrastruktur (inkl. eigener Bahn etwa) dürfte schlicht unbezahlbar sein, sodass der Vorteil des Wegfalls von Zahlungen in den Länderfinanzausgleich schnell kompensiert sein dürften.
Die Bürger scheinen es ja auch nicht ernst zu nehmen, sonst würden sie wie blöd zu den Sammelstellen laufen oder die Unterschriftenlisten herunterladen und ihren Bekanntenkreis nerven. Dass das Volksbegehren viele nicht kennen, spielt auch eine Rolle, aber eine gute Idee hat auch Kraft, sich selbst zu verbreiten.
Da hast du sicher recht TramPolin. Aber wenn da sich jetzt die CSU dafür stark machen sollte, könnte das Ganze durchaus eine neue Dimension bekommen. Bei den Finanzen darf man allerdings nicht nur den Länderfinanzausgleich sehen. Da geht durchaus noch einiges Geld mehr Richtung Berlin. Stichwort z.b. die ganzen Steuern, wie Umsatz- und Ökosteuer....TramPolin @ 11 Aug 2012, 15:08 hat geschrieben:Ein Volksbegehren für die Abspaltung Bayerns von der Bundesrepublik Deutschland läuft ja schon länger, auch wenn die Initiatoren nicht von der CSU kommen, sondern von der Bayernpartei. Bei diesem Volksbegehren "Freiheit für Bayern" hat man offenbar große Probleme, die 25.000 Unterschriften zu sammeln. Trotz aller Bemühungen hat man immer noch nicht mal ein Drittel zusammen. Allerdings gibt es dafür keine Frist, es kann beliebig lange gesammelt werden.Lazarus @ 11 Aug 2012, 14:58 hat geschrieben: http://www.tz-online.de/nachrichten/politi...nd-2455948.html
Ob der das wirklich ernst meint?
Es muss nicht erwähnt werden, dass das Vorhaben ein gigantischer Nonsens ist. Die dafür aufzubauende Verwaltung und Infrastruktur (inkl. eigener Bahn etwa) dürfte schlicht unbezahlbar sein, sodass der Vorteil des Wegfalls von Zahlungen in den Länderfinanzausgleich schnell kompensiert sein dürften.
Die Bürger scheinen es ja auch nicht ernst zu nehmen, sonst würden sie wie blöd zu den Sammelstellen laufen oder die Unterschriftenlisten herunterladen und ihren Bekanntenkreis nerven. Dass das Volksbegehren viele nicht kennen, spielt auch eine Rolle, aber eine gute Idee hat auch Kraft, sich selbst zu verbreiten.
Für mich persönlich weiss eh net so recht, was ich davon halten soll.
Mehr Geld für den ÖPNV-Ausbau in München! Es wird höchste Zeit!
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Wilfried Scharnagl ist aber nicht die CSU. Einen größeren Einfluss dürfte er kaum noch haben, auch wenn er noch an den Sitzungen der CSU teilnimmt.Lazarus @ 11 Aug 2012, 15:14 hat geschrieben: Da hast du sicher recht TramPolin. Aber wenn da sich jetzt die CSU dafür stark machen sollte, könnte das Ganze durchaus eine neue Dimension bekommen. Bei den Finanzen darf man allerdings nicht nur den Länderfinanzausgleich sehen. Da geht durchaus noch einiges Geld mehr Richtung Berlin. Stichwort z.b. die ganzen Steuern, wie Umsatz- und Ökosteuer....
Für mich persönlich weiss eh net so recht, was ich davon halten soll.
Ich gehe jede Wette ein, dass es da keine ernsthaften Bemühungen zum Ausstieg Bayerns geben wird, da halte ich die Wiedereinführung der D-Mark 1.000 Mal wahrscheinlicher, und selbst diese ist nach wie vor extrem unwahrscheinlich.
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Die CSU ist doch viel zu deutschtümelnd, daher wird da nicht viel rauskommen, dazu ist auch die Bevölkerung längst zu deutsch eingestellt.Lazarus @ 11 Aug 2012, 14:58 hat geschrieben: Ob der das wirklich ernst meint?
Die Bevölkerung müsste man erst heranführen, ich erinnere daran dass noch in den 50ern viele Österreicher sich mit Deutschland verbunden sahen und sich dann immer mehr eine Abnabelung (außer bei den rechten Blauen) einsetzte.
Bayern hat mit Österreich mehr gemeinsam als mit Schleswig-Holstein, NRW, Niedersachsen oder sonstigen Staaten. Schade dass der Plan der Amerikaner damals nicht umgesetzt wurde.
Es ändert sich eh nichts, von daher lohnt es sich nicht zu diskutieren...
Grundsätzlich sollte unser Ziel aber sein dass wir Europa als unser Dach ansehen, ein gemeinsames Dach unter Europafahne, mit starken, autonomen Regionen.
