Bayrische Landespolitik

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Catracho
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Beitrag von Catracho »

Avenio.Pasing @ 15 Oct 2017, 14:05 hat geschrieben: 7.Total falsch (meine Klasse=19 Schüler(-innen)
8. Auch falsch (nie Fehlstunden :( )

MfG
A.P
Und deine Klasse ist die einzige Schulklasse im Freistaat Bayern?

Mfg
Catracho
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Avenio.Pasing
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Beitrag von Avenio.Pasing »

Neee das ist nur ein Beispiel.

MfG
A.P
Mit freundlichen Grüßen, Avenio.Pasing (A.P)

Ist es nicht schön, das Leben in vollen Zügen zu genießen?
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Iarn
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Beitrag von Iarn »

Merkur (2.) Bürgermeister Josef Schmid will 2018 für den Landtag kandidieren
Wie es weiter heißt, will Schmid seine Ämter bis zur Wahl weiterführen und dann niederlegen. 

Sollte er nicht in den Landtag gewählt werden, würde er wohl bis zur nächsten Kommunalwahl 2020 weitermachen, allerdings nicht als Spitzenkandidat.
Interessanter Zug. Vielleicht wählen ihn ja Leute, die in nicht mögen, in den Landtag um ihn in München loszuwerden ;)
Autonome Volksfront für die Wiedererrichtung der klassischen 22er Tram in München
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Flo
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Beitrag von Flo »

Nachfolger soll in dem Fall wenn ihn die Fraktion wählt, Prezl werden
Rathgeber
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Beitrag von Rathgeber »

Iarn @ 25 Oct 2017, 10:20 hat geschrieben: Interessanter Zug. Vielleicht wählen ihn ja Leute, die in nicht mögen, in den Landtag um ihn in München loszuwerden ;)
Eigentlich ein logischer Schritt, weil er im Rathaus nix mehr werden kann und seine Lust, 2020 wieder nicht OB zu werden, aus nachvollziehbaren Gründen gering ist.
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Lazarus
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Beitrag von Lazarus »

Rathgeber @ 25 Oct 2017, 12:05 hat geschrieben: Eigentlich ein logischer Schritt, weil er im Rathaus nix mehr werden kann und seine Lust, 2020 wieder nicht OB zu werden, aus nachvollziehbaren Gründen gering ist.
Wobei ich die Wahl aber als völlig offen ansehen würde. Weil wirklich viel hat Reiter bisher auch nicht vorzuweisen.
Mehr Geld für den ÖPNV-Ausbau in München! Es wird höchste Zeit!
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Beitrag von Autoverbot »

Findet ihr das gerecht, dass alle Anwohner zahlen sollen, auch wenn sie überhaupt kein Auto haben? :(

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt...da965f5bc7.html
U5 = letzter U-Bahn-Neu- und Ausbau in München!
NJ Transit
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Beitrag von NJ Transit »

Autoverbot @ 25 Oct 2017, 19:06 hat geschrieben: Findet ihr das gerecht, dass alle Anwohner zahlen sollen, auch wenn sie überhaupt kein Auto haben?  :(
Straßen bestehen nicht nur aus Straßen, sondern auch aus Gehwegen. Auch wer kein Auto hat nutzt die Müllabfuhr, die Feuerwehr, die Polizei, die Post, den Paketdienst oder den Bus, die alle über die Straße fahren. Zumal ich das Gejammer nicht verstehe, denn dass das nunmal geltendes Recht ist, sollte sich doch mittlerweile rumgesprochen haben?
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Jean
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Beitrag von Jean »

Was ist mit dem Fußweg?
Für den ÖPNV Ausbau Gegen Experimente und Träuereien. Eine Trambahn braucht einen eigenen Fahrweg, unabhängig vom MIV!
Fahrradwege auf Kosten des ÖPNV braucht keiner!
Cloakmaster
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Beitrag von Cloakmaster »

