Was sagt die DS 915/02 aus
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- Jungspund
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Hmmm, also bei dem öffentlich zugänglichen Zeug ist sie wohl nicht dabei. :unsure:
Beste Grüße usw....
Christian
Die drei Grundsätze der öffentlichen Verwaltung in Bayern:
1. Des hamma no nia so gmacht
2. Wo kamat ma denn da hi
3. Da kannt ja a jeda kemma
Christian
Die drei Grundsätze der öffentlichen Verwaltung in Bayern:
1. Des hamma no nia so gmacht
2. Wo kamat ma denn da hi
3. Da kannt ja a jeda kemma
Vielleicht hilft das hier weiter:
http://www.deutschebahn.com/site/bahn/de/g...ektrum__cs.html
Einfach mal dem dort genannten Ansprechpartner eine e-mail senden!
http://www.deutschebahn.com/site/bahn/de/g...ektrum__cs.html
Einfach mal dem dort genannten Ansprechpartner eine e-mail senden!
Hallo,gaastrapulse @ 13 Nov 2009, 13:22 hat geschrieben: Hallo.
Für eine Ausarbeitung an meiner Hochschule benörige ich informationen zur DS 915/02, also der DB-Schrift "Bremsen instandhalten".
Leider finde ich nirgends Informationen, Möglichkeiten zum Erwerb dieser Schrift oder ähnlichem.
Kann mir jemand weiterhelfen?
Vielen Dank für eure Hilfe.
die DS 915/02 ist nicht mehr gültig. Die aktuelle BreVo ist die Ril 900.0080. Diese als nicht Berechtigter zu bekommen, ist wohl schwierig, da sie eine Konzernrichtlinie der DB-AG ist, welche nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist.
Zugang haben alle im Instandhaltungssektor (Versand als Ordner per Verteilerplan des Logistikcenters Karlsruhe) und alle mit BKU-Anschluss (Regelwerksdatenbank).
LG Thomas
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- Jungspund
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Jedes EVU kann sich aufgrund der Bestimmungen der EBO und des AEG eigene Richtlinien schreiben, wie Bremsen instandzuhalten sind.gaastrapulse @ 17 Nov 2009, 09:54 hat geschrieben: Ok. Vielen Dank.
Dürfen Betreiber die DS trotzdem anwenden, auch wenn diese ungültig ist?
Weiterhin hat es schon seine Gründe dass Externe nicht an Konzernrichtlinien der DB AG kommen.
Das sind interne Papiere die noch nicht einmal netzzugangsrelevant sind und daher in der Öffentlichkeit nichts verloren haben.
BZ-ESTW sind wie ein Computerspiel. Es fehlt nur noch das Fenster "Game over!" wenn sich zwei rote Linien treffen!
- Boris Merath
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Da gibt es aber noch so den schönen Satz "anerkannte Regeln der Technik" in der EBO, und anerkannte Regeln der Technik sind in vielen Bereichen auch die Vorschriften der DB. Von daher sind viele Konzernrichtlinien dann doch nicht ganz so irrelevant, auch wenn sie nicht Teil der SNB sind.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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Boris Merath @ 17 Nov 2009, 17:02 hat geschrieben: Da gibt es aber noch so den schönen Satz "anerkannte Regeln der Technik" in der EBO, und anerkannte Regeln der Technik sind in vielen Bereichen auch die Vorschriften der DB. Von daher sind viele Konzernrichtlinien dann doch nicht ganz so irrelevant, auch wenn sie nicht Teil der SNB sind.
Das ist richtig dass es diesen Satz gibt, nur ihn mit Interpretation zu füllen dürfte selbst Experten einige Zeit lang beschäftigen. Am ehesten könnte man das wohl an Beispielen festmachen.Da gibt es aber noch so den schönen Satz "anerkannte Regeln der Technik" in der EBO, und anerkannte Regeln der Technik sind in vielen Bereichen auch die Vorschriften der DB.
Wenn private EVU Regelwerke der DB nutzen wollen, können sie diese ja erwerben.Von daher sind viele Konzernrichtlinien dann doch nicht ganz so irrelevant, auch wenn sie nicht Teil der SNB sind.
BZ-ESTW sind wie ein Computerspiel. Es fehlt nur noch das Fenster "Game over!" wenn sich zwei rote Linien treffen!
- Boris Merath
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Nicht nur wollen, sondern teilweise auch müssen. In wie weit das für die Bremsenrichtlinie gilt weiß ich allerdings nicht.143 094-1 @ 17 Nov 2009, 17:32 hat geschrieben: Wenn private EVU Regelwerke der DB nutzen wollen, können sie diese ja erwerben.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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Es steht jedem EVU frei seine eigenen Richtlinien aufzustellen, viele DB-Richtlinien sind ja mittlerweile nicht mehr netzzugangsrelevant. Ein EVU muss z.B. nicht die 915.01 der DB nutzen, es kann sich auch eine eigene Brevo schreiben. Nur werden das die wenigsten machen - aus gutem Grund!Boris Merath @ 17 Nov 2009, 17:39 hat geschrieben: Nicht nur wollen, sondern teilweise auch müssen. In wie weit das für die Bremsenrichtlinie gilt weiß ich allerdings nicht.
Und dann sollte man gerechterweise sagen, wer aus Gewohnheit, Faulheit, Unkenntnis oder warum auch immer die von den Fachautoren der DB entwickelten Richtlinien anwendet, der soll auch dafür bezahlen - und zwar ordentlich!
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