Vielleicht meint er das eben das Rumgeknibbel dann nicht mehr drin ist...mellertime @ 17 Aug 2006, 07:50 hat geschrieben: Wieso? Die sind doch nicht schlecht.


Vielleicht meint er das eben das Rumgeknibbel dann nicht mehr drin ist...mellertime @ 17 Aug 2006, 07:50 hat geschrieben: Wieso? Die sind doch nicht schlecht.
Dank TAV haben die Kollegen bei der S-Bahn ja kaum noch Bewegung im Dienst (freiwilliger Fensterblick is ja aus rechtlichen Gründen nicht) und bräuchten daher wohl am Besten gleich Sitze mit eingebauter MassagefunktionTigerente290 @ 17 Aug 2006, 20:17 hat geschrieben: Wennihr euch über die Sitze streitet, gibts die von der 60er oder 90er!Und wenn ihr noch weiter streitet, gibts die aus der Köf!
...und wir bekommen dann eure... :rolleyes:
Wieso eigentlich aus rechtlichen Gründen?The_mAtRiX @ 17 Aug 2006, 20:45 hat geschrieben: Dank TAV haben die Kollegen bei der S-Bahn ja kaum noch Bewegung im Dienst (freiwilliger Fensterblick is ja aus rechtlichen Gründen nicht) und bräuchten daher wohl am Besten gleich Sitze mit eingebauter Massagefunktion![]()
Ich hatte auch nicht geschrieben, dass es verboten ist sondern hab die etwas schwächere Formulierung "ist nicht" verwendet. Wie von ET423 beschrieben besteht da das Haftungsproblem. Im Extremfall wenn es keine Videoaufnahmen von einem Unfall gibt, dürfte der Tf wohl in der Regel den Kürzeren ziehen und den Job verlieren und im schlimmsten Fall auf der Schadenssumme sitzen bleiben. Rechtliche Argumentation ist hier, dass der Tf z.B. eine Fehlfunktion bei TAV nicht mehr auf die nicht funktionierende Technik abschieben kann, da er mit dem Serviceblick die alleinige Verantwortung über den Abfertigungsvorgang übernimmt. Das Nicht-Erkennen der Störung während des Serviceblicks ist dann als Fahrlässigkeit einzustufen. Aus diesem Grund war es ja bei den 420er Pflicht, dass ab Vollzug eine Begleitung mitgefahren ist, da der Tf nicht einen so langen Zug mit dem Fensterblick überwachen kann.ET 423 @ 6 Sep 2006, 18:32 hat geschrieben: Das ist so nicht ganz richtig - freiwilliger Fenster- oder auch Serviceblick genannt ist aus rechtlichen Gründen nicht verboten. Problematisch ist nur, daß dann logischerweise die Zugbeobachtung und auch die Verantwortung auf den Tf über (z.B. bei Einsteigeunfällen, usw.).
das war hier in München aber nicht so... nur bei Langzügen ist hinten ein Begleiter mitgefahren... zumindest im letzten betriebsjahr sind die Vollzüge auf der S8 immer ohne Begleitung gefahren... also pflicht scheint es net zu sein.420er Pflicht, dass ab Vollzug eine Begleitung mitgefahren ist,
In Stuttgart ist es so, dass auf bestimmten Streckenabschnitten bei Vollzügen keine Begleitung mitfährt, z.B. Stuttgart-Vaihingen - Filderstadt.uferlos @ 6 Sep 2006, 22:19 hat geschrieben: das war hier in München aber nicht so... nur bei Langzügen ist hinten ein Begleiter mitgefahren... zumindest im letzten betriebsjahr sind die Vollzüge auf der S8 immer ohne Begleitung gefahren... also pflicht scheint es net zu sein.
