Senioren im Straßenverkehr
Am gestrigen Samstagabend ereignete sich ein schwerer Verkehrsunfall auf dem Berliner Ring. Dabei starben zwei Menschen. Eine 54-jährige Frau und der 82-jährige Unfallverursacher. Er ist, wie viele Senioren vor ihm, falsch auf die Autobahn aufgefahren uns so zum Geisterfahrer geworden.
Bericht im RBB-Teletext:
http://www.gleisfotos.de/forum/10-04-11-rb...isterfahrer.jpg
Bericht der Berliner Morgenpost mit Foto:
http://www.morgenpost.de/berlin/article128...hen-Unfall.html
Ich würde gern mal eure Meinung dazu wissen, wie so etwas event. verhindert werden könnte? Sollte Senioren der Führerschein abgenommen werden? Vielleicht auch eine Regelmäßige Prüfung ab einem bestimmten Alter, wie in Italien üblich (alle 2 Jahre ab 65. Lebensjahr)?
Uns sollte dabei auch klar sein, das auch wir mal dort hinkommen.
Edit(lsp):Bitte nur eigene Bilder einbinden!
Bericht im RBB-Teletext:
http://www.gleisfotos.de/forum/10-04-11-rb...isterfahrer.jpg
Bericht der Berliner Morgenpost mit Foto:
http://www.morgenpost.de/berlin/article128...hen-Unfall.html
Ich würde gern mal eure Meinung dazu wissen, wie so etwas event. verhindert werden könnte? Sollte Senioren der Führerschein abgenommen werden? Vielleicht auch eine Regelmäßige Prüfung ab einem bestimmten Alter, wie in Italien üblich (alle 2 Jahre ab 65. Lebensjahr)?
Uns sollte dabei auch klar sein, das auch wir mal dort hinkommen.
Edit(lsp):Bitte nur eigene Bilder einbinden!
Nein.
Man kann das Leben nunmal nicht wasserdicht machen - wenn jemand Dement ist wie in diesem Fall, glaubst du der weiß dann noch, daß man ihm den Schein genommen hat?
Mein Vater ist z.b. auch 82 und der fährt für sein Alter noch recht gut Auto.
Und auch wenn sowas ab und an vorkommt dürfte das statisch nicht wirklich relevant sein, genauso könnte man sagen, man müsse das mindestalter fürn Schein auf 25 hochtun, weil die drunter soviele Unfälle bauen.
Man kann das Leben nunmal nicht wasserdicht machen - wenn jemand Dement ist wie in diesem Fall, glaubst du der weiß dann noch, daß man ihm den Schein genommen hat?
Mein Vater ist z.b. auch 82 und der fährt für sein Alter noch recht gut Auto.
Und auch wenn sowas ab und an vorkommt dürfte das statisch nicht wirklich relevant sein, genauso könnte man sagen, man müsse das mindestalter fürn Schein auf 25 hochtun, weil die drunter soviele Unfälle bauen.
Das man es nicht Wasserdicht machen kann, ist mir auch klar. Es ist auch klar das die Unfallzahl der unter 25-jährigen sehr hoch ist. Wenn jemand Dement ist, wird er auch nicht wissen, das ihm der Führerschein abgenommen wurde. Es kommt doch trotzdem immer wieder vor, das gerade ältere Falsch auf die Autobahn fahren.andreas @ 11 Apr 2010, 20:56 hat geschrieben:Nein.
Man kann das Leben nunmal nicht wasserdicht machen - wenn jemand Dement ist wie in diesem Fall, glaubst du der weiß dann noch, daß man ihm den Schein genommen hat?
Mein Vater ist z.b. auch 82 und der fährt für sein Alter noch recht gut Auto.
Und auch wenn sowas ab und an vorkommt dürfte das statisch nicht wirklich relevant sein, genauso könnte man sagen, man müsse das mindestalter fürn Schein auf 25 hochtun, weil die drunter soviele Unfälle bauen.
