Der Fall Gustl Mollath

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ropix
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Beitrag von ropix »

Naja, das Bundesverfassungsgericht scheint das durchaus geeignet unabhängige Organ zu sein den aktuellen Regierungen auf die Finger zu klopfen und rennt den Leuten hinterher mit dem unschönen Verweis auf die Verfassung. Jetzt hamse eben Frau Merk erwischt. Schade nur dass die immer so lange brauchen um den Rechtsstaat durchzusetzen.

Und ja, jetzt ist Wahlkampf, da käme die Aussage Frau Merk ist nicht verfassungskonform vielleicht *ETWAS* ungelegen :D
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DumbShitAward
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Beitrag von DumbShitAward »

Ich befürchte aber, dass Merk schon das erreicht hat, was sie wollte bzw. was man von inr erwartet hat.

Es wird bis zur Wahl nicht mehr dazu kommen, dass die Staatsanwaltschaft den Spieß umdreht und den Anschuldigungen Mollaths nachgeht oder zumindest die Hintergründe der wahrscheinlich rechtswidrigen Unterbringung genauer ausleuchtet.

Es mag durchaus sein, dass in einem Jahr oder so mal ein gewisser Sumpf ausgehoben wird oder zumindest Brixner mal als Zeuge, wenn nicht gar Angeklagter, vor einem Gericht zu erscheinen hat und dann werden wir ja einen Einblick erhalten ob und falls ja wer da so alles drin steckt. Die CSU wird natürlich einen Teufel tun und möglicherweise belastete Parteimitglieder bei einer möglichen Regierung(sbeteiligung) ab Herbst an prominente Position stellen.

@ Boris
Das ist halt auch nur bedingt eine Begründung.
Natürlich sind die Gerichtsverhandlungen bis auf gewisse Ausnahmen zur Kontrolle durch den mündigen Bürger öffentlich, allerdings gehts hier weniger um Meinungen sondern um formale Kontrolle (um deinen Seitenhieb aufzugreifen: ein Problem, das auch manche der "Bespaßten" nicht immer einsehen). Unpopuläre Entscheidungen gibts zu Hauf, angefangen von geifernden Staatsanwälten bishin zu völlig überzogenen Haftstrafen für einfache Delikte. Solange die aber nicht rechtsfehlerhaft sind (und wenn doch, dann hoffentlich in den höheren Instanzen revidiert werden), ist das aber keine Sache der Justiz und die muss da auch keinen Reflektionsprozess starten, sondern das ist dann Sache der Politik. Darauf kann, soll und muss der Bürger natürlich Einfluss nehmen, aber es ist nicht Sache der Justiz (mit der speziellen Ausnahme des BVerfG) Recht zu kreieren oder zu reformieren, sondern es zu pflegen und umzusetzen wie es ist - das die höchstinstanzlichen Gerichte einen gewissen Interpretationsspielraum haben, ist natürlich gewollt, schließlich sind das ja auch diejenigen, die was davon verstehen.

Was passiert, wenn die öffentliche Meinung und/oder die Politik Druck auf die Gerichte ausübt, weil Entscheidungen zwar unpopulär aber nicht rechtsfehlerhaft sind, sehen wir auch am Fall Mollath - zumindest im ursprünglichen Verfahren.
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB

Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
JeDi
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Beitrag von JeDi »

ropix @ 3 Jul 2013, 00:06 hat geschrieben: Und ja, jetzt ist Wahlkampf, da käme die Aussage Frau Merk ist nicht verfassungskonform vielleicht *ETWAS* ungelegen :D
Da gilt dann wieder meine Signatur...
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TramPolin
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Beitrag von TramPolin »

Bayerische Justiz: Landgericht lehnt Wiederaufnahme im Fall Mollath ab

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/fall...t-a-910173.html

Das kann doch nicht wahr sein!
DumbShitAward
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Beitrag von DumbShitAward »

Ich muss sagen, dass ich schwer irritiert von der Entscheidung des Gerichts bin. Nicht nur, weil ich die Entscheidung für falsch halte, das passiert mir drei Mal die Woche, sondern, weil ich sie für unvereinbar mit der Strafprozessordnung halte.

