Parken am Bahnhof
Die DB besitzt an vielen Orten auch das Gelände vor den Bahnhöfen, gemeinhin als Bahnhofsvorplatz bezeichnet. Werden diese Flächen als Parkraum (z.B. für Abholer) zur Verfügung gestellt, kassiert die Bahn dafür Gebühren. Soweit so gut.
Für die Parkraumbewirtschaftung hat die Bahn sich mit der Firma Conto-Park zusammen getan und mit ihr das gemeinsame Unternehmen Bahn-Park gegründet. Oft sind diese Parkplätze an Bahnhöfen, so auch in Düsseldorf, für Uneingeweihte nur schwer als privater Parkraum zu erkennen. Auch die Automaten unterscheiden sich kaum von den Städtischen.
Während eine Überschreitung der Parkzeit bei den kommunalen Parkplätzen je nach Dauer ab 5,00 € zu haben ist, wird es bei Bahn-Park richtig teuer. Denn deren Mitarbeiter verhängen bereits ab wenigen Minuten ein "Knöllchen" von 32,00 Euro. Und mit dem Eintreiben sind sie auch nicht zimperlich. Bereits nach wenigen Tagen wird die Angelegenheit einem Inkassounternehmen übergeben und dann wird es sehr schnell Dreistellig. Und das ganze ist sogar rechtlich nicht zu beanstanden, denn auf den Automaten wird ja auf die Geschäftsbedingungen hingewiesen. Doch wer macht sich im Normalfall die Mühe, diese zu lesen, wenn er glaubt, sein Fahrzeug auf öffentlichem Parkraum abzustellen? Besonders wenn es sich um Besucher aus dem Ausland handelt, die kein Deutsch sprechen.
Ich sehe darin den Versuch der Bahn, über zwar legale, aber dennoch fragwürdige Möglichkeiten Geld zu machen.
Quelle: Rheinische Post
Für die Parkraumbewirtschaftung hat die Bahn sich mit der Firma Conto-Park zusammen getan und mit ihr das gemeinsame Unternehmen Bahn-Park gegründet. Oft sind diese Parkplätze an Bahnhöfen, so auch in Düsseldorf, für Uneingeweihte nur schwer als privater Parkraum zu erkennen. Auch die Automaten unterscheiden sich kaum von den Städtischen.
Während eine Überschreitung der Parkzeit bei den kommunalen Parkplätzen je nach Dauer ab 5,00 € zu haben ist, wird es bei Bahn-Park richtig teuer. Denn deren Mitarbeiter verhängen bereits ab wenigen Minuten ein "Knöllchen" von 32,00 Euro. Und mit dem Eintreiben sind sie auch nicht zimperlich. Bereits nach wenigen Tagen wird die Angelegenheit einem Inkassounternehmen übergeben und dann wird es sehr schnell Dreistellig. Und das ganze ist sogar rechtlich nicht zu beanstanden, denn auf den Automaten wird ja auf die Geschäftsbedingungen hingewiesen. Doch wer macht sich im Normalfall die Mühe, diese zu lesen, wenn er glaubt, sein Fahrzeug auf öffentlichem Parkraum abzustellen? Besonders wenn es sich um Besucher aus dem Ausland handelt, die kein Deutsch sprechen.
Ich sehe darin den Versuch der Bahn, über zwar legale, aber dennoch fragwürdige Möglichkeiten Geld zu machen.
Quelle: Rheinische Post
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
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Naja, nur dass wohl schon kassiert wurde für Flächen, die gar nicht der DB gehören, sondern der Stadt. Oder für Flächen, die zwar als Parkplatz genutzt werden sollen, aber eher nach Acker aussehen. Ich finde, wenn man Geld nimmt, sollte schon eine gewisse Leistung damit verbunden sein, also minimum ein Parkplatz, der auch aussieht wie einer... :rolleyes:
- Boris Merath
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also die DB Bahnpark-Parkplätze sind in der Regel schon eindeutig als solche erkennbar, das finde ich kann man nicht vorwerfen. Ob nach ein paar Minuten eine Vertragsstrafe von 34 Euro angemessen ist ist natürlich ne andere Frage, hier wäre eine Staffelung der Beträge angemessen.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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Die Kennzeichnung war/ist (?) leider für ortsunkundige Besucher nicht so einfach erkennbar. Ich weiß, wo in Düsseldorf öffentlicher Parkraum oder DB - eigener ist. Aber nicht in München oder anderswo. Und ich unterstelle, das es Dir (und erst recht ausländischen Besuchern) nicht anders geht. Die Beschilderung war eben in der Vergangenheit recht dürftig. Ob die neue Version etwas bringt, bleibt abzuwarten.Boris Merath @ 15 Apr 2009, 21:24 hat geschrieben:also die DB Bahnpark-Parkplätze sind in der Regel schon eindeutig als solche erkennbar, das finde ich kann man nicht vorwerfen. Ob nach ein paar Minuten eine Vertragsstrafe von 34 Euro angemessen ist ist natürlich ne andere Frage, hier wäre eine Staffelung der Beträge angemessen.