Videoaufnahmen dürfte es wohl sehr selten geben. Den Kürzeren zieht der Tf meistens (aber nicht beim TAV) - ansonsten gibts den passenden Spruch: Als Tf steht man IMMER mit einem Bein im Grab und mit dem anderen im Gefängnis.The_mAtRiX @ 6 Sep 2006, 22:16 hat geschrieben: Im Extremfall wenn es keine Videoaufnahmen von einem Unfall gibt, dürfte der Tf wohl in der Regel den Kürzeren ziehen und den Job verlieren und im schlimmsten Fall auf der Schadenssumme sitzen bleiben.
Das hängt wohl immer von der zu befahrenden Strecke ab.uferlos @ 6 Sep 2006, 22:19 hat geschrieben: das war hier in München aber nicht so... nur bei Langzügen ist hinten ein Begleiter mitgefahren... zumindest im letzten betriebsjahr sind die Vollzüge auf der S8 immer ohne Begleitung gefahren... also pflicht scheint es net zu sein.
Das ist zum Beispiel in Feuerbach (S4-6) der Fall. Selbst für die Abfertigung der Kurzzüge wurde ein Monitor installiert.SethAphopes @ 7 Sep 2006, 15:44 hat geschrieben: Im Stuttgarter Raum gibt es doch (glaube ich?) ziemlich kurvige Strecken, bei denen man das hintere Ende des Zuges schon ab einem Vollzug nicht mehr erkennen kann, deshlab müssen die ZUBs da schon ab Vollzug mitfahren.
Ich hab ihn nun auch gesehen. Also ich bin da anderer Meinung, die LED-Lampen stehen ihm nicht wirklich besonders. Da waren und sind mir die alten Lampen doch lieber.oberpfälzer @ 5 Sep 2006, 20:09 hat geschrieben:Den hab ich heute gesehen. Diese LED-Funzeln stehen ihm sehr gut.
Ist in Stuttgart ganz einfach:SethAphopes @ 7 Sep 2006, 15:44 hat geschrieben:Das hängt wohl immer von der zu befahrenden Strecke ab.
Als Tf hat man max. 1.000.000 Euros als Selbstbeteiligung bei Fahrlässigkeiten usw., den Rest der Summe übernimmt die Versicherung der Bahn. Und die 1 Mio ist auch maximale Abdeckung der Berufshaftpflicht.ET 423 @ 7 Sep 2006, 00:12 hat geschrieben: Videoaufnahmen dürfte es wohl sehr selten geben. Den Kürzeren zieht der Tf meistens (aber nicht beim TAV) - ansonsten gibts den passenden Spruch: Als Tf steht man IMMER mit einem Bein im Grab und mit dem anderen im Gefängnis.
Auf der Schadenssumme bleibt man i.d.R. net sitzen, denn eigentlich alle Kollegen (und auch ich) sind in einer Gewerkschaft und da is auch die Berufshaftpflicht imbegriffen. Somit bleibt man nicht auf der Schadenssumme sitzen! Das wäre ja auch zu krass, denn da gehts teils um Hunderttausende, u.U. sogar Millionen Euro.
Falsch! Es gibt S1 Kurzpendel, die ohne Begleiter Esslingen/N-Schwabstraße fahren.. Hab ich schon öfters beobachtet.. Auf der S3 wirst du übrigens keinen Begleiter mehr finden.. Der 420 ist Backnang fremd..DasBa @ 24 Sep 2006, 03:56 hat geschrieben:Ist in Stuttgart ganz einfach:SethAphopes @ 7 Sep 2006, 15:44 hat geschrieben:Das hängt wohl immer von der zu befahrenden Strecke ab.
Bei Langzügen fährt immer ein Begleiter mit, egal auf welcher Strecke. Vollzüge bekommen immer ab der Schwabstraße in Richtung Norden einen Begleiter. Das heißt, S4, S5 und S6 haben bei Vollzügen immer Begleiter, die S1, S2 und S3 sind zwischen Schwabstraße und Herrenberg/Filderstadt "unbegleitet".