Nimm lieber mal die Fakten zur Kenntnis. Der Typ hat das alles konkret geplant. Dafür liegen nunmal handfeste Beweise vor. Das, was du hier betreibst, ist ein Verhöhnen der 149 unschuldigen Opfer und nichts weiter.Cloakmaster @ 18 Jun 2015, 23:03 hat geschrieben:
N E I N !
ist er nicht. Lubitz war, ist, und bleibt das erste Opfer seiner eigenen Krankheit.
Germanwings: A320 in Frankreich abgestürzt
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Gerne doch
FAKT IST: Lubitz war das erste Opfer seiner Krankheit.
Das ist mehrfach bewiesen, aber einfach nichtt sexy genug für manches Hirn, das in meinen Augen noch kranker ist, als jenes von Lubitz.
Und diese kranken Hiren schreien eben lieber "Mörder" als sich mit Tatsachen abzugeben. 'Nur verhöhnen sie damit nicht nur das erste Opfer, wie sioe wollen, sondern alle 150 Opfer, vom ersten bis zum letzten, ohne Ausnahme.
FAKT IST: Lubitz war das erste Opfer seiner Krankheit.
Das ist mehrfach bewiesen, aber einfach nichtt sexy genug für manches Hirn, das in meinen Augen noch kranker ist, als jenes von Lubitz.
Und diese kranken Hiren schreien eben lieber "Mörder" als sich mit Tatsachen abzugeben. 'Nur verhöhnen sie damit nicht nur das erste Opfer, wie sioe wollen, sondern alle 150 Opfer, vom ersten bis zum letzten, ohne Ausnahme.
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Wahrscheinlich weils der Pilot gemerkt hätte.Cloakmaster @ 18 Jun 2015, 22:57 hat geschrieben: Wenn Lubitz einen geradlinigen Plan verfolgt hätte, wäre er schon Wochen, Monate, evtl sogar jahre früher in die Tat umgesetzt worden. Falls das alles ein Plan war - warum wurde dieser dann auf dem Hinflug plötzlich wieder abgebrochen?
Er hat eben nicht nur Selbstmord begangen (nachdem aktuellen Stand der bekannt ist), sondern hat noch 149 andere migenommen und da gibt es dann nur einen Begriff für
Wer hätte auch etwas davon gehabt, wenn irgendwelche Krakeeler die Beisetzung gestört hätten?!JLanthyer @ 30 Jun 2015, 11:54 hat geschrieben: Co-Pilot Lubitz in aller Stille in Montabaur beigesetzt.
Meedia über Nichtbericht und Doppelmoral der Rhein-Zeitung.
München kann jeder. Duisburg muss man wollen!
Ganz einfach: Hat ein Arzt einem Arbeitnehmer einen gelben Schein ausgestellt, hat der Arbeitnehmer für die Dauer des gelben Scheines am Arbeitsplatz nichts zu suchen. In einigen Risikoberufen wie z.B. Pilot muss halt genauer überwacht werden, dass der Arbeitnehmer für die Dauer des gelben Scheines vom Arbeitsplatz fern bleibt. Im Fall von Lubitz gehe ich jedoch davon aus, dass er die Tat dann entsprechend später begangen hätte. Außerdem muss bei Krankmeldung niemand um seinen Arbeitsplatz fürchten. Der Chef von Lufthansa / Germanwings Carsten Spohr hat in einem Interview zu diesem Thema gesagt, dass ihm in seiner Zeit bei Lufthansa nur ein einziger Fall bekannt geworden sei, wo eine Krankmeldung eines Piloten zu Entzug der Fluglizenz und Auflösung des Arbeitsverhältnis geführt hat. Aber da ging es nicht nur um die Flugsicherheit, sondern auch um die Fortzahlung des Arbeitsentgeltes im Krankheitsfall. Denn Krankmeldungen können im Gegensatz zu weit verbreiteten Glauben sehr wohl zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses führen; nämlich dann, wenn festgestellt wird, dass die Erkrankungen durch die berufliche Tätigkeit entstehen z.B. Mehlstaub-Allergie bei Bäckern.JeDi @ 17 Jun 2015, 08:10 hat geschrieben:Könntest du vielleicht mal darauf eingehen, was man dir antwortet?
Wie verhinderst du, dass jemand dann 1] gar nicht zum Arzt geht oder 2] nach der ersten “Zwangs-Arbeitsunfähigkeitsmeldung“ nicht mehr zum Arzt geht?
