Ja, klar. Egal für was, das Geld reicht doch für nix.Iarn @ 5 Aug 2016, 09:51 hat geschrieben: Das Hauptproblem ist in meinen Augen nicht der Bundesverkehrswegeplan sondern die chronische Unterfinanzierung des Verkehrsbudgets.
Diskussion über Kommentar zum BVWP 2030
Bei n-tv finden sich einige Projekte die es durch die Aufstockung nun in dne vordringlichen Bedarf geschafft haben
Weiß jemand was das mit Hanau Würzburg auf sich hat? Der Bau der Spessart Rampe ist ja fast fertig und sonst ist da ja wenig unterschriftsreif oder?Bei der Bahn sollen auf den Trassen Hannover - Bielefeld und den Strecken Hanau – Würzburg und Fulda – Erfurt geplante Bauprojekte schneller realisiert werden.
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Rein vom Projektnamen müsste das das hier sein:Iarn @ 15 Nov 2016, 17:29 hat geschrieben: Bei n-tv finden sich einige Projekte die es durch die Aufstockung nun in dne vordringlichen Bedarf geschafft haben
Weiß jemand was das mit Hanau Würzburg auf sich hat? Der Bau der Spessart Rampe ist ja fast fertig und sonst ist da ja wenig unterschriftsreif oder?
"ABS/NBS Hanau - Würzburg / Fulda - Erfurt"
http://www.bvwp-projekte.de/schiene/2-002-.../2-002-V02.html
Also quasi Mottgersspange, bzw. Ähnliches.
Vom Tisch sein dürfte damit Projekt 007:
http://www.bvwp-projekte.de/schiene/2-007-.../2-007-V01.html
Möglicherweise ist das die einzige Neuigkeit, denn im VB waren beide schon.
Ich hoffe nur, dass auch wirklich mehr Geld investiert wird und nicht schon wieder 1000 Projekte in den VB kommen, wovon dann nur 5 umgesetzt werden

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Zwischen Tür & Angel - wenn ich es recht verstehe, stoßt Ihr euch etwas an der Formulierung "Hanau - Würzburg / Fulda - Erfurt" und Mottgers-Spange. Das sind zwei, wie "Metropolenbahner" anmerkt, voneinander unabhängige Projekte: Einmal das Projekt ABS/NBS Hanau-Würzburg/Fulda (Projektseite der DB), das prinzipiell aus zwei Teilen besteht, einmal eine ABS Hanau-Gelnhausen (viergleisiger Ausbau Bestand) sowie einmal eine NBS von Gelnhausen nach Fulda, für die momentan fünf Korridore näher untersucht werden. Im Rahmen eines breiten Bürgerbeteilungsverfahrens wird dort in den nächsten Jahren der Korridor gesucht, der weitergeplant und letztlich gebaut werden soll. Welcher das ist, steht noch nicht fest. Das zweite Projekt ist ein Aus- oder teilweiser Neubau der Strecke Fulda-Erfurt.Iarn @ 15 Nov 2016, 18:34 hat geschrieben:Danke für die Info, allerdings hat der bayrische Rundfunk vermeldet, dass der Fernverkehrshalt langfristig gesichert wäre. Das würde ja wieder gegen Mottgers sprechen oder?
Ein möglicher Korridor entspricht im Wesentlichen der alten Mottgers-Spange, also eine NBS ab Gelnhausen zur bestehenden NBS Würzburg-Fulda, wo dann eingefädelt wird. Im Rahmen dessen dürfte auch der Beiname "Würzburg" im Projekt auftauchen und auf die mögliche Option des Gleisdreiecks verweisen. Ob das kommt, steht aber nicht fest, kann auch genau so gut sein, dass man auf eine direkte NBS oder einen weitgehenden Ausbau parallel zum Bestand kommt. Dann fallen da hinein Planungen, um auf der Bestandsstrecke Hanau-Würzburg die Qualität soweit zu erhöhen, um den prognostizierten Verkehr abzuwickeln.
Dafür dürfte das dritte Projekt, die neue Spessartrampe, zwar auch ein Baustein sein (kein Schubbetrieb mehr), allerdings steht der weitgehend unabhängig zum o.g. Projekt, wird also unabhängig davon realisiert (wie unschwer zu erkennen


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Ja, wobei die Frage ist, ob das vor der Einigung auf Projekt V002 war und/oder das schon wieder überholt ist?Iarn @ 15 Nov 2016, 18:34 hat geschrieben: Danke für die Info, allerdings hat der bayrische Rundfunk vermeldet, dass der Fernverkehrshalt langfristig gesichert wäre. Das würde ja wieder gegen Mottgers sprechen oder?
Bei der Formulierung ist aber sicherlich auch nicht 100% klar, was sie nun mit "Würzburg" meinen.
Wie oben beschrieben, gibts 2 Projekte, einmal mit Mottgers und einmal ohne, dafür dann mit Blockverdichtung zw. Aschaffenburg-Würzburg.
Planungsstand sieht man hier:
http://www.hanau-wuerzburg-fulda.de/inform...ltgutachter.pdf
Übersichtskarte:
http://abload.de/img/mottgers120fuw7.png
A ist die übliche Mottgersspange, wenn ich mich recht erinnere. Eigentlich nicht schlecht, immer relativ weit weg von den Bebauungen, aber genau das ist bekanntlich jetzt DAS Problem, weil die Trasse genau durch den Wald geht ...

P.S: Fahrzeiteinsparungen mit Mottgersspange in Ri. Würzburg liegen bei 18 Minuten, schon relativ viel.
Bei B und C scheint es keine Anbindung nach Würzburg zu geben, finde ich etwas komisch. Wieso ist überhaupt der Untersuchungsraum im rechts im unteren Eck nach Norden verschoben?
Edit:
Hier ist noch eine Auflösung des Rätels mit dem sicheren ICE-Halt Aschaffenburg:
http://www.main-echo.de/regional/franken-b...art4006,4308745
Also selbst wenn Mottgers gebaut werden würde, würden einige ICEs durch Aschaffenburg fahren :ph34r:
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GroKo-Vertrag, 7.2.2018, S. 74: „Die prioritären Projekte des Bundesverkehrswegeplans 2030 wollen wir auskömmlich finanzieren. Bis zum 3. Quartal 2018 werden wir die Schienenprojekte des potenziellen Bedarfs unter Berücksichtigung der Berechnungen des Verkehrsressorts bewerten.“
Erstaunlich: Die Bezeichnung „prioritäre Projekte“ wird im BVWP 2030 nicht verwendet. Es gibt die Bezeichung „vordringlicher Bedarf“ und „vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung“.