Grundsätzlich ist es ja schon so, dass für eine Wiederaufnahme höhere Hürden als für eine Revision (und nur einem vergleichsweise kleiner Bruchteil an Revisionsanträgen wird überhaupt stattgegeben) existieren und das ist auch aus Sicht eines Angeklagten gut so, damit er vor übereifrigen Staatsanwälten, die mit Niederlagen nicht gut umgehen können (gerüchteweise solls das geben), geschützt wird. Auch ist es so, dass das Gericht, worauf es in meinen Augen überdeutlich hinweist, nicht die Verhältnismäßigkeit und das Srafmaß zu beurteilen hat - genau das ist ja Gegenstand einer Neuverhandlung.
Es geht darum, dass der begründete Verdacht bestehen muss, dass die ursprüngliche Entscheidung auf einem Fehler basieren muss. Das kann wie hier beispielsweise versucht ein formaler oder ein Rechtsfehler sein, es kann aber, und das kann man der Stellungnahme des Gerichtes an keiner Stellee ntnehmen auch ein faktischer Fehler sein. Daran ist ja nichts schlimmes, manchmal kommen neue Details erst später ans Licht. Und genau das ist imho bei Herrn Mollath der Fall. Ich vermag zwar nicht jeden einzelnen Aspekt der beiden Wiederaufnahmeanträge zu beurteilen, dazu fehlt mir eindeutig die Kompetenz, doch lässt die PM des Gerichtes eine Würdigung der Gesamtschau beinahe sträflich vermissen. Alleine der Vorwurf der Befangenheit des Gerichts im ursprünglichen Verfahren ist ein krasser Rechtsfehler und sollte (nicht nur) nach meinem Verständnis ausreichende Grundlage für eine Wiederaufnahme sein.

Die Anschuldigung, die bayerische Staatsregierung und/oder die CSU habe hier auf haarsträubende Art und Weise ihre schmutzingen Finger im Spiel wird so jedenfalls nicht entkräftet, im Gegenteil. Zumindest aber scheint das Gericht in irgendeiner Form ein Exempel zu statuieren und ich hoffe schwer, dass die höheren Instanzen hier korrigierend eingreifen. Wir sind in Bayern ohnehin schon einer oft an den Grenzen der Legalität, zu oft auch jenseits, operierenden Exekutive und Legeslative ausgesetzt, da kamn es sich die Judikative nicht auch noch erlauben durch Fehlurteile negativ aufzufallen.
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Beitrag von DumbShitAward »

Inzwischen ist auch das Volltexturteil online abrufbar, wer sich das antun will, bitteschön
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Beitrag von DumbShitAward »

Hier ein recht aufschlussreiches Interview zwischen der Legal Tribune Online und Prof. Dr. Henning Ernst Müller (Uni Regensburg) zur Ablehnung des Wiederaufnahmeantrags.

Müller lässt kaum ein gutes Haar am Landgericht Regensburg, er erkennt in der Handlungs- und Argumentationsweise des LG Regensburg "die eindeutige Tendenz, eine Rechtsbeugung im Ergebnis abzulehnen". Dies ist keine ungewöhnliche Geisteshaltung vieler Gerichte, eine Krähe hackt der anderen bekanntlich kein Auge aus und es ist in Deutschland (leider? zum Glück?) äußerst schwer einen Richter wegen Rechtsbeugung dranzubekommen, vielleicht auch der drakonischen Strafen wegen. Darum scheint es Müller allerdings weniger zu gehen, bei mir entsteht der Eindruck, dass Müller offensichtlich der Meinung ist, dass da deutlich mehr im Busch ist, als man in der Öffentlichkeit behaupten darf.

n.b. nun bekommt also das Gericht den medialen Shitstorm ab. Fr. Merk wirds freuen...
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Beitrag von autolos »

Ich bin ja nur juristischer Laie, habe mir aber trotzdem die Mühe gemacht, das Urteil mal zu lesen *stöhn*. Zum einen stellt sich mir eine Frage: Wäre er nicht in die Klinik eingewiesen worden, wäre er schuldfähig gewesen und wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung zu verurteilen gewesen?