Es ist nun keine Autofahrer Abgabe, sondern eine Grundbesitz Abgabe. Und das macht durchaus Sinn. Jetzt noch für Straßen, die vor 10 und mehr Jahren errichtet wurden, abkassieren, ist aber so oder so unfair.
Mark8031
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Beitrag von Mark8031 »

Ich finde die ganze Abgabe unverschämt. Da kaufen sich Leute ein Eigenheim, zahlen bis zur Rente ab und können dann mit ihrer mickrigen Rente dank Eigenheim einigermaßen gut leben. Und dann fällt der Kommune ein, sie muss die Straße neu machen und abkassieren. Das hat schon einige um ihr Häuschen gebracht und bedroht die Existenz. Eigentlich bezahlt man ja für sowas seine Grundsteuern. Damit müsste das abgegolten sein!
Diese Menschen, die in einem Eisenbahnforum pro Auto argumentieren und in ihrer Kleinsichtigkeit ständig für das Auto Werbung machen, finde ich hier schon etwas deplaziert.
Cloakmaster
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Beitrag von Cloakmaster »

In München muss man nicht für Straßenausbau oder Reparaturen zahlen, sondern nur für die Erschließung - also die erst- und einmalige Herstellung der Straße an sich.

Wer sich ein Auto kauft, darf hinterher auch nicht über Spritkosten, Wartung, Reparaturen etc. jammern. Das sind Nebenkosten des Kaufes, die einkalkuliert werden müssen. Nur kann man halt schlecht kalkulieren, wenn der Stadt erst nach 20+ Jahren einfällt, eine Rechnung zu stellen.
Metropolenbahner
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Beitrag von Metropolenbahner »

Mark8031 @ 25 Oct 2017, 20:29 hat geschrieben: Ich finde die ganze Abgabe unverschämt. Da kaufen sich Leute ein Eigenheim, zahlen bis zur Rente ab und können dann mit ihrer mickrigen Rente dank Eigenheim einigermaßen gut leben. Und dann fällt der Kommune ein, sie muss die Straße neu machen und abkassieren. Das hat schon einige um ihr Häuschen gebracht und bedroht die Existenz. Eigentlich bezahlt man ja für sowas seine Grundsteuern. Damit müsste das abgegolten sein!
Jupp, v.a. ist es ungerecht ggü der Landbevölkerung. Dort hat jeder größere Grundstücke, was dann auch die Anwohner reduziert. Junge Leute leben dort oft aber auch nicht mehr, sondern eher ältere oft mit kleiner Rente ... die müssen dann ne Hypothek aufnehmen, um den Straßenausbau bezahlen zu können.

Nebenbei hat Baden Württemberger die Abgabe abgeschafft, die können sich das im Vergleich zum armen Bayern wohl leisten.
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Beitrag von Trapeztafelfanatiker »

Metropolenbahner @ 26 Oct 2017, 02:46 hat geschrieben: Jupp, v.a. ist es ungerecht ggü der Landbevölkerung. Dort hat jeder größere Grundstücke, was dann auch die Anwohner reduziert. Junge Leute leben dort oft aber auch nicht mehr, sondern eher ältere oft mit kleiner Rente ... die müssen dann ne Hypothek aufnehmen, um den Straßenausbau bezahlen zu können.

Nebenbei hat Baden Württemberger die Abgabe abgeschafft, die können sich das im Vergleich zum armen Bayern wohl leisten.
Hauptnutzer dieser Straßen ist ja die Allgemeinheit, daher verstehe ich diese Abgabe eh nicht. Die Anwohner belasten so eine Straße ja kaum und für die würde im Notfall sogar eine Schotterpiste reichen.
NJ Transit
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Beitrag von NJ Transit »