Knoten München ist in der Kategorie vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung, aber eine Bewertung liegt noch nicht vor. 3. Quartal 2018 ist sportlich, die GroKo startet ja wohl erst am 3.3.2018.
Regensburg-Mühldorf-Rosenheimist z.B. ein Projekt des potenziellen Bedarfs.
Erstaunlich: Die Bezeichnung „prioritäre Projekte“ wird im BVWP 2030 nicht verwendet. Es gibt die Bezeichung „vordringlicher Bedarf“ und „vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung“.
Knoten München ist in der Kategorie vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung, aber eine Bewertung liegt noch nicht vor. 3. Quartal 2018 ist sportlich, die GroKo startet ja wohl erst am 3.3.2018.
Regensburg-Mühldorf-Rosenheimist z.B. ein Projekt des potenziellen Bedarfs.
Hatte nie Latein aber prioritär lässt sich schon irgendwie mit vordringlich übersetzen.
Aber erst mal abwarten: ich habe das Gefühl, die SPD versemmelt das Ding noch komplett.
Aber erst mal abwarten: ich habe das Gefühl, die SPD versemmelt das Ding noch komplett.
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Die neue 0 im Finanzministerium plant weniger Infrastrukturausgaben:ralf.wiedenmann @ 11 Feb 2018, 22:08 hat geschrieben: GroKo-Vertrag, 7.2.2018, S. 74: „Die prioritären Projekte des Bundesverkehrswegeplans 2030 wollen wir auskömmlich finanzieren. Bis zum 3. Quartal 2018 werden wir die Schienenprojekte des potenziellen Bedarfs unter Berücksichtigung der Berechnungen des Verkehrsressorts bewerten.“
Erstaunlich: Die Bezeichnung „prioritäre Projekte“ wird im BVWP 2030 nicht verwendet. Es gibt die Bezeichung „vordringlicher Bedarf“ und „vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung“.
Kompletter Artikel hier:Die öffentlichen Investitionen sollen sinken - trotz hoher Steuernahmen und anhaltenden Wirtschaftswachstums.
Die Haushaltsplanungen von Finanzminister Scholz sehen einen Rückgang der Ausgaben von knapp 38 Milliarden 2019 auf 33,5 Milliarden bis 2022 vor.
Die große Koalition hatte bei Amtsantritt versprochen, den Ausbau von Infrastruktur und Bildungseinrichtungen voranzutreiben.
http://www.sueddeutsche.de/politik/exklusi...ieren-1.3962861
Bin dann mal gespannt, was von den ganzen BVWP-Projekten und dem ebenfalls angekündigten Elektrifizierungsplänen von Nahverkehrsstrecken am Ende wirklich übrig bleibt...
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Infrastruktur ist das große Rückgrat eines Landes. Wer da spart, der wird am Ende draufzahlen!Metropolenbahner @ 2 May 2018, 12:01 hat geschrieben: Die neue 0 im Finanzministerium plant weniger Infrastrukturausgaben:
Das gilt sowohl für die Straße als auch für die Schiene.
Diese heilige schwarze Null (oder was man darunter versteht) ist so typisch deutsch und man merkt nicht wie man so die eigene Zukunft verbaut. Investitionen fördern die Zukunft.
Aber man spart ja auch schon bei der Netzgeschwindigkeit, wo man europaweit ziemlich weit hinten ist und in einem bulgarischen Hinterlanddorf ein besseres Netz als in München in Zentrum hat...
Wobei die Sparvorgaben vom Scholz0Mat kommen, der gerne den Schäuble 2.0 geben möchte.Metropolenbahner @ 2 May 2018, 11:01 hat geschrieben: Die neue 0 im Finanzministerium plant weniger Infrastrukturausgaben:
Nachtrag hierzu die Süddeutsche Scholz' neuer Haushalt ist fast schon ein Skandal
Wenn in einem Land wie Deutschland dauerhaft Steuerüberschüsse anfallen, andererseits aber die Schüler im internationalen Vergleich bei der Bildung abgehängt bleiben, wenn alte Menschen in Pflegeheimen weggesperrt werden, die Wartelisten für Fachärzte lang sind, Flughäfen und Bahnhöfe nicht fertig werden, Bedürftige auf Tafeln angewiesen und großflächige Funklöcher die Regel sind, dann regiert die große Koalition am Bürger vorbei. Mal ganz davon abgesehen, das sich so der riesige Handelsbilanzüberschuss nicht abbauen lässt.
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Also wenn man mit einem gewissen Flughafen her kommt als Argument man müsse gerade mehr in Infrastruktur investieren: Gerade hier ist die Frage, ob man in diesem Projekt (zumindest fürs erste) im Gegenteil überhaupt gar nichts investieren sollte (Stichwort - Abriss und Neubau). Denn dort ist sicher Einiges so grundsätzlich falsch gelaufen, und mit mehr Geld wird das sogar noch belohnt.
Und der BER ist wohl auch nicht das Einzige Projekt, dass dermaßen schon von Anfang an falsch gelaufen ist und im Grunde (bislang) nur nutzlos Geld verbrannt hat. Das gibt es noch andere, zwar nicht so Große - aber in Summe womöglich genauso Milliarden Gräber.
Ich stelle mal die Forderung auf: Anstatt pauschall mehr Geld zu fordern muss bzgl. Vergaben etc. grundsätzlich einiges reformiert werden, damit endlich wieder das Preis-Leistungsverhätnis stimmt!
Vor dem Hintergrund könnten (ein zeitwilliges!!!) Rückfahren von Investitionen gerade heilsam wirken, wenn es denn zu Folge hat dass da etwas Angestoßen wird.
Und der BER ist wohl auch nicht das Einzige Projekt, dass dermaßen schon von Anfang an falsch gelaufen ist und im Grunde (bislang) nur nutzlos Geld verbrannt hat. Das gibt es noch andere, zwar nicht so Große - aber in Summe womöglich genauso Milliarden Gräber.
Ich stelle mal die Forderung auf: Anstatt pauschall mehr Geld zu fordern muss bzgl. Vergaben etc. grundsätzlich einiges reformiert werden, damit endlich wieder das Preis-Leistungsverhätnis stimmt!