Bist du der Meinung, dass wegen 1 unbehandelte psychologische Erkrankungen besser sind als behandelte? [Die Möglichkeit der Einweisung in akuten Fällen wurde ja schon erwähnt!]
Bist du der Meinung, dass es besser ist, wenn ein derartiger Unfall wegen 2 eben ne Woche später passiert?
3 Klare Fragen, ich erwarte 3 Klare Antworten. Für populistische Phrasen ist das Thema zu heikel.
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Und schon wieder keine Antworten, teilweise sogar falsche Aussagen (es könnte ja eine unerwartete Besserung nach Feststellung der Arbeitsunfähigkeit auftreten)...
Soll ich meine Fragen mal durchnummerieren? Fallen dir Antworten dann leichter? Du hast es schon wieder nur zu inhaltsleeren, populistischen Phrasen gebracht (wie der andere Knallkopp hier, dessen Eskapaden hier trotz Meldung und zweitweiliger Anwesenheit der Administration 6 Stunden standen.
Soll ich meine Fragen mal durchnummerieren? Fallen dir Antworten dann leichter? Du hast es schon wieder nur zu inhaltsleeren, populistischen Phrasen gebracht (wie der andere Knallkopp hier, dessen Eskapaden hier trotz Meldung und zweitweiliger Anwesenheit der Administration 6 Stunden standen.
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-5392_de.htm
Klingt für mich fast so, als wenn man seitens der EU tatsächlich die Schweigepflicht aufweichen will.
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Das kann ich jetzt so nirgens herauslesen.Lazarus @ 17 Jul 2015, 16:17 hat geschrieben:Klingt für mich fast so, als wenn man seitens der EU tatsächlich die Schweigepflicht aufweichen will.
Aus dem original Bericht:
Man hat zu der Sache mit der Schweigepflicht also im Prinzip überhaupt nichts gesagt, sondern überlässt es anderen, irgendetwas zu ändern oder auch nicht.The Task Force recommends that national regulations ensure that an appropriate
balance is found between patient confidentiality and the protection of public safety.
Angehörige reichen Klage in den USA ein und wollen anscheinend nicht nur Geld, sondern soll wohl auch auf den Prüfstand, ob Lubitz überhaupt fliegen hätte dürfen. Das könnte weitreichende Konsequenzen für die gesamte Schweigepflicht der Ärzte haben.
http://www.bild.de/news/inland/flug-4u9525...15862.bild.html
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lächerlich wie so ziemlich jede Klage.
Als ob sowas VORHER abzusehen gewesen wäre....
hinterher mit den 100000 hätte wäre wenn ist alles einfach.....
aber wird sicher lustig, wenn in Zukunft alle Arbeitgeber von Leuten, die beruflich anderen schaden können (und das sind viele, vom Piloten übern Lokführer bis hin zu jedem, der Autofahren tut....) bei jeder
möglich gefährlichen Erkrankung informiert werden und dann die Leute von der Arbeit fernhalten müssen, weil EINMAL einer eine Krankschreibung ignoriert hat, dann viel Spaß
aber was mich jetzt rein rechtlich interessiert: kann man sich jetzt aussuchen, wo man klagt? hat German Wings seinen Gerichtsstand nicht irgendwo in Deutschland?
Als ob sowas VORHER abzusehen gewesen wäre....
hinterher mit den 100000 hätte wäre wenn ist alles einfach.....
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möglich gefährlichen Erkrankung informiert werden und dann die Leute von der Arbeit fernhalten müssen, weil EINMAL einer eine Krankschreibung ignoriert hat, dann viel Spaß
aber was mich jetzt rein rechtlich interessiert: kann man sich jetzt aussuchen, wo man klagt? hat German Wings seinen Gerichtsstand nicht irgendwo in Deutschland?
Ich sehe insbesondere die Klage in den USA als weiteres Argument, die Freihandelszone mit den USA nicht anzustreben. Alles was Klagen mit Rechtsstand USA vereinfacht, schadet unserem Rechtsstaat. Es gibt keinerlei Grund für eine Klage dort, ausser dass man sich in dem Micky Mouse Rechtssystem, wo man für Verbrennungen an heißem Kaffee eine knappe Million Schadensersatz bekommt.