Die Allgemeinheit hat aber keinen Bedarf an Anwohnerstraßen. Anders gesagt: würde Herr Maier sein Haus nicht in die Pampa bauen, gäbe es keinen Bedarf dafür, dort eine Straße zu bauen. Und wenn Herr Maier Geld hat, dort ein Haus zu bauen, dann sind das halt einfach weitere Kosten, die einbezogen werden müssen. Extrembeispiel: wenn jemand beschließt, ein Haus auf einer Insel zu bauen, dann ist es nicht Aufgabe der Allgemeinheit, ihm die Brücke zu finanzieren.
Das Problem an der Sache ist halt, dass man schlecht kalkulieren kann, wenn die Stadt so träge ist, dass die Rechnung erst nach 10 Jahren kommt. Ähnlich problematisch finde ich nachträgliche “Zwangsbeteiligungen” an Straßensanierungen, die können nämlich wirklich Existenzen ruinieren, denn nicht jeder, der im Haus seiner Eltern wohnt, hat heute noch das dafür eigentlich nötige Geld. Darum geht es hier aber nicht - und bei Neubauten hält sich mein Mitleid da allerdings sehr stark in Grenzen. Problematischh wird das halt bei zwischenzeitlichen Eigentümerwechsel, sofern das Ausstehen dieser Summe nicht klar vom Verkäufer kommuniziert wurde.
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Beitrag von Trapeztafelfanatiker »

Kostenexplosionen verursachen ja i. d. R. nicht Anwohnerstraßen, sondern Straßen die vom Durchgangsverkehr genutzt werden und da müssen die Anwohner oft auch alleine bezahlen.

Es hängen vielfach einfach Existenzen daran die zerstört werden.
NJ Transit
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Beitrag von NJ Transit »

Welche Existenz, die sich eben noch ein neues Haus leisten konnte, wird dadurch zerstört, auch noch ein paar Euro für eine Straße auszugeben? Wen das zerstört, der hat beim Hausbau wohl falsch gewirtschaftet.
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JeDi
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Beitrag von JeDi »

Metropolenbahner @ 26 Oct 2017, 02:46 hat geschrieben: Nebenbei hat Baden Württemberger die Abgabe abgeschafft, die können sich das im Vergleich zum armen Bayern wohl leisten.
Kann gar nicht sein, Erschließungsbeiträge sind Kommunalrecht, kein Landesrecht.
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Beitrag von Metropolenbahner »

JeDi @ 26 Oct 2017, 10:01 hat geschrieben: Kann gar nicht sein, Erschließungsbeiträge sind Kommunalrecht, kein Landesrecht.
Eventuell ging der Kontext verloren, um die Erschließungsbeiträge gehts mir nicht, die sind ok, die kennt jeder, der neu ein Häuschen baut. Mir gehts um die Straßenausbaubeitragssatzung, also die Erneuerung nach ~20-40 Jahren und die gibts eben nicht überall:

Unterschied wird hier erklärt:
Wichtiger Unterschied: Erschließungs- oder Straßenausbaubeiträge

Bevor konkret auf die Straßenausbaubeiträge eingegangen wird, muss zunächst ein wichtiger Unterschied erläutert werden. Die Gemeinden können für Straßenbauten nämlich Erschließungsbeiträge oder Straßenausbaubeiträge fordern. Worin liegt der Unterschied?

Erschließungsbeiträge: Wer einen Bauplatz in einem Neubaugebiet hat, muss für die neu hergestellten Straßen, Wege und Plätze sowie Grünanlagen und Lärmschutzeinrichtungen Erschließungsbeiträge zahlen. Rechtsgrundlage dafür ist das Baugesetzbuch (BauGB). Wichtig: Erschließungsbeiträge fallen nur für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen an.