Vor dem Hintergrund könnten (ein zeitwilliges!!!) Rückfahren von Investitionen gerade heilsam wirken, wenn es denn zu Folge hat dass da etwas Angestoßen wird.
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Haushalt: Scholz will "Schwarze Null" beibehalten
"... darüber werden uns spätere Generationen - da bin ich sehr sicher - noch sehr dankbar sein" - Olaf Scholz
Das meint er wohl ironisch, oder? Denn die dürfen dann den Aufbau von ganz Deutschland angehen, weil alles so heruntergekommen sein wird, wie in der DDR vor 30 Jahren. :rolleyes:
"... darüber werden uns spätere Generationen - da bin ich sehr sicher - noch sehr dankbar sein" - Olaf Scholz
Das meint er wohl ironisch, oder? Denn die dürfen dann den Aufbau von ganz Deutschland angehen, weil alles so heruntergekommen sein wird, wie in der DDR vor 30 Jahren. :rolleyes:
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Andersrum hat die DDR aber auch Geld ausgegeben dass sie nicht hatte, also auf Pump gelebt. Griechenland ähnlich. Also dass andere Extrem (dass ja gern als angebliches Allheilmittel von linker Seite gepredigt wird) führt erwiesenermaßen auch zur Katastrophe218 466-1 @ 2 May 2018, 17:40 hat geschrieben: Das meint er wohl ironisch, oder? Denn die dürfen dann den Aufbau von ganz Deutschland angehen, weil alles so heruntergekommen sein wird, wie in der DDR vor 30 Jahren. :rolleyes:
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Das Geschäftsmodell der Schweiz ist sehr speziell und bringt das Land regelmäßig an den Rand diverser schwarzer Listen was ihr internationales Finanzgebaren angeht.ralf.wiedenmann @ 2 May 2018, 17:58 hat geschrieben: Schweiz investiert viel in die Eisenbahn & hat trotzdem ausgeglichenem Staatshaushalt.
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Das juckt doch in der Bundesregierung schon geraume Zeit niemanden mehr - wahrscheinlich ist Infrastrukturlobbyismus nicht laut und finanzkräftig genug.Trapeztafelfanatiker @ 2 May 2018, 11:42 hat geschrieben: Infrastruktur ist das große Rückgrat eines Landes. Wer da spart, der wird am Ende draufzahlen!
Das gilt sowohl für die Straße als auch für die Schiene.
EDIT: Scholz ist da übrigens kein Vorwurf zu machen, woher sollte er es auch besser wissen? Wenn der Hund an der Hausecke das Bein hebt, ist er ja auch nur sich selbst und begeht keinen vorsätzlichen Vandalismus. :ph34r:
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Weil man sich da international dran gewöhnt hat, den Schweizer Banken "dunkle" Geschäfte vorzuwerfen. Genauso wie man sich dran gewöhnt hat, diversen Südeuropäischen Ländern grassierende Korruption im Alltag vorzuwerfen. Das soll jetzt nicht heißen, dass die Vorwürfe substanzlos sind, bewahre - nichts, was Menschen erschaffen, wird jemals frei von Fehlern sein.Iarn @ 2 May 2018, 18:01 hat geschrieben: Das Geschäftsmodell der Schweiz ist sehr speziell und bringt das Land regelmäßig an den Rand diverser schwarzer Listen was ihr internationales Finanzgebaren angeht.
Das laute Festhalten an solchen "tradierten" Vorwürfen und wohl teilweise auch Vorurteilen übertüncht nur leider jene dunklen und übelriechenden Stellen, wo es genauso Dinge zu kritisieren gäbe. Stimmt, wir kennen in Deutschland nicht die kleinen Alltagsformen der Korruption, wir sind es nicht gewohnt, auf dem Rathaus noch einen Schein zum Antrag dazuzustecken, damit dieser bearbeitet wird. Dennoch halte ich dafür, dass Korruption auch in Deutschland alltäglich geworden ist, vielleicht nicht offen sichtbar, aber mit Sicherheit alltäglich. Nur tritt sie bei uns eben versteckter, in Form von Wirtschaftslobbyismus auf, dafür dürfen wir aber auch getrost davon ausgehen, dass es sich dann auch um deutlich größere Summen als in griechischen Dorf-Rathäusern handelt.
Und was speziell Schweizer Politik anders, und deshalb auch für manche so schwer verständlich macht, ist die ewig währende Suche nach Konsens und Ausgleich. Wer nehmen möchte, muss geben können, und was dem Stimmbürger nicht zum Vorteil gereicht - siehe zum Beispiel die versuchte Abschaffung der Rundfunkgebühren - heisst er nicht gut. Das ist eben doch noch mal eine andere Form des Korrektivs als wie bei uns, wo, selbst wenn Wahlen die Lage auch nur ein bisschen verschieben, die mediale Mehrheit die seitherigen Jammergestalten darum anfleht, doch bitte, bitte, endlich weiter zu regieren. Wundern wir uns noch?
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Öhm, ich glaube die Baulobby ist schon mit einer der mächtigsten hierzulande...146225 @ 2 May 2018, 19:21 hat geschrieben: Das juckt doch in der Bundesregierung schon geraume Zeit niemanden mehr - wahrscheinlich ist Infrastrukturlobbyismus nicht laut und finanzkräftig genug.
Wie gesagt, das Problem ist mMn mehr das mittlerweile miese Preis-Leistungsverhältnis bei vielen Projekten. Was besagter Industrie durchaus zu Gute kommt, heißt sowas schlussendlich auch höhere Gewinnmargen.
Das scheint mir auch in besagter Schweiz bei Weitem nicht so schlimm zu sein. Da macht die Politik dort wohl einiges richtiger (vollkommen unabhängig davon wie gut oder schlecht Teile der Steuerpolitik dort sind)
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Keine Herunterfahren der Investitionen im Bundeshaushalt 2018 - 2021Metropolenbahner @ 2 May 2018, 12:01 hat geschrieben:Die neue 0 im Finanzministerium plant weniger Infrastrukturausgaben:ralf.wiedenmann @ 11 Feb 2018, 22:08 hat geschrieben: GroKo-Vertrag, 7.2.2018, S. 74: „Die prioritären Projekte des Bundesverkehrswegeplans 2030 wollen wir auskömmlich finanzieren. Bis zum 3. Quartal 2018 werden wir die Schienenprojekte des potenziellen Bedarfs unter Berücksichtigung der Berechnungen des Verkehrsressorts bewerten.“
Erstaunlich: Die Bezeichnung „prioritäre Projekte“ wird im BVWP 2030 nicht verwendet. Es gibt die Bezeichung „vordringlicher Bedarf“ und „vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung“.
