Cloakmaster @ 20 Jul 2016, 21:31 hat geschrieben:So leid es mir tut, es ist eben kein Unsinn.
Es ist schlicht kosequente Anwendung von Logik, und Aufzeigen der Problematik. Niemand kann zweifelsfrei beweisen, was der Täter getan hätte, wenn er nicht liqudiert worden wäre. Fakt ist aber nuneinmal, daß falls der Täter überlebt hätte, in einem Prozeß ein geringeres Urteil widerfahren wäre, als das, was ihm nun wiederfahren ist. Und niemand - ausser dem Schützen selbst evtl - kann abschätzen, ob es nicht eben doch möglich gewesen wäre, den Täter auch auf nicht-lethale Weise auszuschalten. Eine der eigenen Ansicht zuwieder laufende Sichtweise, pauschal als Unsinn zu bezeichnen, ist übrigens nicht zielführend. Zudem sollte man sich auch in die Sichtweise der Opposition hineindenken können, und deren Argumentation nachvollziehen - gerade, um sie entsprechend begründet entkräften zu können.
Der gezielte, lethale Schuß ist nunmal nichts anderes als das Aussprechen und ausführen eines Todesurteil. Unser Rechtssystem scheibt aber nunmal vor, daß die Polizei weder für das Fällen, noch für das Vollstrecken von Urteilen zuständig ist. Nicht umsonst kann dieser in einigen Bundesländern nicht vom Vorgesetzten befohlen werden - allein der Schütze entscheidet, ob er abdrücken will, oder nicht. Umgekehrt bedeutet das natürlich, daß der Schütze sich dann auch nicht mehr rausreden kann, ausschließlich auf Anweisung gehandelt zu haben.
Genau deshalb steht die Polizei nur zu oft unter einer Art Genaralverdacht. Schreitet sie nicht ein, ist es unterlassene Hilfeleistung, schreitet sie doch ein iist es Polizeijustiz. Und ein Anwalt, welcher zB die Eltern vertritt, wird dies für sich zu nutzen wissen.
Wer sich auf eine Art von Notwehr beruft, dem sollte auch der Begriff "Extensiver Notwehrexzess" bekannt sein. Auch in der Notwehr darf immer nur der geringst mögliche Schaden angerichtet werden, um straffrei zu bleiben. Eien Tötung ist naturgemäß ziemlich das Gegenteil einer geringst möglichen Schädigung. Wieder einmal ein Dilemma, welches nicht trivial zu lösen ist, und damit ein Ansatzpunkt für einen Anwalt, Zweifel zu säen, und Unsicherheiten zu streuen, ob das Urteil des Schützen nicht evtl doch vorschnell gefällt war.
Interessant auch, daß du so genau weisst, wie nah der Täter an einen potentiellen Opfer war, mithin wie unmittelbar die Gefahr war. Woher hast du dieses Wissen? warst du Augenzeuge?
Lustiger weise kommst du genau zum gleichen Fazit, obwohl du meine Ansicht als Unsinn bezeichnest.
Ein SEK-Schütze muss in Sekundenbruchteilen entscheiden. Er trifft kein Urteil wie ein Richter. Er ist trainiert, dass er im äußersten Fall - und nur dann - den finalen Rettungsschuss abgibt.
Wenn der Täter gerade schon dabei ist, mit dem Beil auszuholen, dann kann das Risiko zu groß sein, noch zu versuchen, ihn nicht-letal unschädlich zu machen.
Ich gehe jede Wette ein, dass die Polizei den Täter noch mehr als ausreichend gewarnt hat. Er hätte nur das Beil ablegen müssen. Warum hat er das nicht getan? Er ist damit selbst schuld, dass er nicht mehr lebt. (Mal davon abgesehen, hatte er auch die Möglichkeit, seinen Amoklauf erst gar nicht auszuführen!)
Bevor Du urteilst, musst Du den Untersuchungsbericht abwarten.
Das ganze Spekulieren, ob man den Täter nicht doch noch hätte anders stoppen könne, bringt nichts. Man darf jeden einzelnen Schritt der SEK-Beamten hinterfragen, sicherlich, man muss es auch.
Cloakmaster @ 20 Jul 2016, 21:31 hat geschrieben:Der gezielte, lethale Schuß ist nunmal nichts anderes als das Aussprechen und ausführen eines Todesurteil.
Und genau das ist und bleibt Unsinn. Die SEK-Beamten gehören zur Exekutive, nur die unabhängige Justiz kann und darf Urteile sprechen. Jetzt wirst Du sagen, es wäre aber faktisch so, dass hier sich der SEK-Beamte zum Richter aufspielt.
Nein, tut er nicht. Denkbar ist natürlich, dass ein SEK-Beamter in Stresssituationen überreagiert oder sogar vorsätzlich tötet, wo es nicht angebracht wäre. Dann wäre ggf. eine Bestrafung des SEK-Beamten angebracht. Bis jetzt deutet aber keiner der Medienberichte darauf hin, dass dem so war. Der Untersuchungsbericht ist aber natürlich abzuwarten.
Auch fällt ein SEK-Beamte keine Urteile oder Todesurteile. Er ist dazu da, Täter unschädlich zu machen. Das kann im äußersten Fall auch das Töten eines Täters sein.
Lies doch einfach mal nach, auch Wikipedia sagt Dir einiges zu den Themen Gewaltenteilung, Notwehr und finaler Rettungsschuss.
Was willst Du eigentlich erreichen? Dass der finale Rettungsschuss verboten wird? Dieser wird übrigens nur extrem selten angewendet, im Zeitraum 1988 bis 1997 sind fünf Fälle bekannt (Quelle: Tante Wiki).
Cloakmaster @ 20 Jul 2016, 21:31 hat geschrieben:Lustiger weise kommst du genau zum gleichen Fazit, obwohl du meine Ansicht als Unsinn bezeichnest.
Teile sind Unsinn, z.B. das Zitat etwas weiter oben (angebliches Aussprechen und Ausführen eines Todesurteils).