Du meintest, das dein Vater für seine Alter "recht gut" Auto fährt. Das denken viele andere Ältere auch, und wie ein Test gezeigt hat, ist es doch nicht so.
Ich fände es in Ordnung, weil sich so zumindest ein paar mehr Unfälle vermeiden ließen. Busfahrer beispielsweise müssen doch auch öfters zu einer medizinischen Untersuchung, oder?
Außerdem: Ein 18-Jähriger sieht und hört im Normalfall noch gut, ganz abgesehen von den motorischen Fähigkeiten, die ein 85-Jähriger garnicht mehr haben kann.
Außerdem: Ein 18-Jähriger sieht und hört im Normalfall noch gut, ganz abgesehen von den motorischen Fähigkeiten, die ein 85-Jähriger garnicht mehr haben kann.
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Schwieriges Thema, dann müsstest du z.B. auch Senioren das Radfahren verbieten, wenn ich folgendes aus der Karlsruher Verkehrsunfallbilanz lese:
D.h. 100% der Karlsruher Verkehrstoten waren radfahrende Senioren.
Aber wenn ich daran denke wie viele Autofahrer die StVO nicht kennen, sollte man villeicht generell eine Nachprüfung alle 5 Jahre verpflichtend machen. Kurz nach Füherschein-bekommen und ab einen gewissen Alter villeicht verdichtet.
Quelle: http://www1.karlsruhe.de/Aktuell/Stadtzeit...2010/index_htmlZwei Menschen verloren 2009 bei Verkehrsunfällen ihr Leben (2008: acht Menschen, 2007: sechs Menschen). In beiden Fällen handelte es sich um ältere Radfahrer.
D.h. 100% der Karlsruher Verkehrstoten waren radfahrende Senioren.
Aber wenn ich daran denke wie viele Autofahrer die StVO nicht kennen, sollte man villeicht generell eine Nachprüfung alle 5 Jahre verpflichtend machen. Kurz nach Füherschein-bekommen und ab einen gewissen Alter villeicht verdichtet.
das kannst dann aber gleich grundsätzlich vorschreiben - führerscheinprüfung alle 5 Jahre, wer druchfällt hat halt keinen mehr....glemsexpress @ 11 Apr 2010, 21:27 hat geschrieben: Schwieriges Thema, dann müsstest du z.B. auch Senioren das Radfahren verbieten, wenn ich folgendes aus der Karlsruher Verkehrsunfallbilanz lese:
Quelle: http://www1.karlsruhe.de/Aktuell/Stadtzeit...2010/index_html
D.h. 100% der Karlsruher Verkehrstoten waren radfahrende Senioren.
Aber wenn ich daran denke wie viele Autofahrer die StVO nicht kennen, sollte man villeicht generell eine Nachprüfung alle 5 Jahre verpflichtend machen. Kurz nach Füherschein-bekommen und ab einen gewissen Alter villeicht verdichtet.
ich hab meinen schein z.b. vor 17 Jahren gemacht, da gabs in unserer Ecke nur einen Kreisverkehr und der war noch rechts vor links - und da es keine gab wurden die in der Fahrschule auch nicht behandelt....
und da immer mehr Menschen alt werden und sind steigt halt auch die Zahl der älteren Verkehrsteilnehmer.
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Wobei sich bei mir die Frage aufwirft, wie ein dementer Mensch an einen Autoschlüssel kommt. Normalerweise haben diese Leute einen gesetzlichen Betreuer (ich arbeite momentan in dem Bereich), der als Vormund gilt. Also auch das Autofahren verbietet.andreas @ 11 Apr 2010, 20:56 hat geschrieben: wenn jemand Dement ist wie in diesem Fall
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
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Der Übergang ist ja fließend. Oft wird der Betreuer erst dann eingesetzt, wenn schon die ersten Dinge passiert sind (Herd mehrfach vergessen, auszuschalten oder so was). Es gibt eine Menge Leute, die sicher nicht mehr fahrtüchtig sind, aber nicht dement sind - aber deren Hör-, Seh-, Reaktions- und Konzentrationsvermögen usw. eingeschränkt sind.Bayernlover @ 11 Apr 2010, 22:16 hat geschrieben:Wobei sich bei mir die Frage aufwirft, wie ein dementer Mensch an einen Autoschlüssel kommt. Normalerweise haben diese Leute einen gesetzlichen Betreuer (ich arbeite momentan in dem Bereich), der als Vormund gilt. Also auch das Autofahren verbietet.
