Nahverkehr bei Dauerspezial
Ich fahre nächste Woche von Lindau nach München und am Tag darauf nach Regensburg.
Nun kann ich ja ein Dauer Spezial kaufen und in München einen Aufenthalt von 14 Stunden eingeben - alles kein Problem.
Nun aber die Frage: Für den regio-Zug am zweiten Tag von München nach Regensburg, besteht da Zugbindung oder kann ich um 9 Uhr oder um 18 Uhr fahren wie ich will?
Danke für die Antworten!
MfG Urs
Nun kann ich ja ein Dauer Spezial kaufen und in München einen Aufenthalt von 14 Stunden eingeben - alles kein Problem.
Nun aber die Frage: Für den regio-Zug am zweiten Tag von München nach Regensburg, besteht da Zugbindung oder kann ich um 9 Uhr oder um 18 Uhr fahren wie ich will?
Danke für die Antworten!
MfG Urs
- 423-Treiber
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In den Beförderungsbedingungen gibt es aber folgenden Passus:
Allerdings ist der Begriff Fahrtunterbrechung nicht näher definiert und interessanterweise lassen sich bei der Online-Buchung in der Tat gewisse Aufenthalte einplanen.
Quelle: Beförderungsbedingungen3.3 Die Fahrkarten „Dauer-Spezial“ gelten zur einfachen Fahrt bzw. zur Hin- und Rückfahrt
innerhalb eines Monats jeweils am eingetragenen Geltungstag bis 10.00 Uhr des Folgetages.
Die Fahrtunterbrechung ist ausgeschlossen.
Allerdings ist der Begriff Fahrtunterbrechung nicht näher definiert und interessanterweise lassen sich bei der Online-Buchung in der Tat gewisse Aufenthalte einplanen.
Ich würde einfach bei Buchung auf einem Ausdruck der zugehörigen Verbindung bestehen. Dies ist bei allen Vertriebswegen möglich (Automat, Schalter, Internet). Diesen Ausdruck würde ich dann mitführen und dann darauf bestehen, dass du den Fahrschein für speziell diese Verbindung gekauft hast.423-Treiber @ 30 Mar 2009, 15:05 hat geschrieben: Allerdings ist der Begriff Fahrtunterbrechung nicht näher definiert und interessanterweise lassen sich bei der Online-Buchung in der Tat gewisse Aufenthalte einplanen.
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Dann greift aber §11(2) EVO:Fastrider @ 30 Mar 2009, 16:10 hat geschrieben: Ich würde einfach bei Buchung auf einem Ausdruck der zugehörigen Verbindung bestehen. Dies ist bei allen Vertriebswegen möglich (Automat, Schalter, Internet). Diesen Ausdruck würde ich dann mitführen und dann darauf bestehen, dass du den Fahrschein für speziell diese Verbindung gekauft hast.
Sind Fahrpreise unrichtig erhoben worden, ist der Unterschiedsbetrag nachzuzahlen oder zu erstatten. Der Anspruch auf Nachzahlung oder Erstattung erlischt, wenn er nicht binnen eines Jahres nach Ablauf der Geltungsdauer des Fahrausweises geltend gemacht wird,
Aber zumindest gibt es dann keine Strafe wegen Schwarzfahrens und der falsche Fahrschein muss zu 100% angerechnet werden. Ausserdem hat man immer noch eine gute Chance so durchzukommen, weil die Konukteure dem Verkaufssystem blindlings vertrauen.JeDi @ 30 Mar 2009, 16:29 hat geschrieben: Dann greift aber §11(2) EVO:Sind Fahrpreise unrichtig erhoben worden, ist der Unterschiedsbetrag nachzuzahlen oder zu erstatten. Der Anspruch auf Nachzahlung oder Erstattung erlischt, wenn er nicht binnen eines Jahres nach Ablauf der Geltungsdauer des Fahrausweises geltend gemacht wird,
Äh doch, also zumindest die Fernzüge (D, IC, EC, ICE) mußt du so nutzen, wie du es fahrplanmäßig gebucht hast und in der dazugehörigen Reiseverbindung zu sehen ist.
02.05.1996 - 27.05.2000: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar
28.05.2000 - 04.11.2000: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar - Hildesheim
05.11.2000 - 13.12.2014: RE 4 Halle - Halberstadt - Bad Harzburg - Hildesheim - Hannover
ab 14.12.2014: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar
Der ZGB beschloß im Rahmen des Regionalbahnkonzepts 2014+ zusammen mit der LNVG und RH das Brechen des RE 4 in Goslar zugunsten eines fahrzeugreinen Echtstundentaktes auf Bad Harzburg - Hannover!
28.05.2000 - 04.11.2000: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar - Hildesheim
05.11.2000 - 13.12.2014: RE 4 Halle - Halberstadt - Bad Harzburg - Hildesheim - Hannover
ab 14.12.2014: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar
Der ZGB beschloß im Rahmen des Regionalbahnkonzepts 2014+ zusammen mit der LNVG und RH das Brechen des RE 4 in Goslar zugunsten eines fahrzeugreinen Echtstundentaktes auf Bad Harzburg - Hannover!
Was würde das dann eigentlich konkret heißen beim fälschlicherweise verkauften Dauer-Spezial? Dass die Differenz zum Normalpreis nachgezahlt werden muss?Fastrider @ 30 Mar 2009, 19:30 hat geschrieben:Aber zumindest gibt es dann keine Strafe wegen Schwarzfahrens und der falsche Fahrschein muss zu 100% angerechnet werden. Ausserdem hat man immer noch eine gute Chance so durchzukommen, weil die Konukteure dem Verkaufssystem blindlings vertrauen.JeDi @ 30 Mar 2009, 16:29 hat geschrieben: Dann greift aber §11(2) EVO:
So rein vom Service-Standpunkt her, fände ich das allerdings schon reichlich dreist. Denn als gemeiner Fahrgast gehe ich schon davon aus, das eine Fahrkarte (egal ob im Internet, am Automat oder am Schalter gekauft) auf jeden Fall gültig ist, denn schließlich hat die Bahn mir sie ja so angeboten. Wenn ich am Supermarkt einen Preis auf der Etikette stehen seh, erwarte ich auch das beim Zahlen an der Kasse genau dieser Betrag von mir verlangt wird.
Sonst könnte sich die Bahn ja so noch ein neues Geschäftsmodell aufbauen, man verkauft Fahrkarten ganz billig, die aber gar nicht gültig sind, im Zug muss dann nachgezahlt werden. OK, gut, das würde wohl zu einem gewissen Rückgang an Beförderungsfällen führen, und damit doch nicht so lukrativ sein...