Zum anderen: Man erkennt an einigen Stellen, dass möglicherweise etwas im Busche ist. Aber ein ungutes Gefühl reicht halt nicht, man braucht Beweise. Es ist für mich durchaus nachvollziehbar, dass das Gericht zu dem Ergebnis gekommen ist, obwohl mir beim Lesen dieselben Gedanken kamen, wie sie auch der von DSA verlinkte Professor geäußert hat, nämlich die Vielzahl der vorgebrachten "Mängel" (in Anführungsstrichen, da es sich nicht um einen juristischen, sondern nur umgangssprachlichen Begriff handeln soll) am ursprünglichen Urteil/Verfahren. Jedoch muss auch bedacht werden, dass viele Teile nicht zwingend ein Ganzes ergeben. Das ist wie ein Indizienbeweis: Ein Indiz kann falsch sein, deshalb beruft man sich auf eine Vielzahl von Indizien; wenn aber eines falsch sein kann, können auch alle Falsch sein.

Wie gesagt, so, wie das Urteil geschrieben ist, kann ich es als juristischer Laie nachvollziehen, was aber nicht heißt, dass ich es für zwingend hielte.
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Beitrag von DumbShitAward »

Ist ein schwieriges Thema. Natürlich KANN das LG die Dinge so interpretieren wie es das tut, allerdings kann es gut sein, dass das OLG das ganze anders interpretiert. Im Vorlauf hat das BVerfG schon einige Zweifel an der ganzen Geschichte geäußert, ich kann mir nicht vorstellen, dass die das ganze weiterlaufen ließen, sollte das OLG das Urteil der Vorinstanz nicht kippen.

Aber das Stichwort Schuldfähigkeit ist durchaus interessant: Herr Mollath wäre bei einer Verurteilung wohl der einfachen Körperverletzung schuldig gesprochen worden, im Normalfall eine Geldstrafe oder ein paar Monate auf Bewährung. Der Kaas wäre schon längst bissen...

Man muss beim Wiederaufnahmeantrag allerdings folgendes bedenken: Befangenheit ist nicht nur ein Revisionsgrund sondern ex leges ein Wiederaufnahmegrund. Ich tue mir sehr schwer hier dem Gericht zu folgen, da ein Befangenheitsantrag ja nicht auf einer objektiven Einschätzung basieren muss sondern es genügt, wenn die Verteidigung der Meinung ist, dass das Gericht ihr gegenüber voreingenommen ist. Wenn man das mit harten Fakten untermauern kann, dann gibts da recht wenig zu diskutieren. Es mag ja sein, dass Otto Brixner nicht objektiv befangen war und die Einlassung, er habe den Mann der Nebenklägerin zwar in den 80ern gekannt, aber seitdem keinen Kontakt mehr mit ihm gehabt, den Tatsachen entspricht. Das ändert aber nix.

Man muss ja nicht davon ausgehen, dass Brixner der Nebenklage einen Gefallen tun wollte, aber man kanns eben nicht ausschließen und das führt eben regelmäßig zur Befangenheit - nicht schlimm aber formal eigentlich völlig klar.

Das LG hat sich hier keinen Gefallen getan, die Wiederaufnahme heißt ja nicht, dass Mollath freigesprochen werden würde, aber man hat die Gelegenheit die Unverhältnismäßigkeit der Unterbringung festzustellen, versäumt. Das wird wohl ultimativ dem Verfassungsgericht vorgelegt werden (die Beschwerde die derzeit vorliegt bezieht sich auf 2011, weil bei der aktuellen Anordnung der Rechtsweg noch nicht ausgeschöpft ist).
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Beitrag von autolos »

DumbShitAward @ 26 Jul 2013, 10:21 hat geschrieben: Man muss beim Wiederaufnahmeantrag allerdings folgendes bedenken: Befangenheit ist nicht nur ein Revisionsgrund sondern ex leges ein Wiederaufnahmegrund. Ich tue mir sehr schwer hier dem Gericht zu folgen, da ein Befangenheitsantrag ja nicht auf einer objektiven Einschätzung basieren muss sondern es genügt, wenn die Verteidigung der Meinung ist, dass das Gericht ihr gegenüber voreingenommen ist. Wenn man das mit harten Fakten untermauern kann, dann gibts da recht wenig zu diskutieren. Es mag ja sein, dass Otto Brixner nicht objektiv befangen war und die Einlassung, er habe den Mann der Nebenklägerin zwar in den 80ern gekannt, aber seitdem keinen Kontakt mehr mit ihm gehabt, den Tatsachen entspricht. Das ändert aber nix.
Ich habe jetzt keine Zeit uns Lust, das Urteil ein zweites Mal zu lesen, aber mir ist jetzt nicht in Erinnerung, dass der Wiederaufnahmeantrag mit Befangenheit begründet wurde. Wenn meine Erinnerung richtig ist, könnte die Befangenheit keine Rolle spielen, da sie von Verteidigung und Staatsanwaltschaft nicht vorgebracht wurden. Aber vllt. erinnere ich mich falsch.
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Beitrag von DumbShitAward »

