
Freiham-Diashow von Stadtneurotiker auf Flickr
Das, was bis jetzt steht, erinnert fatal an die architektonischen Belanglosigkeiten in der Messestadt, im Arnulfpark, am Ackermannbogen, etc...
Muß ich mich furchtbar alt fühlen, wenn ich mich dunkel daran erinnern kann?Electron @ 6 Jan 2012, 21:26 hat geschrieben: stand früher (also in den 70ern, ich habs nicht mehr gesehen, zu der Zeit habe ich mich noch nicht in MUC aufgehalten...) das Einkaufszentrum des Schwabylon
Also meiner Meinung nach müsste man ausnahmslos alle (!) Gebäude die man sieht abreißen lassen. Bevor jetzt wieder einer sagt man muss diese Epoche verirrten Geschmacks erhalten, will ich darauf hinweisen dass wohl Deutschland wahrscheinlich das einzige Land ist dass auch hässliche Schandflecke erhalten will statt was neues modernes hinzusetzen.Electron @ 6 Jan 2012, 21:26 hat geschrieben: Heute bin ich an der Leopoldstraße entlang. Nachdem hier in der nächsten Zeit die Abrissbagger anrücken werden (das graue Wetter heute passte dazu), wollte ich noch einmal den Iststand festhalten. Bevor jemand schreit - ich habe mich ausschließlich auf für Fußgänger legal begehbaren Wegen aufgehalten...
Für was gibt es Fotoapparate und Videogeräte? In Bildern und Verfilmt kann man alles für die Nachwelt erhalten, aber muss man die Augen jeden Tag damit verstören?Electron @ 6 Jan 2012, 22:35 hat geschrieben: Trotzdem ist es doch legitim, auch diese Architektur, die vielleicht nicht in der Gesamtheit schön ist, aber in vielen Details doch hochinteressant ist, einmal festzuhalten.
Das wäre ein dramatisches Problem. Da kauft man sich eine Wohnung, und irgendwann muss das Haus vielleicht abgerissen werden.Boris Merath @ 6 Jan 2012, 23:13 hat geschrieben:Zu den Wohnhochhäusern: Auch bei denen ist fraglich, wie lange die noch leben. Ich habe hier mal mit einem Bewohner der Hochhäuser ein interessantes Gespräch gehabt. Die Wohnhochhäuser waren ursprünglich laut ihm wohl teilweise sogar Luxusappartemants, inzwischen ist die Bausubstanz aber wohl in sehr schlechtem Zustand. Laut diesem Bewohner gibt es teilweise wohl statische Probleme, so dass fraglich ist wie lange die Häuser noch erhalten werden kann. Ob diese Aussage stimmt, kann ich aber natürlich nicht nachprüfen.
Man hat immer noch den Eigentumsanteil am Grundstück. Das Grundstück wiederrum hat auch noch das Baurecht für ein Wohnhochhaus.TramPolin @ 7 Jan 2012, 17:35 hat geschrieben: Das wäre ein dramatisches Problem. Da kauft man sich eine Wohnung, und irgendwann muss das Haus vielleicht abgerissen werden.
Frage: Hat man dann eigentlich als Eigentümer alles verloren? Immerhin hat man ja das Grundstück auch miterworben.
Die schwarzen Asbestplatten gibt es nur bei zwei Wohnanlagen, allerdings ist es denkbar, dass auch (hellere) Verkleidungen anderer Wohnanlagen Asbest enthalten. Auch kann natürlich auch im Gebäudeinneren Asbest verwendet worden sein. Im Falle der Kirche spricht sehr viel dafür, zumal man in der Zeit auf Asbest gesetzt hat.LugPaj @ 8 Jan 2012, 11:20 hat geschrieben: Die Plattenbauten aus den 50igern stehen auch noch, weshalb ich nicht erwarte, dass wir bald eine Abrisswelle in Neuperlach erleben werden. Asbest kann natürlich ein Grund sein.
Spätestens, wenn ein Statiker zu dem Ergebnis kommt, dass das Haus einsturzgefährdet ist, bleibt nur die Sanierung und wenn diese technisch nicht mehr möglich oder zu aufwändig ist, nur der Abriss.TravellerMunich @ 8 Jan 2012, 11:44 hat geschrieben: Alles in allem folgt daraus eine interessante Fragestellung:
Früher waren Wohnhäuser eher im Eigentum von nur einer Person, die die Wohnungen weiter vermietete, oder von einer Wohnungsbaugesellschaft.