Kompletter Artikel hier:Die öffentlichen Investitionen sollen sinken - trotz hoher Steuernahmen und anhaltenden Wirtschaftswachstums.
Die Haushaltsplanungen von Finanzminister Scholz sehen einen Rückgang der Ausgaben von knapp 38 Milliarden 2019 auf 33,5 Milliarden bis 2022 vor.
Die große Koalition hatte bei Amtsantritt versprochen, den Ausbau von Infrastruktur und Bildungseinrichtungen voranzutreiben.
http://www.sueddeutsche.de/politik/exklusi...ieren-1.3962861
Bin dann mal gespannt, was von den ganzen BVWP-Projekten und dem ebenfalls angekündigten Elektrifizierungsplänen von Nahverkehrsstrecken am Ende wirklich übrig bleibt...
Wenn man nur die Tabelle in der Pressemeldung des Finanzministeriums vom 2.5.2018 https://www.bundesfinanzministerium.de/Cont...ebeschluss.html betrachtet, würde man schnell den Schluss ziehen, dass die Bundesregierung zwischen 2019 und 2012 die Investitionen stark zurückfährt von 37.9 Mrd. Euro auf noch 33,5 Mrd. Euro (-11.6%).
Allerdings muss man dazu das Kleingedruckte lesen: „Ab 2021 macht sich im Bundeshaushalt bemerkbar, dass die bisherigen Entflechtungsmittel nicht mehr ausgabeseitig als Investitionen gebucht werden, sondern den Ländern durch höhere Umsatzsteueranteile zur Verfügung gestellt werden. Der Bund entlastet damit ab 2020 die Länder und stärkt dauerhaft die Investitionskraft von Ländern und Kommunen.“
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Ok, die Länder bekommen das Geld also direkt und können damit machen, was sie wollen?ralf.wiedenmann @ 3 May 2018, 12:35 hat geschrieben: Allerdings muss man dazu das Kleingedruckte lesen: „Ab 2021 macht sich im Bundeshaushalt bemerkbar, dass die bisherigen Entflechtungsmittel nicht mehr ausgabeseitig als Investitionen gebucht werden, sondern den Ländern durch höhere Umsatzsteueranteile zur Verfügung gestellt werden. Der Bund entlastet damit ab 2020 die Länder und stärkt dauerhaft die Investitionskraft von Ländern und Kommunen.“
Hurra, neue Ortsumgehungsstrassen ... zumindest im Autoland Bayern.
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Entwurf Bundeshaushalt 2018: Kaum neue Impluse der neuen grossen Koalition für Eisenbahn
Soeben (mit Datum vom 4.5.2018) hat der Bundesrat den Entwurf zum Bundeshaushalt 2018 aufs Netz gestellt: http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2018/0125-18.pdf
Ich hab mir die Arbeit gemacht, die relevanten Posten für Investitionen in die Eisenbahn mit dem Entwurf der alten grossen Koalition von August 2017 http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/130/1813000.pdf zu vergleichen:
Die Baukostenzuschüsse für die Eisenbahnen des Bundes für 2018 betragen in der Version von Mai 2018 (siehe Seite 1692 nach pdf-Nummerierung) und in der Version von August 2017 (Seite 1586) beides Mal genau 1,591 Mrd. Euro. Was erstaunt: Die Verpflichtungsermächtigung für die Jahre 2019-2029 in der neuen Version ist mit 2,309 Mrd. Euro tiefer wie in der alten Version mit 2,865 Mrd. Euro. Allerdings ist die Verpflichtungsermächtigung in der Version von Mai 2018 in den Jahren 2019-2021 höher, und danach deutlich tiefer als in der Version von August 2017.
Die einzelnen Projekte werden in der neuen Version ab Seite 2109 aufgelistet, in der alten Version ab Seite 1970. Nach kurzer Durchsicht fiel mir auf, dass der Rhein-Ruhr-Express, Planfeststellungsabschnitt 5 neu aufgenommen wurde. Ebenfalls: VDE 8.1, ABS Nürnberg – Ebensfeld (Eggolsheim - Strullendorf).
Was das GVFG betrifft, sind die „Finanzhilfen an die Länder für die Schieneninfrastruktur des öffentlichen Personennahverkehrs für Vorhaben über 50 Mio. € zuwendungsfähiger Kosten“ (882 02-741) und „Investitionszuschüsse für Vorhaben des öffentlichen Personennahverkehrs über 50 Mio. € an die Deutsche Bahn AG“ (891 01-741) genau gleichgeblieben (alte Version: Seiten 1621-1622, neue Version: 1730-1731).
Gruss. Ralf
Soeben (mit Datum vom 4.5.2018) hat der Bundesrat den Entwurf zum Bundeshaushalt 2018 aufs Netz gestellt: http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2018/0125-18.pdf
Ich hab mir die Arbeit gemacht, die relevanten Posten für Investitionen in die Eisenbahn mit dem Entwurf der alten grossen Koalition von August 2017 http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/130/1813000.pdf zu vergleichen:
Die Baukostenzuschüsse für die Eisenbahnen des Bundes für 2018 betragen in der Version von Mai 2018 (siehe Seite 1692 nach pdf-Nummerierung) und in der Version von August 2017 (Seite 1586) beides Mal genau 1,591 Mrd. Euro. Was erstaunt: Die Verpflichtungsermächtigung für die Jahre 2019-2029 in der neuen Version ist mit 2,309 Mrd. Euro tiefer wie in der alten Version mit 2,865 Mrd. Euro. Allerdings ist die Verpflichtungsermächtigung in der Version von Mai 2018 in den Jahren 2019-2021 höher, und danach deutlich tiefer als in der Version von August 2017.
Die einzelnen Projekte werden in der neuen Version ab Seite 2109 aufgelistet, in der alten Version ab Seite 1970. Nach kurzer Durchsicht fiel mir auf, dass der Rhein-Ruhr-Express, Planfeststellungsabschnitt 5 neu aufgenommen wurde. Ebenfalls: VDE 8.1, ABS Nürnberg – Ebensfeld (Eggolsheim - Strullendorf).
