Fotoerlaubnis?

Sämtliche Fragen bzgl. Fotographie usw. sind hier an der richtigen Stelle.
Bayernlover
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Beitrag von Bayernlover »

Daniel Schuhmann @ 9 Mar 2010, 20:15 hat geschrieben: Formulier das mal in ner Verordnung. Da ist es einfacher zu sagen: "Kein Stativ".
"Das Stativ ist so aufzustellen, dass andere Fahrgäste dadurch weder belästigt noch gefährdet werden. Bei großem Andrang auf dem Bahnsteig ist vom Aufstellen eines Statives gegebenenfalls abzusehen."

Gut so? :rolleyes:
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Auer Trambahner
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Beitrag von Auer Trambahner »

Wenn ich mir heute so manche Bahnsteigs- / einstiegshöhenkombi anseh die sollten Leute besser daheimbleiben.
Das ein- und aussteigen ist da doch gefährlicher.
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Beitrag von Mittelrheinbahn »

Hat jemand einen passenden Link zu dieser Regelung? ...Ich wills mal sehen
:ph34r:
[img]http://img91.imageshack.us/img91/6929/u ... 873071.jpg[/img]Top 3 der Verspätungsgründe (2008)

1.) Verzögerungen im Betriebsablauf
2.) Warten auf Anschlussfahrgäste
3.) Bauarbeiten an der Strecke
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Beitrag von 146225 »

Also der mehr oder weniger erfahrene Fuzzy in mir sagt: Erst mal machen, solange man sich auf öffentlich frei zugänglichem Gelände befindet. Falls jemand Diskussionsbedarf sieht, immer schön freundlich bleiben und vernünftig mit den Leuten reden. So öffnet man manche Türen, die einem sonst verschlossen geblieben wären - Höflichkeit und Aufgeschlossenheit sind im zwischen-menschlichen Kontakt nun mal wie Öl für ein Getriebe - sie reduzieren die Reibung.

Und ein gewisses Maß an Situationsbewußtsein kann auch nicht schaden: Die Erfordernisse eines ordnungsgemäßen Bahnbetriebes muß ich allemal wichtiger nehmen als meine Bilder. Und wenn mal erst die Bupo dasteht, dann wirklich besser auch mal zurückstecken und sich hinterher den bösen Fluch denken...
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mvgmichael
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Beitrag von mvgmichael »

Nachdem ich den Link bei "Fragen zur U-Bahn München" gepostet habe, schreibe ich auch hier weiter.

Die Genehmigung kostet nichts bei der MVG. Wichtig ist nur, dass man das Beiblatt unterschrieben zurücksendet, weil da das Verhalten des Fotografen geregelt ist.
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Beitrag von Ubile »

Ist so eine Genehmigung der MVG dann irgendwie zeitlich begrenzt oder gilt die für immer?
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Beitrag von MaxM »

Ok, diskutieren wir hier weiter.... jedenfalls, der Ton von dem U-Bahn-Fahrer war auch nicht gerade nett, so richtig wichtigtuerisch, das hätte ich nicht gebraucht. Und da ich für privat fotografiere, mache ich so weiter wie bisher, und wenn wieder jemand mault, dann sag ich ihm, dass ich für privat fotografiere und von daher keine Genehmigung brauche. Und wenn mein Gegenüber dann pampig wird, dann dreh ich mich einfach um und gehe, denn dann hat er/sie nichts anderes verdient. Das sind öffentlich zugängliche Örtlichkeiten, da sollte man nicht so ein Theater machen.
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mvgmichael
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Beitrag von mvgmichael »

Ubile @ 13 Sep 2011, 18:22 hat geschrieben: Ist so eine Genehmigung der MVG dann irgendwie zeitlich begrenzt oder gilt die für immer?
Nein, die ist zeitlich begrenzt. Kannst beispielsweise sagen, du willst vom 01.11-09.11 im U-Bahnbereich haben.

