Die Ruhrtalbahn darf nicht in Wengern Ost halten
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Bei uns in der Westfalenpost stand drin, das die Deutsche Bahn die Ruhrtalbahn http://www.ruhrtalbahn.de/linieruhrtal/index.html nicht mehr an den kleinen Bahnhof Wengern Ost halten darf.
Wenn ich morgen dazu komme, werde ich dazu ein PDF-Datei aus der Westfahlenpost einfügen.
Auf der Homepage: ruhrtalbahn.de steht wegen Bauerarbeiten nicht mögllich.
Was hält Ihr davoN?
Wenn ich morgen dazu komme, werde ich dazu ein PDF-Datei aus der Westfahlenpost einfügen.
Auf der Homepage: ruhrtalbahn.de steht wegen Bauerarbeiten nicht mögllich.
Was hält Ihr davoN?
Damits kein .PDF braucht:
http://www.derwesten.de/staedte/wetter/Bah...-id2542552.htmlBahn dampft an Wengern vorbei
Am Bahnhof Wengern-Ost wird kein Schaffner mehr die Kelle heben. Der historische Museumszug (heute Ruhrtalbahn), der seit nahezu 30 Jahren auf seiner Fahrt durchs Ruhrtal auch in Wengern Station machte, wird künftig ohne Halt vorbeischnauben.
Bereits im Oktober letzten Jahres hatte die Deutsche Bahn der Ruhrtalbahn als Betreiber der Fahrten mit Dampflok und Schienenbus mitgeteilt, dass es keine Rechtsgrundlage für die Nutzung des kleinen Bahnhofs gebe und ihn sofort stillgelegt.
Welche Rechtsgrundlage braucht man denn, um einen solchen Bahnhof zu nutzen? Wenn ich auf der Strecke Museumsbetrieb laufen lassen kann, sollte doch auch eine Bahnhofsnutzung gehen, oder? Es sei denn, die Bahn verlangt für den Hp ein Hauptbahnhofsentgelt...Und Pressesprecher [Anm.: der Stadt Witten] Kay Obergfell ergänzt: „Die Ruhrtalbahn hat stets ohne Zwischenfälle hier in Wengern-Ost gehalten. Und einen Vertrag hat es ja schließlich 30 Jahre lang nicht gegeben.”
Wengern-Ost ist in der Stationspreisliste der DB AG nicht vorhanden.JNK @ 12 Feb 2010, 21:03 hat geschrieben:Welche Rechtsgrundlage braucht man denn, um einen solchen Bahnhof zu nutzen? Wenn ich auf der Strecke Museumsbetrieb laufen lassen kann, sollte doch auch eine Bahnhofsnutzung gehen, oder? Es sei denn, die Bahn verlangt für den Hp ein Hauptbahnhofsentgelt...
http://www.dbnetze.com/site/shared/de/date...liste__2009.pdf
Also gibt es diesen Bahnhof auch gar nicht. Und an einem Bahnhof, den es nicht gibt, kann auch kein Zug halten. Logisch, oder? Früher, zu Zeiten der Bundesbahn hätte ich ja gesagt, hier wiehert der Amtsschimmel.
Aber jetzt fehlen mir die Worte. Oder doch nicht? Klar, der Halt bringt keine Stationsgebühren und daher darf dort nicht gehalten werden. Logisch, oder nicht?
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
- Boris Merath
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Ja, sehr logisch, das hat aber nichts mit Amtsschimmel zu tun, sondern mit der von Dir in einem anderen Thema so hochgelobten Verkehrssicherungspflicht. Wenn die DB den Halt an diesem Bahnsteig erlaubt, dann ist sie auch für die Sicherheit dort verantwortlich, muss also eventuell vorhandene Schäden beseitigen und den Bahnhof regelmäßig prüfen. Du selber hast ja im Schneeräumthema genau diesen in den Himmel gelobt - das ist halt die negative Seite davon.Autobahn @ 12 Feb 2010, 23:59 hat geschrieben: Also gibt es diesen Bahnhof auch gar nicht. Und an einem Bahnhof, den es nicht gibt, kann auch kein Zug halten. Logisch, oder? Früher, zu Zeiten der Bundesbahn hätte ich ja gesagt, hier wiehert der Amtsschimmel.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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Naja, dieser Part ist aber ein bissl sehr verallgemeinert, gelle?Autobahn @ 12 Feb 2010, 23:59 hat geschrieben: Wengern-Ost ist in der Stationspreisliste der DB AG nicht vorhanden.
http://www.dbnetze.com/site/shared/de/date...liste__2009.pdf
Also gibt es diesen Bahnhof auch gar nicht.