Private gebührenpflichtige Parkplätze sind üblicherweise mit einer Einfahrtsschranke versehen, bei der man einen Parkschein erhält. Knopf drücken, Codekarte kommt raus. Will man den Parkplatz verlassen, geht man zum Kassenautomaten, schiebt die Karte rein und bezahlt den geforderten Preis. An der Ausfahrtschranke schiebt man die Karte in den Schlitz und die Schranke öffnet sich. Das ist eine vernünftige Lösung.
Das Erscheinungsbild eines Hauptbahnhofs und seines Umfeldes suggeriert den Menschen zunächst aber einen öffentlichen (Park)raum. Klar, er ist öffentlich zügänglich, weil er sich baulich nicht abgrenzt. Auch der Bahnhof ist ja öffentlich zugänglich. Für den Einzelnen (oder doch Viele?), sind die Grenzen nicht erkennbar.
Eine Vertragsstrafe in Höhe eines X-Fachen der der Parkgebühr könnte auch Sittenwidrig sein

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Die mir bekannten DB Bahnpark-Parkplätze haben große DB Bahnpark-Schilder.Autobahn @ 15 Apr 2009, 22:31 hat geschrieben: Die Kennzeichnung war/ist (?) leider für ortsunkundige Besucher nicht so einfach erkennbar. Ich weiß, wo in Düsseldorf öffentlicher Parkraum oder DB - eigener ist. Aber nicht in München oder anderswo. Und ich unterstelle, das es Dir (und erst recht ausländischen Besuchern) nicht anders geht.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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Mal nur so nebenbei bemerkt (auch wenn das einigen vermutlich nicht gefällt): Das Betreiben von Einrichtungen wie Parkplätzen durch ein (bleiben wir neutral) EVU/EIU ist - auch und gerade in Innenstadtlagen - eine nicht unmittelbar mit dem Kerngeschäft "Bahnbetrieb" in Verbindung stehende zusätzliche Serviceleistung, die wertvolle Flächen bindet und Kosten verursacht. Sicherlich ist es wünschenswert, einen derartigen Service anzubieten - aber beschwere sich bitte keiner, wenn dieses Angebot so erfolgt, daß eine Kostendeckung gegeben ist. Der Bäcker am Bahnhof kann seine Brezeln ja auch nicht mit Verlust verkaufen.
München kann jeder. Duisburg muss man wollen!
Es geht nicht um die Parkraumbewirtschaftung als solche, die ist gerechtfertig. Auch geht es nicht um die Höhe der Parkgebühren, die mit Sicherheit kostendeckend sein müssen. Sie dürfen sogar gewinnbringend sein. Es geht schlicht und ergreifend darum, dass in diesem Fall (und ich kenne in meiner Region mehrere ähnliche Bahnparkplätze) die optische Abgrenzung von öffentlichem Parkraum unzureichend ist. Ein Schild allein ist nicht ausreichend, um die Rechtsfolgen (erhöhtes Parkentgelt) deutlich zu machen. Erst recht, wenn dieses erhöhte Parkentgelt schon bei einer Überschreitung von wenigen Minuten erhoben wird.146225 @ 16 Apr 2009, 05:47 hat geschrieben:Mal nur so nebenbei bemerkt (auch wenn das einigen vermutlich nicht gefällt): Das Betreiben von Einrichtungen wie Parkplätzen durch ein (bleiben wir neutral) EVU/EIU ist - auch und gerade in Innenstadtlagen - eine nicht unmittelbar mit dem Kerngeschäft "Bahnbetrieb" in Verbindung stehende zusätzliche Serviceleistung, die wertvolle Flächen bindet und Kosten verursacht.
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
Irgendeine nicht ganz unbedeutende Stadt in Schweden hat mal alle Ihre Parkplätze privatisiert, auch die am Strassenrand. Damit sind jetzt jetzt Parkzeitüberschreitungen Vertragsverletzungen. Und die Vertragsstrafen sind dort auch happig. Bei schneller Bezahlung kostets 650 schwedische Kronen, bei Mahnung ist man dann schon 3500 Schwedische Kronen los. Ganz legal, zumindest von juristischer Seite her. Und da dies ein zivilrechtlicher Anspruch ist, kann der im Gegensatz zu einer normalen Verkersstrafe oder Ordnungswiedrigkeit sogar EU-weit vollstreckt werden. Abzocker gibts als überall.Autobahn @ 15 Apr 2009, 22:31 hat geschrieben: Die Kennzeichnung war/ist (?) leider für ortsunkundige Besucher nicht so einfach erkennbar. Ich weiß, wo in Düsseldorf öffentlicher Parkraum oder DB - eigener ist. Aber nicht in München oder anderswo. Und ich unterstelle, das es Dir (und erst recht ausländischen Besuchern) nicht anders geht. Die Beschilderung war eben in der Vergangenheit recht dürftig. Ob die neue Version etwas bringt, bleibt abzuwarten.
[...]
Eine Vertragsstrafe in Höhe eines X-Fachen der der Parkgebühr könnte auch Sittenwidrig sein![]()
Naja, bzgl. Beschilderung...