Nur während der Intersuff gibts keine.
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Wildwechsel
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Beitrag von Wildwechsel »

Ubile @ 13 Sep 2011, 18:22 hat geschrieben:Ist so eine Genehmigung der MVG dann irgendwie zeitlich begrenzt oder gilt die für immer?
Zeitlich begrenzt für ein paar Monate (wie viele derzeit maximal, weiß ich nicht).
MaxM @ 13 Sep 2011, 18:27 hat geschrieben:Und wenn mein Gegenüber dann pampig wird, dann dreh ich mich einfach um und gehe, denn dann hat er/sie nichts anderes verdient. Das sind öffentlich zugängliche Örtlichkeiten, da sollte man nicht so ein Theater machen.
Oben auf der Straße hast Du recht. Im Bahnhofsbauwerk der U-Bahn hat aber die MVG, und damit der Fahrer, das Hausrecht. Finde ich auch nicht toll, ist aber so. :)
Beste Grüße usw....
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2. Wo kamat ma denn da hi
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Beitrag von MaxM »

Was will er denn machen, wenn ich mich umdrehe und weggehe. Mit seiner U-Bahn aus den Gleisen raus auf den Bahnsteig springen und mich über den Haufen fahren? Auch wenn er das Hausrecht hat oder zu haben glaubt, gibt es ihm nicht das Recht, unhöflich zu sein.
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Lazarus
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Beitrag von Lazarus »

MaxM @ 13 Sep 2011, 19:12 hat geschrieben: Was will er denn machen, wenn ich mich umdrehe und weggehe. Mit seiner U-Bahn aus den Gleisen raus auf den Bahnsteig springen und mich über den Haufen fahren? Auch wenn er das Hausrecht hat oder zu haben glaubt, gibt es ihm nicht das Recht, unhöflich zu sein.
Unhöflich sein darf er sicher net. Aber wie von Wildwechsel schon gesagt, hat die MVG da nunmal rechtlich ein Hausrecht. Das heisst, man kann dir ein Hausverbot erteilen, was wiederum bedeutet, das du die Betriebsanlagen nur noch zur Nutzung der U-Bahn betreten darfst. Mit Foto machen ist dann nix mehr.
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Beitrag von MaxM »

Ach, und die kontrollieren dann ständig alle U-Bahn-Haltestellen, dass ich nicht doch heimlich fuzze? Da haben sie gut zu tun, das sind nämlich einige....
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Beitrag von Woodpeckar »

MaxM @ 13 Sep 2011, 19:12 hat geschrieben:Was will er denn machen, wenn ich mich umdrehe und weggehe. Mit seiner U-Bahn aus den Gleisen raus auf den Bahnsteig springen und mich über den Haufen fahren? Auch wenn er das Hausrecht hat oder zu haben glaubt, gibt es ihm nicht das Recht, unhöflich zu sein.
Der U-Bahnfahrer hat zumindest hier im Forum keinen uneinsichtigen Fotografen unter Nennung von genauem Ort und genauer Zeit angeprangert. Dazu war er offensichtlich zu höflich. Oder ihm ist einfach bekannt, dass hier im Forum diskutirt wird, aber keine Lösungen umgesetzt werden können und solche Anprangerungen daher absolut überflüssig sind (neben dem schlechten Benehmen).

Wer partnerschaftlich fotografieren will, sollte nie auf seinem womöglich nur vermeintlichen Recht beharren wollen, das passt einfach nicht zusammen. Und einen Betroffenen im Nachhinein "Gscheidmeier" zu benennem, und ihm zu unterstellen, er sei nur im Glauben, das Hausrecht zu haben, ist die schlechteste Grundlage, anderen Leuten Unhöflichkeit vorzuwerfen.
Lazarus @ 13 Sep 2011, 19:17 hat geschrieben:Das heisst, man kann dir ein Hausverbot erteilen, was wiederum bedeutet, das du die Betriebsanlagen nur noch zur Nutzung der U-Bahn betreten darfst.
MaxM @ 13 Sep 2011, 19:30 hat geschrieben:Ach, und die kontrollieren dann ständig alle U-Bahn-Haltestellen, dass ich nicht doch heimlich fuzze? Da haben sie gut zu tun, das sind nämlich einige....
Hängt doch nicht gleich alles auf die Fernsehturmhöhe. Vom Mücke-zu-Elefant-Aufblasen geht man nur der lebensnotwendigen Luft verlustig. Es reicht, dass das Betriebspersonal das Fotografieren verbietet. Dann bleibt der Verschluss still. So einfach kann das Leben sein.
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Beitrag von MaxM »