Was das GVFG betrifft, sind die „Finanzhilfen an die Länder für die Schieneninfrastruktur des öffentlichen Personennahverkehrs für Vorhaben über 50 Mio. € zuwendungsfähiger Kosten“ (882 02-741) und „Investitionszuschüsse für Vorhaben des öffentlichen Personennahverkehrs über 50 Mio. € an die Deutsche Bahn AG“ (891 01-741) genau gleichgeblieben (alte Version: Seiten 1621-1622, neue Version: 1730-1731).
Gruss. Ralf
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Danke fürs Durchsehen der 1000 Seiten!ralf.wiedenmann @ 7 May 2018, 18:02 hat geschrieben: Was das GVFG betrifft, sind die „Finanzhilfen an die Länder für die Schieneninfrastruktur des öffentlichen Personennahverkehrs für Vorhaben über 50 Mio. € zuwendungsfähiger Kosten“ (882 02-741) und „Investitionszuschüsse für Vorhaben des öffentlichen Personennahverkehrs über 50 Mio. € an die Deutsche Bahn AG“ (891 01-741) genau gleichgeblieben (alte Version: Seiten 1621-1622, neue Version: 1730-1731).
Was das GVFG anbelangt, da will man ja das Grundgesetz ändern, erstbester Googletreffer ne SPD-Publikation:
https://www.demo-online.de/artikel/kabinett...tzaenderung-weg
(...)Die Bundesregierung will das Grundgesetz ändern. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Kabinett am Mittwoch beschlossen. Die Neuregelung soll dem Bund erlauben, Geld in den sozialen Wohnungsbau, Schulen und den Verkehr zu investieren.
Alles schön und gut .. aber wenn ich damals in Sozialkunde richtig aufgepasst habe, braucht man für ne GG-Änderung ne 2/3-Mehrheit. Die letzte Groko hatte die, die neue Groko "Dank" AFD und SPD-Verzwergung nicht mehr.Schnellbahnsysteme werden gefördert
Auflagen sieht das Grundgesetz auch für die Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs vor. Der Bund will seine Finanzhilfen erhöhen, laut Verfassung dürfte das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz aber erst 2025 wieder geändert werden. Diesen Passus will die Regierung nun anpassen, um „die Möglichkeit einer sofortigen Erhöhung und Dynamisierung der Mittel“ zu schaffen.
Wie Finanzminister Scholz am Mittwoch erläuterte, will der Bund seine Zuschüsse bis 2021 von rund 330 Millionen auf eine Milliarde Euro aufstocken. Mit dem Geld soll der Ausbau von Schnellbahnsystemen in Ballungsräumen vorangetrieben werden. Das sei ein „großer Schub für den Ausbau dieser wichtigen Infrastruktursysteme, die den Verkehr in den Ballungsräumen nicht nur flüssiger machen, sondern auch die Luftreinhaltung befördern werden“, argumentiert der SPD-Politiker. Aufgrund der mangelnden gesamtstaatlichen Unterstützung sei der Ausbau in Deutschland bisher langsamer vorangegangen als in vielen anderen Ländern.
Ein weiteres Detail des Gesetzes betrifft die Bundesstraßen und präzisiert eine Regelung für die geplante bundeseigene Autobahngesellschaft. Dem Bund soll laut Gesetzentwurf die Möglichkeit eröffnet werden, „durch gesetzliche Regelung die Aufgabe der Planfeststellung und Plangenehmigung für den Bau oder die Änderung von Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs (…) einem Land in Bundesauftragsverwaltung zu überlassen, wenn ein Land dies beantragt.“
https://www.bundestag.de/parlament/plenum/s...verteilung_19wp
Aktuelle BT-Abgeordneten-Anzahl: 709 MdBs. 2/3 davon = 473 MdBs
CDU+CSU haben 246 Sitze, die SPD 153, zusammen also 399 Sitze. Es fehlen somit 74 Sitze. Die FDP wird solchen öffentlichen Ausgabenerhöhungen sicher nicht zustimmen. Bleiben die Grünen, die haben aber auch nur 67 Sitze. Fehlen also noch 6 Stimmen, die man sich irgendwo durch Umfaller in FDP, Linke oder gar AFD holen müsste.
Fazit: Das Ganze ist noch lange nicht in trockenen Tüchern ...
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Bewertung BVWP 2030 Projekt Knoten München soll noch 2018 erfolgen. Bewertungsfaktoren für Knoten. Anpassung der Bewertungsfaktoren. Abschluss der Bewertung der Projekte des Poteziellen Bedarfs noch in diesem Jahr
Antwort der Bundesregierung vom 24.5.2018 auf eine Bundestagsanfrage der Linken: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/023/1902312.pdf
„Die Bewertung der Ausbaumaßnahmen für den Eisenbahnknoten München soll im Jahr 2018 abgeschlossen werden. Daher stehen die einzelnen Maßnahmen für den Knotenausbau und ihre Finanzierung noch nicht fest.“
So steht es ja auch noch im PRINS: http://www.bvwp-projekte.de/schiene/K-005-.../K-005-V01.html
„5. Welche Grundsätze gelten für die Aufnahme von Knotenmaßnahmen in den BVWP (bitte ausführlich erläutern)?
„Für die Aufnahme von Knotenmaßnahmen in den BVWP gelten dieselben Grundsätze wie für alle übrigen Maßnahmen. Zwingende Voraussetzung ist ein gesamtwirtschaftliches Nutzen-Kosten-Verhältnis von eins oder höher. Zu den Nutzenfaktoren gehören insbesondere Reisezeiteffekte, Kosteneinsparungen oder Emissionsreduktionen. Bei den Knotenmaßnahmen besonders bedeutsam sind zudem Effekte aus einer Erhöhung der Zuverlässigkeit des Verkehrsablaufs aufgrund einer Verspätungsreduktion durch die Ausbaumaßnahmen. Die Grundsätze und betrachteten Effekte sind im Methodenhandbuch zum BVWP 2030 im Detail dokumentiert, das im Internet frei verfügbar ist.
6. Welche Teilmaßnahmen enthalten die Knotenprojekte im BVWP 2030 jeweils, und welche von diesen nutzen jeweils dem SPNV, dem SPFV und dem SGV jeweils direkt (bitte tabellarische Auflistung für alle Knotenmaßnahmen im BVWP 2030 nach aktuellem Planungsstand, gegebenenfalls mit prozentualen Anteilen der einzelnen Verkehrsarten)?
Die Bewertung der Ausbaumaßnahmen für die sechs großen Eisenbahnknoten (Hamburg, Hannover, Köln, Frankfurt, Mannheim, München) soll im Jahr 2018 abgeschlossen werden. Da die geeigneten Maßnahmenkombinationen derzeit ermittelt werden, können noch keine Aussagen zu den darin enthaltenen einzelnen Maßnahmen getroffen werden.