Die Haltepunkte Pritzwalk West und Pritzwalk Hainholz sind in deiner Liste auch nicht drin, trotzdem
halten dort Züge.
Es ist hier vermutlich mehr der Part, dass die Halte stillgelegt sind oder eben einem anderen EIU angehören
und deshalb offiziell kein Zug halten darf.
Die DB Netz AG hat diesen Halt gestrichen, weil er nicht wirtschaftlich ist. Was bringen schon ein paar Museumszüge.Boris Merath @ 13 Feb 2010, 00:07 hat geschrieben:Wenn die DB den Halt an diesem Bahnsteig erlaubt, dann ist sie auch für die Sicherheit dort verantwortlich, muss also eventuell vorhandene Schäden beseitigen und den Bahnhof regelmäßig prüfen.
Ich bin ja nicht aus der Ecke, aber irgendwie schwebt mir vor, dass die Prignitzer Eisenbahn auch ein EIU ist. Und solche Strecken und Stationen sind nun mal nicht im Stationsverzeichnis der DB Netz AG enthaltenDie Haltepunkte Pritzwalk West und Pritzwalk Hainholz sind in deiner Liste auch nicht drin, trotzdem
halten dort Züge

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Richtig, aber genau das wollte ich damit sagen: Haltepunkte und Bahnhöfe anderer EIU tauchenAutobahn @ 13 Feb 2010, 01:19 hat geschrieben: Ich bin ja nicht aus der Ecke, aber irgendwie schwebt mir vor, dass die Prignitzer Eisenbahn auch ein EIU ist. Und solche Strecken und Stationen sind nun mal nicht im Stationsverzeichnis der DB Netz AG enthalten![]()
bei DB Netz natürlich nicht auf, woraus man aber nicht, wie du vorher, schließen kann, dass dort
keine Züge mehr halten.
Das war aber auch mehr eine Randbemerkung. Ich gehe mal davon aus, dass genannter Bahnhof
zu DB Netz gehört und trotzdem nicht in der Liste auftaucht? Dann trifft eben von mir zweit genannter
Punkt in Kraft: stillgelegt! (wie ja auch aus dem Zeitungsartikel hervorgeht)
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Keine Ahnung wem der Haltepunkt gehört, jedenfalls ist er scheinbar stillgelegt. Aus dem Artikel geht ja auch hervor, dass die Nutzung des Bahnsteigs seit jeher ohne rechtliche Grundlage war. Es ist vielleicht nicht die feine Art, das offenbar erst kurzfristig mitzuteilen, aber auch Sicht des Betreibers IMHO durchaus verständlich.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
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Na ja...dann wird halt eben offiziell nicht gehalten. Was kann der Zugführer wenn die Lok in dem Bereich immer nicht mehr weiter mag und deshalb erst mal gehalten werden muss...



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Fahrradwege auf Kosten des ÖPNV braucht keiner!
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Und dann dort ein Fahrplan hängt und Leute ein- und aussteigen? Wie zufälligJean @ 13 Feb 2010, 09:15 hat geschrieben: Na ja...dann wird halt eben offiziell nicht gehalten. Was kann der Zugführer wenn die Lok in dem Bereich immer nicht mehr weiter mag und deshalb erst mal gehalten werden muss...![]()
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A propos Fahrplan: Im Fahrplan der Ruhtalbahn steht der Halt in Kursiv und mit Sternchen drin.
* Wegen Bauarbeiten bis Mitte 2010 gesperrt.
http://www.ruhrtalbahn.de/linieruhrtal/fah...rtal/index.html
Also wird anscheinend was dran gemacht, lieber DerWesten.
* Wegen Bauarbeiten bis Mitte 2010 gesperrt.
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Habe ich auch gelesen, bin ich gespannt ob dort wirklich was gemacht wird, es ist eigentlich nur ein Haltepunkt für die Museumbahn (Schienenbus VT98 und Dampflokomotive). Bei Dampflokomotive Auf DB-Strecken darfst Du nicht auf der Plattform stehen, wo die Deutsche Bahn fährt.JNK @ 13 Feb 2010, 09:37 hat geschrieben: A propos Fahrplan: Im Fahrplan der Ruhtalbahn steht der Halt in Kursiv und mit Sternchen drin.
* Wegen Bauarbeiten bis Mitte 2010 gesperrt.
http://www.ruhrtalbahn.de/linieruhrtal/fah...rtal/index.html
Also wird anscheinend was dran gemacht, lieber DerWesten.