Er hat sich nun mal wie ein Gscheidmeier aufgeführt und war alles andere als höflich, und dann werde ich das auch noch sagen dürfen. Und was der U-Bahn-Fahrer hier im Forum tut, das ist doch recht theoretisch, da wir gar nicht wissen, ob dieser bestimmte U-Bahn-Fahrer überhaupt Mitglied im Forum ist. Im übrigen hätte ich nicht gesagt, dass er unhöflich ist, wenn er es nicht wirklich gewesen wäre. So viel Urteilsvermögen kannst du mir schon noch zutrauen. Und zum letzten Satz: Aha, also § 1, das Betriebspersonal hat immer Recht, § 2: Im Falle, dass das Betriebspersonal nicht Recht hat, tritt automatisch § 1 in Kraft... gut zu wissen...
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Beitrag von chris232 »

Mit dem kleinen Manko, dass deine Äußerungen hier auch nicht gerade von gutem Ton zeugen. Wo ist das Problem, da mal anzurufen und so 'nen Wisch zu unterschreiben? Dann hast du deine Ruhe, der Fahrer ist zufrieden und das Problem ist wesentlich eleganter gelöst als mit deinem "Ich will aber! Ich darf aber! Ich kann aber!"
Eisenbahnen sind in erster Linie nicht zur Gewinnerzielung bestimmt, sondern dem Gemeinwohl verpflichtete Verkehrsanstalten. Sie haben entgegen dem freien Spiel der Kräfte dem Verkehrsinteresse des Gesamtstaates und der Gesamtbevölkerung zu dienen.
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Daher hat die Bahn dem Gemeinwohl und nicht privaten Profitinteressen zu dienen, begreifen Sie es doch endlich mal!
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Beitrag von Bayernlover »

chris232 @ 13 Sep 2011, 19:51 hat geschrieben: Mit dem kleinen Manko, dass deine Äußerungen hier auch nicht gerade von gutem Ton zeugen. Wo ist das Problem, da mal anzurufen und so 'nen Wisch zu unterschreiben? Dann hast du deine Ruhe, der Fahrer ist zufrieden und das Problem ist wesentlich eleganter gelöst als mit deinem "Ich will aber! Ich darf aber! Ich kann aber!"
Das Problem ist dass das Fotografieren erlaubt ist. Und jedes Mal wenn ich dann zufällig in der U-Bahn bin so einen Wisch anzufordern bringt es ja nicht wirklich. Mit dem Fahrer von Angesicht zu Angesicht reden hilft meistens schon - oder man geht, bevor es überhaupt zu irgendeiner Form der Auseinandersetzung kommt.

Eine klarere Regelung und auch Schulung des Personals in dieser Hinsicht wäre allerdings wünschenswert.
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jonashdf
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Beitrag von jonashdf »

Wenn man sowas beantragt, gilt der Wisch bis zum Jahresende. Ich hab ihn im Februar 2011 beantragt und der gilt jetzt bis Silvester. Und wenn sich die Gelegenheit ergibt, gehe ich runter und habe kein Problem. Also einfach bereits am Jahresanfang beantragen und gut ist. (Vorallem er ist ja gratis.)
Stellwerk des Monats Dezember: Saulgrub, Fdl, mech E, IB 1950, AB 08.11.2007, zum Schluß nur Deckungsstelle für BÜ, nur 1 Dksig, Gegenrichtung Zp9
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Beitrag von NJ Transit »

Naja, direkt erlaubt ist es ja nicht wirklich, in dem Falle darf (wenn ich die Regeln auf der MVG-HP richtig interpretiere) also wohl der Fahrer entscheiden. ;)
Und zum Thema klare Regelung: Verbeitet man es, kommt von allen Fuzzies Protest (und die sind glaube ich auch der MVG nicht ganz egal), erlaubt man es, käme wahrscheinlich von einigen Fahrern Protest. Also ist wohl aus Sicht der MVG die jetzige Regelung die Beste. ;)
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SWMdrölf. Jetzt noch nächer, noch hältiger, noch fitter. Bist auch du Glasfaser und P-Wagen?
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Beitrag von mvgmichael »

Man muss bedenken, dass es auch sicherheitsrelevante Aspekte sind, die man da unterschreibt. Und von daher ist das auch m.E. ok wie es ist. Bei anderen Städten würde ich aber immer zuvor nachfragen, wie es da gehandhabt wird.