autolos @ 26 Jul 2013, 11:53 hat geschrieben: Ich habe jetzt keine Zeit uns Lust, das Urteil ein zweites Mal zu lesen, aber mir ist jetzt nicht in Erinnerung, dass der Wiederaufnahmeantrag mit Befangenheit begründet wurde. Wenn meine Erinnerung richtig ist, könnte die Befangenheit keine Rolle spielen, da sie von Verteidigung und Staatsanwaltschaft nicht vorgebracht wurden. Aber vllt. erinnere ich mich falsch.
Okay, jetzt bin ich auch unsicher: ich meinte, die Verteidigung habe das angebracht. Die Staatsanwaltschaft hat es nicht, ds weiß ich. Ich lese spätr nach.
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Beitrag von autolos »

In der FAZ steht heute ein Kommentar (Leitartikel). Auch da würde ich sagen, ich halte die Sichtweise für nachvollziehbar, aber nicht zwingend.

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/...r-12310868.html

[Die Beschreibungen, wie man einen Link, ein Zitat usw. einfügt, finde ich nicht selbsterklärend!]
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Beitrag von Fichtenmoped »

http://www.sueddeutsche.de/bayern/oberland...-frei-1.1739880
Gustl Mollath kommt frei

Das Oberlandesgericht Nürnberg ordnet im Fall Gustl Mollath die Wiederaufnahme des Verfahrens an. Mollath sei unverzüglich aus der Psychiatrie zu entlassen.
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Wir bitten um Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten.
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Beitrag von DumbShitAward »

Oha. Da hat das OLG Nürnberg aber fix reagiert - zumindest wenn man das mit der gefühlten Ewigkeit, die das LG Regensburg gebraucht hat, vergleicht. Gut, man konnte sich schon für diese Eventualität vorbereiten, aber dennoch.

Eine ziemliche Watschen für das LG Regensburg ist, dass das OLG den Fall an eine andere Kammer am Landgericht zurückgegeben hat.
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Beitrag von spock5407 »

Was des wohl auf einmal in Gang gesetzt hat?
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Galaxy
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Beitrag von Galaxy »

DumbShitAward @ 6 Aug 2013, 12:35 hat geschrieben:Oha.  Da hat das OLG Nürnberg aber fix reagiert - zumindest wenn man das mit der gefühlten Ewigkeit, die das LG Regensburg gebraucht hat, vergleicht.  Gut, man konnte sich schon für diese Eventualität vorbereiten, aber dennoch. 

Eine ziemliche Watschen für das LG Regensburg ist, dass das OLG den Fall an eine andere Kammer am Landgericht zurückgegeben hat.
Vor allem die haben nicht einmal auf die Argumente der Verteidigung gewartet. :huh: Das sagt schon relative viel.
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Beitrag von Daniel Schuhmann »

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Beitrag von spock5407 »

Wo arbeitet seine ex-Frau jetzt? Immer noch bei der HVB/Unicredit ?
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Beitrag von Daniel Schuhmann »

spock5407 @ 6 Aug 2013, 20:38 hat geschrieben:Wo arbeitet seine ex-Frau jetzt? Immer noch bei der HVB/Unicredit ?
Nö. »Wohnungs-, Haus und Schlafplatz-Optimierung, Quantenheilung nach Dr. Frank Kinslow, Bio-Energetik«
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spock5407
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Beitrag von spock5407 »

Mhm, aha, ok. ^_^ => unbestätigten Gerüchten zufolge is in Bayreuth grad ein Platzerl freigeworden.

Und ich hätt gedacht, sie wäre vielleicht zur Trilateralen Kommision, Group of Thirty, Atlantik Brücke oder ins Council on Foreign Relations. :rolleyes: Hätte das doch Barwassers Charts von Mollath und Goldman Sachs am Ende zusammengeführt. :lol:
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Beitrag von Fichtenmoped »

spock5407 @ 6 Aug 2013, 19:43 hat geschrieben: Was des wohl auf einmal in Gang gesetzt hat?
Laut http://www.spiegel.de/panorama/justiz/gust...n-a-915096.html waren es zwei Buchstaben auf dem ärztlichen Attest. Der Sohn der Ärztin hat sehr klein "i.V." vor seine Unterschrift gesetzt. Dadurch, dass dieses "in Vertretung" nur unter Vergrößerung sichtbar war, erweckte das Attest den Anschein es sei von der Ärztin ausgestellt worden.

