Ist das schon Erpressung?
Vor einiger Zeit habe ich in Berlin am Bus 104 folgendes erlebt:
Rentner kommt etwas zu spät an die Haltestelle und klopft an die Scheibe der Fahrertür. Etwas laut, aber nicht so heftig, dass man denken könnte, dass er die Türe einschlagen könnte. Darauf hin öffnet der Busfahrer die Tür und sagt: " sie warten gefälligst auf den nächsten oder ich zeig sie wegen Sachbeschädigung an." Daraufhin meint der potentuielle Fahrgast: "Ich beschwer mich bei der BVG." Dann meint der Fahrer: "Dass ist gut, dann kann ich Sie wegenn Sachbeschädigung anzeigen, weil ich dann ihren Namen weiss." So eingeschüchtert wartete er dann missmutig auf den nächsten. Nun muss man dazu sagen, dass am 104er es öfters durchaus zu Wartezeiten von bis zu 60 Minuten kommen kann. Die Linie fährt im 20er Takt, wenn es zu einem Fahrzeugschaden kommt oder der Bus im Stau steht (beides passiert in Berlin leider häufiger), dann ist der nächste oft so voll, dass er keine Fahrgäste mehr aufnehmen kann. Also muss man dann 60 Minuten auf den nächsten warten.
Ich hab hier jetzt bewusst das Datum und den Ort nicht genauer beschrieben, um niemanden in direkt in die Pfanne zu hauen.
Ich wollte fragen, ob das Verhalten des Busfahrers schon Erpressung ist?
Rentner kommt etwas zu spät an die Haltestelle und klopft an die Scheibe der Fahrertür. Etwas laut, aber nicht so heftig, dass man denken könnte, dass er die Türe einschlagen könnte. Darauf hin öffnet der Busfahrer die Tür und sagt: " sie warten gefälligst auf den nächsten oder ich zeig sie wegen Sachbeschädigung an." Daraufhin meint der potentuielle Fahrgast: "Ich beschwer mich bei der BVG." Dann meint der Fahrer: "Dass ist gut, dann kann ich Sie wegenn Sachbeschädigung anzeigen, weil ich dann ihren Namen weiss." So eingeschüchtert wartete er dann missmutig auf den nächsten. Nun muss man dazu sagen, dass am 104er es öfters durchaus zu Wartezeiten von bis zu 60 Minuten kommen kann. Die Linie fährt im 20er Takt, wenn es zu einem Fahrzeugschaden kommt oder der Bus im Stau steht (beides passiert in Berlin leider häufiger), dann ist der nächste oft so voll, dass er keine Fahrgäste mehr aufnehmen kann. Also muss man dann 60 Minuten auf den nächsten warten.
Ich hab hier jetzt bewusst das Datum und den Ort nicht genauer beschrieben, um niemanden in direkt in die Pfanne zu hauen.
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Das Verhalten ist in allererster Linie bescheuert. Rechtlich gesehen würde ich als erstes fragen: Welche Sachbeschädigung? Was ist denn kaputtgegangen?
Wenn ich allerdings Chef der BVG wäre, gäbe das eine schöne Abmahnung wegen fahrgastfeindlichen Verhaltens des Busfahrers.
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1. Erpressung ist das nicht.Bayernlover @ 6 May 2010, 15:21 hat geschrieben: Das Verhalten ist in allererster Linie bescheuert. Rechtlich gesehen würde ich als erstes fragen: Welche Sachbeschädigung? Was ist denn kaputtgegangen?
Wenn ich allerdings Chef der BVG wäre, gäbe das eine schöne Abmahnung wegen fahrgastfeindlichen Verhaltens des Busfahrers.
2. Das verhalten ist bescheuert und NICHT gut für das IMAGE.
3. Ein alter Mann soll etwas beschädigt haben, als er gegen die Scheibe geklopft hat?
Es dauert noch etwas aber dann wird das größte Eisenbahn Portal online sein.