...
10. Welche Maßnahmen ergreifen die Bundesregierung, das zuständige Ministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) oder andere Institutionen zur Weiterentwicklung des Bewertungsverfahrens für den BVWP anhand der Erfahrungen mit den bereits abgeschlossenen Projekten, und wie schätzt die Bundesregierung den Erfolg dieser Weiterentwicklung ein (bitte begründen)?
Das in der Bundesverkehrswegeplanung eingesetzte Bewertungsverfahren wird durch das BMVI kontinuierlich überprüft und weiterentwickelt. Für den Bereich Schiene gehört hierzu insbesondere eine Ergänzung der analytischen Verfahren der Kapazitätsbestimmung durch fahrplankonstruktive Verfahren. Die hierfür erforderlichen netzweiten Zielfahrpläne mit Systemtrassen für den Güterverkehr liegen erstmals mit dem BVWP 2030 (Zielfahrplan 2030) vor und werden durch die Arbeiten für den Deutschland-Takt (Zielfahrplan 2030plus) weiter verfeinert. Der Vorteil dieser fahrplanbasierten Verfahren ist eine einfachere Nachvollziehbarkeit der vorliegenden Engpasssituation, so dass die Definition von Maßnahmen zur Engpassbeseitigung erleichtert wird. Weiterhin kann durch Betriebssimulationen der Einfluss der Infrastrukturkonfiguration auf die Zuverlässigkeit des Betriebsablaufs noch exakter bestimmt werden, um die Pünktlichkeit der Züge und das Baumanagement der Bahn weiter zu optimieren.
Antwort der Bundesregierung vom 13.4.2018 auf eine Bundestagsanfrage der Grünen: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/016/1901644.pdf
„Gemäß der Vereinbarung im Koalitionsvertrag soll die Bewertung der Schienenprojekte des Potenziellen Bedarfs bis zum dritten Quartal 2018 erfolgen.“
„Nach den bislang vorliegenden Gutachten werden die folgenden Projekte aus dem Potenziellen Bedarf aufgrund positiver gesamtwirtschaftlicher Bewertung in den Vordringlichen Bedarf aufsteigen:
Projekt
ABS Weimar – Gera – Gößnitz
NBS Dresden – Prag
ABS Nürnberg/Regensburg – Furth i.W. – Gr. D/CZ
ABS Grenze NL/D – Kaldenkirchen – Rheydt-Odenkirchen
Programm zur Ertüchtigung des deutschen Schienennetzes für 740m lange Güterzüge“
„6. Beabsichtigt die Bundesregierung eine aktualisierte Veröffentlichung der Anlage 1 zum Bundesschienenwegeausbaugesetz, und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?
Die Anlage 1 des aktuellen Bundesschienenwegeausbaugesetzes enthält auf Festlegung des Gesetzgebers in Abschnitt 2, Unterabschnitt 2 eine ausdrückliche Regelung zur automatischen Aufnahme dieser Projekte in den Vordringlichen Bedarf nach erfolgtem Nachweis der gesamtwirtschaftlichen Vorteilhaftigkeit: „Sobald nachgewiesen ist, dass diese Projekte die Kriterien für die Aufnahme in den Vordringlichen Bedarf erfüllen, werden sie in den Vordringlichen Bedarf aufgenommen.“ Der Deutsche Bundestag wird nach Abschluss der Untersuchungen über die Ergebnisse unterrichtet.
...
14. Bis wann ist die Bewertung des Projekts Nr. 44 Deutschland-Takt des Potenziellen Bedarfs vollständig abgeschlossen?
Die gesamtwirtschaftliche Bewertung soll zum Projekt Deutschland-Takt zum dritten Quartal 2018 erfolgen.“
Antwort der Bundesregierung vom 24.5.2018 auf eine Bundestagsanfrage der Linken: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/023/1902312.pdf
„Die Bewertung der Ausbaumaßnahmen für den Eisenbahnknoten München soll im Jahr 2018 abgeschlossen werden. Daher stehen die einzelnen Maßnahmen für den Knotenausbau und ihre Finanzierung noch nicht fest.“
So steht es ja auch noch im PRINS: http://www.bvwp-projekte.de/schiene/K-005-.../K-005-V01.html
„5. Welche Grundsätze gelten für die Aufnahme von Knotenmaßnahmen in den BVWP (bitte ausführlich erläutern)?
„Für die Aufnahme von Knotenmaßnahmen in den BVWP gelten dieselben Grundsätze wie für alle übrigen Maßnahmen. Zwingende Voraussetzung ist ein gesamtwirtschaftliches Nutzen-Kosten-Verhältnis von eins oder höher. Zu den Nutzenfaktoren gehören insbesondere Reisezeiteffekte, Kosteneinsparungen oder Emissionsreduktionen. Bei den Knotenmaßnahmen besonders bedeutsam sind zudem Effekte aus einer Erhöhung der Zuverlässigkeit des Verkehrsablaufs aufgrund einer Verspätungsreduktion durch die Ausbaumaßnahmen. Die Grundsätze und betrachteten Effekte sind im Methodenhandbuch zum BVWP 2030 im Detail dokumentiert, das im Internet frei verfügbar ist.
6. Welche Teilmaßnahmen enthalten die Knotenprojekte im BVWP 2030 jeweils, und welche von diesen nutzen jeweils dem SPNV, dem SPFV und dem SGV jeweils direkt (bitte tabellarische Auflistung für alle Knotenmaßnahmen im BVWP 2030 nach aktuellem Planungsstand, gegebenenfalls mit prozentualen Anteilen der einzelnen Verkehrsarten)?
Die Bewertung der Ausbaumaßnahmen für die sechs großen Eisenbahnknoten (Hamburg, Hannover, Köln, Frankfurt, Mannheim, München) soll im Jahr 2018 abgeschlossen werden. Da die geeigneten Maßnahmenkombinationen derzeit ermittelt werden, können noch keine Aussagen zu den darin enthaltenen einzelnen Maßnahmen getroffen werden.
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10. Welche Maßnahmen ergreifen die Bundesregierung, das zuständige Ministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) oder andere Institutionen zur Weiterentwicklung des Bewertungsverfahrens für den BVWP anhand der Erfahrungen mit den bereits abgeschlossenen Projekten, und wie schätzt die Bundesregierung den Erfolg dieser Weiterentwicklung ein (bitte begründen)?
