JeDi @ 11 Feb 2008, 21:52 hat geschrieben: Der Tf ersetzt im Prinzip einen Mann (Wenn SAT gefahren wird) - also bis 6 Wagen schaut der Tf, danach Tf=Zf+Zs
Das ist ein Irrtum!
Die Voraussetzungen für den SAT-Betrieb ohne Zs habe ich vor ein paar Tagen hier irgendwo geschrieben, das ist mir daher jetzt echt zu doof das gleiche nochmal zu schreiben! Diese Aussage ist aber definitiv falsch.
Was bedeutet denn dieses TAV Verbot jetzt im Klartext?
Es bedeutet, dass Züge die bisher TAV gefahren wurden dann SAT oder TB 0 fahren müssen. Das heißt in den meisten Fällen, dass die Züge künftig wieder mindestens durch einen Zs begleitet werden müssen.
Bei den Doppelstock heißt das langfristig, dass diese wieder regulär mit Zugbegleiter (KiN) besetzt werden. Kurzfristig wird die komplette Besetzung aller Doppelstock mit KiN nicht zurealisieren sein, insofern wird man wohl einige Züge übergangsweise mit reinen SAT-Begleitern besetzen.
Bei den 425-DT soll ähnlich wie bei der S-Bahn ein reiner SAT-Begleiter eingesetzt werden, der nur die Zugabfertigung übernimmt und keine Serviceaufgaben hat. Fahrgeldsicherung übernimmt hier auch weiterhin der Prüfdienst.
Wieviele Mann Besatzung benötigt werden, hängt ganz von den örtlichen Gegebenheiten ab. Bei Tübingen-Stuttgart gibts etwa den zweiten Zub erst beim siebten Wagen, bei anderen Strecken sinds andere Zahlen, weshalb es schon Meinungsverschiedenheiten im Forum gab. Bei Triebzügen wirds auch je nach Strecke unterschiedlich sein, siehe etwa S-Bahn Stuttgart.
Genau so ist es. Bei der DB gibt es die Regelung mit 6 Wagen, abhängig von den örtlichen Gegebenheiten auch weniger. Generell muss dies das EVU regeln, es gibt diesbezüglich keine Vorgabe in der EBO.
Ein Serviceblick ist aber typisch für TAV, diesen dürfte es dann nicht mehr geben.
Serviceblick ist charakteristisch für TAV. Er diente rein dem Kundenservice und war auf den Sichtbereich des Tf beschränkt. Und der endet gegebenenfalls bereits am ersten Wagen (z. B. Geislingen Gleis 3)
Bei SAT handelt es sich um einen Betriebsblick, der in der Ril 408 und in der Bedienungsanweisung vorgeschrieben ist. Hier müssen betriebliche Vorbedingungen festgestellt werden, die bei TAV nicht festgestellt werden müssen, z. B.
-die Außentüren dürfen erst geschlossen werden wenn der Reisendenwechsel beendet ist
-alle Außentüren geschlossen
-keine Personen oder Gegenstände eingeklemmt.
Bei SAT werden alle (noch) offenen Türen zentral unter Beobachtung durch das Zugpersonal geschlossen, wenn ich den Unterschied zwischen SAT und TAV richtig verstanden haben.
Du hast.
Bei TAV nimmst du die Türfreigabe zurück, Lichtschranken und Einklemmschutz bleiben aktiv, geschlossene Türen lassen sich nicht mehr öffnen. Das Schließen der Außentüren kann dadurch auf den Fahrgastwechsel abgestimmt werden und die Beobachtung gemäß Ril 408 kann dadurch entfallen.
Bei SAT gibst du einen Zwangsschließbefehl, offene Türen laufen sofort zu, die Lichtschranken werden überbrückt und der Einklemmschutz ist aktiv. Für das Anwenden des Zentralen Schließens ist die Beobachtung des Zuges - und zwar des gesamten Zuges - unverzichtbar.
Nur zur Info: Die Dostos sollen wohl künftig alle TBO fahren.
Das höre ich jetzt zum ersten mal!?
Wäre zwar wünschenswert, aber nicht nötig. Da TAV und SAT über verschiedene Rechner laufen ist auch ohne TAV ein SAT-Betrieb problemlos möglich.