Frage zum bremstechnischen Vorbereitungsdienst

Alles über Eisenbahn, was woanders nicht passt.
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Oberlokführer
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Beitrag von Oberlokführer »

Hallo Community,

im Rahmen der V1 (Vorbereitungsdienst) muss laut KoRil 915 eine Rollprobe durchgeführt werden.

Meine Frage ist dabei, ist für eine Rollprobe die Zustimmung des Fahrdienstleiters/Weichenwärters erforderlich?

Die Ril 408 gibt in 408.0811 nur sehr konkrete Angaben an, wann und wann nicht die Zustimmung erforderlich ist.

Kann mir jemand weiterhelfen?

Wenn eine Zustimmung erforderlich ist, kann mir jemand die genaue Quelle angeben?

Wenn nein, kann mir jemand auch die genaue Quelle angeben?

Danke


Gruß
Guido
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Beitrag von Guido »

Ich stelle mir gerade die Frage wie ich den Nicknamen mit der Frage in Verbindung bringen soll. Und das noch öffentlich. HILFE!!!


Frag doch mal Deinen Ausbilder oder Teamleiter ;)
Gruß, Guido

Tf bei der S-Bahn München
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Boris Merath
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Beitrag von Boris Merath »

Oberlokführer @ 31 Jan 2010, 11:52 hat geschrieben: Die Ril 408 gibt in 408.0811 nur sehr konkrete Angaben an, wann und wann nicht die Zustimmung erforderlich ist.
Ich finde die 408 in dem Punkt ehrlich gesagt schon fast ungewöhnlich präzise. Dort findet man eine Liste, in welchen Fällen auf die Zustimmung verzichtet werden kann, Rollprobe steht nicht dabei. Es würde IMHO auch wenig Sinn machen Rangieren zwecks Rollprobe pauschal zu erlauben, bei allen anderen Ausnahmen ist der Zug ja durch ein anderes Fahrzeug geschützt oder es gelten (im Baugleis) eh andere Voraussetzungen.

Allerdings muss ich dazusagen dass ich kein Bahner bin und mich mit der 408 nur hobbymäßig beschäftige :-)
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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drehgestell
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Beitrag von drehgestell »

Boris Merath @ 1 Feb 2010, 15:11 hat geschrieben:Es würde IMHO auch wenig Sinn machen Rangieren zwecks Rollprobe pauschal zu erlauben, bei allen anderen Ausnahmen ist der Zug ja durch ein anderes Fahrzeug geschützt oder es gelten (im Baugleis) eh andere Voraussetzungen.
Einspruch, beim geringfügigen Vorziehen nach dem Entkuppeln hast du meist auch nix mehr bis zum Signal. ;)

Zur eigentlichen Frage, manche legen es sehr streng aus (womögl. Anfahrt gegen haltzeigendes Signal) oder auch weniger (="geringfügige Fz-Bewegung"), kommt letztendlich doch sehr auf die Situation und die Örtlichkeiten an was zu tun ist um es mal so zu sagen...
MfG, drehgestell

Du genießt die sanfte Beschleunigung, die unerreichte Laufruhe, den grandiosen Ausblick... und Du weisst, nichts bewegt Dich wie eine Pendelbahn![img]http://www.eisenbahnforum.de/html/emoticons/smile.gif[/img]
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