Aber auf den privaten Strecken von Wengern Ost bis .... darfst Du auf der Plattform stehen.
Ich frage mich ob auch nochmal eine Sonderfahrt wie 2009 gibt, Dampflokomtive Fahrt von Herdecke nach Ennepetal Kluterhöle?
http://www.derwesten.de/staedte/wetter/An-...-id2604106.html
Aber was müsste denn verändert werden, um den „Haltepunkt” wieder verkehrssicher zu machen? „Das beginnt beim rutschfesten Bahnsteigbelag, weil es dort keine Überdachung gibt und der Belag nicht vor Regen geschützt ist, geht über eine bestimmte Anzahl von Parkplätzen bis hin zur ausreichenden Beleuchtung”, zählt Nehring auf. Und fügt - quasi entschuldigend - hinzu: „All diese Dinge sind genau geregelt.
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Wie ichs mir gedacht habe also... Es ist sicherlich nicht der netteste Weg die Sache zu regeln, aber wenn man ein Bauwerk ohne Vertrag nutzt, muss man halt damit rechnen dass es irgendwann verboten wird. Ich verstehe hier beide Seiten sehr gut - weil wer trägt schon freiwillig die Haftpflicht für ein nicht verkehrssicheres Bauwerk, ohne davon einen Nutzen zu haben?
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Einige Fahrgäste steigen dort mit Fahrrädern aus um dort in der Nähe Fahrad zu fahren (dort danneben gibt nämlich ein Radweg)Boris Merath @ 18 Feb 2010, 13:55 hat geschrieben: Wie ichs mir gedacht habe also... Es ist sicherlich nicht der netteste Weg die Sache zu regeln, aber wenn man ein Bauwerk ohne Vertrag nutzt, muss man halt damit rechnen dass es irgendwann verboten wird. Ich verstehe hier beide Seiten sehr gut - weil wer trägt schon freiwillig die Haftpflicht für ein nicht verkehrssicheres Bauwerk, ohne davon einen Nutzen zu haben?
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Was hat das mit dem von Boris Gesagten zu tun?Franky Boy @ 20 Feb 2010, 18:59 hat geschrieben: Einige Fahrgäste steigen dort mit Fahrrädern aus um dort in der Nähe Fahrad zu fahren (dort danneben gibt nämlich ein Radweg)
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
Auf keinen Fall ist es der netteste Weg, das Problem zu lösen. Es wäre aber sicher einfacher, wenn sich DB Station & Service (oder DB Netz?) von diesem Haltepunkt trennen würde. Die Kaufpreisforderungen müssten aber adäquat sein. Meines Wissens handelt es sich um ein historisches Bauwerk. Aspekte des Denkmalschutzes waren der DB AG bisher ziemlich fremd.Boris Merath @ 18 Feb 2010, 13:55 hat geschrieben:Wie ichs mir gedacht habe also... Es ist sicherlich nicht der netteste Weg die Sache zu regeln, aber wenn man ein Bauwerk ohne Vertrag nutzt, muss man halt damit rechnen dass es irgendwann verboten wird. Ich verstehe hier beide Seiten sehr gut - weil wer trägt schon freiwillig die Haftpflicht für ein nicht verkehrssicheres Bauwerk, ohne davon einen Nutzen zu haben?
Wenn in naher Zukunft ein Gericht die DB AG dazu verpflichtet, historische Bauwerke zu erhalten, könnte sie eher dazu bereit sein, solche Liegenschaften für kleines Geld zu verkaufen. Doch davon sind wir leider noch ein Stück weit entfernt.
Dabei hat die Bahn schon viele Liegenschaften verkauft, doch die meisten stehen heute leider nicht mehr dem Eisenbahnwesen zur Verfügung.
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Ja! Aber nicht gegen die DB AG, sondern gegenüber dem Staat!JeDi @ 20 Feb 2010, 23:25 hat geschrieben: ...damit der neue Betreiber (wer auch immer) erst recht auf einen Infrastrukturnutzungsvertrag besteht?
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Die grundsätzliche Anti-DB-Haltung vernebelt unter Umständen den Blick aufs Wesentliche. Wohl eher wird ein Betreiber auf einen Vertrag mit einem potenziellen Nutzer bestehen.Autobahn @ 21 Feb 2010, 08:46 hat geschrieben:Ja! Aber nicht gegen die DB AG, sondern gegenüber dem Staat!JeDi @ 20 Feb 2010, 23:25 hat geschrieben:...damit der neue Betreiber (wer auch immer) erst recht auf einen Infrastrukturnutzungsvertrag besteht?
