Zoll & EC
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Hallo Leute,
hier mal eine hypothetische Frage zum Thema Zollformalitäten und Eurocitys.
Eines der Qualitätskriterien der Eurocitys ist ja die Grenzkontrolle an Bord (wo überhaupt noch vorhanden). Wie ist das nun mit Zollformalitäten? Mir ist schon klar, dass Grenzkontrolle und Zollkontrolle zwei verschiedene Paar Schuhe sind, deswegen frag ich ja. Mal angenommen man möchte per EC eine Grenze zu einem nicht-EU Land (aus Deutscher Sicht also nur noch die Schweiz) mit Waren, die die Reisefreimengen überschreiten, überqueren, kann man dann einfach warten bis der Zoll kommt (oder auch nicht) oder muss man dann am Grenzbahnhof aussteigen und das ganze regulär verzollen?
hier mal eine hypothetische Frage zum Thema Zollformalitäten und Eurocitys.
Eines der Qualitätskriterien der Eurocitys ist ja die Grenzkontrolle an Bord (wo überhaupt noch vorhanden). Wie ist das nun mit Zollformalitäten? Mir ist schon klar, dass Grenzkontrolle und Zollkontrolle zwei verschiedene Paar Schuhe sind, deswegen frag ich ja. Mal angenommen man möchte per EC eine Grenze zu einem nicht-EU Land (aus Deutscher Sicht also nur noch die Schweiz) mit Waren, die die Reisefreimengen überschreiten, überqueren, kann man dann einfach warten bis der Zoll kommt (oder auch nicht) oder muss man dann am Grenzbahnhof aussteigen und das ganze regulär verzollen?
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Die Schweiz ist ein EU - Drittland, sie ist kein EU-Mitglied. Vollständige Inkraftsetzung des gesamten Schengenrechts, aber da die Schweiz keine Zollunion mit der EU eingegangen ist, bleiben Warenkontrollen an der Grenze trotz Wegfalls der Personenkontrollen jedoch zulässig.
Genaue Auskünfte gibt Dir jedes Zollamt!
Soweit mir bekannt ist, ist eine Voranmeldung von zu verzollenden Waren per Internet möglich!
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Schengen hat mit Zollrecht garnichts zutun - da gehts nur um Personenverkehr. Zölle gibt es innerhalb der EU garkeine mehr. Schengen und EU sind auch nicht kausal miteinander verknüpft, z.B. sind Norwegen und die Schweiz Schengenstaaten, aber nicht EU. Andersrum ist Großbritannien zwar EU Mitglied, führt aber das Schengener Abkommen hinsichtlich der Passkontrollen nicht durch.Flo_K @ 4 Dec 2009, 12:22 hat geschrieben: Zoll gibts doch auch innerhalb der EU noch. Und ansonsten ist die EU Schengenraum, die Schweiz ist da aber ja mittlerweile auch dabei.
Schweiz ist zwar Schengen und hat ne ganze Ladung bilaterale Verträge mit der EU, ist aber kein EU-Mitglied und es gibt einige recht restriktive Reisefreimengen (andersrum genauso, wenn auch nicht so streng)
@ hauseltr
Das mit der Internetzollanmeldung hab ich auch schonmal gehört, dachte aber bis dato, dass das nur für gewerbliche Exporte wäre, werde mich da aber mal schlau machen.
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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Schau einfach mal auf die Seite des ZollsDumbShitAward @ 4 Dec 2009, 14:09 hat geschrieben: Das mit der Internetzollanmeldung hab ich auch schonmal gehört, dachte aber bis dato, dass das nur für gewerbliche Exporte wäre, werde mich da aber mal schlau machen.
http://www.zoll.de/index.html
Das Thema ist aber zu komplex, als dass es ein Laie verstehen könnte. Außerdem erleichtert es die Kontrolle bei der Einreise, wenn die Formulare vom heimischen Zollamt abgestempelt sind. Und den Stempel brauchst Du auf jeden Fall.
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
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Ich werde wenn überhaupt immer kontrolliert, wenn ich von der Schweiz nach Deutschland komme, nie andersrum. Einer von den deutschen Zollbeamten hat in Waldshut ja mal gemeint, ich wollte ihn verarschen, als ich auf die Frage, woher ich komme, "aus Bayern" geantwortet habe. Natürlich hatte ich auch nix anzumelden, weil ich war ja via München und Winterthur grad eben aus Bayern gekommen. Das ging halt über die Schweiz am schnellsten.viafierretica @ 4 Dec 2009, 21:30 hat geschrieben: Übrigens ist auch die Personenkontrolle im EC auch noch gang und gäbe. Gerade die Rosenheim-Cops lassen keinen EC unkontrolliert.....
Auf einer Tour von Budapest über Slowakei - Tschechien - Österreich - München wurde ich ein einziges Mal kontrolliert, natürlich zwischen Salzburg und München.

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Lustig, bei mir war es genau anders herumRohrbacher @ 4 Dec 2009, 21:55 hat geschrieben: Ich werde wenn überhaupt immer kontrolliert, wenn ich von der Schweiz nach Deutschland komme, nie andersrum.

Y Ddraig Goch ddyry cychwyn.
-- Wahlspruch von Wales
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Das stimmt nur zum Teil. Zoelle fallen bei Guetern zum Privatgebrauch nicht an. Sollte jedoch der Verdacht bestehen das die mitgebrachten Waren fuer gewerbliche Zwecke eingefuehrt werden kann der Zoll diese Waren beschlagnahmen und vernichten. Eine Zollgebuehr kommt dann noch oben drauf.DumbShitAward @ 4 Dec 2009, 14:09 hat geschrieben:Zölle gibt es innerhalb der EU garkeine mehr.
Dies gilt insbesondere fuer Tabakwaren und es ist auf die nationalen Bestimmungen des jeweiligen Landes zu achten.
Waehrend man in Deutschland als Richtlinie fuer den privaten Verbrauch 800 Zigaretten angibt kann man nach GB ohne weiteres 3200 Zigaretten einfuehren und sich Fragen vom Zoll / Customs stellen zu lassen. Dabei kommt es allerdings darauf an wieviele verschiedene Marken man mit sich fuehrt.
Besondere Richtlinien gelten fuer neue Mitgliedsstaaten.
Zölle gibt es keine mehr, die EU ist eine Zollunion.
Andere Einfuhrabgaben, d.h. die Verbrauchssteuern (Umsatzsteuer, Tabaksteuer, …), fallen nicht an, wenn gleichartige Steuern im Herkunftsland entrichtet werden. Bleiben nur so Exoten wie die Kaffeesteuer. Etwas anderes gilt für den gewerblichen Bedarf.
Andere Einfuhrabgaben, d.h. die Verbrauchssteuern (Umsatzsteuer, Tabaksteuer, …), fallen nicht an, wenn gleichartige Steuern im Herkunftsland entrichtet werden. Bleiben nur so Exoten wie die Kaffeesteuer. Etwas anderes gilt für den gewerblichen Bedarf.