Das in der Bundesverkehrswegeplanung eingesetzte Bewertungsverfahren wird durch das BMVI kontinuierlich überprüft und weiterentwickelt. Für den Bereich Schiene gehört hierzu insbesondere eine Ergänzung der analytischen Verfahren der Kapazitätsbestimmung durch fahrplankonstruktive Verfahren. Die hierfür erforderlichen netzweiten Zielfahrpläne mit Systemtrassen für den Güterverkehr liegen erstmals mit dem BVWP 2030 (Zielfahrplan 2030) vor und werden durch die Arbeiten für den Deutschland-Takt (Zielfahrplan 2030plus) weiter verfeinert. Der Vorteil dieser fahrplanbasierten Verfahren ist eine einfachere Nachvollziehbarkeit der vorliegenden Engpasssituation, so dass die Definition von Maßnahmen zur Engpassbeseitigung erleichtert wird. Weiterhin kann durch Betriebssimulationen der Einfluss der Infrastrukturkonfiguration auf die Zuverlässigkeit des Betriebsablaufs noch exakter bestimmt werden, um die Pünktlichkeit der Züge und das Baumanagement der Bahn weiter zu optimieren.
Antwort der Bundesregierung vom 13.4.2018 auf eine Bundestagsanfrage der Grünen: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/016/1901644.pdf
„Gemäß der Vereinbarung im Koalitionsvertrag soll die Bewertung der Schienenprojekte des Potenziellen Bedarfs bis zum dritten Quartal 2018 erfolgen.“
„Nach den bislang vorliegenden Gutachten werden die folgenden Projekte aus dem Potenziellen Bedarf aufgrund positiver gesamtwirtschaftlicher Bewertung in den Vordringlichen Bedarf aufsteigen:
Projekt
ABS Weimar – Gera – Gößnitz
NBS Dresden – Prag
ABS Nürnberg/Regensburg – Furth i.W. – Gr. D/CZ
ABS Grenze NL/D – Kaldenkirchen – Rheydt-Odenkirchen
Programm zur Ertüchtigung des deutschen Schienennetzes für 740m lange Güterzüge“
„6. Beabsichtigt die Bundesregierung eine aktualisierte Veröffentlichung der Anlage 1 zum Bundesschienenwegeausbaugesetz, und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?
Die Anlage 1 des aktuellen Bundesschienenwegeausbaugesetzes enthält auf Festlegung des Gesetzgebers in Abschnitt 2, Unterabschnitt 2 eine ausdrückliche Regelung zur automatischen Aufnahme dieser Projekte in den Vordringlichen Bedarf nach erfolgtem Nachweis der gesamtwirtschaftlichen Vorteilhaftigkeit: „Sobald nachgewiesen ist, dass diese Projekte die Kriterien für die Aufnahme in den Vordringlichen Bedarf erfüllen, werden sie in den Vordringlichen Bedarf aufgenommen.“ Der Deutsche Bundestag wird nach Abschluss der Untersuchungen über die Ergebnisse unterrichtet.
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14. Bis wann ist die Bewertung des Projekts Nr. 44 Deutschland-Takt des Potenziellen Bedarfs vollständig abgeschlossen?
Die gesamtwirtschaftliche Bewertung soll zum Projekt Deutschland-Takt zum dritten Quartal 2018 erfolgen.“
- ralf.wiedenmann
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PRINS soll demnächst aufdatiert werden: „Im Hinblick auf die noch zu bewertenden Vorhaben des Potentiellen Bedarfs des Verkehrsträgers Schiene werden weitere Aktualisierungen voraussichtlich im Herbst 2018 vorgenommen.“ Siehe: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/G...s-einsehen.html
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Gerade war Pressekonferenz, hier ist die Datei mit dem Überprüfungsergebnis aller potentiellen Projekte:ralf.wiedenmann @ 29 Oct 2018, 13:57 hat geschrieben: PRINS soll demnächst aufdatiert werden: „Im Hinblick auf die noch zu bewertenden Vorhaben des Potentiellen Bedarfs des Verkehrsträgers Schiene werden weitere Aktualisierungen voraussichtlich im Herbst 2018 vorgenommen.“ Siehe: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/G...s-einsehen.html
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/Pr...publicationFile
Kurzbericht:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/Pr...publicationFile
- ralf.wiedenmann
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BMVI bewertet Knoten München im BVWP 2030: Nutzen-Kosten-Faktor: 2,0. Westkopf Pasing neu Teil des BVWP 2030
Westkopf Pasing ist Teil des Knoten Münchens
Siehe: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/Pr...publicationFile
Seite 36.
Dagegen ist die Walpertskirchner Spange wohl herausgefallen und nun Tiel der ABS München-Mühldorf-Freilassing (NKU 1,3), siehe Seite 7. 2-gleisiger Ausbau gesamte Strecke Tüssling-Freilassing. Trotzdem NKV von 1,3
Westkopf Pasing ist Teil des Knoten Münchens
Siehe: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/Pr...publicationFile
Seite 36.
Dagegen ist die Walpertskirchner Spange wohl herausgefallen und nun Tiel der ABS München-Mühldorf-Freilassing (NKU 1,3), siehe Seite 7. 2-gleisiger Ausbau gesamte Strecke Tüssling-Freilassing. Trotzdem NKV von 1,3
- ralf.wiedenmann
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BMVI-Knotenbewertung bedeutet nicht automatisch Finanzierung gemäss BSWAG.