Zunächst müsste man doch klären, ob ein Austritt aus der Bundesrepublik vom Grundgesetz überhaupt vorgesehen ist. In Artikel 29 wird zwar etwas über eine mögliche Neugliederung gesagt, die betrifft aber nur Zusammenschlüsse oder Gebietsänderungen untereinander. Das würde auf jeden Fall ein für Verfassungsjuristen sein.
Aber angenommen, es wäre möglich, was käme auf Bayern zu. Eine eigene Verwaltung hat das Land, auch eine eigene Polizei. Auch eine eigene Steuer- und Justizverwaltung. Es müsste aber eine eigene Zollverwaltung aufgebaut werden. Natürlich müsste Bayern für sämtliche Gesetze, die fortan gelten sollen, ein Überleitungsgesetzt beschließen oder eigene Gesetze erlassen.
Das sind aber nur Peanuts, die mit dem vorhandenen Personal bewältigt werden können. Bundesbeamte in Bayern werden dann bayrische Staatsbeamte. Bayern müsste allerdings einen eigenen diplomatischen Dienst aufbauen, eigene Ausweise, Reisepässe und Führerscheine drucken. Das mag sicher auch noch gehen.
Aber dann kommen wir ans eingemachte. Bayern braucht eine eigene Landesverteidigung. Kann man die in Bayern stationierten Soldaten einfach übernehmen oder wird ein Preuße in einer bayrischen Kaserne der Bundeswehr ausgewiesen? Müssen alle Bayern, die freiwillig bei der Bundeswehr Dienst machen und meinetwegen in Niedersachsen stationiert sind, nach Bayern zurück kehren ?
Sind Bayern in der Bundeswehr "Fremdenlegionäre?
Wie verhält es sich - auch im Hinblick auf militärische Einrichtungen - mit Bundesvermögen in Bayern? Dazu zählen auch die Verkehrswege (Bundesstraßen und Autobahnen sowie Bundeswasserstraßen des Bundes). Hier sind auch in neuester Zeit gewaltige Bundesmittel geflossen und sollen wohl auch noch weiter fließen.
Gut, die DB Regio Bayern besteht ja schon, Rüdiger Grube würde sie einfach in Bayrische Bahn (BB) umfirmieren. Bei Station und Service wurde eine neue Tochtergesellschaft, Bayrische Stations- und Servicegesellschaft, gegründet und die Immobilien umgeschrieben. Das gleiche geschieht mit dem Schienennetz. Natürlich wird Bayern dann einen entsprechenden Anteil am Stammkapital der DB AG erhalten
Eine Frage bleibt noch, bleibt Bayern weiter Mitglied der EU und des Euro oder schert es aus und druckt eine eigen Währung, den Gulden zu 60 Kreuzern?
Aber angenommen, es wäre möglich, was käme auf Bayern zu. Eine eigene Verwaltung hat das Land, auch eine eigene Polizei. Auch eine eigene Steuer- und Justizverwaltung. Es müsste aber eine eigene Zollverwaltung aufgebaut werden. Natürlich müsste Bayern für sämtliche Gesetze, die fortan gelten sollen, ein Überleitungsgesetzt beschließen oder eigene Gesetze erlassen.
Das sind aber nur Peanuts, die mit dem vorhandenen Personal bewältigt werden können. Bundesbeamte in Bayern werden dann bayrische Staatsbeamte. Bayern müsste allerdings einen eigenen diplomatischen Dienst aufbauen, eigene Ausweise, Reisepässe und Führerscheine drucken. Das mag sicher auch noch gehen.
Aber dann kommen wir ans eingemachte. Bayern braucht eine eigene Landesverteidigung. Kann man die in Bayern stationierten Soldaten einfach übernehmen oder wird ein Preuße in einer bayrischen Kaserne der Bundeswehr ausgewiesen? Müssen alle Bayern, die freiwillig bei der Bundeswehr Dienst machen und meinetwegen in Niedersachsen stationiert sind, nach Bayern zurück kehren ?

Sind Bayern in der Bundeswehr "Fremdenlegionäre?
Wie verhält es sich - auch im Hinblick auf militärische Einrichtungen - mit Bundesvermögen in Bayern? Dazu zählen auch die Verkehrswege (Bundesstraßen und Autobahnen sowie Bundeswasserstraßen des Bundes). Hier sind auch in neuester Zeit gewaltige Bundesmittel geflossen und sollen wohl auch noch weiter fließen.
Gut, die DB Regio Bayern besteht ja schon, Rüdiger Grube würde sie einfach in Bayrische Bahn (BB) umfirmieren. Bei Station und Service wurde eine neue Tochtergesellschaft, Bayrische Stations- und Servicegesellschaft, gegründet und die Immobilien umgeschrieben. Das gleiche geschieht mit dem Schienennetz. Natürlich wird Bayern dann einen entsprechenden Anteil am Stammkapital der DB AG erhalten

Eine Frage bleibt noch, bleibt Bayern weiter Mitglied der EU und des Euro oder schert es aus und druckt eine eigen Währung, den Gulden zu 60 Kreuzern?