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Hä? Der neue Infrastrukturbetreiber (Nennen wir ihn mal "Schienennetz AöR") wird genau so auf einen Infrastrukturnutzungsvertrag (zwecks Nutzung seiner Anlagen, in dem Fall des Bahnsteiges) bestehen, damit die Schienennetz AöR an ihr Geld (für Unterhaltung, Beleuchtung etc) des Bahnsteiges bekommt. Wo da jetzt der Unterschied zwischen DB Station und Service und Schienennetz AöR sein soll, verstehe ich nicht - und dein Beitrag würde in der Schule die Note 6 kriegen. Thema verfehlt!Autobahn @ 21 Feb 2010, 08:46 hat geschrieben: Ja! Aber nicht gegen die DB AG, sondern gegenüber dem Staat!
@ JeDi
Den Infrastrukturbetreiber hast Du ins Spiel gebracht.
@ Woodpeckar
Den Infrastrukturbetreiber hast Du ins Spiel gebracht.
Ich hatte aber mit "Betreiber" das EVU verstanden und mich darauf bezogen....damit der neue Betreiber (wer auch immer) erst recht auf einen Infrastrukturnutzungsvertrag besteht?
Der Unterschied besteht darin, dass DB Station & Service ein den Konzernzielen untergeordnetes wirtschaftliches Interesse hat. Dies ist bei einer Behörde oder einer AöR nicht der Fall.Wo da jetzt der Unterschied zwischen DB Station und Service und Schienennetz AöR sein soll, verstehe ich nicht
@ Woodpeckar
Ich gebe ja zu, dass ich keine besonderen Sympathien für den Ex-Monopolisten habe. Zu den Gründen wirst Du in vielen meiner Beiträge genügend Hinweise finden. Zum konkreten Fall s. o.Die grundsätzliche Anti-DB-Haltung vernebelt unter Umständen den Blick aufs Wesentliche.
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So - und warum sollte jetzt die Behörde anders handeln - nämlich nicht auf einen Vertrag zwecks Infrastrukturnutzung bestehen?Autobahn @ 21 Feb 2010, 16:51 hat geschrieben: Der Unterschied besteht darin, dass DB Station & Service ein den Konzernzielen untergeordnetes wirtschaftliches Interesse hat. Dies ist bei einer Behörde oder einer AöR nicht der Fall.
@ JeDi
Vielleicht reden wir aneinander vorbei. Ich habe nicht von einem vertragslosen Zustand gesprochen, sondern davon, das DB Station & Service den Gesamtinteressen des Konzerns untergeordnet ist. Und dieser hat kein Interesse an Wengern-Ost. Also ist es ihr völlig egal, ob die Museumsbahn dort hält oder nicht. Da die Einnahmen aus den Stationsgebühren (wenn sie in der Vergangenheit überhaupt erhoben wurden, ich kenne da keine Einzelheiten) nicht ausreichen, untersagt sie eben den Halt, da wegen der Vernachlässigung der Infrastruktur die Sicherheit nicht gewährleistet ist. Juristisch ist das auch völlig in Ordnung.
Eine Behörde kann aber nicht das gleiche Desinteresse an einem Verfall der Infrastruktur haben. Im Gegenteil, sie ist dazu verpflichtet, die Infrastruktur in verkehrssicherem Zustand zu erhalten. Das auch eine Behörde Verträge mit Nutzern abschließt und Gebühren erhebt ist eine Selbstverständlichkeit.
Und nein, es war nicht @Jean. Er hat geschrieben:
Ich kenne an von der DB AG nicht mehr betriebenen Strecken Bahnhöfe, die längst in Privatbesitz sind, als Gaststätte oder Wohnhaus. Eine Entwidmung durch das EBA ist für die Strecke aber noch nicht erfolgt.