Straßenausbaubeiträge: Liegt ein Grundstück innerhalb des bebauten Gemeindegebiets an einer vorhandenen Straße, und wird diese Straße z. B. vollständig erneuert, kann die Gemeinde dafür Straßenausbaubeiträge erheben. Rechtsgrundlage dafür ist ein Landesgesetz. Ein Straßenausbaubeitrag zur Straßenveränderung kann auch dann erhoben werden, wenn bereits früher Erschließungsbeiträge bezahlt wurden.
Also Landesgesetz und das gibts eben nicht überall:
In Baden-Württemberg und in Berlin (wo das Straßenausbaubeitragsgesetz 2012 wieder aufgehoben wurde) werden keine Straßenausbaubeiträge erhoben. Das ist seit 23.11.2016 auch in Hamburg der Fall; dazu wurden im Hamburgischen Wegegesetz die Bestimmungen zu Straßenausbaubeiträgen ersatzlos aufgehoben (Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Wegegesetzes und der Einheitssätze-Verordnung v. 16.11.2016, HmbGVBl. 2016, 473). Hintergrund: Die Aufwendungen der Verwaltung waren höher als das jährliche Beitragsaufkommen.
Wo ich auch ein Problem sehe ist die fehlende Einflussnahme/Kontrolle durch die Anlieger:
Die Gemeinde entscheidet selbst, ob sie eine Verbesserungsmaßnahme vornehmen will. Deshalb ist ein Einwand, die Straße sei auch ohne Verbesserung ausreichend funktionstüchtig gewesen, unbeachtlich (OVG Magdeburg, Beschluss v. 28.03.2000 – A 2 S 478/98, VwRR MO 2000, S. 364).
Der Einwand eines Beitragsschuldners, der Ausbau sei nicht erforderlich gewesen, ist unerheblich. Der Gemeinde ist ein weiter Ermessensspielraum zuzubilligen (OVG M-V, Beschluss v. 11.11.2010 – 1 M 136/10). Die Anlieger haben kein Mitspracherecht (OVG NRW, Beschluss v. 14.11.1997 – 15 A 529/95; OVG LSA, Beschluss v. 21.12.2009 – 4 L 137/09).
Quelle aller Zitate:
http://www.erwin-ruff.de/strassenbeitrag.html

Da beschließen also ein paar Leute im Rathaus irgendeinen Ausbau - schlimmstenfalls in Luxusausführung, mit Gehwegen, Parkplätzen und entsprechender Beleuchtung - und die Anlieger müsse das Ganze dann zahlen.

Bin gespannt, wie Wichtig das Thema bei der nächsten Landtagswahl in Bayern wird, das ist eigentlich ne schöne Vorlage der CSU für eine gewisse Alterativpartei. Insbesondere auf den Land, wo die CSU bisher ihren Rückhalt hatte, seh ich Probleme.
JeDi
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Beitrag von JeDi »

Metropolenbahner @ 26 Oct 2017, 13:28 hat geschrieben: Also Landesgesetz und das gibts eben nicht überall:
Auch das wurde in Baden-Württemberg aber nach meiner Kenntnis nie abgeschafft (sondern nur in Berlin und Hamburg).
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Beitrag von Metropolenbahner »

JeDi @ 26 Oct 2017, 13:37 hat geschrieben: Auch das wurde in Baden-Württemberg aber nach meiner Kenntnis nie abgeschafft (sondern nur in Berlin und Hamburg).
Dann ist Deine Kenntnis schlicht falsch, google liefert genügend Treffer, dass es in BaWü nichts gibt.

Hier ein Zitat der juristischen Abteilung des Senats in Berlin aus einem offiziellem Gesetzentwurf einer SBeitragssatzung:
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Abteilung II (II Jur)
(...)

Für die spätere Verbesserung, Erweiterung und Erneuerung dieser öffentlichen Straßen werden in Berlin bisher keine Beiträge erhoben, obwohl dies in allen übrigen Bundesländern (außer Baden-Württemberg) schon seit Jahren
bzw. Jahrzehnten geschieht. Dieser so genannte Straßenausbaubeitrag soll auch in Berlin erhoben werden. Er ist der Ausgleich für die Vorteile, die den Grundstückseigentümern dadurch erwachsen, dass sie eine verbesserte oder erneuerte Verkehrsanlage benutzen können
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/pres...abg_entwurf.pdf

Also solange Du keinen Link aufs - Deiner Ansicht nach - existierende Landesgesetz BaWüs präsentieren kannst, muss von der Nichtexistenz ausgegangen werden.
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Beitrag von JeDi »