Z.B. in Warschau wurde es bei mir abgelehnt auf dem Bahnsteig zu fotografieren.
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Beitrag von rockstar84 »

120 137-5 @ 13 Sep 2011, 21:15 hat geschrieben: Bei anderen Städten würde ich aber immer zuvor nachfragen, wie es da gehandhabt wird.
Oft ähnlich. Ich wurde vor einigen Monaten mal in Dortmund von einem Sicherheitsmann angesprochen obwohl ich nur ein Handyfoto gemacht habe. Er forderte mich höflich auf das Bild zu löschen, gab mir eine Visitenkarte mit der Nummer des DSW21-Kundenzentrums und sagte mir ich könne da anrufen und bekäme dann kostenlos und relativ unbürokratisch eine Genehmigung.
Die "Harlingerland" ist die längste der drei Wangerooge-Fähren und wurde 1979 von der Werft Schürenstedt in Bardenfleth gebaut. Geschwindigkeit: 11,00 kn (21 km/h) Antriebsleistung: 820 kW Vermessung: 477 BRZ Motoren: 4 Fahrgäste: 635 Personen
Das Schiff ist in Besitz der Schiffahrt und Inselbahn Wangerooge, welche eine Tochtergesellschaft von DB AutoZug ist, welche eine Tochter von DB Fernverkehr ist.
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Beitrag von Auer Trambahner »

Unsere Nürnberger Kollegen bestehen, wie auf Drehscheinbe Online berichtet wird sogar beim Tramfotografieren auf eine Genehmigung.
Ich glaub, ich muß mal wieder rauffahren. :lol:
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Beitrag von Bayernlover »

Auer Trambahner @ 13 Sep 2011, 21:58 hat geschrieben: Unsere Nürnberger Kollegen bestehen, wie auf Drehscheinbe Online berichtet wird sogar beim Tramfotografieren auf eine Genehmigung.
Ich glaub, ich muß mal wieder rauffahren. :lol:
Tja, in Zeiten in denen Fotografen auf eine Stufe mit Pädophilen und Spannern gestellt werden war es klar dass sowas kommen würde.
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Beitrag von stfn »

Hm, da dieses Thema hier gerade aktuell ist, werf ich meine Frage hier mal rein.

Eine gute Freundin von mir ist Fotografin. Für ihre Shootings sucht sie immer gerne nach interessanten Locations. Wir sind heute auf die größtenteils stillgelegte Bahnstrecke Riesa Nossen in Höhe Lommatzsch gestossen, wo zwischen der ansonsten komplett zugewucherten Strecke eine neue Überführung steht, was eine sehr geile Szene für Fotos hergibt, da sowohl die Gleise + Gleisbett als auch Überführung noch recht neu aussehen. Wie sind auf solchen strecken eigentlich die Eigentumsverhältnisse ? Gehören diese noch der DB ? Oder der Stadt ? Wo muss man sich ggf. eine Genehmigung holen ? ( meine Freundin verdient ihr Geld mit der Fotografie, ist also komerziell ) Oder kann man es riskieren, auf gut Glück da nen Menschen hinzusetzen und hoffen dass sich niemand beschwert ? ( Die Brachlage der Strecke definiert sich übrigens jeweils 100 m vor und hinter besagter Überführung durch jeweils ca. 10 cm dicke Birken, die Mitten aus dem Gleisbett wachsen, ist also wirklich unbefahren, der Abschnitt liegt nur mitten in einem Gewerbegebiet, will nicht dass es da Ärger gibt nur weil sich jemand beschweren könnte. )
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Beitrag von JNK »

stfn @ 13 Sep 2011, 23:14 hat geschrieben: [...] Wir sind heute auf die größtenteils stillgelegte Bahnstrecke Riesa Nossen in Höhe Lommatzsch gestossen, [...]
In dem von Dir verlinkte Wikipedia-Artikel steht, dass die Entwidmung von DB Netz abgelehnt wurde, deshalb würde ich davon ausgehen, dass DB Netz der Ansprechpartner ist, und da die Strecke nicht entwidmet ist, ist es formal eine Eisenbahnstrecke wie jede andere.

So würde ich das interpretieren.