Was passiert nun zukünftig, wenn ein großer Teil der Münchner Wohnungen sich einzeln in privater Hand befindet?
Heißt dass, es kann keine Veränderungen mehr geben?
Müssen alle Gebäude erhalten bleiben?
Er sollte mehr wert sein, als normaler Baugrund in München, eben wegen dem Baurecht für ein Wohnhochhaus. Wieviel, hab ich aber keine Ahnung.TramPolin @ 8 Jan 2012, 11:57 hat geschrieben:
Auch wenn im Falle eines solchen Gebäude-Totalverlustes der Eigentumsanteil am Grundstück bleibt, stellt sich die Frage, wie viel der wert ist.
Zunächst einmal wird er so viel wert sein wie normaler Baugrund, also mit Bauecht. Die Tatsache, quasi schon eine Baugenehmigung für ein Wohnhochhaus zu haben, also nicht nur für eine normale Bebauungshöhe, muss, wie Du richtig sagst, noch einberechnet werden. Ob das jetzt so lukrativ ist, ist die Frage. Die Begeisterung für solche Wohnhochhäuser hält sich ja eher in Grenzen. Denkbar wäre es, auf dem Grund trotz vorhandener Baugenehmigung flacher, aber dafür breiter zu bauen, um letztendlich die gleiche Wohnfläche zu schaffen. Hierfür dürfte aber der Aufwand, eine Baugenehmigung zu kriegen, weit höher sein. Immerhin müssen für diesen Fall auch die Eigentümer der Nachbargrundstücke zustimmen: Sie müssen die berühmte Nachbarunterschrift leisten. Nur wenn ein vergleichbarer Bau hingestellt wird, ist keine solche Zustimmung notwendig.LugPaj @ 8 Jan 2012, 12:08 hat geschrieben:Er sollte mehr wert sein, als normaler Baugrund in München, eben wegen dem Baurecht für ein Wohnhochhaus. Wieviel, hab ich aber keine Ahnung.TramPolin @ 8 Jan 2012, 11:57 hat geschrieben:
Auch wenn im Falle eines solchen Gebäude-Totalverlustes der Eigentumsanteil am Grundstück bleibt, stellt sich die Frage, wie viel der wert ist.
UnsinnTravellerMunich @ 8 Jan 2012, 11:44 hat geschrieben: Alles in allem folgt daraus eine interessante Fragestellung:
Früher waren Wohnhäuser eher im Eigentum von nur einer Person, die die Wohnungen weiter vermietete, oder von einer Wohnungsbaugesellschaft.
Was passiert nun zukünftig, wenn ein großer Teil der Münchner Wohnungen sich einzeln in privater Hand befindet?
Heißt dass, es kann keine Veränderungen mehr geben?
Müssen alle Gebäude erhalten bleiben?
Ich glaube kaum dass eine Eigentümerversammlung eines Hauses den Abriss des Hauses beschließen wird.Lazarus @ 8 Jan 2012, 12:31 hat geschrieben:UnsinnTravellerMunich @ 8 Jan 2012, 11:44 hat geschrieben: Alles in allem folgt daraus eine interessante Fragestellung:
Früher waren Wohnhäuser eher im Eigentum von nur einer Person, die die Wohnungen weiter vermietete, oder von einer Wohnungsbaugesellschaft.
Was passiert nun zukünftig, wenn ein großer Teil der Münchner Wohnungen sich einzeln in privater Hand befindet?
Heißt dass, es kann keine Veränderungen mehr geben?
Müssen alle Gebäude erhalten bleiben?
Dafür gibts dann sogenannte Eigentümerversammlungen, wo z.b. solche Dinge entschieden werden. Sanierungen werden meist aus Gemeinschaftsfonds finanziert, in die alle Eigentümer eines Hauses einzahlen müssen.