Ich bin mal auf der Münchner Friedenspromenande gefahren - dort ist Tempo 50 km/h, da war aber ein Sonntagsfahrer im Greisenalter unterwegs, der bei Grün erst nach endlosen Sekunden anfuhr und dann auf V max von 20 km/h (!) kam.
Diskutiert wird ja auch der Regionalführerschein. Sicher eine gute Sache für Leute, die das Automobil brauchen, weil sie zum Einkaufen und zum Arzt fahren müssen, sich aber außerhalb des eigenen Stadtviertels oder Ortes nicht mehr zurechtfinden. Die Leute bleiben dann mobil, dürfen aber zum Beispiel nicht auf die Autobahn. Allerdings kann es ja auch vorkommen, dass sich ein seniler Fahrer mit seinem Regionalführerschein dann auf die Autobahn verirrt und auf dieser z.B. das Wenden versucht.
Von einer generellen Altergrenze halte ich nichts. Dann doch lieber das Nachprüfungsmodell, gegebenenfalls auch mit einen Seh- und Reaktionstecst gekoppelt oder gleich einer kleinen medizinischen Untersuchung. Die Fähigkeiten lassen nämlich sehr induviduell nach. Manche sind mit 70 schon ein Pflegefall, andere reisen mit 96 noch alleine in die USA.
Und wenn man den unter 25jährigen das Fahren verbietet, bauen die die Unfälle mit 25-30. Oft ist auch die mangelnde Fahrpraxis junger Fahrer ein Risiko.
Und wenn man den unter 25jährigen das Fahren verbietet, bauen die die Unfälle mit 25-30. Oft ist auch die mangelnde Fahrpraxis junger Fahrer ein Risiko.
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Strenggenommen haben wir schon die gesetzliche Grundlage um jemand aufgrund mangelnder körperlicher wie geistiger Eignung den Lappen zu zwicken. Allerdings wird das kaum im angesprochenen Sinne genutzt, sondern dieses Verfahren wird meist nur dann eingesetzt, wenn der Fahrer unter dem Einfluss irgendwelcher Rauschmittel erwischt wird.
Das perfide dabei ist ja nicht, dass man den Führerschein wegen Trunkenheit im Straßenverkehr weggenommen bekommt (wär ja noch schöner...), sondern, dass dort teilweise Maßstäbe angelegt werden, die so ziemlich jeglicher Vernunft entbaren. Klassiker ist ja der Marihuanakonsum: natürlich ist man am Popo, wenn man bekifft fährt, das versteht sich ja von selbst, allerdings genügt alleine der Nachweis von THC-Carbonsäure (lediglich ein sehr langlebiges Abbauprodukt ohne Wirkung) im Schweis/Blut/Urin um immense Probleme zu Verursachen. Es ist imho erst ein paar Jahre her, dass eine Feststellung von einer niedrigen Konzentration an THC im Blut nicht mehr automatisch mit dem Führerscheinentzug geahndet werden darf, dennoch besteht nach wie vor keine klare rechtliche Regelung. Dies führt i.d.R. mindestens zu einer MPU (selbst wenn eine Fahruntauglichkeit nicht gegeben war und es keinerlei schlüssige Anhaltspunkte auf regelmäßigen Konsum gibt).