Am 26.August 2011 war die Strecke auf jeden Fall noch in Besitz der DB:
Seit drei Jahren verhandelt Eckart Sauter, Geschäftsführer der Nossen-Riesaer Eisenbahncompagnie (NRE), nun bereits mit der Deutschen Bahn. Sauter möchte die stillgelegte Strecke zwischen Riesa und Nossen übernehmen und für den Güterverkehr sowie zu besonderen Anlässen für den Personenverkehr nutzen.
http://www.sz-online.de/nachrichten/artike....asp?id=2846222
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Beitrag von stfn »

Okay, danke dir.
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Beitrag von MaxM »

Bayernlover @ 13 Sep 2011, 20:52 hat geschrieben: Das Problem ist dass das Fotografieren erlaubt ist. Und jedes Mal wenn ich dann zufällig in der U-Bahn bin so einen Wisch anzufordern bringt es ja nicht wirklich. Mit dem Fahrer von Angesicht zu Angesicht reden hilft meistens schon - oder man geht, bevor es überhaupt zu irgendeiner Form der Auseinandersetzung kommt.

Eine klarere Regelung und auch Schulung des Personals in dieser Hinsicht wäre allerdings wünschenswert.
Genauso ist es! Wenn ich spontan in die Stadt fahre, um dort zu fotografieren und vielleicht vorher noch gar nicht genau weiß, wo ich fotografieren will, dann ist es sowieso zu spät, so einen Antrag zu stellen. Da müsste in der Tat mal eine klare Regelung her, dass eindeutig drin steht, also noch eindeutiger als jetzt, dass das Fotografieren für privat gestattet ist, denn im Prinzip ist es sowieso weitgehend unkontrollierbar, und es ist ein Zufall, wenn sich mal jemand beschwert. Da könnte man mal etwas ein bisschen entbürokratisieren.

Und, wie schon gesagt, ich werde in dem Fall die Leute schon drauf hinweisen, dass ich als privater durchaus ohne Genehmigung fotografieren darf. Ich denke, das ist der richtige Weg, auch wenn man nicht immer damit rechnen kann, auf einsichtiges Personal zu stoßen. Dann geht man halt einfach weg...
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Lazarus
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Beitrag von Lazarus »

Privat fotografieren heisst aber net, das man anschliessend die Bilder zu Dutzenden ins Internet stellt. Ich kann es schon verstehen, das einige Mitarbeiter da net begeistert sind, wenn sie ihr Konterfei hundertfach in diversen Foren bewundern dürfen.
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Beitrag von Bayernlover »

Lazarus @ 14 Sep 2011, 13:11 hat geschrieben: Privat fotografieren heisst aber net, das man anschliessend die Bilder zu Dutzenden ins Internet stellt. Ich kann es schon verstehen, das einige Mitarbeiter da net begeistert sind, wenn sie ihr Konterfei hundertfach in diversen Foren bewundern dürfen.
Privat zu fotografieren kann sogar heißen, die Bilder zu Tausenden ins Internet zu stellen. Und zum Thema "Bilder der Fahrer im Internet" empfehle ich das Studium der aktuellen Gesetzgebung, dort sind solche Dinge klar geregelt. Fahrer sind Beiwerk. Und Beiwerk darf man veröffentlichen.

Grundproblem nicht verstanden, wieder dummes Zeug dahergelabert.
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Beitrag von Rohrbacher »

Bayernlover @ 14 Sep 2011, 13:24 hat geschrieben:Privat zu fotografieren kann sogar heißen, die Bilder zu Tausenden ins Internet zu stellen. Und zum Thema "Bilder der Fahrer im Internet" empfehle ich das Studium der aktuellen Gesetzgebung, dort sind solche Dinge klar geregelt. Fahrer sind Beiwerk. Und Beiwerk darf man veröffentlichen.
Rein rechtlich ist das genau so. Von einem öffentlichen Ort (nicht zu verwechseln mit öffentlich zugänglichem Privatgrund) aus, darf ich aus normaler Sichthöhe fotografieren was ich will. Ich kann bei jedem in den Garten reinfotografieren, völlig egal. Nur eben darf ich jetzt z.B. keine Leiter nehmen und über ne 3m hohe Hecke fotografieren. (Das ist ja das, was Google Streetview ein bisschen zweifelhaft ist...) Damit kann ein Bus- oder Trambahnfahrer, sobald der Betriebshof verlassen wird, prinzipiell mal gar nichts machen, da fährt er auf öffentlichen Straßen, da darf im Grunde privat und gewerblich fotografiert werden, was die Kamera hergibt. Auch Züge, Flugzeuge oder was auch immer kann ich von einem öffentlichen Ort aus fotografieren wie ich lustig bin.

