Was sagt die DS 915/02 aus

Rund um die Technik der Bahn
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gaastrapulse
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Beitrag von gaastrapulse »

Hallo.
Für eine Ausarbeitung an meiner Hochschule benörige ich informationen zur DS 915/02, also der DB-Schrift "Bremsen instandhalten".
Leider finde ich nirgends Informationen, Möglichkeiten zum Erwerb dieser Schrift oder ähnlichem.
Kann mir jemand weiterhelfen?
Vielen Dank für eure Hilfe.
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Wildwechsel
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Beitrag von Wildwechsel »

Hmmm, also bei dem öffentlich zugänglichen Zeug ist sie wohl nicht dabei. :unsure:
Beste Grüße usw....
Christian


Die drei Grundsätze der öffentlichen Verwaltung in Bayern:
1. Des hamma no nia so gmacht
2. Wo kamat ma denn da hi
3. Da kannt ja a jeda kemma
hauseltr
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Beitrag von hauseltr »

Vielleicht hilft das hier weiter:

http://www.deutschebahn.com/site/bahn/de/g...ektrum__cs.html

Einfach mal dem dort genannten Ansprechpartner eine e-mail senden!
hauseltr
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Beitrag von hauseltr »

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tom789
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Beitrag von tom789 »

gaastrapulse @ 13 Nov 2009, 13:22 hat geschrieben: Hallo.
Für eine Ausarbeitung an meiner Hochschule benörige ich informationen zur DS 915/02, also der DB-Schrift "Bremsen instandhalten".
Leider finde ich nirgends Informationen, Möglichkeiten zum Erwerb dieser Schrift oder ähnlichem.
Kann mir jemand weiterhelfen?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Hallo,

die DS 915/02 ist nicht mehr gültig. Die aktuelle BreVo ist die Ril 900.0080. Diese als nicht Berechtigter zu bekommen, ist wohl schwierig, da sie eine Konzernrichtlinie der DB-AG ist, welche nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist.
Zugang haben alle im Instandhaltungssektor (Versand als Ordner per Verteilerplan des Logistikcenters Karlsruhe) und alle mit BKU-Anschluss (Regelwerksdatenbank).

LG Thomas
gaastrapulse
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Beitrag von gaastrapulse »

Ok. Vielen Dank.
Dürfen Betreiber die DS trotzdem anwenden, auch wenn diese ungültig ist?
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143 094-1
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Beitrag von 143 094-1 »

gaastrapulse @ 17 Nov 2009, 09:54 hat geschrieben: Ok. Vielen Dank.
Dürfen Betreiber die DS trotzdem anwenden, auch wenn diese ungültig ist?
Jedes EVU kann sich aufgrund der Bestimmungen der EBO und des AEG eigene Richtlinien schreiben, wie Bremsen instandzuhalten sind.

Weiterhin hat es schon seine Gründe dass Externe nicht an Konzernrichtlinien der DB AG kommen.
Das sind interne Papiere die noch nicht einmal netzzugangsrelevant sind und daher in der Öffentlichkeit nichts verloren haben.
BZ-ESTW sind wie ein Computerspiel. Es fehlt nur noch das Fenster "Game over!" wenn sich zwei rote Linien treffen!
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Boris Merath
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Beitrag von Boris Merath »

Da gibt es aber noch so den schönen Satz "anerkannte Regeln der Technik" in der EBO, und anerkannte Regeln der Technik sind in vielen Bereichen auch die Vorschriften der DB. Von daher sind viele Konzernrichtlinien dann doch nicht ganz so irrelevant, auch wenn sie nicht Teil der SNB sind.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

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143 094-1
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Beitrag von 143 094-1 »

Boris Merath @ 17 Nov 2009, 17:02 hat geschrieben: Da gibt es aber noch so den schönen Satz "anerkannte Regeln der Technik" in der EBO, und anerkannte Regeln der Technik sind in vielen Bereichen auch die Vorschriften der DB. Von daher sind viele Konzernrichtlinien dann doch nicht ganz so irrelevant, auch wenn sie nicht Teil der SNB sind.
Da gibt es aber noch so den schönen Satz "anerkannte Regeln der Technik" in der EBO, und anerkannte Regeln der Technik sind in vielen Bereichen auch die Vorschriften der DB.
Das ist richtig dass es diesen Satz gibt, nur ihn mit Interpretation zu füllen dürfte selbst Experten einige Zeit lang beschäftigen. Am ehesten könnte man das wohl an Beispielen festmachen.
Von daher sind viele Konzernrichtlinien dann doch nicht ganz so irrelevant, auch wenn sie nicht Teil der SNB sind.
Wenn private EVU Regelwerke der DB nutzen wollen, können sie diese ja erwerben.
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Boris Merath
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Beitrag von Boris Merath »

143 094-1 @ 17 Nov 2009, 17:32 hat geschrieben: Wenn private EVU Regelwerke der DB nutzen wollen, können sie diese ja erwerben.
Nicht nur wollen, sondern teilweise auch müssen. In wie weit das für die Bremsenrichtlinie gilt weiß ich allerdings nicht.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

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143 094-1
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Beitrag von 143 094-1 »

Boris Merath @ 17 Nov 2009, 17:39 hat geschrieben: Nicht nur wollen, sondern teilweise auch müssen. In wie weit das für die Bremsenrichtlinie gilt weiß ich allerdings nicht.
Es steht jedem EVU frei seine eigenen Richtlinien aufzustellen, viele DB-Richtlinien sind ja mittlerweile nicht mehr netzzugangsrelevant. Ein EVU muss z.B. nicht die 915.01 der DB nutzen, es kann sich auch eine eigene Brevo schreiben. Nur werden das die wenigsten machen - aus gutem Grund!
Und dann sollte man gerechterweise sagen, wer aus Gewohnheit, Faulheit, Unkenntnis oder warum auch immer die von den Fachautoren der DB entwickelten Richtlinien anwendet, der soll auch dafür bezahlen - und zwar ordentlich!
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