MVV-Tarifanpassung 2011 - 3 % mehr?
Wenn sie da ist: ausdrucken, einstecken und mit 3 Streifen fahren
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Vorsicht, falls jemand das wörtlich und/oder und ernst nimmt. Eine Pressemitteilung, in der der Kurzstreckentarif nicht einmal explizit nicht erwähnt wird, ist sicherlich nicht bindend. Im Zweifelsfall gelten die offiziellen Tarifbestimmungen, die der MVV hoffentlich schnellstmöglich (MVV und schnell scheinen allerdings widersprüchliche Vokabeln zu sein) ändern wird.spock5407 @ 12 Dec 2010, 12:04 hat geschrieben: Wenn sie da ist: ausdrucken, einstecken und mit 3 Streifen fahren
Toll, heute gilt der neue Fahrplan, und es gibt immer noch Unsicherheiten. Gab es so eine vergleichbare Situation schon mal? Vermutlich lief die Gründung des MVV und die Einführung von MVV-Streifenkarten mit Ablösung des alten Tarifs weit eleganter ab.
Natürlich fordere ich nicht auf, das so zu machen. Das muss jeder selbst für sich entscheiden.
Wenn die Kurzstrecke auch nicht selbst erwähnt ist, ist von Einzelfahrkarten und Streifenkarten die Rede. So lange die Kurzstrecke nicht >aus<geschlossen ist, ist sie als Einzel- oder Streifenkarte damit eingeschlossen.
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Theoretisch ja, ich gebe Dir ja prinzipiell Recht. Allerdings kann sich der MVV eventuell ganz einfach rausreden und ausführen, dass man in einer profanen Pressemitteilung nicht alle Ausnahmen abhandeln kann, sondern nur einen groben Überblick geben kann. Außerdem wird ja gesagt, dass die alte Regelung in Kraft bleibt. Diese erlaubt das von Dir angesprochene Kombinieren mit dem Kurzstreckentarif nicht. Auch wenn ein Gericht diese Regelung mal für ungültig erklärt hat, bleibt dies eine wacklige Sache.spock5407 @ 12 Dec 2010, 13:58 hat geschrieben: Wenn die Kurzstrecke auch nicht selbst erwähnt ist, ist von Einzelfahrkarten und Streifenkarten die Rede. So lange die Kurzstrecke nicht >aus<geschlossen ist, ist sie als Einzel- oder Streifenkarte damit eingeschlossen.
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Nicht notwendigerweise, man braucht halt echt einen Ar*** in der Hose, wenns hart auf hart kommt. Man müsste der FN dann formal widersprechen, am besten mit Hinweis auf das Gerichtsverfahren und dann mal schauen ob die MVV klagt...TramPolin @ 12 Dec 2010, 14:09 hat geschrieben: Auch wenn ein Gericht diese Regelung mal für ungültig erklärt hat, bleibt dies eine wacklige Sache.
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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Die Kurzstrecke ist nach dem MVV-Tarif aber keine Einzelfahrkarte, eine Einzelfahrkarte ist definiert als eine bis vier Zonen. Missverständlich ist die Formulierung in der Pressemitteilung aber trotzdem.spock5407 @ 12 Dec 2010, 13:58 hat geschrieben: So lange die Kurzstrecke nicht >aus<geschlossen ist, ist sie als Einzel- oder Streifenkarte damit eingeschlossen.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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Dann ist eine Kurzstrecke ne Mehrfahrtenkarte? :ph34r: Das gibt dann garantiert nen 40er.
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Nein, die Kurzstrecke ist eine eigene Kategorie im Bartarif neben Einzelfahrkarte und Streifenkarte.spock5407 @ 12 Dec 2010, 22:22 hat geschrieben: Dann ist eine Kurzstrecke ne Mehrfahrtenkarte? :ph34r: Das gibt dann garantiert nen 40er.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
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Somit ist die Formulierung zwar Schei**e aber nicht widersprüchlichBoris Merath @ 12 Dec 2010, 22:55 hat geschrieben: Nein, die Kurzstrecke ist eine eigene Kategorie im Bartarif neben Einzelfahrkarte und Streifenkarte.
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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Firmen habne sich schon oft Wunschlisten ihre AGB's geschrieben, die nachher von den Gerichten als ungültig erklärt wurden,
der MVV wollte es eben auch mal wieder probieren und hat gemerkt dass es nur Ärger macht und vor Gericht vermutlich nicht zu halten wäre.