Ich will mich nicht inhaltlich zu den Schadensersatz Forderungen äußern, aber eine Klage in einem Staat mit zweifelhaften Rechtssystem halte ich für unlauter.
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Nicht zu verwechseln mit der Populären Front
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So weit wird es hoffentlich nicht kommen. Nicht umsonst wird dem AG nur mitgeteilt, daß der AN erkrankt ist, aber nicht, an was. Die Diagnose wird ja auf den Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nur in dem Teil notiert, den die Krankenkasse erhält. Es liegt nun mal auch in der Eigenverantwortung der Arbeitnehmer, von selber zu erkennen, ob sie noch dienstfähig sind, oder nicht. Wie du selber gesagt hast: Jetzt hat einmal jemand seine Krankschreibung ignoriert und ist trotzdem zur Arbeit gegangen. Deshalb das gesamte System anzuzweifeln, wäre auch meiner Meinung nach zu viel des Guten.andreas @ 9 Aug 2015, 08:49 hat geschrieben:aber wird sicher lustig, wenn in Zukunft alle Arbeitgeber von Leuten, die beruflich anderen schaden können (und das sind viele, vom Piloten übern Lokführer bis hin zu jedem, der Autofahren tut....) bei jeder
möglich gefährlichen Erkrankung informiert werden und dann die Leute von der Arbeit fernhalten müssen, weil EINMAL einer eine Krankschreibung ignoriert hat, dann viel Spaß
Dazu gab es in der Vergangenheit schon oft vergleichbare Fälle, wo deutsche Firmen/Unternehmen erfolgreich in den USA verklagt wurden, obwohl der Gerichtsstand der Firmen eigentlich in Deutschland wäre. Die Krux sind eben die drei US-Amerikaner, die da an Bord waren. Deren Angehörige können auf alle Fälle in den USA gegen Germanwings klagen. Jetzt könnte natürlich aufgeführt werden, daß Germanwings gar nicht Ziele in den USA anfliegt und denen eine Verurteilung im Falle des Falles sonstwo vorbeigehen könnte. Das dürfte auf Germanwings sogar zutreffen, auf den Mutterkonzern, die Lufthansa, aber leider nicht.andreas @ 9 Aug 2015, 08:49 hat geschrieben:aber was mich jetzt rein rechtlich interessiert: kann man sich jetzt aussuchen, wo man klagt? hat German Wings seinen Gerichtsstand nicht irgendwo in Deutschland?
Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
Ist es denn nicht so, daß der Versicherungsschutz der Berufsgenossenschaft während der Krankschreibung ausgesetzt ist? Aus dem Grunde sollte man während einer Krankschreibung nicht arbeiten. Im Extremfall lieber vorher vom Arzt "gesundschreiben" lassen.ET 423 @ 9 Aug 2015, 09:05 hat geschrieben:So weit wird es hoffentlich nicht kommen. Nicht umsonst wird dem AG nur mitgeteilt, daß der AN erkrankt ist, aber nicht, an was. Die Diagnose wird ja auf den Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nur in dem Teil notiert, den die Krankenkasse erhält. Es liegt nun mal auch in der Eigenverantwortung der Arbeitnehmer, von selber zu erkennen, ob sie noch dienstfähig sind, oder nicht. Wie du selber gesagt hast: Jetzt hat einmal jemand seine Krankschreibung ignoriert und ist trotzdem zur Arbeit gegangen. Deshalb das gesamte System anzuzweifeln, wäre auch meiner Meinung nach zu viel des Guten.andreas @ 9 Aug 2015, 08:49 hat geschrieben:aber wird sicher lustig, wenn in Zukunft alle Arbeitgeber von Leuten, die beruflich anderen schaden können (und das sind viele, vom Piloten übern Lokführer bis hin zu jedem, der Autofahren tut....) bei jeder
möglich gefährlichen Erkrankung informiert werden und dann die Leute von der Arbeit fernhalten müssen, weil EINMAL einer eine Krankschreibung ignoriert hat, dann viel Spaß
Ohne Fleiß kein Gleis (WL)
ET 423 hat es schon richtig festgestellt, das Problem sind hier die Angehörigen der 3 verstorbenen US-Bürger, die in jeden Fall in den USA klagen können. Da hilft es auch nicht, die Freihandelszone nicht einzurichten, denn in den USA gibt es etwas, was hier gänzlich unbekannt ist, nennt sich Sammelklage. Auf diesem Wege könnten sich auch Nicht-US-Bürger diese Klage heute schon anschliessen, denn man muss da nicht als Hauptkläger auftreten, um die selben Rechte zu haben.Iarn @ 9 Aug 2015, 10:05 hat geschrieben: Ich sehe insbesondere die Klage in den USA als weiteres Argument, die Freihandelszone mit den USA nicht anzustreben. Alles was Klagen mit Rechtsstand USA vereinfacht, schadet unserem Rechtsstaat. Es gibt keinerlei Grund für eine Klage dort, ausser dass man sich in dem Micky Mouse Rechtssystem, wo man für Verbrennungen an heißem Kaffee eine knappe Million Schadensersatz bekommt.
