Quer-durchs-Land-Ticket

Fragen und Diskussionen zu den Tarifen von Bahnen und Verkehrsverbünden.
Antworten
Catracho
Lebende Forenlegende
Beiträge: 2819
Registriert: 26 Apr 2006, 09:52

Beitrag von Catracho »

Mit bisschen Kulanz und Menschenverstand wird man auch vorgehen, wenn der von dir oben beschriebene Fall einer Verspätung auftritt.
Meine Rede.
Nur wird dir das keiner schriftlich geben, denn belastbare Quellen dafür geben. Und ich kann das Zugbegleitpersonal verstehen, denn es gibt kaum noch jemanden, der hinter denen steht...
Schon klar. Das war ja auch nicht als Vorwurf an das Personal vor Ort gemeint. Die sind in den seltensten Fällen das "Problem".
Mfg
Catracho
Theirs not to reason why, theirs but to do and die. - Alfred Tennyson
Supertom
Haudegen
Beiträge: 621
Registriert: 01 Mär 2005, 18:14
Wohnort: Freising

Beitrag von Supertom »

Das heißt, wenn ich z.B. in München mit Bayern-Ticket um 9:32 einen Zug nehmen will, um 9:10 fährt aber noch ein verspäteter Zug der eigentlich um 8:52 hätte fahren sollen - und ich nehme diesen Zug und werde dann vor dem nächsten Halt kontrolliert, dann ist mein Ticket nicht gültig?
Klares Jein - denn auf dem Bayern-Ticket steht ja nur drauf "Gültig ab 9 Uhr in allen Zügen des Regionalverkehrs" und nichts von verspäteten Zügen. Nach dieser Kernaussage darf man damit fahren... Es wird im Zweifelsfall auch auf den Zugbegleiter ankommen wie dieser mit sowas umgeht - aber bei sowas kann man wohl auf Kulanz hoffen.
ChristianMUC

Beitrag von ChristianMUC »

Aber mit der Kulanz bekommst du halt teilweise Probleme, was auf Unverständnis treffen wird.
Nimm nur mal an, einer wollte um 8.32 fahren und hat sich sein Ticket um 8.20 gekauft (steht ja drauf und sollte nachvollziehbar sein) - soll der Zub den dann ermahnen und hier eine Fahrkarte bis zu dem Halt verkaufen, der planmäßig nach 9 Uhr erreicht wird? Absurd wird es dann, wenn gegenüber jemand sitzt, der erst 9.32 fahren wollte, aber halt zufällig schon bisserl eher am Bahnhof war.
Daniel Schuhmann
Lebende Forenlegende
Beiträge: 3883
Registriert: 08 Apr 2005, 16:40
Kontaktdaten:

Beitrag von Daniel Schuhmann »

ChristianMUC @ 11 Aug 2009, 09:44 hat geschrieben: Nimm nur mal an, einer wollte um 8.32 fahren und hat sich sein Ticket um 8.20 gekauft (steht ja drauf und sollte nachvollziehbar sein)
Nachvollziehbar ist es aber deswegen nicht. Er kann auch um 8:20 am Bahnhof sein Ticket gekauft haben, um dann nochmal ganz entspannt zum Bäcker zu gehen und zu frühstücken.
Benutzeravatar
Boris Merath
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 16213
Registriert: 18 Nov 2002, 23:57
Wohnort: München

Beitrag von Boris Merath »

Wo steht denn dass die fahrplanmäßige Abfahrtszeit und nicht die tatsächliche Abfahrtszeit gilt?
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
JeDi
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 19066
Registriert: 22 Apr 2006, 18:27
Wohnort: Land der Küchenbauer
Kontaktdaten:

Beitrag von JeDi »

Boris Merath @ 11 Aug 2009, 12:29 hat geschrieben: Wo steht denn dass die fahrplanmäßige Abfahrtszeit und nicht die tatsächliche Abfahrtszeit gilt?
Die Formulierung im Tarif ist a la "Gilt ab dem ersten Haltebahnhof, der fahrplanmäßig nach 9 Uhr erreicht wird" - ich hab den aber grad nicht griffbereit.
Benutzeravatar
Boris Merath
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 16213
Registriert: 18 Nov 2002, 23:57
Wohnort: München

Beitrag von Boris Merath »

Ja, das stimmt schon, beim Bayernticket steht:
Für Fahrten vor Beginn der Geltungsdauer des Bayern-Tickets/Bayern-Tickets Single
sind Fahrkarten erforderlich bis zum ersten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb
der Geltungsdauer erreicht wird.