Konkretes Beispiel: DB Bahnpark Parkplätze Heidelberg HBf.
Karte:
http://www.bahnhof.de/site/shared/de/bahnh...elberg__hbf.pdf
Es gibt folgende Parkplätze laut dieser Karte:
- P1 : Karl-Metz-Straße, 58 Stellplätze
- P2 : Lessingstraße, 90 Stellplätze
- P3 : Alte Eppelheimer Straße, 120 Stellplätze
So, jetzt konkret zur Beschreibung:
P1 : nur eine Zu-/Abfahrt, Parkplatz ist ehemalige Güterabfertigung des Bahnhofs eine Ebene unterhalb Zufahrt. Ausreichend beschildert an Zufahrt und auf Parkplatz, ausschließlich ab Tageskarte aufwärts mietbar.
P2 : nur eine Zu-/Abfahrt. Parkplatz parallel zu Gleis 1 und rund um Entsorgungsanlage des HBf. Ausgiebig beschildert (bald im 5-Meter-Abstand), da gerne fremdgenutzt. Direkt angrenzend Parkplätze IBIS-Hotel und frei zu haltende Bereitstellungsplätze DB-Fahrzeuge, jeweils separat ausgeschildert. Ausschließlich ab Tageskarte aufwärts mietbar.
P3 : Eingezäunter Parkplatz, eine Zu-/Abfahrt. Unmittelbar benachbart zu Privatparkplatz (RNV-Betriebshof), dieser ebenfalls abgezäunt, zusätzlich beschrankt. Parkscheinautomat, billiger (!) als P1 und P2, Parkscheine ab 30 Minuten. Liegt auf Brachbauland zwei Ecken vom Bahnhof entfernt, kaum bekannt, eher wenig genutzt.
P1 und P2 sind gleichzeitig Notfallzufahrten zu den Bahnsteigen (Tunnel Ost / Tunnel West), P2 außerdem Bereitstellungsbereich für Tunnelrettung Königstuhltunnel.
Die unmittelbar am Bahnhof liegenden Parkplätze sind beide städtisch (und ständig voll). Bei P1 und P2 besteht schon in der Zufahrt das "eindeutige" Gefühl, auf Bahngelände zu fahren, P3 ist ein eindeutig abgezäunter Privatparkplatz.
Konkretes Beispiel: DB Bahnpark Parkplätze Heidelberg HBf.
Karte:
http://www.bahnhof.de/site/shared/de/bahnh...elberg__hbf.pdf
Es gibt folgende Parkplätze laut dieser Karte:
- P1 : Karl-Metz-Straße, 58 Stellplätze
- P2 : Lessingstraße, 90 Stellplätze
- P3 : Alte Eppelheimer Straße, 120 Stellplätze
So, jetzt konkret zur Beschreibung:
P1 : nur eine Zu-/Abfahrt, Parkplatz ist ehemalige Güterabfertigung des Bahnhofs eine Ebene unterhalb Zufahrt. Ausreichend beschildert an Zufahrt und auf Parkplatz, ausschließlich ab Tageskarte aufwärts mietbar.
P2 : nur eine Zu-/Abfahrt. Parkplatz parallel zu Gleis 1 und rund um Entsorgungsanlage des HBf. Ausgiebig beschildert (bald im 5-Meter-Abstand), da gerne fremdgenutzt. Direkt angrenzend Parkplätze IBIS-Hotel und frei zu haltende Bereitstellungsplätze DB-Fahrzeuge, jeweils separat ausgeschildert. Ausschließlich ab Tageskarte aufwärts mietbar.
P3 : Eingezäunter Parkplatz, eine Zu-/Abfahrt. Unmittelbar benachbart zu Privatparkplatz (RNV-Betriebshof), dieser ebenfalls abgezäunt, zusätzlich beschrankt. Parkscheinautomat, billiger (!) als P1 und P2, Parkscheine ab 30 Minuten. Liegt auf Brachbauland zwei Ecken vom Bahnhof entfernt, kaum bekannt, eher wenig genutzt.
P1 und P2 sind gleichzeitig Notfallzufahrten zu den Bahnsteigen (Tunnel Ost / Tunnel West), P2 außerdem Bereitstellungsbereich für Tunnelrettung Königstuhltunnel.
Die unmittelbar am Bahnhof liegenden Parkplätze sind beide städtisch (und ständig voll). Bei P1 und P2 besteht schon in der Zufahrt das "eindeutige" Gefühl, auf Bahngelände zu fahren, P3 ist ein eindeutig abgezäunter Privatparkplatz.
Schön für Heidelberg, in Düsseldorf handelt es sich um die in der Karte markierten Flächen. Dort ist keine Schranke vorhanden und es handelt sich um Kurzzeitparkplätze (Du musst schon in der Karte heranzoomen, um Einzelheiten zu erkennen)kato @ 19 Apr 2009, 19:29 hat geschrieben:Naja, bzgl. Beschilderung...
Konkretes Beispiel: DB Bahnpark Parkplätze Heidelberg HBf.
Google-Karte
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