dochnochmal @ 14 Feb 2008, 21:52 hat geschrieben: Wie man nun diese Abwandlung mit örtlicher Aufsicht bei der S-Bahn nennt, da wird dir sicher hier einer der vielen Kollegen eine Info geben können. SAT im herkömmlichen Sinne ist es dann natürlich nicht mehr.
SAT wie es in der Bedienungsanleitung 494.0252 beschrieben ist, ist das beim 423 sowieso nicht. Das derzeitige Abfertigungsverfahren leitet sich aus der Bedieungsanweisung zum Triebfahrzeug und bestehenden Weisungen des Unternehmers hierzu ab.
Auch bei der Abfertigung mit örtlicher Aufsicht ändert sich am Abfertigungsverfahren des Zuges nicht. Es ist rein die Frage, wer die Zugaufsicht wahrnimmt.
Um den Ablauf der Zugabfertigung mit örtlicher Aufsicht zu verstehen ist es nötig zu wissen, dass nicht der Zugführer oder der Triebfahrzeugführer die Abfahrbereitschaft feststellen, sondern die sogenannte Zugaufsicht. In der Regel nimmt der Zugführer die Zugaufsicht wahr, bei SAT oder TAV also der Tf.
In einer örtlichen Richtlinie kann bestimmt sein, dass die Zugaufsicht für bestimmte Züge oder generell von einer örtlichen Aufsicht wahrgenommen wird (auf Bf ohne Asig immer). Außerdem darf auch der Zugführer die Zugaufsicht einer örtlichen Aufsicht (öA) übertragen, wenn dies in der ÖRil zugelassen ist.
In diesem Fall gibt die örtliche Aufsicht den Achtungspfiff, der Zugführer schließt die Außentüren, die Zugschaffner melden dem Zugführer dass die Außentüren geschlossen sind und keine Personen oder Gegenstände eingeklemmt sind. Der Zugführer meldet die Abfahrbereitschaft mündlich oder mit erhobenem Arm an die örtliche Aufsicht, welche daraufhin die Abfahrbereitschaft feststellt und den Abfahrauftrag an den Triebfahrzeugführer erteilt.
Bei SAT würde dann also der Triebfahrzeugführer als Zugführer der öA mit erhobenem Arm oder mündlich die Abfahrbereitschaft melden. Es kann in einer ÖRil zugelassen sein, dass für bestimmte Züge die Meldung der Abfahrbereitschaft durch den Zf entfällt und die öA die Abfahrbereitschaft allein feststellt und den Abfahrauftrag erteilt.
Dies ist bei der S-Bahn der Fall.
Lange Rede kurzer Sinn: Das Abfertigungsverfahren hat nichts damit zu tun, wer die Zugaufsicht übernimmt, sondern welches Abfertigungsverfahren im Zug eingestellt ist
Auch SAT / TAV-Züge können mit Zp9 abfahren.