Für Fahrten vor Beginn der Geltungsdauer des Bayern-Tickets/Bayern-Tickets Single
sind Fahrkarten erforderlich bis zum ersten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb
der Geltungsdauer erreicht wird.
Aber eben auch:
Montag bis Freitag ab 9:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3:00 Uhr des
Folgetages
Wenn ich in den Zug aber erst um 9 Uhr einsteige, dann ist es ja eigentlich keine Fahrt vor Beginn der Geltungsdauer, weswegen das Ticket gelten müsste?
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
JeDi
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 19066
Registriert: 22 Apr 2006, 18:27
Wohnort: Land der Küchenbauer
Kontaktdaten:

Beitrag von JeDi »

Steht wo? Im Tarif oder auf irgendner Internetseite?
Benutzeravatar
Boris Merath
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 16213
Registriert: 18 Nov 2002, 23:57
Wohnort: München

Beitrag von Boris Merath »

Im Tarif natürlich.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
JeDi
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 19066
Registriert: 22 Apr 2006, 18:27
Wohnort: Land der Küchenbauer
Kontaktdaten:

Beitrag von JeDi »

Ok, dann ist die Fragestellung in der Tat interessant. Aber wenn man nachfragt, wird man 3 verschiedene Antworten kriegen, die vermutlich alle falsch sind :(
Supertom
Haudegen
Beiträge: 621
Registriert: 01 Mär 2005, 18:14
Wohnort: Freising

Beitrag von Supertom »

Vielen Dank Boris - an genau diese Sätze in den Tarifbestimmungen hab ich auch gedacht...

Ticket eher kaufen ist übrigens auch so ein Thema: ich hab mal in der Nürnberger U-Bahn gegen 9:30 an einem Werktag Ärger bekommen als ich mein Bayern-Ticket vorgezeigt habe. Hintergrund war der, dass man ja sieht dass ich das Ticket morgens in München gekauft hatte - daraufhin wurde mir unterstellt dass ich dieses zwischen München und Nürnberg vor 9 Uhr benutzt hatte. Die Wahrheit war aber, dass ich ein Dauer-Spezial bis Nürnberg zusätzlich hatte, davon ließ sich der Kontrolleur auch überzeugen. Der Verkaufszeitpunkt sollte nicht ausschlaggebend sein, schließlich kann man das Ticket ja auch 3 Monate im Vorraus kaufen.

Interessant wirds übrigens auch wenn sich die Fahrt nicht in einem verpäteten Regionalzug abspielt, von dem man in der Regel weiß dass er verspätet ist, sondern z.B. in der S-Bahn. Gerade auf der Stammstrecke liest man ja den Fahrplan nicht. Wenn jemand um kurz nach 9 Uhr in eine S-Bahn am Isartor einsteigt ist es leicht zu übersehen, dass diese schon um 8:58 oder so fahren hätte sollen.