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Es ist auf jeden Fall so, daß unser Gesundheitssystem eine derartige "Gesundschreibung" derzeit schlicht nicht vorsieht, und auch sonst völlig unmöglich ist.Valentin @ 9 Aug 2015, 12:31 hat geschrieben: Ist es denn nicht so, daß der Versicherungsschutz der Berufsgenossenschaft während der Krankschreibung ausgesetzt ist? Aus dem Grunde sollte man während einer Krankschreibung nicht arbeiten. Im Extremfall lieber vorher vom Arzt "gesundschreiben" lassen.
Ärzte sind keine Hellseher, weshalb auf der AUB auch ausdrücklich die "VORRAUSSICHTLICHE" Dauer der Arbeitsunfähigkeit benannt ist. Sobald ein AN sich wieder fit genug fühlt, seine Arbeit aufzunehmen, geht der AN wieder zur Arbeit, und die AUB ist damit hinfällig.
Merkt der AN, daß er sich übernommen hat, und doch noch nicht richtig fit ist, bedarf es eines erneuten Krankmeldung, eines erneuten Ganges zum Arzt, und einer erneuten AUB.
Anders wäre es, wenn ein Berufs- oder Beschäftigungsverbot ausgesprochen worden wäre. Das war aber hier nicht der Fall.
LOL! Die Freihandelszone soll dafür sorgen das sich deutsche weniger mit dem US System auseinandersetzen müssten. Das ist aber genau das was am meisten kritisiert wird........Iarn @ 9 Aug 2015, 10:05 hat geschrieben:Ich sehe insbesondere die Klage in den USA als weiteres Argument, die Freihandelszone mit den USA nicht anzustreben. Alles was Klagen mit Rechtsstand USA vereinfacht, schadet unserem Rechtsstaat.
Sammelklagen gibt es auch in Deutschland. Deutschland (fast die gesamte Welt) benutzt aber das "Opt In" System, die USA fast als einziges Land "Opt Out." D.h. das wenn z.B. eine Kanzlei VW verklagt wegen Defekte an 1 Millionen Passat, dann müssen in Deutschland alle 1 Millionen Eigentümer der Kanzlei bestätigen das sie sich an der Klage beteiligt wollen, in den USA klagt die Kanzlei einfach im Namen aller 1 Millionen Eigentümer, es sei denn ein Eigentümer meldet sich bei der Kanzlei und macht "opt-out," also sagt das er nicht an der Klage beteiligt sein will.Lazarus @ 9 Aug 2015, 13:20 hat geschrieben:[Da hilft es auch nicht, die Freihandelszone nicht einzurichten, denn in den USA gibt es etwas, was hier gänzlich unbekannt ist, nennt sich Sammelklage.
Ein weitere Unterschied zu Deutschland ist das in den meisten US Bundestaaten (aber nicht bei Bundesgerichten) bei Schadensersatzklagen das Urteil von Schöffen gefällt wird. Wie die Erfahrung zeigt verteilen die gerne das Geld von Großkonzernen, auch wenn der Großkonzern eigentlich nichts falsch gemacht hat. Stell dir mal vor ein privates Eisenbahnverkehrsunternehmen wird von einem Arbeitnehmer verklagt und der elektrifizierter Speisewagen, Pendler, und Karhu sind Schöffen. POW!

Naja, ich hab da mit der Lufthansa wirklich kein Mitleid sorry. Man hatte ja die Möglichkeit, sich mit den Angehörigen der Opfer auf eine angemessene Zahlung zu einigen. Aber dies hat man ja in ziemlich überheblicher Manier verspielt, weil man vermutlich nicht damit gerechnet hat, das die US-Justiz die Klage in den USA tatsächlich zulassen würde. Selbst schuld, denn jetzt kann es so richtig teuer werden, denn es stehen mittlerweile Summen von bis zu 5 Millionen pro Opfer im Raum.