Meinst Du Rücklagen? Hach, da kann ich aus eigener Erfahrung sprechen, die reichen gerade, um ein paar kleinere Dinge am Haus zu reparieren. Für jede größere Sanierung gibt es Sonderumlagen. Diese sind so hoch, dass ich derzeit jedes Jahr 13-14 Wohngelder statt 12 zahlen muss. Und das wird sich jedes Jahr so fortsetzen, da weitere Sanierungen anstehen und teilweise schon beschlossen werden.Lazarus @ 8 Jan 2012, 12:31 hat geschrieben:Dafür gibts dann sogenannte Eigentümerversammlungen, wo z.b. solche Dinge entschieden werden. Sanierungen werden meist aus Gemeinschaftsfonds finanziert, in die alle Eigentümer eines Hauses einzahlen müssen.
Wenn ein Haus einsturzgefährdet ist und nicht mehr saniert werden kann bzw. diese Sanierung von den Kosten her die Dimension eines Neubaus erreicht, dann wird der Eigentümerversammlung nichts anderes übrig bleiben, als den Abriss zu beschließen, auch wenn dies der bitterste TOP aller Zeiten wird. So abwegig ist es aber nicht. Bei vielen Gewerbeneubauten wurde behauptet, die Sanierung wäre sogar aufwändiger als ein Neubau gewesen. Stand so zumindest zu diversen Projekten in der Zeitung.TravellerMunich @ 8 Jan 2012, 12:42 hat geschrieben:Ich glaube kaum dass eine Eigentümerversammlung eines Hauses den Abriss des Hauses beschließen wird.
Insofern stellt sich schon die Frage, ob dies einen dauerhaften Erhalt jedes noch so furchtbaren Gebäudes mit Eigentumswohnungen bedeutet und ein Erstarren des Stadtbildes.
Der Verkehrswert orientiert sich am Baurecht, das sich in diesem Fall wiederum aus dem Bebauungsplan ergibt. Und wenn der ein Hochhaus festsetzt, wirst Du auch wieder für ein Hochhaus eine Baugenehmigung kriegen.TramPolin @ 8 Jan 2012, 12:24 hat geschrieben: Zunächst einmal wird er so viel wert sein wie normaler Baugrund, also mit Bauecht. Die Tatsache, quasi schon eine Baugenehmigung für ein Wohnhochhaus zu haben, also nicht nur für eine normale Bebauungshöhe, muss, wie Du richtig sagst, noch einberechnet werden. Ob das jetzt so lukrativ ist, ist die Frage. Die Begeisterung für solche Wohnhochhäuser hält sich ja eher in Grenzen. Denkbar wäre es, auf dem Grund trotz vorhandener Baugenehmigung flacher, aber dafür breiter zu bauen, um letztendlich die gleiche Wohnfläche zu schaffen. Hierfür dürfte aber der Aufwand, eine Baugenehmigung zu kriegen, weit höher sein. Immerhin müssen für diesen Fall auch die Eigentümer der Nachbargrundstücke zustimmen: Sie müssen die berühmte Nachbarunterschrift leisten. Nur wenn ein vergleichbarer Bau hingestellt wird, ist keine solche Zustimmung notwendig.
Die Nachbarn haben dann aber durch geringere Abstandsflächen eher Nachteile. Mehr Schattenbildung ist aber nicht zu befürchten, da die geringere Abstandsfläche durch niedrigere Bebauungshöhe kompensiert wird. Aber der Blick zum Nachbarn in die Wohnung hinein könnte dennoch Realität werden, die wenigsten dürften dies befürworten.
Generell halte ich es nicht für einen Gewinn, die großen Freiflächen drastisch zu reduzieren. Dadurch entsteht eine gewisse Form der Enge. Selbst wenn die Freiflächen kaum aktiv genutzt werden, wirken sie zumindest optisch. Letztendlich würde das auch viel weniger Grün im Stadtteil bedeuten.
Das wusste ich so nicht. Bei mir ist es konkret so, dass das Nachbargrundstück, auf dem früher eine Tankstelle stand, bebaut werden soll. Es soll wieder eine Tankstelle errichtet werden. Alle Nachbarn - auch mein Hausverwalter - haben die Nachbarunterschrift verweigert.Wildwechsel @ 8 Jan 2012, 22:47 hat geschrieben: Zur berühmten Nachbarunterschrift: Die ist kein Muss, die Baugenehmigung darf auch ohne diese erteilt werden, aber ohne geleisteter Nachbarunterschrift darf der Nachbar gegen die Baugenehmigung klagen, mit Unterschrift hingegen hat er dieses Klagerecht nicht mehr.