Wenn tatsächlich keine Sachbeschädigung vorlag, wäre das nach meiner laienhaften und ahnungslosen Auffassung Nötigung nach §240 StGB (max. 3 Jahre Haft). Ich bin allerdings kein Jurist. Um zu sagen, wie "bescheuert" das war, müsste man das mitbekommen haben, was passiert ist. Und JA, auch ein alter Mensch kann eine Scheibe beschädigen. (edit: Wobei der Versuch, den Fahrer doch noch zum Mitnehmen zu zwingen, auch schon wieder Nötigung sein könnte...)Eisenbahnniki @ 6 May 2010, 15:30 hat geschrieben: 1. Erpressung ist das nicht.
2. Das verhalten ist bescheuert und NICHT gut für das IMAGE.
3. Ein alter Mann soll etwas beschädigt haben, als er gegen die Scheibe geklopft hat?
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Hier ist weder das eine noch das andere Nötigung. Wenn ein Busfahrer die Entscheidung fällt, abzufahren, ist das so. Dagegen gibt es kein rechtliches Mittel. Genauso ist es keine Nötigung vom Fahrgast, wenn er gegen die Scheibe klopft. Wie die beiden allerdings durch die geschlossene Tür kommunizieren konnten, bleibt mir ein Rätsel :ph34r:
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Ähm, es ging darum, dass der Fahrer dem Fahrgast mit einer Anzeige wegen Sachbeschädigung gedroht hat - DAS könnte gegebenenfalls Nötigung sein. Das Klopfen an die Scheibe - na ja, wenn es wirklich nur ein "Klopfen" war, dürfte es da eher keine rechtlichen Probleme geben.Bayernlover @ 6 May 2010, 15:39 hat geschrieben: Hier ist weder das eine noch das andere Nötigung. Wenn ein Busfahrer die Entscheidung fällt, abzufahren, ist das so. Dagegen gibt es kein rechtliches Mittel. Genauso ist es keine Nötigung vom Fahrgast, wenn er gegen die Scheibe klopft. Wie die beiden allerdings durch die geschlossene Tür kommunizieren konnten, bleibt mir ein Rätsel :ph34r:
ad Kommunikation:
Darauf hin öffnet der Busfahrer die Tür und sagt:
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Der Busfahrer hat offenbar im Haltetstellenbereich nochmals die Tür geöffnet und den Fahrgast ohne konkreten Grund (wie das im Amtsdeutsch unter "Von der Beförderung ausgeschlossene Personen" definiert wird) abgewiesen. Somit ist das Verkehrsunternehmen letzlich nicht seiner gesetzlichen Beförderungspflicht nachgekommen. Der Tatbestand der Erpressung passt hier aber sicher nicht.
Gruß vom Wauwi
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Nein, das Androhen einer Anzeige ist keine Nötigung. Denn eine Anzeige bedeutet nicht automatisch eine Strafe. Zumal es hier mit der Beweisführung sehr schwierig sein sollte...Taschenschieber @ 6 May 2010, 15:41 hat geschrieben: Ähm, es ging darum, dass der Fahrer dem Fahrgast mit einer Anzeige wegen Sachbeschädigung gedroht hat - DAS könnte gegebenenfalls Nötigung sein. Das Klopfen an die Scheibe - na ja, wenn es wirklich nur ein "Klopfen" war, dürfte es da eher keine rechtlichen Probleme geben.
ad Kommunikation:
Ups, überlesen, dass er die Tür geöffnet hat

@Fastrider: Hat er ihn dann eigentlich mitgenommen? Edit: Ich seh gerade, hat er nicht, der Fahrgast hat freiwillig verzichtet.
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Die gibt es nicht. Soweit ich weiß, besteht kein Recht auf Mitfahrt.MVG-Wauwi @ 6 May 2010, 15:42 hat geschrieben: Somit ist das Verkehrsunternehmen letzlich nicht seiner gesetzlichen Beförderungspflicht nachgekommen.
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Doch, gibt es, für den Ausschluß von der Fahrt brauchts nen triftigen Grund. Das macht auch so Sachen wie Hausverbote rechtlich etwas problematisch.Bayernlover @ 6 May 2010, 15:44 hat geschrieben: Die gibt es nicht. Soweit ich weiß, besteht kein Recht auf Mitfahrt.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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Ich glaube aber, dass die Beweisführung auch hier sehr, sehr schwierig wird. Meistens wird der Fahrer wohl ungeschoren davonkommen.Boris Merath @ 6 May 2010, 15:52 hat geschrieben: Doch, gibt es, für den Ausschluß von der Fahrt brauchts nen triftigen Grund.