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
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Die Bayernpartei hat im November 2011 den Ausstieg aus dem Euro beschlossen. Favorisiert wird eine Rückkehr zur D-Mark, aber auch eine "bayerische Mark" und die Wiedereinführung des Gulden sind denkbar.Autobahn @ 11 Aug 2012, 18:52 hat geschrieben: Eine Frage bleibt noch, bleibt Bayern weiter Mitglied der EU und des Euro oder schert es aus und druckt eine eigen Währung, den Gulden zu 60 Kreuzern?
http://www.heise.de/tp/artikel/35/35838/1.html
Da sieht man, wie ernst man diese Partei nehmen kann.
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Da ist allgemein anerkannte Auffassung, dass ein Austritt nicht möglich ist - erst recht nicht gegen den Willen des Bundes, da hier der Bundeszwang eintritt.Autobahn @ 11 Aug 2012, 18:52 hat geschrieben: Zunächst müsste man doch klären, ob ein Austritt aus der Bundesrepublik vom Grundgesetz überhaupt vorgesehen ist. In Artikel 29 wird zwar etwas über eine mögliche Neugliederung gesagt, die betrifft aber nur Zusammenschlüsse oder Gebietsänderungen untereinander. Das würde auf jeden Fall ein für Verfassungsjuristen sein.
Wo ist das Problem? Übernimmt man halt erstmal einfach alle deutschen Gesetze. Und auch die Zöllner in Bayern kann man in den bayerischen Staatsdienst übernehmen. Die meisten dürften ja wohl in Bayern wohnen bleiben wollen, und wären sonst arbeitslos.Es müsste aber eine eigene Zollverwaltung aufgebaut werden. Natürlich müsste Bayern für sämtliche Gesetze, die fortan gelten sollen, ein Überleitungsgesetzt beschließen oder eigene Gesetze erlassen.
Wo ist das Problem? Nen eigenen diplomatischen Dienst hat Bayern bereits (wenn auch natürlich nicht flächendeckend), und einen Druckerei aufzumachen sollte jetzt nicht so das Problem sein.Bayern müsste allerdings einen eigenen diplomatischen Dienst aufbauen, eigene Ausweise, Reisepässe und Führerscheine drucken. Das mag sicher auch noch gehen.
Nein, sie müssen natürlich nicht zurückkehren, da die deutsche Staatsangehörigkeit nicht einfach entzogen werden kann. Es dürfte aber genug Soldaten geben, die sich dann dem bayerischen Militär anschließen würden.Aber dann kommen wir ans eingemachte. Bayern braucht eine eigene Landesverteidigung. Kann man die in Bayern stationierten Soldaten einfach übernehmen oder wird ein Preuße in einer bayrischen Kaserne der Bundeswehr ausgewiesen? Müssen alle Bayern, die freiwillig bei der Bundeswehr Dienst machen und meinetwegen in Niedersachsen stationiert sind, nach Bayern zurück kehren ?
Das dürfte natürlich auf Bayern übertragen werden. Deine gewaltigen Bundesmittel stammen übrigens nicht aus dem Restdeutschland für Bayern, sondern stammen aus Bayern selbst, sind allerdings über den Umweg über Berlin wieder nach Bayern zurückgekehrt. Wozu sollten also auch nach einer Abtrennung Bundesmittel fließen müssen? Wenn die bayerischen Steuern in Bayern bleiben würden, könnte Bayern problemlos die dann wegfallenden Bundesmittel kompensieren, und hätte danach sogar noch mehr Geld zur Verfügung als bisher - natürlich auf Kosten des Restes von Detuschland.Wie verhält es sich - auch im Hinblick auf militärische Einrichtungen - mit Bundesvermögen in Bayern? Dazu zählen auch die Verkehrswege (Bundesstraßen und Autobahnen sowie Bundeswasserstraßen des Bundes). Hier sind auch in neuester Zeit gewaltige Bundesmittel geflossen und sollen wohl auch noch weiter fließen.
Wie auch immer - eine friedliche einvernehmliche Trennung von Deutschland wäre sicher möglich, eine Trennung im Streit dagegen wäre nicht machbar.
Die Diskussion ist aber müßig, weil bis auf ein paar Leute hat daran eh niemand Interesse.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
Das ist sowieso Unfug, denn damit würde man der bayrischen Wirtschaft mehr schaden als nutzen. Wenn es überhaupt dazu käme, könnte ich es mir eh nur so vorstellen, das Bayern dann eigenständiges Mitglied der EU und in der Währungsunion würde. Alles andere schadet nämlich mehr, als es wirklich nutzt.TramPolin @ 11 Aug 2012, 19:04 hat geschrieben: Die Bayernpartei hat im November 2011 den Ausstieg aus dem Euro beschlossen. Favorisiert wird eine Rückkehr zur D-Mark, aber auch eine "bayerische Mark" und die Wiedereinführung des Gulden sind denkbar.
http://www.heise.de/tp/artikel/35/35838/1.html
Da sieht man, wie ernst man diese Partei nehmen kann.
Mehr Geld für den ÖPNV-Ausbau in München! Es wird höchste Zeit!