Jemanden aufgrund der Tatsache, dass der Zug eigentlich schon vor 9 Uhr gefahren wäre aber erst nach 9 Uhr gefahren ist als Schwarzfahrer zu deklarieren, halte ich angesichts der Tarifbestimmungen schon für sehr gewagt...
Daniel Schuhmann
Lebende Forenlegende
Beiträge: 3883
Registriert: 08 Apr 2005, 16:40
Kontaktdaten:

Beitrag von Daniel Schuhmann »

Supertom @ 11 Aug 2009, 15:31 hat geschrieben: Hintergrund war der, dass man ja sieht dass ich das Ticket morgens in München gekauft hatte - daraufhin wurde mir unterstellt dass ich dieses zwischen München und Nürnberg vor 9 Uhr benutzt hatte. Die Wahrheit war aber, dass ich ein Dauer-Spezial bis Nürnberg zusätzlich hatte, davon ließ sich der Kontrolleur auch überzeugen.
Ist es seine Aufgabe, sowas zu hinterfragen? Wenn ich um 9:30 mit einem gültigen Ticket unterwegs bin, dann ist es doch völlig egal, wo das herkommt? Oder geht's dabei um die Gefahr, das Ticket selbst gedruckt oder ein gefälschtes erworben zu haben?

Statt dem Dauerspezial könnte man auch von nem bekannten mit dem Auto mitgenommen werden sein - muss ich das dann auch beweisen?
Didy
Lebende Forenlegende
Beiträge: 3695
Registriert: 26 Jul 2006, 10:11

Beitrag von Didy »

Boris Merath @ 11 Aug 2009, 12:39 hat geschrieben:
Für Fahrten vor Beginn der Geltungsdauer des Bayern-Tickets/Bayern-Tickets Single
sind Fahrkarten erforderlich bis zum ersten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb
der Geltungsdauer erreicht wird.
Aber anhand der Problemstellung würde ich das jetzt (in Kombination mit dem anderen Satz) nach 2maligem Lesen fast so interpretieren, dass ich in einen verspäteten Zug einsteigen darf.

Die Formulierung "fahrplanmäßiger Haltebahnhof" wird primär dazu da sein, dass die Leute nicht in einem Bahnhof stückeln, wo der Zug nur durchfährt - und auch dann keine Ausrede haben, wenn der Zug (z.B. wegen eines verspäteten Gegenzuges) dort halt doch halten muss.

Wenn A-Dorf fahrplanmäßig um 08:59 erreicht wird, wegen Verspätung aber erst 09:01, so ist es ein fahrplanmäßiger Halt, und er wird innerhalb der Geltungsdauer erreicht. Sonst müsste man schreiben, "... fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der fahrplanmäßig innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird".

Oder?

Natürlich jetzt auch nur meine Interpretation...
Benutzeravatar
Boris Merath
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 16213
Registriert: 18 Nov 2002, 23:57
Wohnort: München

Beitrag von Boris Merath »

Stimmt, da hast Du eigentlich recht - ja, würde ich auch so sehen.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
Benutzeravatar
Tequila
Kaiser
Beiträge: 1535
Registriert: 21 Jul 2005, 00:57
Wohnort: Selke-Aue (LHEW)

Beitrag von Tequila »

Danke fürs Raussuchen. Ich meinte mich nämlich auch zu erinnern, daß bezüglich der Sperrzeiten immer maximal zugunsten des Kunden gehandelt würde.


Also:

Abfahrt eines Zuges ab einschl. 9 Uhr (der verspätet ist und eigentlich vor 9 Uhr abfahren sollte): Mitfahren ist erlaubt.

Fahrt bis zum letzten fahrplanmäßigen Haltepunkt vor 16 Uhr (als es noch eine Sperrzeit gab, WIMRE 16-18 Uhr oder so): ist erlaubt, auch wenn der Zug real Verspätung haben sollte.

Aber: Nicht vom Tarif gedeckt ist ein Mitfahren sowohl planmäßig und real um 8:59.


