Mindestgewicht von Güterwagen

Strecken und Fahrzeuge des Güterverkehrs
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Öcherbahn
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Beitrag von Öcherbahn »

Hallo Leute, B)

Erstmal einen schönen Gruß in die Runde :) , das wird mein erster Beitrag hier:

ich mach ein Projekt daß sich mit leichten Güterwagen beschäftigt für die Uni und wollte gern herausfinden, wie hoch das Mindestgewicht eines Güterwagens ist.

Das Problem: Wenn ich einen ganz leichten Wagen (Leichtbauwagen so ca 8t) in die Mitte eines Erzzuges kuppele, springt er dann nicht bei Bremsungen in kurven ziemlich leicht aus der Kurve? Ich hab mal Praktikum bei der Bahn gemacht und die älteren kollegen haben mir von einem leichten gedeckten Zweiachser (aus Holz glaub ich) erzählt, der gern aus den Schienen sprang, insbsondere beim Rangieren.
Gibt es irgendwelche Vorschriften beim zusammenstellen von Güterzügen (also irgendwie Schwere Wagen nach vorn, leichte nach hinten)? Bei Containerzügen scheint es nicht so zu sein, da stehen die Container ja so wie's passt, scheint mir. :huh:

Ne Frage an die älteren Bahner hier, wie war das mit den Nahgüterzügen, wurde da die Wagenreihung wie oben beschrieben nach Gewicht geordnet oder je nach Belieben wie es rangiertechnisch gerade am einfachsten war?
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Boris Merath
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Beitrag von Boris Merath »

Bedenke eines dabei: Die Lok ist vorne, und nicht hinten. Die maximale Bremsstärke per E-Bremse (sowie die maximale Kraft bei einer schiebenden Lok) ist begrenzt, die Druckkräfte beim Bremsen auf die Puffer sind damit bei Güterzügen geringer als die Zugkräfte beim Anfahren.

Wie jetzt die genauen Regelungen aussehen hab ich so aber auch nicht im Kopf.

Wenn man sich jetzt die Kräfte ansieht: die hinteren Waggons drücken ja weitgehend parallel zur Schiene auf den Puffer, die Kräfte senkrecht zum Gleis dürften damit schon relativ gut beherrschbar sein. Deswegen hat man bei Güterzügen ja auch die Möglichkeit an den Bremsen die Verzögerung einzustellen, bis die Bremse wirksam wird - damit wird verhindert, dass die hinteren Wagen, bei denen die Bremse noch nicht angelegt hat, zu stark auf die vorderen Wagen, die schon bremsen, aufdrücken. Hier gibt es sehr detaillierte Regeln, wie die Bremsen einzustellen sind.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

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Öcherbahn
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Beitrag von Öcherbahn »

Boris Merath @ 14 Mar 2010, 17:02 hat geschrieben: Bedenke eines dabei: Die Lok ist vorne, und nicht hinten. Die maximale Bremsstärke per E-Bremse (sowie die maximale Kraft bei einer schiebenden Lok) ist begrenzt, die Druckkräfte beim Bremsen auf die Puffer sind damit bei Güterzügen geringer als die Zugkräfte beim Anfahren.

Wie jetzt die genauen Regelungen aussehen hab ich so aber auch nicht im Kopf.

Wenn man sich jetzt die Kräfte ansieht: die hinteren Waggons drücken ja weitgehend parallel zur Schiene auf den Puffer, die Kräfte senkrecht zum Gleis dürften damit schon relativ gut beherrschbar sein. Hier gibt es sehr detaillierte Regeln, wie die Bremsen einzustellen sind.
Danke für die Schnelle Antwort :)

Also in unserer Vision geht es um einen bunten Güterwagenpark, mit sehr unterschiedlichen Gewichten, allerdings - was die Sache wesentlich verändert - mit Automatischer Mittelpufferkupplung und elektronischen Bremsen mit zykluszeiten im Millisekundenbereich. Die Problematik der Vertikalkräfte werden mit den Stabilisierungsgelenken weitgehend gelöst.
Daß die Sache technisch beherrschbar ist ist Sicher, nur wollte ich wissen ob es hierzu heutzutage Regelungen gibt, die man verändern müsste. Mich graust jetzt schon vor der Bürokratie.

Weisst Du wo ich die detaillierten Regelungen finde von denen Du gesprochen hast?
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Nightwish
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Beitrag von Nightwish »

Also du willst einfach nur einen Güterzug zusammen stellen, keinen Ganzzug sondern einen Gemischt mit allen was es so gibt!

Also Containerwagen Beladen und Unbeladen, Paar Coilwagen schön schwer, vielleicht ein Paar Leere K Wagen dazwischen schön leicht oder auch L-Wagen.

Also ich wüsste jetzt keine Regel dazu das es da vorschriften gibt, was nu vorne oder Hinten steht oder wie auch immer! Die Züge werden so gebildet wie die Wagen vom Ablaufberg in die Richtungsgleise laufen. Ich glaube wenn man immer noch bei jedem Einzelnen Wagen auf das Gewicht achten müsste, wäre das ein nicht Lösbarer Riesen Arbeitsaufwand. Rangiertechnisch!