Etwas, was natürlich jahrelang übersehen worden ist. Auf jeden Fall kommt es jetzt zu einem neuen Verfahren. Alle Beteiligten werden natürlich das gleiche sagen, aber der Ausgang ist jetzt komplett offen. Denn eigentlich geht es um eins: Häusliche Gewalt. Und in diesem Fall geht es hauptsächlich um die Glaubwürdigkeit des Anklägers UND des Beschuldigten, da ja Aussage gegen Aussage steht. Nur ist das Pendel jetzt extrem zu Gunsten Mollaths ausgeschlagen. Denn:
- die Schwarzgeldvorwürfe sind Realität
- das Attest ist so nicht rechtsgültig
- ob die Vorwürfe "Reifen zerstochen" jetzt immer noch gültig sind bleibt abzuwarten...
- die Partei des Anklägers hat ein Motiv gehabt den Beschuldigten zu diskreditieren
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Beitrag von TramPolin »

Nach Einschätzung von

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/gust...s-a-915156.html

kann Mollath übrigens nicht ins Gefängnis kommen, selbst wenn die Körperverletzung und die Reifenstechereien nachgewiesen werden würden.

Denn bei der Wiederaufnahme darf ein
früheres Urteil nicht zum Nachteil des Angeklagten verändert werden
Da er damals freigesprochen wurde, bleibt er quasi freigesprochen. Genauer wäre zwar ein Schuldspruch möglich, aber er würde keine Strafe nach sich ziehen. Eine erneute Einweisung in die Psychiatrie wäre allerdings möglich, sollte Mollath Gemeingefährlichkeit attestiert werden.

Wie auch immer, mich freut es, dass Mollath nun hoffentlich ein faires Verfahren bekommt.
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Beitrag von DumbShitAward »

Worauf sich der Spiegel hier beruft ist der Verbot der reformatio in peius (in etwa "Verschlechterung"), deren Grundsatz eine Verschärfung des Strafmaßes in fast allen Fällen verbietet. Mollath könnte zwar durchaus der Körperverletzung und (gemeingefährlichen) Sachbeschädigung schuldig gesprochen werden, dies bliebe jedoch, wie TramPolin völlig richtig beschreibt, ohne direkte Konsequenzen der Bestrafung.

Wie es aber leider so oft im Strafrecht der Fall ist, gibt es da Hintertürchen die das ganze durchaus ad absurdum führen können (eine Eigenart, die man in erster Linie dem Präzedenzfallrecht wie dem Common Law zuschreibt). Der Gesetzgeber kennt im Regelfall eigentlich nur die Geld- und Haftstrafe (mit ihren diversen Abstufungen von Bewährung bis Isolationshaft) und da greift reformatio in peius natürlich auch. Das ganze greift jedoch nicht bei Auflagen, da diese, obwohl sie vom Verurteilten als massive Strafe empfunden werden können, formal keine Bestrafung sind sondern der Selbstreflexion bzw. der Resozialisierung zuzuordnen sind.

Das Lehrbuchbeispiel sieht in etwa so aus: Angeklagter A wird erstinstanzlich wegen einfacher Körperverletzung zu 48 Tagessätzen Geldstrafe verknackt. A legt wegen eines Formfehlers des StA das Rechtsmittel der Revision ein, welches auch zugelassen wird. Im Laufe des Revisionsverfahrens kristallisiert sich heraus, dass es sich keineswegs um einfache Körperverletzung sondern schweren Raub gehandelt hatte. Angeklagter A wird dessen auch schuldig gesprochen, seine Strafe von 48 Tagessätzen wird aber beibehalten, da reformatio in peius greift. Natürlich sind 48 Tagessätze für schweren Raub lächerlich gering, mehr geht aber nicht. Das Gericht jedoch knüpft das ganze an Auflagen, A muss ein Antiagressionsprogramm absolvieren, die Geschichte wird der Straßenverkehrsbehörde gesteckt welche postwendend A den Führerschein entzieht (zumindest bis zur Absolvierung der MPU), da er offensichtlich nicht geeignet ist ein Kraftfahrzeug zu führen, wodurch er seine Arbeit als Außendienstmitarbeiter eigentlich an den Nagel hängen kann, seine Nebentätigkeit als Jugendbetreuer beim örtlichen Sportverein kann er wohl ebenso vergessen.
Formal wurde A natürlich trotz erheblich schwererem Straftatbestand nicht härter bestraft, die Auflagen, die es zuvor nicht gab, sind aber drakonisch und führen zu einer subjektiv viel höheren Strafe.

