Boris Merath @ 11 Aug 2009, 12:39 hat geschrieben:Für Fahrten vor Beginn der Geltungsdauer des Bayern-Tickets/Bayern-Tickets Single
sind Fahrkarten erforderlich bis zum ersten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb
der Geltungsdauer erreicht wird.
Aber anhand der Problemstellung würde ich das jetzt (in Kombination mit dem anderen Satz) nach 2maligem Lesen fast so interpretieren, dass ich in einen verspäteten Zug einsteigen darf.
Die Formulierung "fahrplanmäßiger Haltebahnhof" wird primär dazu da sein, dass die Leute nicht in einem Bahnhof stückeln, wo der Zug nur durchfährt - und auch dann keine Ausrede haben, wenn der Zug (z.B. wegen eines verspäteten Gegenzuges) dort halt doch halten muss.
Wenn A-Dorf fahrplanmäßig um 08:59 erreicht wird, wegen Verspätung aber erst 09:01, so ist es ein fahrplanmäßiger Halt, und er wird innerhalb der Geltungsdauer erreicht. Sonst müsste man schreiben, "... fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der fahrplanmäßig innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird".
Oder?
Natürlich jetzt auch nur meine Interpretation...