„Die Bewertungen für den Ausbau der Knoten enthalten keine Aussage hinsichtlich der Finanzierungsaufteilung BSWAG / Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) der enthaltenen Nahverkehrsmaßnahmen. Diese Aufteilung ist im Nachgang überschneidungsfrei zu ermitteln. Die Berücksichtigung in der Knotenbewertung ersetzt damit nicht die Standardisierte Bewertung für die Nahverkehrsmaßnahmen. Ebenso müssen der Nahverkehrsnutzen wie die Kosten der für eventuell von den Ländern gewünschte Kurzbericht über die Bewertungsergebnisse für die Schienenprojekte des Potenziellen Bedarfs Mehrleistungen erforderlichen zusätzlichen Infrastruktur, die nicht Bestandteil der Knotenuntersuchung sein kann, für eine Finanzierung außerhalb des Bedarfsplans bewertet werden Die Bewertungen für den Ausbau der Knoten enthalten keine Aussage hinsichtlich der Finanzierungsaufteilung BSWAG / Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) der enthaltenen Nahverkehrsmaßnahmen. Diese Aufteilung ist im Nachgang überschneidungsfrei zu ermitteln. Die Berücksichtigung in der Knotenbewertung ersetzt damit nicht die Standardisierte Bewertung für die Nahverkehrsmaßnahmen. Ebenso müssen der Nahverkehrsnutzen wie die Kosten der für eventuell von den Ländern gewünschte Mehrleistungen erforderlichen zusätzlichen Infrastruktur, die nicht Bestandteil der Knotenuntersuchung sein kann, für eine Finanzierung außerhalb des Bedarfsplans bewertet werden..“
Siehe: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/Pr...publicationFile
Seiten 2-3. Ist hier bereits Konfliktstoff zwischen Bund und Ländern und damit eine Verzögerung über 2030 hinaus vorprogrammiert?„Die Bewertungen für den Ausbau der Knoten enthalten keine Aussage hinsichtlich der Finanzierungsaufteilung BSWAG / Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) der enthaltenen Nahverkehrsmaßnahmen. Diese Aufteilung ist im Nachgang überschneidungsfrei zu ermitteln. Die Berücksichtigung in der Knotenbewertung ersetzt damit nicht die Standardisierte Bewertung für die Nahverkehrsmaßnahmen. Ebenso müssen der Nahverkehrsnutzen wie die Kosten der für eventuell von den Ländern gewünschte Kurzbericht über die Bewertungsergebnisse für die Schienenprojekte des Potenziellen Bedarfs Mehrleistungen erforderlichen zusätzlichen Infrastruktur, die nicht Bestandteil der Knotenuntersuchung sein kann, für eine Finanzierung außerhalb des Bedarfsplans bewertet werden Die Bewertungen für den Ausbau der Knoten enthalten keine Aussage hinsichtlich der Finanzierungsaufteilung BSWAG / Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) der enthaltenen Nahverkehrsmaßnahmen. Diese Aufteilung ist im Nachgang überschneidungsfrei zu ermitteln. Die Berücksichtigung in der Knotenbewertung ersetzt damit nicht die Standardisierte Bewertung für die Nahverkehrsmaßnahmen. Ebenso müssen der Nahverkehrsnutzen wie die Kosten der für eventuell von den Ländern gewünschte Mehrleistungen erforderlichen zusätzlichen Infrastruktur, die nicht Bestandteil der Knotenuntersuchung sein kann, für eine Finanzierung außerhalb des Bedarfsplans bewertet werden..“
Siehe: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/Pr...publicationFile
Seiten 2-3. Ist hier bereits Konfliktstoff zwischen Bund und Ländern und damit eine Verzögerung über 2030 hinaus vorprogrammiert?
„Die Bewertungen für den Ausbau der Knoten enthalten keine Aussage hinsichtlich der Finanzierungsaufteilung BSWAG / Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) der enthaltenen Nahverkehrsmaßnahmen. Diese Aufteilung ist im Nachgang überschneidungsfrei zu ermitteln. Die Berücksichtigung in der Knotenbewertung ersetzt damit nicht die Standardisierte Bewertung für die Nahverkehrsmaßnahmen. Ebenso müssen der Nahverkehrsnutzen wie die Kosten der für eventuell von den Ländern gewünschte Kurzbericht über die Bewertungsergebnisse für die Schienenprojekte des Potenziellen Bedarfs Mehrleistungen erforderlichen zusätzlichen Infrastruktur, die nicht Bestandteil der Knotenuntersuchung sein kann, für eine Finanzierung außerhalb des Bedarfsplans bewertet werden Die Bewertungen für den Ausbau der Knoten enthalten keine Aussage hinsichtlich der Finanzierungsaufteilung BSWAG / Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) der enthaltenen Nahverkehrsmaßnahmen. Diese Aufteilung ist im Nachgang überschneidungsfrei zu ermitteln. Die Berücksichtigung in der Knotenbewertung ersetzt damit nicht die Standardisierte Bewertung für die Nahverkehrsmaßnahmen. Ebenso müssen der Nahverkehrsnutzen wie die Kosten der für eventuell von den Ländern gewünschte Mehrleistungen erforderlichen zusätzlichen Infrastruktur, die nicht Bestandteil der Knotenuntersuchung sein kann, für eine Finanzierung außerhalb des Bedarfsplans bewertet werden..“
Siehe: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/Pr...publicationFile
Seiten 2-3. Ist hier bereits Konfliktstoff zwischen Bund und Ländern und damit eine Verzögerung über 2030 hinaus vorprogrammiert?„Die Bewertungen für den Ausbau der Knoten enthalten keine Aussage hinsichtlich der Finanzierungsaufteilung BSWAG / Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) der enthaltenen Nahverkehrsmaßnahmen. Diese Aufteilung ist im Nachgang überschneidungsfrei zu ermitteln. Die Berücksichtigung in der Knotenbewertung ersetzt damit nicht die Standardisierte Bewertung für die Nahverkehrsmaßnahmen. Ebenso müssen der Nahverkehrsnutzen wie die Kosten der für eventuell von den Ländern gewünschte Kurzbericht über die Bewertungsergebnisse für die Schienenprojekte des Potenziellen Bedarfs Mehrleistungen erforderlichen zusätzlichen Infrastruktur, die nicht Bestandteil der Knotenuntersuchung sein kann, für eine Finanzierung außerhalb des Bedarfsplans bewertet werden Die Bewertungen für den Ausbau der Knoten enthalten keine Aussage hinsichtlich der Finanzierungsaufteilung BSWAG / Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) der enthaltenen Nahverkehrsmaßnahmen. Diese Aufteilung ist im Nachgang überschneidungsfrei zu ermitteln. Die Berücksichtigung in der Knotenbewertung ersetzt damit nicht die Standardisierte Bewertung für die Nahverkehrsmaßnahmen. Ebenso müssen der Nahverkehrsnutzen wie die Kosten der für eventuell von den Ländern gewünschte Mehrleistungen erforderlichen zusätzlichen Infrastruktur, die nicht Bestandteil der Knotenuntersuchung sein kann, für eine Finanzierung außerhalb des Bedarfsplans bewertet werden..“
Siehe: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/Pr...publicationFile
Seiten 2-3. Ist hier bereits Konfliktstoff zwischen Bund und Ländern und damit eine Verzögerung über 2030 hinaus vorprogrammiert?