Immerhin gab es NUR GENAU DAS EINE URTEIL (war immerhin der damalige Bürgermeister von Ismaning als Betroffener).
Ich fahre seit 20 Jahren mit 3 Streifen in meine Vorortgemeinde und bin nur einmal beanstandet worden, gab einen Briefwechsel dann war Ruhe. Der MVV wollte im Gegensatz zu mir nicht nochmal vor Gericht.
Übrigen finde ich die Kontrollhäufigkeit in den fraglichen Abschnitten schon merkwürdig niedrig, als wollte man keine Beanstandung mit anschliesendem Prozess rsikieren...
Zur Erinnerung: Die Fahrt Gröbenzell-Dachau (Luftlinie < 10km) kostete mal 3 Streifen, seit der Tarifänderung aber 6.
XXL kam erst nach etlichen Protesten nachgeschoben.
Wie hat der damalige MVV-Chef der Presse gesagt 'Die meisten zahlen gelichen Preis, einige wenige müssen 1 Streifen mehr zahlen'
Von 3 Streifen mehr war keine Rede.
Auch gibt es eine schöne Formel die den aktuellen Tarif beschreibt : 1 + 1 = 4 (Denkt mal nach...)
Grüsse, Reinhold
der MVV wollte es eben auch mal wieder probieren und hat gemerkt dass es nur Ärger macht und vor Gericht vermutlich nicht zu halten wäre.
Immerhin gab es NUR GENAU DAS EINE URTEIL (war immerhin der damalige Bürgermeister von Ismaning als Betroffener).
Ich fahre seit 20 Jahren mit 3 Streifen in meine Vorortgemeinde und bin nur einmal beanstandet worden, gab einen Briefwechsel dann war Ruhe. Der MVV wollte im Gegensatz zu mir nicht nochmal vor Gericht.
Übrigen finde ich die Kontrollhäufigkeit in den fraglichen Abschnitten schon merkwürdig niedrig, als wollte man keine Beanstandung mit anschliesendem Prozess rsikieren...
Zur Erinnerung: Die Fahrt Gröbenzell-Dachau (Luftlinie < 10km) kostete mal 3 Streifen, seit der Tarifänderung aber 6.
XXL kam erst nach etlichen Protesten nachgeschoben.
Wie hat der damalige MVV-Chef der Presse gesagt 'Die meisten zahlen gelichen Preis, einige wenige müssen 1 Streifen mehr zahlen'
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Auch gibt es eine schöne Formel die den aktuellen Tarif beschreibt : 1 + 1 = 4 (Denkt mal nach...)
Grüsse, Reinhold
Ich versteh zwar natürlich die vom MVV beabsichtigte Kategorisierung, aber auf meiner, vorgestern, gelösten Kurzstrecke steht aufgedruckt "Einzelfahrt Kurzstrecke"....
Da würde ich zu gerne sehen, was ein Richter dazu sagt...
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Nachdem der MVV sich größte Mühe gibt, alles für sich zu behalten, gibt's das Kombinationsvisum in meinem Artikel.spock5407 @ 11 Dec 2010, 12:42 hat geschrieben:Jo, wo ist diese PM? Das wäre bezogen auf den MVV wertvoll wie Schabowskis Zettel... Reisefreiheit für 3,5 und 7 Streifen quasi.
[img]http://web176.s06.speicheranbieter.de/ef/ttddampf.png[/img]
www.tramgeschichten.de
Signaturen können bis zu 50 Zeichen lang sein und
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Da drängt sich einem dieser Eindruck auf:
"Oh Mist...man hat uns erwischt.......was machen wir nun..........hmmm........erst mal Mikado spielen, vielleicht wirds vergessen"
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AZ: "Schwindel mit MVV-Fahrscheinen"
Es geht darum, dass gewiefte Trickbetrüger am Flughafen nicht mehr benötigte Tageskarten einsammeln und für 15€ statt der 19,60€ am Automaten weiterverkaufen. Für sie ein lohnendes Geschäft, allerdings eine Straftat. Hier in Berlin ist das übrigens an jedem größeren Bahnhof so.
Es geht darum, dass gewiefte Trickbetrüger am Flughafen nicht mehr benötigte Tageskarten einsammeln und für 15€ statt der 19,60€ am Automaten weiterverkaufen. Für sie ein lohnendes Geschäft, allerdings eine Straftat. Hier in Berlin ist das übrigens an jedem größeren Bahnhof so.