(Übrigens wurde der IRE 4902 Stuttgart - Karlshure extra wegen der LT-Zeit außerhalb der sonstigen Takte (gerade:59) auf 9:00 statt 8:59 gelegt)
02.05.1996 - 27.05.2000: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar
28.05.2000 - 04.11.2000: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar - Hildesheim
05.11.2000 - 13.12.2014: RE 4 Halle - Halberstadt - Bad Harzburg - Hildesheim - Hannover
ab 14.12.2014: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar
Der ZGB beschloß im Rahmen des Regionalbahnkonzepts 2014+ zusammen mit der LNVG und RH das Brechen des RE 4 in Goslar zugunsten eines fahrzeugreinen Echtstundentaktes auf Bad Harzburg - Hannover!
Didy
Lebende Forenlegende
Beiträge: 3695
Registriert: 26 Jul 2006, 10:11

Beitrag von Didy »

Tequila @ 12 Aug 2009, 01:48 hat geschrieben: Fahrt bis zum letzten fahrplanmäßigen Haltepunkt vor 16 Uhr (als es noch eine Sperrzeit gab, WIMRE 16-18 Uhr oder so): ist erlaubt, auch wenn der Zug real Verspätung haben sollte.
Naja, DAS wär ja noch schöner, wenn ich im Zug sitz, der Verspätung bekommt und ich deswegen nen 40er bekomm....

Edit: Ich sollte auch kurze Beiträge lesen, ich editier grad fast jeden Beitrag wegen Tipfehler ne Minute später.... Sorry....
Benutzeravatar
sonne
Routinier
Beiträge: 408
Registriert: 14 Sep 2008, 12:28

Beitrag von sonne »

mich würde mal interessieren ob ich mit dem Ticket bis zum ersten Dorf hinter der Deutschen Grenze z.b Schaffhausen SBB, Basel SBB , Forchheim (FR), Wasserbillig (LU) , Padborg (DK), Swinemünde (PL), Szczecin (PL) oder Decin (CZ) fahren darf, es ist nämlich ärgerlich, für die 2 oder 5 km die er ins nachbarland reinfährt gleich 3 Euro zu bezahlen.
Demokratischer Sozialismus wie Dubcek ihn haben wollte.

http://www.youtube.com/watch?v=ddhm3qpe7sg
Daniel Schuhmann
Lebende Forenlegende
Beiträge: 3883
Registriert: 08 Apr 2005, 16:40
Kontaktdaten:

Beitrag von Daniel Schuhmann »

Der Geltungsbereich ist derselbe wie beim SWT, also müssen die Km meist extra bezahlt werden. Salzburg (AT) geht, für Tschechien bieten sich dann Bayrisch Eisenstein und Furth im Wald an ;-)
JeDi
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 19066
Registriert: 22 Apr 2006, 18:27
Wohnort: Land der Küchenbauer
Kontaktdaten:

Beitrag von JeDi »

sonne @ 13 Aug 2009, 09:20 hat geschrieben: mich würde mal interessieren ob ich mit dem Ticket bis zum ersten Dorf hinter der Deutschen Grenze z.b Schaffhausen SBB,
Ja.
Basel SBB ,
Schaumermal.
Forchheim (FR),
Forchheim in Franken? Natürlich...
Wasserbillig (LU) , Padborg (DK), Swinemünde (PL), Szczecin (PL) oder Decin (CZ) fahren darf,
Nein.
es ist nämlich ärgerlich, für die 2 oder 5 km die er ins nachbarland reinfährt gleich 3 Euro zu bezahlen.
Die jeweils anderen Bahnen sehen vom SWT/QDLT keinen Cent. Warum sollten sies also Anerkennen?
Rohrbacher
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 14750
Registriert: 10 Apr 2006, 23:21
Wohnort: ja

Beitrag von Rohrbacher »

Aber: Nicht vom Tarif gedeckt ist ein Mitfahren sowohl planmäßig und real um 8:59.
Vom Tarif gedeckt ist aber, dass man am Zug eine Minute mit dem Zugbegleiter drüber diskutiert. :P
146225
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 18172
Registriert: 01 Apr 2007, 17:45
Wohnort: TH/EDG

Beitrag von 146225 »

Nachdem Basel SBB mit dem Ba-Wü-Ticket legal geht (geht es mit dem SWT nicht ?) sollte es auch mit dem QDLT gehen, oder ?
München kann jeder. Duisburg muss man wollen!
JeDi
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 19066
Registriert: 22 Apr 2006, 18:27
Wohnort: Land der Küchenbauer
Kontaktdaten:

