Und ja, jetzt ist Wahlkampf, da käme die Aussage Frau Merk ist nicht verfassungskonform vielleicht *ETWAS* ungelegen

Ich habe jetzt keine Zeit uns Lust, das Urteil ein zweites Mal zu lesen, aber mir ist jetzt nicht in Erinnerung, dass der Wiederaufnahmeantrag mit Befangenheit begründet wurde. Wenn meine Erinnerung richtig ist, könnte die Befangenheit keine Rolle spielen, da sie von Verteidigung und Staatsanwaltschaft nicht vorgebracht wurden. Aber vllt. erinnere ich mich falsch.DumbShitAward @ 26 Jul 2013, 10:21 hat geschrieben: Man muss beim Wiederaufnahmeantrag allerdings folgendes bedenken: Befangenheit ist nicht nur ein Revisionsgrund sondern ex leges ein Wiederaufnahmegrund. Ich tue mir sehr schwer hier dem Gericht zu folgen, da ein Befangenheitsantrag ja nicht auf einer objektiven Einschätzung basieren muss sondern es genügt, wenn die Verteidigung der Meinung ist, dass das Gericht ihr gegenüber voreingenommen ist. Wenn man das mit harten Fakten untermauern kann, dann gibts da recht wenig zu diskutieren. Es mag ja sein, dass Otto Brixner nicht objektiv befangen war und die Einlassung, er habe den Mann der Nebenklägerin zwar in den 80ern gekannt, aber seitdem keinen Kontakt mehr mit ihm gehabt, den Tatsachen entspricht. Das ändert aber nix.
Okay, jetzt bin ich auch unsicher: ich meinte, die Verteidigung habe das angebracht. Die Staatsanwaltschaft hat es nicht, ds weiß ich. Ich lese spätr nach.autolos @ 26 Jul 2013, 11:53 hat geschrieben: Ich habe jetzt keine Zeit uns Lust, das Urteil ein zweites Mal zu lesen, aber mir ist jetzt nicht in Erinnerung, dass der Wiederaufnahmeantrag mit Befangenheit begründet wurde. Wenn meine Erinnerung richtig ist, könnte die Befangenheit keine Rolle spielen, da sie von Verteidigung und Staatsanwaltschaft nicht vorgebracht wurden. Aber vllt. erinnere ich mich falsch.
Gustl Mollath kommt frei
Das Oberlandesgericht Nürnberg ordnet im Fall Gustl Mollath die Wiederaufnahme des Verfahrens an. Mollath sei unverzüglich aus der Psychiatrie zu entlassen.
Vor allem die haben nicht einmal auf die Argumente der Verteidigung gewartet. :huh: Das sagt schon relative viel.DumbShitAward @ 6 Aug 2013, 12:35 hat geschrieben:Oha. Da hat das OLG Nürnberg aber fix reagiert - zumindest wenn man das mit der gefühlten Ewigkeit, die das LG Regensburg gebraucht hat, vergleicht. Gut, man konnte sich schon für diese Eventualität vorbereiten, aber dennoch.
Eine ziemliche Watschen für das LG Regensburg ist, dass das OLG den Fall an eine andere Kammer am Landgericht zurückgegeben hat.
Nö. »Wohnungs-, Haus und Schlafplatz-Optimierung, Quantenheilung nach Dr. Frank Kinslow, Bio-Energetik«spock5407 @ 6 Aug 2013, 20:38 hat geschrieben:Wo arbeitet seine ex-Frau jetzt? Immer noch bei der HVB/Unicredit ?
Laut http://www.spiegel.de/panorama/justiz/gust...n-a-915096.html waren es zwei Buchstaben auf dem ärztlichen Attest. Der Sohn der Ärztin hat sehr klein "i.V." vor seine Unterschrift gesetzt. Dadurch, dass dieses "in Vertretung" nur unter Vergrößerung sichtbar war, erweckte das Attest den Anschein es sei von der Ärztin ausgestellt worden.spock5407 @ 6 Aug 2013, 19:43 hat geschrieben: Was des wohl auf einmal in Gang gesetzt hat?
Da er damals freigesprochen wurde, bleibt er quasi freigesprochen. Genauer wäre zwar ein Schuldspruch möglich, aber er würde keine Strafe nach sich ziehen. Eine erneute Einweisung in die Psychiatrie wäre allerdings möglich, sollte Mollath Gemeingefährlichkeit attestiert werden.früheres Urteil nicht zum Nachteil des Angeklagten verändert werden