Nicht umsonst wird reformatio in peius manchmal sarkastisch R.I.P. abgekürzt.
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Beitrag von Daniel Schuhmann »

DumbShitAward
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Beitrag von DumbShitAward »

In einem heute veröffentlichten Urteil stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass die Urteile des LG und OLG Bambergs vom9. Juli bzw. 26. August 2011 zur Unterbringung Gustl Mollaths in der Psychatrie nicht mit der Verfassung vereinbar sind.

Das Gericht gab der "offensichtlich begründeten" Beschwerde Mollaths statt, nach der die Unterbringung Mollath in seinen Freiheitsrechte auf unzulässige Art und Weise beschnitt. Des Weiteren sei vom LG wie OLG der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz missachtet worden.

Das BVerfG bemängelte insbesondere, dass die Gerichte sich nicht erkennbar eine eigene Meinung zur Sachlage gebildet hatten und weiter, dass sie es ebenso unterlassen hätten, die Gründe für eine angebliche anzunehmende Gefährlichkeit zu nennen oder auch nur zu präzisieren. Ferner habe es das LG versäumt, die Schieflage zwischen dem schriftlichen Gutachten und den Äußerungen des Gutachters in der mündlichen Verhandlung [Anm.: zumindest aus Sicht des BVerfG geht aus dem schriftlichen Gutachten eben genau keine Gefährlichkeit Mollaths hervor] nicht auch nur zu thematisieren.

Die Unterbringung Mollaths war somit verfassungswidrig und der Fall wurde zurück ans LG Bamberg verwiesen.


IMHO:
Vom Urteil her war das ganze kaum überraschend, das BVerfG hatte schon im Vorfeld seine Bedenken geäußert. Die Art und Weise wie das Gericht mit der Sache nun umgegangen wurde ist aber durchaus bemerkenswert. Zwar verzichtet das BVerfG auf die direkte Wortwahl und den rügenden Tonfall, den der BGH in letzter Zeit an den Tag legt, doch lässt es sich das BVerfG nicht nehmen, dem LG und OLG die Grundsätze die einem Jurastudenten im 1. Semester klar sein müssten, aufs Brot zu schmieren. Am Urteil an sich lässt das BVerfG freilich kein gutes Haar und lässt sogar erahnen, dass man selbst die Sachgründe der Unterbringung, welche man explizit nicht zu beurteilen hatte, nicht für ausreichend hält.

Eine ziemlich knackige Watschen also, aber nicht überraschend.
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Beitrag von DumbShitAward »

Passend zum Thema:

In der Süddeutschen Zeitung findet sich derzeit ein sehr interessantes Interview mit der forensisch-psychiatrischen Sachverständigen Hanna Ziegert. Ziegert hatte vor einiger Zeit in der Sendung "Beckmann" die Meinung vertreten, Gutachter würden mitunter ergebnisorientiert von den Staatsanwaltschaften ausgewählt werden. Da viele dieser Gutachter freilich auf die Aufträge angewiesen sind, versucht man sich mit der Staatsanwaltschaft gutzustellen. Ziegert monierte insbesondere auch, dass ein gewisses Nord-Süd-Gefälle in Deutschland herrsche (in Fachkreisen ist es unstrittig, dass gerade die bayerische Justiz bisweilen drakonische Züge vorweist und Gerichte Sachlagen tendenziell eher zu Ungunsten des Angeklagten auslegen, als das in den nördlichen Ländern der Fall ist. Wenig überraschend hat Bayern auch die höchste Revisionsrate pro 100 Fälle beim BGH) und sie sich dabei an italienische Verhältnisse erinnert fühle; Bayern sei sogesehen Sizilien.