Metropolenbahner @ 26 Oct 2017, 13:43 hat geschrieben: Also solange Du keinen Link aufs - Deiner Ansicht nach - existierende Landesgesetz BaWüs präsentieren kannst, muss von der Nichtexistenz ausgegangen werden.
Wo habe ich gesagt, dass ein solches Gesetz in Baden-Württemberg existiert? Ich sprach von "nie abgeschafft", im Umkehrschluss also davon, dass Baden-Württemberg nie Straßenausbaubeitragssatzungen hatte.
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Beitrag von Cloakmaster »

Das ist jetzt Haarspalterei. Wenn man sagt, Hamburg und Berlin haben abgeschafft, Ba-Wü. aber nicht, dann impliziert das schon ein wenig, daß es in Ba-wü. wohl noch existiert (aber nicht angewendet wird, was ja auch eine theoretische Möglichkeit ist.)

OT: Ich wette ja immer gerne darauf, daß der HSV eben doch nicht, wie von vielen behauptet, der einzige Bundesliga-Verein ist, der noch nie abgestiegen ist. Viele halten dagegen, und verlieren.

Lösung: Der HSV ist als Gründungsmitglied der einzige aktuelle Bundesliga Verein, der nie in die erste Liga AUFgestiegen ist. Noch nie abgestiegen sind aber neben dem HSV zB auch Bayern München, Wolfsburg, und RB Leipzig - nur waren die eben nicht von Anfang an dabei.
JeDi
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Beitrag von JeDi »

Zu meiner Jugend war das noch der FCK.
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Beitrag von Trapeztafelfanatiker »

NJ Transit @ 26 Oct 2017, 09:28 hat geschrieben: Welche Existenz, die sich eben noch ein neues Haus leisten konnte, wird dadurch zerstört, auch noch ein paar Euro für eine Straße auszugeben? Wen das zerstört, der hat beim Hausbau wohl falsch gewirtschaftet.
Ein bisschen weltfremd was du von dir gibst.
Einerseits gibt es Leute die erben etwas und haben aber nicht so viel Geld mal eben tausende Euro zu zahlen und sie werden, selbst bei Ratenzahlung total eingeschränkt, für eine Straße deren Hauptnutzer sie nicht sind.

Die meisten bauen ein Haus für die Zukunft und als Altersvorsorge, da ist die Finanzierung auf Jahrzehnte angelegt. Die können sich dann nicht mal eben noch bis zu fünfstellige Summen (und die sind oft im Spiel) leisten.
Nach deinem Argument wäre Hausbau nur noch was für reiche Menschen.
Wie immer wird der Mittelstand abgezockt.

Baden-Württemberg ist hier mehr als vorbildlich.
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Beitrag von Cloakmaster »

Wie schon gesagt, wer sich ein Auto kaufen möchte, und nicht an die Mehrwertsteuer denkt, wird sich Verkalkulieren. Ohne das Haus braucht es auch keine Straße zum Haus, keine Straßenreinigung, keine Straßeninstandhaltung. Natürlich bekommt nutzt der Anwohner selbst die Straße nie, er wandte lieber Querfeld ein über die nachbarlichen Gartenzäune. Er bekommt auch nie Post, die Müllabfuhr kommt auch nie, und natürlich setzt nie ein Handwerker oder Lieferant einen Fuß auf den Grund des Hausbesitzer.

In den Jahrzehnten der Hausfinanzierung zahlt man mehr an Zinsen an die Bank, denn Abgaben an den Staat. Lasst uns die Zinsen abschaffen, die sind eh unchristlich!
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Beitrag von NJ Transit »