Vorne um "Unkraut" verlaufen noch die Bahngleise:
http://www.flickr.com/photos/bundesautobah...57604995697667/
Gleiche Stelle, fünzig Meter nach rechts gelaufen und um neuzig Grad gedreht:
http://www.flickr.com/photos/bundesautobah...57604995697667/
Gleiche Strecke, anderer Bahnhof. Das gemähte Rasenstück endet am Gleis
http://www.flickr.com/photos/bundesautobah...157604995697667
So etwas erinnert mich dann daran, dass die DB auch die Strecken von Düsseldorf-Gerresheim nach Mettmann-Stadtwald und von Neuss nach Kaarst-Kaarster See so enden lassen wollte. Zum Glück ist es nicht so gekommen, und heute fährt dort überaus erfolgreich die Regiobahn
Vielleicht reden wir aneinander vorbei. Ich habe nicht von einem vertragslosen Zustand gesprochen, sondern davon, das DB Station & Service den Gesamtinteressen des Konzerns untergeordnet ist. Und dieser hat kein Interesse an Wengern-Ost. Also ist es ihr völlig egal, ob die Museumsbahn dort hält oder nicht. Da die Einnahmen aus den Stationsgebühren (wenn sie in der Vergangenheit überhaupt erhoben wurden, ich kenne da keine Einzelheiten) nicht ausreichen, untersagt sie eben den Halt, da wegen der Vernachlässigung der Infrastruktur die Sicherheit nicht gewährleistet ist. Juristisch ist das auch völlig in Ordnung.
Eine Behörde kann aber nicht das gleiche Desinteresse an einem Verfall der Infrastruktur haben. Im Gegenteil, sie ist dazu verpflichtet, die Infrastruktur in verkehrssicherem Zustand zu erhalten. Das auch eine Behörde Verträge mit Nutzern abschließt und Gebühren erhebt ist eine Selbstverständlichkeit.
Und nein, es war nicht @Jean. Er hat geschrieben:
Er hat offen gelassen, ob das Netz als privatwirtschaftliches Unternehmen (Betreiber) oder als Behörde/AöR geführt wird. Ich habe letzteres unterstellt. Du hast einen "Netzbetreiber" ins Spiel gebracht.Ist halt die DB. Zeigt mal wieder wie wichtig es ist das Netz vom Rest zu trennen.
Ich kenne an von der DB AG nicht mehr betriebenen Strecken Bahnhöfe, die längst in Privatbesitz sind, als Gaststätte oder Wohnhaus. Eine Entwidmung durch das EBA ist für die Strecke aber noch nicht erfolgt.
Vorne um "Unkraut" verlaufen noch die Bahngleise:
http://www.flickr.com/photos/bundesautobah...57604995697667/
Gleiche Stelle, fünzig Meter nach rechts gelaufen und um neuzig Grad gedreht:
http://www.flickr.com/photos/bundesautobah...57604995697667/
Gleiche Strecke, anderer Bahnhof. Das gemähte Rasenstück endet am Gleis
http://www.flickr.com/photos/bundesautobah...157604995697667
So etwas erinnert mich dann daran, dass die DB auch die Strecken von Düsseldorf-Gerresheim nach Mettmann-Stadtwald und von Neuss nach Kaarst-Kaarster See so enden lassen wollte. Zum Glück ist es nicht so gekommen, und heute fährt dort überaus erfolgreich die Regiobahn
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
Die interessantere Frage ist für mich grad, ob die DB Netz /Stuss überhaupt als Infrastruktur-Unternehmen Halte stilllegen kann, die noch bedient werden von einem EVU. Nun bestand dort kein Vertragsverhältnis, aber wenn das EVU dort jetzt einen Bedarf anmeldet, müsste die DB (welcher Konzernteil auch immer) den Halt nicht modernisieren/ betriebssischer machen?Autobahn @ 21 Feb 2010, 19:32 hat geschrieben: Vielleicht reden wir aneinander vorbei. Ich habe nicht von einem vertragslosen Zustand gesprochen, sondern davon, das DB Station & Service den Gesamtinteressen des Konzerns untergeordnet ist. Und dieser hat kein Interesse an Wengern-Ost. Also ist es ihr völlig egal, ob die Museumsbahn dort hält oder nicht. Da die Einnahmen aus den Stationsgebühren (wenn sie in der Vergangenheit überhaupt erhoben wurden, ich kenne da keine Einzelheiten) nicht ausreichen, untersagt sie eben den Halt, da wegen der Vernachlässigung der Infrastruktur die Sicherheit nicht gewährleistet ist. Juristisch ist das auch völlig in Ordnung.
Wenn ich das mit der Wiehltalbahn vergleiche: Dort hat ein Gericht der Bezirksregierung ja auch die Entwidmung untersagt und der Bezirksregierung vorgeschrieben, dem Antrag eines EVU auf Konzession stattzugeben, weshalb ab nächstem Jahr dort wieder Museumsbetrieb angeboten werden kann. Übersetzt auf Wengern-Ost hieße das für mich, dass die DB entweder den Halt verkaufen kann oder dort Betrieb ermöglichen muss. Nun ist die DB keine Behörde. Aber wie ist das bei einem Infrastrukturunternehmen? Hat da jemand mal 'nen Link für mich?