Hier schießt man also extrem scharf, selbst dann, wenn de facto keine Beeinträchtigung vorlag. Bei anderen körperlichen oder geistigen Gebrechen schauen die Exekutivorgane allerdings weitestgehend weg, bzw. reagieren erst dann, wenn es zu einem schweren Unfall gekommen ist.
Ich halte es für absolut notwendig, ab einem bestimmten Alter regelmäßig die Fahrtauglichkeit zu überprüfen - nicht nur hinsichtlich einer theoretischen Prüfung, sondern auch aus medizinischer Sicht. Viele Staaten in den USA haben hier sogar eine Art Staffelmodell (ab 55 alle fünf Jahre, ab 70 alle zwei Jahre, ab 80 jährlich). Sehfähigkeit, Reaktionsvermögen und leider auch manchmal der Geisteszustand lassen im Alter einfach nach, das ist nun wirklich kein Geheimnis - wer die Kriterien für den Straßenverkehr erfüllt, der soll auch bis 100 Auto fahren dürfen, wer mit 60 schon blind wie ein Fisch ist, der muss den Lappen hergeben.
Was ich persönlich recht interessant finde, ist diese ewig zitierte Statistik hinsichtlich der hohen Unfallquote bei Fahranfängern. Der AvD (= ADAC in nicht ganz so korrupt) hat diese Späße mal nachgerechnet (ich finde den genauen Link leider nicht mehr, ich hab es nur als Print) und kam zu der Feststellung, dass wir da natürlich ein Problem haben, aber dass es nicht einmal ansatzweise die so oft zitierten Ausmaße haben. Zuerst gehen die einschlägigen Statistiken selten auf die Unfälle pro gefahrenen Kilometer ein (mit nem Auto in der Garage wirds schwer sich zu derrennen). Zweitens sieht es für mich so aus, als ob Faktoren wie Tageszeit (Nachtfahrten sind einfach gefährlicher als Tag), Unfallort (Landstraße macht meist mehr Ärger als 30er Zone) und Witterung kaum Berücksichtigung finden. Drittens sind im Mittel fast 40% der Unfälle, die diese Statistik ausmachen Bagatellschäden, also harmlose Auffahrunfälle, Parkrempler, usw. Zuletzt gibt es noch die Annahme, dass viele schwere Verkehrsunfälle nicht notwendigerweise nur aus den klassischen No-Nos des Straßenverkehrs (der Witterung nicht angepasste Fahrweise, Überhöhte Geschwindigkeit und Abstandsdelikte) sondern, dass in einem gros der Fälle noch ein Fehlverhalten eines anderen Verkehrsteilnehmers hinzukommt. Diese lassen sich naturgemäß meistens nicht erroieren und tauchen somit auch nicht in der Unfallstatistik auf. Fahranfänger sind natürlich durch die geringe Fahrpraxis gehandicapped und so scheint es nicht ausgeschlossen, da viele Unfallhergänge einfach nicht komplett rekonstruiert werden können, dass hier noch andere Faktoren deutlich relevanter sein könnten, als bis dato angenommen.
Sicherlich ist die Zahl der schweren Unfälle in dieser Zielgruppe außerordentlich hoch, ich wage inzwischen aber zu bezweifeln, dass die klassischen vorgehaltenen Gründe so auch immer zutreffen bzw., dass die Zahl deutlich zu relativieren ist. In dieser Hinsicht muss man sich nach dem stereotypen "Rentnerverstoß", nämlich der Missachtung des Rechtsfahrgebots, fragen, ob dieser nicht kausaler Auslöser für diverse Verkehrsunfälle auf Autobahnen ist, die im Endeffekt zu dichtem Auffahren oder rechts überholen zugeschrieben werden (klar, aus zwei Verstößen wird kein Recht, aber es ist wohl ebenso falsch zu sagen, dass es zwischen den beiden Verstößen keinen Zusammenhang gäbe).