Uff, so fit bin ich in Baurecht auch wieder nicht. Wenn das Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht und nachbarrechtliche Belange nicht tangiert werden, hat eine Klage generell wenig Aussicht. Dass man mit der Nachbarunterschrift nur Nachteile hat, das hat anno 1996 im Studium mein damaliger Dozent auch ziemlich exakt so gesagt. Ansonsten, lies Dir einfach mal Artikel 66 BayBO durch, manches dürfte dadurch klar werden.TramPolin @ 8 Jan 2012, 23:12 hat geschrieben:Das wusste ich so nicht. Bei mir ist es konkret so, dass das Nachbargrundstück, auf dem früher eine Tankstelle stand, bebaut werden soll. Es soll wieder eine Tankstelle errichtet werden. Alle Nachbarn - auch mein Hausverwalter - haben die Nachbarunterschrift verweigert.
Der Verwalter sagt wörtlich, das Bauvorhaben entspreche den öffentlich-rechtlichen Vorschriften und nachbarrechtliche Belange würden nicht tangiert werden. Die Ermächtigung der Verwalterin zur Leistung der Nachbarunterschrift sei damit hinfällig.
Nachgefragt, was das genau bedeute, hieß es, da war schon mal eine Tankstelle und die neue Tankstelle würde nicht mehr, sondern eher weniger stören als die alte, da dieses Mal auf eine Auto-Waschanlage verzichtet werde. Von Seiten der Eigentümer kam dann kein Wunsch auf, zu klagen, vermutlich, weil es kaum Erfolgsaussichten gäbe. Die anderen Nachbarn haben offenbar auch nicht geklagt, genau weiß ich es aber nicht. Die Baugenehmigung wurde übrigens schon im Sommer 2011 erteilt. Erste bauvorbereitende Maßnahmen wurden im Herbst getroffen, danach passierte nichts mehr, was ich aber nicht als Baustopp werte, sondern eher als Winterpause.
Warum aber eigentlich eine Nachbarunterschrift? Wenn man sie leistet, hat man, so wie ich es verstehe, nur Nachteile, weil man dann nicht mehr klagen kann. Oder gibt es auch einen Vorteil?
Ich hoffe, das war jetzt nicht zu speziell und zu persönlich für ein Forum, der Sinn der Nachbarunterschrift interessiert aber vielleicht allgemein.
Danke! Das sollten wir jetzt auch hier nicht weiter vertiefen, das wird sonst viel zu speziell. Ich werde da mal recherchieren, auch über den angegeben Link, das scheint hilfreich zu sein.Wildwechsel @ 8 Jan 2012, 23:30 hat geschrieben:Uff, so fit bin ich in Baurecht auch wieder nicht. Wenn das Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht und nachbarrechtliche Belange nicht tangiert werden, hat eine Klage generell wenig Aussicht. Dass man mit der Nachbarunterschrift nur Nachteile hat, das hat anno 1996 im Studium mein damaliger Dozent auch ziemlich exakt so gesagt. Ansonsten, lies Dir einfach mal Artikel 66 BayBO durch, manches dürfte dadurch klar werden.
Für mich ist das Urteil eine berechtigte Klatsche für die autofreundliche Politik der Stadtverwaltung (wobei man hier fairerweise die grünen ausnehmen muss, die waren schon immer für Anwohnerschutz, nur die SPD bremst).München - Im Münchner Westen haben sich Anlieger eine Tempo-30-Zone erkämpft – mit Hilfe eines selbstfinanzierten Lärm- Gutachtens. Die Stadtratsfraktion der Grünen übt harsche Kritik an der Stadt.
Auch die Zahl der Parkplätze wollte man so weiter reduzieren. Die SPD aber machte da nicht mit.
Setz mal Deine schwwarze Brille ab. Im europäischen Vergleich ist München eine sehr autfreundliche Stadt. Stockholm hat bei weit weniger Verkehr eine Citymaut eingeführt etc.Lazarus @ 26 Mar 2012, 15:13 hat geschrieben: Autofreundliche Stadt? Das soll ja wohl ein Witz sein oder?![]()
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