Trapeztafelfanatiker @ 26 Oct 2017, 21:45 hat geschrieben: Ein bisschen weltfremd was du von dir gibst.
Nein, eher ein bisschen arg fremd dessen, was ich eigentlich geschrieben habe. Ich würde dir empfehlen, nochmal genau zu lesen.
Einerseits gibt es Leute die erben etwas und haben aber nicht so viel Geld mal eben tausende Euro zu zahlen und sie werden
Wer etwas erbt, und sich davon ein Haus baut, hat sehr wohl das Geld, mal eben tausende Euro zu zahlen. Sonst würde er sich kein Haus bauen. Und wer ein Haus erbt, muss außer in solchen Fällen wie oben kritisiert keine Ersterschließungskosten tragen.
für eine Straße deren Hauptnutzer sie nicht sind
Wer nutzt die Anwohnerstraße denn dann, wenn nicht hauptsächlich die Anwohner? Und nochmal - müsste man sie dort bauen, wenn der Häuslebauer dort nicht bauen würde?
Die meisten bauen ein Haus für die Zukunft und als Altersvorsorge, da ist die Finanzierung auf Jahrzehnte angelegt.
Ja, deswegen ist es ja problematisch, wenn Erschließungskosten erst nach 10-20 Jahren auf den Eigentümer umgelegt werden.
Die können sich dann nicht mal eben noch bis zu fünfstellige Summen (und die sind oft im Spiel) leisten.
Doch: Nämlich dann, wenn die Erschließungskosten tatsächlich fällig werden. Dann können sie sich ja auch sechsstellige Summen leisten für Grund und Hausbau.
Nach deinem Argument wäre Hausbau nur noch was für reiche Menschen.
Wieso? Ich halte Hausbau eher für etwas für Menschen, die Rechnen können. Wenn ich mein Haus baue, und den Kostenpunkt Beteiligung an Ersterschließung einfach ignoriere, dann kann ich nicht rechnen. Und ja, leider ist es so, dass sich der Obdachlose auf der Straße kein Haus bauen kann, weil er zu arm dafür ist.
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Beitrag von Trapeztafelfanatiker »

Wieso immer das Beispiel mit der Anwohnerstraße? Die Beträge die hier verlangt werden sind oft nicht so groß.
Gut, da kann man dann unterschiedliche Sichtweisen haben. Ich bin der Meinung dass das auf mindestens die gesamte Gemeinde verteilt werden sollte.

Die Anwohner müssen auch die Maßnahmen auf Durchgangsstraßen zahlen und da sind sie alles andere als die Hauptnutzer und da kommen dann oft hohe Beträge zusammen, gerade wenn da Lkw fahren und die Straße ruinieren.
Es gab schon oft Fälle von Rentnern die diese Beträge nicht zahlen konnten, da sie nur eine kleine Rente haben. Wie herzlos kann man sein wenn man so wie du derart über die Leute herzieht?
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Beitrag von NJ Transit »

Trapeztafelfanatiker @ 26 Oct 2017, 23:48 hat geschrieben: Wieso immer das Beispiel mit der Anwohnerstraße? Die Beträge die hier verlangt werden sind oft nicht so groß.
Weil Neubaugrundstücke (!!!!!) seeehr selten mit neu gebauten (!!!!!) Durchgangsstraßen erschlossen (!!!!!!) werden.
Die Anwohner müssen auch die Maßnahmen auf Durchgangsstraßen zahlen
Nein, nicht in München (und darum ging es). Und: Was hat das mit Ersterschließungskosten zu tun?
und da sind sie alles andere als die Hauptnutzer und da kommen dann oft hohe Beträge zusammen, gerade wenn da Lkw fahren und die Straße ruinieren.
Was hat das mit Ersterschließungskosten zu tun?
Es gab schon oft Fälle von Rentnern die diese Beträge nicht zahlen konnten, da sie nur eine kleine Rente haben.
Was hat das mit Ersterschließungskosten zu tun? Liest du eigentlich überhaupt, was ich schreibe? :angry:
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Beitrag von Trapeztafelfanatiker »

NJ Transit @ 26 Oct 2017, 23:57 hat geschrieben: Weil Neubaugrundstücke (!!!!!) seeehr selten mit neu gebauten (!!!!!) Durchgangsstraßen erschlossen (!!!!!!) werden.
Du hängst dich an Neubauten und Erschließungskosten auf.
Die Anwohner müssen auch Renovierungen der Straßen bezahlen (die andere zerstört haben) und das kann bei Durchgangsstraßen schon happig sein.
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