Diese Meinung jedenfalls nimmt die Staatsanwaltschaft München I - natürlich unter zur Schau gestellter Fassungslosigkeit und Anfeindungen - nun als Grund, Ziegert in Bezugnahme auf die Fernsehsendung regelmäßig als Gutachterin wegen Befangenheit abzulehnen. Die Staatsanwaltschaft München spricht in diesem Zusammenhang davon, Ziegert würde "mafiöse Strukturen" unterstellen und prangerte an, sie würde sich nicht den Mitteln des Rechtsstaates unterwerfen.

Dazu:
Als pikantes Nebendetail (ebenfalls im Artikel erwähnt) kommt noch hinzu, dass diese kleine Vendetta, um beim Vokabular zu bleiben, bis weit in die 90er zurückgeht: damals gab es einen Richter namens Hanreich in der Schwurkammer des LGs. Eine, sagen wir mal, etwas eigenwillige Person mit einigen zweifelhaften Einstellungen zum Thema Recht und Unrecht, Vergleiche zum damals ebenfalls marodierenden Hamburger Richter Schill wurden seinerzeit jedenfalls gezogen, manche waren sogar so weit gegangen, ihn mit der texanischen Justiz zu vergleichen, da Hanreich dafür bekannt war, sehr "allergisch" auf durch Gutachter attestierte verminderte Schuldfähigkeit oder gar Schuldunfähigkeit zu reagieren. Genau das tat Ziegert aber in einem Prozess und wurde von Hanreich kurzerhand per Befangenheitsantrag vor die Tür gesetzt. Es sollte sich herausstellen, dass das Gutachten fachlich jedoch nicht zu beanstanden war. Seitdem hatten sich Ziegert und die Staatsanwaltschaft München überworfen.

IMHO:
Oh weh, oh weh. Da schaut ganz Deutschland, Österreich und die Schweiz auf einen bayerischen Justizskandal in dem die Justizministerin erst unter Androhung schwerster politischer Prügel von ihrer lächerlichen Haltung abrückt, der Wiederaufnahmeantrag wird plötzlich noch um eine derbe Komponente abgemildert, über den damals zuständigen Richter und auch die Gutachter wird nichts gutes geschrieben, dann kommt der "gefährliche Intensivtäter Mollath" doch noch frei und das Bundesverfassungsgericht donnert den zuständigen Gerichten noch eine vor den Latz. Daraufhin hat die Staatsanwaltschaft München nichts besseres zu tun, als einen Privatkrieg mit einer Gutachterin wegen einer Meinungsäußerung zu einer Annahme, die ohnehin schon jeder halbwegs interessierte Mensch teilt, anzuzetteln.

Na Bravo! Das wird garantiert helfen, das angeknackste Vertrauen der Bürger in die (bayerische) Justiz zu kitten.
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146225
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Beitrag von 146225 »

Und möge auch ganz Deutschland sittlich, moralisch und rechtlich vor die Hunde gehen - in Bayern müssen Recht und Ordnung herrschen, also zumindest das, was die CSU dafür hält.
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JLanthyer
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Beitrag von JLanthyer »

Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun gegen Frau Maske (früher Mollath), weil es um Verdacht auf Prozeßbetrug und Unterschlagung geht.

-> Zum ganzen Artikel: http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mol...-frau-1.1804383
NJ Transit
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Beitrag von NJ Transit »

Endlich kommt das Thema mal zu einem Ende, vorerst. Mollath ist freigesprochen worden (Link zur SZ). Zwar wurde er teilweise schuldig gesprochen, dennoch steht ihm nun eine Entschädigung für 7 Jahre Psychiatrie zu.

Wie "entschädigend" eine Geldentschädigung da wirklich ist, ist natürlich eine andere Frage.
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SWMdrölf. Jetzt noch nächer, noch hältiger, noch fitter. Bist auch du Glasfaser und P-Wagen?
JLanthyer
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Beitrag von JLanthyer »

Das ist noch nicht alles: Wurde der wichtigste Zeuge, namentlich Edward Braun der Zahnarzt aus Bad Pyrmont, der das ehemalige Paar Mollath gut kannte, im Wiederaufnahmeverfahren, überhaupt befragt, geschweige denn je geladen?

Hier der Artikel vom 2012: http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mol...-wird-1.1527536

Desweiteren die freiwillige Zeugenaussage: http://www.gustl-for-help.de/download/2011...Briefe-Merk.pdf vom Wiederaufnahmeverfahren steht da nichts (oder habe ich da mangels Zeit überlesen?).
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