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
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Selbst schon mehrfach erlebt. Jedesmal genauer gesagt, wenn ich dort am Automaten stand. Die drängen sich regelrecht auf und wollen einen nicht in Ruhe lassen. Bis man deutlich wird. Das Personal vor Ort scheint wegzuschauen. Zumindest wäre es recht einfach, diese Typen dort zu stören oder auffliegen zu lassen, wenn man wollte...Bayernlover @ 9 Mar 2011, 19:39 hat geschrieben: AZ: "Schwindel mit MVV-Fahrscheinen"
Es geht darum, dass gewiefte Trickbetrüger am Flughafen nicht mehr benötigte Tageskarten einsammeln und für 15€ statt der 19,60€ am Automaten weiterverkaufen. Für sie ein lohnendes Geschäft, allerdings eine Straftat. Hier in Berlin ist das übrigens an jedem größeren Bahnhof so.
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Weil wir hier schon bei "was geht, was geht vielleicht und was geht nicht?" sind, hier mal ne Frage:
MüNüX München Hbf - Petershausen: IsarCard 3 Ringe (ergo bis Laim gültig) + Kurzstrecke (ergo bis Obermenzing) + Tageskarte Außenraum = FN?
Klar, in der S-Bahn wirds funktionieren, bemerkt eh keiner, aber im RE?
MüNüX München Hbf - Petershausen: IsarCard 3 Ringe (ergo bis Laim gültig) + Kurzstrecke (ergo bis Obermenzing) + Tageskarte Außenraum = FN?
Klar, in der S-Bahn wirds funktionieren, bemerkt eh keiner, aber im RE?
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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jetzt mal ganz blöd gefragt. wo und wie genau ist es geregelt, daß man ein übertragbares Ticket wie zB die Tageskarte nicht weitergeben darf? Damit ist doch die ganze "Übertragbarkeit" für die Katz. Natürlich ist es unlauter, organisiert damit Gewinne zu machen, sprich die Teile für 5 Euro von in-den-Urlaub-fleigern zu kaufen, und für 15 an Aus-dem-Urlaub-kommer wieder zu verkaufen. Aber jetzt mal so in Einzelfall ein gebrauchtes Tages- oder Länderticket weiterzugeben, she ich jetzt nicht so wirklich als kriminell an.
Ich hatte mir mal als "Geschäftsidee" gedacht: Morgens Partner-Tageskarte kaufen, und dann ständig Flughafen-Innenstadt pendeln, und versuichen, auf jeder Fahrt die vier freien Plätze zu verscherbeln....
Ich hatte mir mal als "Geschäftsidee" gedacht: Morgens Partner-Tageskarte kaufen, und dann ständig Flughafen-Innenstadt pendeln, und versuichen, auf jeder Fahrt die vier freien Plätze zu verscherbeln....
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Der Zeitkartentarif darf mit einer Fahrkarte des Zonentarifs kombiniert werden (eine ist auch im Tarif Fett gedruckt) - Kurzstrecke + Tageskarte sind aber zwei Fahrkarten des Zonentarifs, darüber hinaus darf eine Kurzstrecke nur mit einer Zeitkarte, nicht aber mit einer Tageskarte kombiniert werden.DumbShitAward @ 30 Jun 2011, 19:25 hat geschrieben: MüNüX München Hbf - Petershausen: IsarCard 3 Ringe (ergo bis Laim gültig) + Kurzstrecke (ergo bis Obermenzing) + Tageskarte Außenraum = FN?
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
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Die IsarCard gilt doch bis Untermenzing, ab da dann Kurzstrecke bsi Dachau? :huh:DumbShitAward @ 30 Jun 2011, 19:25 hat geschrieben: Weil wir hier schon bei "was geht, was geht vielleicht und was geht nicht?" sind, hier mal ne Frage:
MüNüX München Hbf - Petershausen: IsarCard 3 Ringe (ergo bis Laim gültig) + Kurzstrecke (ergo bis Obermenzing) + Tageskarte Außenraum = FN?
Klar, in der S-Bahn wirds funktionieren, bemerkt eh keiner, aber im RE?
Aber abgesehen davon gab es irgenswann mal das Urteil, dass ein Fahrkarten-Wechsel nur an einem Planhalt des Zuges erfolgen darf (damals wars glaub ich jemand, der bis geltendorf MVV-Gesamtnetz hatte und dann mit ner DB-FK weiter ist; der Zug ist aber durch Geltendorf ddurchgefahren -> FN).