Was anderes ist es wenn du auf Privatgrund stehst. Auch wenn der öffentlich zugänglich ist, gilt hier das Hausrecht des Eigentümers. Die DB AG hat für öffentlich zugängliche Bahnanlagen, also zum Beispiel Bahnhöfe, eine pauschale Fotogenehmigung für private Zwecke (ohne Stativbenutzung soweit ich weiß) herausgegegen, die kann man sich irgendwo runterladen, wenn man will, braucht man aber nicht. Trotzdem hat die DB AG natürlich die Möglichkeit, dass sie (in Form eines Sicherheitsmenschen oder Zugpersonals) das Fotografieren auf'm Bahnhof im Einzelfall verbietet. Außer man steht wie gesagt an einem öffentlichen Ort neben dem Bahnhof, da kann die DB gar nix machen... außer Wände aufbauen. ;)

Die MVG hat das anders geregelt, da musst du dir die Fotogenehmigung beantragen, die man bei der DB einfach so bekommen kann. Da geht's aber warscheinlich nicht um Fuzzis zu ärgern, warscheinlich eher um alle Leute, die ein Verkehrsbauwerk wie einen U-Bahnhof nicht in erster Linie für verkehrliche Zwecke nutzen. Sehr warscheinlich ist das auch eine versicherungsrechtliche Frage, das darf man nicht vergessen. Wenn dir auf MVG-Grund und Boden was passiert, ist die MVG im Zweifel dran.

Aber auch wenn's rechtlich einwandfrei ist, ich kann die Einwände des Personals schon verstehen. Deswegen mach' ich meine paar Bilder in der Regel eh so, dass man das Personal nicht oder kaum erkennt, sofern man nicht vorher gefragt hat oder das Personal einen gewissen Drang erkennen lässt, mit auf das Foto zu wollen. Einen beispielsweise kenn' ich jetzt, dem muss ich "seine" Bilder jetzt immer schicken, was ich im Übrigen gerne tue. Ich hab mir auch schon überlegt, ob man bei Fototouren, wo man hin und wieder ja Personalkontakt bekommt, gerade wenn man ein und den selben Zug zig mal fuzzt oder unterwegs dauernd aussteigt, sowas wie Visitenkarten mitnehmen soll, wo dann eben draufsteht, in welchen Blog die Bilder dann später drin stehen. Denn meistens sind die dann auch wieder anders drauf, wenn sie die Bilder dann sehen und/oder mitbekommen, da gibt's jemanden, der fährt zig Kilometer nur um dann als vielleicht einziger Fahrgast ein paar Runden auf seiner Nebenbahn zu drehen oder ne kleine, nette Story über ein tolles Bahnangebot zu machen. Könnte ja auch sein, der fuzzt für ne Zeitung und am nächsten Tag ist man groß, während man noch blöd schaut, auf'm "Symbolbild" für irgendeine "Zugbegleiter setzt Kleinkind in der Pampa aus" Geschichte 800 km weiter ...

Ich meine so manches Fuzziverhalten sieht von außen betrachtet halt schon manchmal sehr befremdlich aus. Wer schonmal auf Sonderfahrten Fuzzis (jeden Alters übrigens) beaufsichtigen durfte, der kann nachfühlen, warum manche Leute denen gegenüber sagen wir mal skeptisch sind. ;) Deswegen kann ich auch ein bisschen nachfühlen, wenn sich manche Tf nicht ganz wohl fühlen, wenn hinter mir maximal nur ne Glasscheibe ist und später tausend meist wackelige Fotos oder Videos meines Hinterkopfs im Netz rumschwirren. :D
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Beitrag von Bayernlover »

Du hast ja vollkommen Recht Rohrbacher, und auch die Bedenken des Personals kann ich verstehen. Rechtlich gesehen ist die Sache aber eindeutig.

Was mir eher Bauchschmerzen bereitet ist die Tatsache, dass die VAG auch auf diesen Zug aufspringt und hier ganz offiziell juristische Fehlinformationen verbreitet. Was mich dabei wundert: Haben die keinen Juristen in ihren Reihen?
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