Das perfide dabei ist ja nicht, dass man den Führerschein wegen Trunkenheit im Straßenverkehr weggenommen bekommt (wär ja noch schöner...), sondern, dass dort teilweise Maßstäbe angelegt werden, die so ziemlich jeglicher Vernunft entbaren. Klassiker ist ja der Marihuanakonsum: natürlich ist man am Popo, wenn man bekifft fährt, das versteht sich ja von selbst, allerdings genügt alleine der Nachweis von THC-Carbonsäure (lediglich ein sehr langlebiges Abbauprodukt ohne Wirkung) im Schweis/Blut/Urin um immense Probleme zu Verursachen. Es ist imho erst ein paar Jahre her, dass eine Feststellung von einer niedrigen Konzentration an THC im Blut nicht mehr automatisch mit dem Führerscheinentzug geahndet werden darf, dennoch besteht nach wie vor keine klare rechtliche Regelung. Dies führt i.d.R. mindestens zu einer MPU (selbst wenn eine Fahruntauglichkeit nicht gegeben war und es keinerlei schlüssige Anhaltspunkte auf regelmäßigen Konsum gibt).
Hier schießt man also extrem scharf, selbst dann, wenn de facto keine Beeinträchtigung vorlag. Bei anderen körperlichen oder geistigen Gebrechen schauen die Exekutivorgane allerdings weitestgehend weg, bzw. reagieren erst dann, wenn es zu einem schweren Unfall gekommen ist.
Ich halte es für absolut notwendig, ab einem bestimmten Alter regelmäßig die Fahrtauglichkeit zu überprüfen - nicht nur hinsichtlich einer theoretischen Prüfung, sondern auch aus medizinischer Sicht. Viele Staaten in den USA haben hier sogar eine Art Staffelmodell (ab 55 alle fünf Jahre, ab 70 alle zwei Jahre, ab 80 jährlich). Sehfähigkeit, Reaktionsvermögen und leider auch manchmal der Geisteszustand lassen im Alter einfach nach, das ist nun wirklich kein Geheimnis - wer die Kriterien für den Straßenverkehr erfüllt, der soll auch bis 100 Auto fahren dürfen, wer mit 60 schon blind wie ein Fisch ist, der muss den Lappen hergeben.
Was ich persönlich recht interessant finde, ist diese ewig zitierte Statistik hinsichtlich der hohen Unfallquote bei Fahranfängern. Der AvD (= ADAC in nicht ganz so korrupt) hat diese Späße mal nachgerechnet (ich finde den genauen Link leider nicht mehr, ich hab es nur als Print) und kam zu der Feststellung, dass wir da natürlich ein Problem haben, aber dass es nicht einmal ansatzweise die so oft zitierten Ausmaße haben. Zuerst gehen die einschlägigen Statistiken selten auf die Unfälle pro gefahrenen Kilometer ein (mit nem Auto in der Garage wirds schwer sich zu derrennen). Zweitens sieht es für mich so aus, als ob Faktoren wie Tageszeit (Nachtfahrten sind einfach gefährlicher als Tag), Unfallort (Landstraße macht meist mehr Ärger als 30er Zone) und Witterung kaum Berücksichtigung finden. Drittens sind im Mittel fast 40% der Unfälle, die diese Statistik ausmachen Bagatellschäden, also harmlose Auffahrunfälle, Parkrempler, usw. Zuletzt gibt es noch die Annahme, dass viele schwere Verkehrsunfälle nicht notwendigerweise nur aus den klassischen No-Nos des Straßenverkehrs (der Witterung nicht angepasste Fahrweise, Überhöhte Geschwindigkeit und Abstandsdelikte) sondern, dass in einem gros der Fälle noch ein Fehlverhalten eines anderen Verkehrsteilnehmers hinzukommt. Diese lassen sich naturgemäß meistens nicht erroieren und tauchen somit auch nicht in der Unfallstatistik auf. Fahranfänger sind natürlich durch die geringe Fahrpraxis gehandicapped und so scheint es nicht ausgeschlossen, da viele Unfallhergänge einfach nicht komplett rekonstruiert werden können, dass hier noch andere Faktoren deutlich relevanter sein könnten, als bis dato angenommen.