Vllt find ichs noch.
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1) Die Tageskarte ist nicht übertragbar (1.1.1 (3) )Cloakmaster @ 30 Jun 2011, 19:47 hat geschrieben: jetzt mal ganz blöd gefragt. wo und wie genau ist es geregelt, daß man ein übertragbares Ticket wie zB die Tageskarte nicht weitergeben darf?
2) Der entgeltliche Verleih von übertragbaren Zeitkarten ist nicht gestattet. Das Mitnehmen von Personen auf Zeitkarten - sofern bei der jeweiligen Zeitkarte zulässig - darf nur unentgeltlich erfolgen.
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Ah, ich hatte nämlich eine Ausgabe wo das nicht Fett gedruckt war, von daher war ich mir da aber nicht sicher - hätte mich aber auch gewundert, wenn die Stückelei funktioniert hätte.Boris Merath @ 30 Jun 2011, 20:36 hat geschrieben: Der Zeitkartentarif darf mit einer Fahrkarte des Zonentarifs kombiniert werden (eine ist auch im Tarif Fett gedruckt) - Kurzstrecke + Tageskarte sind aber zwei Fahrkarten des Zonentarifs, darüber hinaus darf eine Kurzstrecke nur mit einer Zeitkarte, nicht aber mit einer Tageskarte kombiniert werden.
@ TramBahnFreak
Sorry, mein Fehler, natürlich geht Ring 3 bis Untermenzing, Kurzstrecke langt aber nicht bis Dachau, nur bis Karlsfeld.
Naja, fahr ich halt offiziell über die Außengrenze hinaus, kostet nen satten Euro mehr
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Sorry, meinte ja auch KarlsfeldDumbShitAward @ 30 Jun 2011, 20:47 hat geschrieben: Ah, ich hatte nämlich eine Ausgabe wo das nicht Fett gedruckt war, von daher war ich mir da aber nicht sicher - hätte mich aber auch gewundert, wenn die Stückelei funktioniert hätte.
@ TramBahnFreak
Sorry, mein Fehler, natürlich geht Ring 3 bis Untermenzing, Kurzstrecke langt aber nicht bis Dachau, nur bis Karlsfeld.
Ab da gilt ja dann auch die TK Außenraum
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Ist aber nur für die S-Bahn relevant...TramBahnFreak @ 30 Jun 2011, 20:50 hat geschrieben: Sorry, meinte ja auch Karlsfeld
Ab da gilt ja dann auch die TK Außenraum
Wobei ich mich zu erinnern meine, dass es zu irgendeinem Zeitpunkt mal trotz durchfahrener Haltestelle legal war...
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Naja, warten wir's mal ab. Wobei ich zumindest persönlich die Fahrpreise im Zonentarif doch für "ausgereizt" halte... 2,60€ für ne einfache Fahrt in der Stadt wären dann doch schon echt heftig...
"Lächle, es könnte schlimmer kommen" Ich lächelte [...] und es kam schlimmer [...]
[img]http://meine.flugstatistik.de/pic/ElchMuc.gif[/img]
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Dann dürfte München zu den Städten mit den höchsten Preisen für Einzelfahrscheine gehören....Elch @ 13 Sep 2011, 11:58 hat geschrieben:Naja, warten wir's mal ab. Wobei ich zumindest persönlich die Fahrpreise im Zonentarif doch für "ausgereizt" halte... 2,60€ für ne einfache Fahrt in der Stadt wären dann doch schon echt heftig...
(Berlin: 2,30. Stuttgart: 2,00. Frankfurt/M: 2,40. Hamburg macht einen Unterschied zw. Nahbereich und Großbereich. Nahbereich: 1,80).
Wo ist das Problem?
Ja ja, der Ude will München zur teuersten ÖPNV-Stadt werden lassen! Und so was will MP von Bayern werden...Elch @ 13 Sep 2011, 10:58 hat geschrieben: Naja, warten wir's mal ab. Wobei ich zumindest persönlich die Fahrpreise im Zonentarif doch für "ausgereizt" halte... 2,60€ für ne einfache Fahrt in der Stadt wären dann doch schon echt heftig...
München, die teuerste Stadt, aber auch die schönste Stadt Deutschlands!!!
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