Klar gibt es Wagen der Sonderbauart die nicht in einem Normalen Zugverband mitlaufen dürfen, aber für einen ganz normalen Güterzug gibt es meines Wissens keine Vorschriften die sagen wie die Wagen stehen müssen!
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Beitrag von Rohrbacher »

War da nicht auf manchen Strecken (edit: Brücken) was mit dem Gewicht, sodass man zwischendrin u.U. leichte/leere Wagen hängen muss!?
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Beitrag von Nightwish »

Rohrbacher @ 14 Mar 2010, 18:01 hat geschrieben: War da nicht auf manchen Strecken (edit: Brücken) was mit dem Gewicht, sodass man zwischendrin u.U. leichte/leere Wagen hängen muss!?
Das wäre dann aber wieder eine Sonderregelung, wegen weil die Bauwerke an der Strecke der hohen Belastung nicht mehr Stand halten.

Eine Generelle Regel gibt es aber nicht für die Reihung in Güterzügen!
Öcherbahn
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Beitrag von Öcherbahn »

Nightwish @ 14 Mar 2010, 17:52 hat geschrieben: Ich glaube wenn man immer noch bei jedem Einzelnen Wagen auf das Gewicht achten müsste, wäre das ein nicht Lösbarer Riesen Arbeitsaufwand. Rangiertechnisch!

Klar gibt es Wagen der Sonderbauart die nicht in einem Normalen Zugverband mitlaufen dürfen, aber für einen ganz normalen Güterzug gibt es meines Wissens keine Vorschriften die sagen wie die Wagen stehen müssen!
OK das löst die zweite Frage ziemlich gut - es gibt im Rbf zwischen Richtungsgleisen und Ausfahrgruppe kein "Wagenreihungsumordner"

Also normale Vollbahnwaggons kann man zusammenstellen wie man will, nur -

gibt es eine Gewichtsuntergrenze? Wenn ich konstruktiv extremen Leichtbau betreibe und einen Waggon aus Kohlefaser baue, der allen Längsdruckkräften standhält, aber nur so 200 kg wiegt :D - kann dieser Wagen leer trotzdem am normalen Einzelwagenverkehr teilnehmen?
Oder nimmt man beim EBA einfach an, daß man die Güterwagen schon allein aus Kostengründen nicht so bauen wird?
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Boris Merath
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Beitrag von Boris Merath »

Öcherbahn @ 14 Mar 2010, 18:09 hat geschrieben: gibt es eine Gewichtsuntergrenze? Wenn ich konstruktiv extremen Leichtbau betreibe und einen Waggon aus Kohlefaser baue, der allen Längsdruckkräften standhält, aber nur so 200 kg wiegt :D
Es gibt schon alleine deswegen eine Gewichtsuntergrenze, weil manche älteren Schaltkontakte an den Schienen die Durchbiegung der Schiene beim befahren messen - daher stammt auch der Begriff Schwerkleinwagen (Skl), weil die im Gegensatz zu Kleinwagen eben schwer genug sind, um diese Kontakte zu betätigen, und damit keine betrieblichen Extrawürste brauchn. Selbiges findet sich irgendwo in den Tiefen der Voschriften, evtl. isses bei den SNB dabei - schau doch da mal nach.

Die Bremsvorschrift ist leider nicht frei zugänglich.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

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Beitrag von Nightwish »

Öcherbahn @ 14 Mar 2010, 18:09 hat geschrieben: gibt es eine Gewichtsuntergrenze? Wenn ich konstruktiv extremen Leichtbau betreibe und einen Waggon aus Kohlefaser baue, der allen Längsdruckkräften standhält, aber nur so 200 kg wiegt :D - kann dieser Wagen leer trotzdem am normalen Einzelwagenverkehr teilnehmen?
Oder nimmt man beim EBA einfach an, daß man die Güterwagen schon allein aus Kostengründen nicht so bauen wird?
Also ich denke das was du da bauen willst, gibt es so in der Art noch nicht wirklich! Deswegen kann es dazu auch noch keine Tests oder Vorschriften geben!

Die Frage ist was willst du damit transportieren, mit Güterwagen wird nicht wirklich zimperlich umgegangen weswegen sie alleine aus diesem grund schon eine Gewisse Grundstabilität mit sich bringen müssen!
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Beitrag von Öcherbahn »

Nightwish @ 14 Mar 2010, 18:15 hat geschrieben: Die Frage ist was willst du damit transportieren, mit Güterwagen wird nicht wirklich zimperlich umgegangen weswegen sie alleine aus diesem grund schon eine Gewisse Grundstabilität mit sich bringen müssen!
Aalso, mit im Plan sind halt solche Güterwagen/Sattelauflieger: Bild
Die sollten möglichst leicht sein - ein Sattelauflieger wiegt heutzutage ja leer gerade einmal 7t, und wenn man ein wesentlich größeres Gewicht bei diesen KLV-Aufliegern hat wird kein Spediteur damit transportieren wollen. :unsure:

Außerdem ist ein allgemeiner Trend Richtung Leichtbau angestrebt - was wegen den automatischen Kupplungen leichter wird, da die Längsdruckkräfte durch einen einfachen Balken in Fahrzeugmitte übertragen werden können, weil keine außermittigen Kräfte eingeleitet werden. Amerikanische Güterwagen sehen von unten ganz anders aus: Video
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