Sicherlich ist die Zahl der schweren Unfälle in dieser Zielgruppe außerordentlich hoch, ich wage inzwischen aber zu bezweifeln, dass die klassischen vorgehaltenen Gründe so auch immer zutreffen bzw., dass die Zahl deutlich zu relativieren ist. In dieser Hinsicht muss man sich nach dem stereotypen "Rentnerverstoß", nämlich der Missachtung des Rechtsfahrgebots, fragen, ob dieser nicht kausaler Auslöser für diverse Verkehrsunfälle auf Autobahnen ist, die im Endeffekt zu dichtem Auffahren oder rechts überholen zugeschrieben werden (klar, aus zwei Verstößen wird kein Recht, aber es ist wohl ebenso falsch zu sagen, dass es zwischen den beiden Verstößen keinen Zusammenhang gäbe).
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Vor ein paar Wochen gab es eine Diskussion im Radio. Da ging es darum, das die EU vor hat die Führerscheinprüfungen alle 15 Jahre zu wiederholen.glemsexpress @ 11 Apr 2010, 21:27 hat geschrieben:Aber wenn ich daran denke wie viele Autofahrer die StVO nicht kennen, sollte man villeicht generell eine Nachprüfung alle 5 Jahre verpflichtend machen. Kurz nach Füherschein-bekommen und ab einen gewissen Alter villeicht verdichtet.
Nach einem Gespräch mit einem Fahrlehrer, soll das auch stimmen. Demnach soll die Führerscheinprüfung für alle die nach 2013 ihren Führerschein machen, alle 10 oder 15 Jahre wiederholt werden. Für alle die ihn bis dahin gemacht haben gilt Besitzschutz. Da Problem ist wohl noch das deutsche Recht. Danach kann man einem erfolgreich Geprüften, der seine Prüfung in Deutschland irgendwann mal gemacht hat, nicht entziehen.
Suchst man danach mal im Netz, ist in diversen Foren die Diskussion schon aus dem Jahr 2004.
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Das ist sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung, solange hier nicht nur versucht wird Geld zu drucken (TÜV und Straßenverkehrsämter lassen sich sowas natürlich teuer bezahlen). Allerdings halte ich den bloßen Nachweis der Kenntnis der StVO für nicht ausreichend, das Problem liegt meistens in der Fahrtauglichkeit.
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Dann wird es mit Sicherheit auch höhere Preise dafür geben. Die haben dann alle Mehrarbeit, was event. mehr Personal braucht.DumbShitAward @ 12 Apr 2010, 10:16 hat geschrieben:Das ist sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung, solange hier nicht nur versucht wird Geld zu drucken (TÜV und Straßenverkehrsämter lassen sich sowas natürlich teuer bezahlen). Allerdings halte ich den bloßen Nachweis der Kenntnis der StVO für nicht ausreichend, das Problem liegt meistens in der Fahrtauglichkeit.
Das Problem der Theorie liegt, glaub ich, bei allen. Bei den Älteren kommt die Fahrtauglichkeit und Wahrnehmbarkeit sicher noch dazu.
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Ist richtig, allerdings kann ich kaum nachvollziehen, weshalb das Führerscheindokument bei der Bundesdruckerei bald dreimal so teuer ist, wie der Personalausweis.
Die Amerikaner kriegen das auch hin, dass man theoretische Prüfung und Führerscheinkärtchen wirklich zu einem Preis bekommt, der noch das Prädikat "Kostendeckung" verdient.
Die Amerikaner kriegen das auch hin, dass man theoretische Prüfung und Führerscheinkärtchen wirklich zu einem Preis bekommt, der noch das Prädikat "Kostendeckung" verdient.
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.