Beitrag von JeDi »

SWT gilt afaik nicht...
Benutzeravatar
Tequila
Kaiser
Beiträge: 1535
Registriert: 21 Jul 2005, 00:57
Wohnort: Selke-Aue (LHEW)

Beitrag von Tequila »

Das mit dem BaWü-Ticket bis Basel SBB ist eine Sonderregelung.
SWT gilt nicht und vom QDLT ist bisher auch noch nichts dahingehend bekanntgegeben worden.
02.05.1996 - 27.05.2000: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar
28.05.2000 - 04.11.2000: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar - Hildesheim
05.11.2000 - 13.12.2014: RE 4 Halle - Halberstadt - Bad Harzburg - Hildesheim - Hannover
ab 14.12.2014: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar
Der ZGB beschloß im Rahmen des Regionalbahnkonzepts 2014+ zusammen mit der LNVG und RH das Brechen des RE 4 in Goslar zugunsten eines fahrzeugreinen Echtstundentaktes auf Bad Harzburg - Hannover!
612 hocker
Lebende Forenlegende
Beiträge: 2202
Registriert: 28 Jul 2007, 10:33

Beitrag von 612 hocker »

Bei der neg gilt es übrigens. Was hier durch den SEE-Tarif dementiert wurde.
Bild
JeDi
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 19066
Registriert: 22 Apr 2006, 18:27
Wohnort: Land der Küchenbauer
Kontaktdaten:

Beitrag von JeDi »

Tjamei - soll man hier jede Ausnahme von der Ausnahme aufzählen? Außerdem gilt hierfür "Bei teilnehmenden NE-Bahnen"...
Hot Doc
"Lebende Forenlegende"
Beiträge: 8078
Registriert: 29 Sep 2007, 14:01

Beitrag von Hot Doc »

Ich will am Donnerstag mit dem QDLT von Dresden nach München. Problem dabei ist, dass ich um 16:00 in München nen Termin hab. Die beste Verbindung die ich gefunden hab, startet schon um 8:55 in Dresden. Jetzt hab ich zwar ein Semesterticket, dass die Mitfahrt erstmal bis Freital erlauben würde (genauer bis Klingenberg-Colmnitz) und da wärs sicher schon nach 9:00 nur leider hält der Zug dort nicht.
Also hab ich wohl keine Chance, seh ich das richtig?!
JeDi
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 19066
Registriert: 22 Apr 2006, 18:27
Wohnort: Land der Küchenbauer
Kontaktdaten:

Beitrag von JeDi »

Richtig. Jetzt kommts auf deinen Verbund an: Gilt das Semesterticket bis zum letzten Haltebahnhof oder bis zur letzten Zugagsstelle (egal, ob gehalten wird, oder nicht)?
Hot Doc
"Lebende Forenlegende"
Beiträge: 8078
Registriert: 29 Sep 2007, 14:01

Beitrag von Hot Doc »

Bis zum letzten Haltebahnhof, so wie ich das überblicke...wär ja auch zu schön gewesen. :(
Hot Doc
"Lebende Forenlegende"
Beiträge: 8078
Registriert: 29 Sep 2007, 14:01

Beitrag von Hot Doc »

So noch ne Frage zum QDL: Bekomm ich das am Standart Ticketautomaten an den S-Bahnstationen? Starte heute in Daglfing und möchte wissen, ob ich noch ne Streifenkarte mitnehmen muss.
Benutzeravatar
Wildwechsel
"Lebende Forenlegende"
Beiträge: 6891
Registriert: 21 Jan 2003, 12:50
Wohnort: München

Beitrag von Wildwechsel »

Ja, sollte es in [acronym title="MDFG: München-Daglfing <Bf>"]MDFG[/acronym] schon geben.
Beste Grüße usw....
Christian


Die drei Grundsätze der öffentlichen Verwaltung in Bayern:
1. Des hamma no nia so gmacht
2. Wo kamat ma denn da hi
3. Da kannt ja a jeda kemma
Antworten