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Es ist etwas komplizierter als "bose Lufthansa." Der Vorstand kann nicht einfach Geld an dritte Verteilen, wenn es dafür keinen rechtlichen/kaufmännischen Grund gibt. Verteilt ein Vorstand grundlos Geld, muss er dafür persönlich haften. Ich würde in diesem Fall zwar Argumentieren das aus PR Gründen eine großzügige Lufthansa sich eher positive bezahlt machen würde. Aber aus Sicht des Vorstands ist es sicherer wenn in einem Urteil klar drinsteht was bezahlt werden muss.Lazarus @ 9 Aug 2015, 21:14 hat geschrieben: Naja, ich hab da mit der Lufthansa wirklich kein Mitleid sorry. Man hatte ja die Möglichkeit, sich mit den Angehörigen der Opfer auf eine angemessene Zahlung zu einigen. Aber dies hat man ja in ziemlich überheblicher Manier verspielt, weil man vermutlich nicht damit gerechnet hat, das die US-Justiz die Klage in den USA tatsächlich zulassen würde. Selbst schuld, denn jetzt kann es so richtig teuer werden, denn es stehen mittlerweile Summen von bis zu 5 Millionen pro Opfer im Raum.
Das eigentliche Problem ist das die im montrealer Abkommen regulierten Entschädigungssummen erneuert werden müsste. Aber dafür muss sich der ganze Planet einig sein.
Die greifen in dem Fall nicht, weil es da eben einen Passus gibt, der eine Deckelung ausschliesst, wenn ein Mitarbeiter einer Airline den Schaden vorsätzlich verursacht hat und das hat Lubitz getan eben mit dem bewusst eingeleiteten Sinkflug.Galaxy @ 9 Aug 2015, 21:37 hat geschrieben:
Das eigentliche Problem ist das die im montrealer Abkommen regulierten Entschädigungssummen erneuert werden müsste. Aber dafür muss sich der ganze Planet einig sein.
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Dieter Nur hat mal über Leute wie Dich einen weisen Satz geprägt.Galaxy @ 9 Aug 2015, 20:59 hat geschrieben: Sammelklagen gibt es auch in Deutschland.
Ansonsten eine Minute Wikipedia hätte gereicht :rolleyes:
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Es mag de jure einen Unterschied geben da es im deutschen Rechtssystem keine Gruppenbetroffenheit gibt (wobei sich die Frage stellt warum es keine Gruppenbetroffenheit gibt, da es ja eigentlich offensichtlich ist das Gruppen betroffen sein können?) aber de facto erlaubt die deutsche Streitgenossenschaft viele der gleichen Vorteile, nämlich das der Prozess an sich gebündelt sein kann. Es muss, um bei dem Passat Beispiel zu bleiben, nicht jeder der 1 Millionen Passat Käufer individuelle ein teures Gutachten erstellen lassen um zu beweisen das sein Passat ein Defekt hat. Ein einzelnes reicht für alle aus.Bayernlover @ 9 Aug 2015, 22:00 hat geschrieben:Nein, gibt es nicht.
Der größte Unterschied ist de facto aber wie ich ausgeführt haben das keine Klage ohne Einwilligung der betroffenen möglich ist.
Nun, ich musste bei Wikipedia nachschauen wer Dieter Nur ist. Das Gesicht kommt mit aber bekannt vor.Iarn @ 9 Aug 2015, 22:25 hat geschrieben:Dieter Nur hat mal über Leute wie Dich einen weisen Satz geprägt.
Ansonsten eine Minute Wikipedia hätte gereicht :rolleyes:
Was aber nichts an der Tatsache ändert, das eine Sammelklage in Deutschland nicht möglich ist. In Deutschland müsste trotzdem JEDER der Kunden seinen eigenen Prozess anstrengen. Das man dafür gleiche Beweismittel verwenden kann, ändert daran nichts.Galaxy @ 9 Aug 2015, 23:17 hat geschrieben: Es muss, um bei dem Passat Beispiel zu bleiben, nicht jeder der 1 Millionen Passat Käufer individuelle ein teures Gutachten erstellen lassen um zu beweisen das sein Passat ein Defekt hat. Ein einzelnes reicht für alle aus.
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