Das macht auch so Sachen wie Hausverbote rechtlich etwas problematisch.
Meinst Du jetzt im ÖPNV oder allgemein? In einer Disko z.B. braucht es keinen Grund, der Besitzer hat das Hausrecht.
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Wenn das rauskommt, welches Busunternehmen das war, ist das ein riesen Image schaden. <_<MVG-Wauwi @ 6 May 2010, 15:42 hat geschrieben: Der Busfahrer hat offenbar im Haltetstellenbereich nochmals die Tür geöffnet und den Fahrgast ohne konkreten Grund (wie das im Amtsdeutsch unter "Von der Beförderung ausgeschlossene Personen" definiert wird) abgewiesen. Somit ist das Verkehrsunternehmen letzlich nicht seiner gesetzlichen Beförderungspflicht nachgekommen. Der Tatbestand der Erpressung passt hier aber sicher nicht.
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Image?Taschenschieber @ 6 May 2010, 15:37 hat geschrieben:Wenn tatsächlich keine Sachbeschädigung vorlag, wäre das nach meiner laienhaften und ahnungslosen Auffassung Nötigung nach §240 StGB (max. 3 Jahre Haft). Ich bin allerdings kein Jurist. Um zu sagen, wie "bescheuert" das war, müsste man das mitbekommen haben, was passiert ist. Und JA, auch ein alter Mensch kann eine Scheibe beschädigen. (edit: Wobei der Versuch, den Fahrer doch noch zum Mitnehmen zu zwingen, auch schon wieder Nötigung sein könnte...)Eisenbahnniki @ 6 May 2010, 15:30 hat geschrieben: 1. Erpressung ist das nicht.
2. Das verhalten ist bescheuert und NICHT gut für das IMAGE.
3. Ein alter Mann soll etwas beschädigt haben, als er gegen die Scheibe geklopft hat?
Ich denke, das schädigt das Image der betroffenen Verkehrsgesellschaft, wenn der Betoffene Kunde an die Presse (BZ oder Berliner Kurier) geht. Es schädigt auch das "Ansehen" des Betroffenen Fahrers und kann zu einer Abmahnung führen, wenn er einen Fahrgast zu unrecht beschuldigt.
Sachbeschädigung?
Wäre tatsächlich die "Sache Bus" beschädigt worden, hätte der Fahrer eigentlich gleich die Polizei holen müssen, denn es würde sich um Zerstörung /Beschädigung öffentlichen Eingentums handeln.
Nötigung?
Irgendwie ja, denn der Fahrer hat beförderungspflicht und wenn er noch nicht "abgefertigt" ist, MUSS er sogar den Fahrgast noch aufnehmen. Also hat der Fahrer gegen eine Dienstpflicht verstossen und den Fahrgast 'genötigt' auf den nächsten Bus zu warten. Von Seiten des Kunden sehe ich daher keine Nötigung.
Es könnte höchstens eine Drohung des Fahrers gegen den Fahrgast vorliegen.
Erpressung?
Wer hat wen erpresst? Der Zahlende Fahrgast den Fahrer zu Mitnahme oder der Dienstleister, der die Dienstleistung verweigert hat?
Ich denke, dass hier niemand erpresst oder auch genötigt wurde.
Verstoss gegen Beförderungspflicht wäre hier evtl. gegeben.
Davon abgesehen, dass es menschlich nicht gerade toll ist, jemanden eine Stunde warten zu lassen.
Aber ich denke, grossartige Straftatbestände sind hier nicht gegeben! Es ist eher ein nennen wir es mal zwischenmenschliches Problem zwischen den beiden und bei Beschwerde auch ein Problem der BVG!
In München sind Fahrer wegen ähnlichem Verhalten von der MVG abgemahnt und von privaten Betreiber auch schon mal gekündigt worden.
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Hier gehe ich noch mit.tomausmuc @ 6 May 2010, 15:57 hat geschrieben: Image?
Ich denke, das schädigt das Image der betroffenen Verkehrsgesellschaft, wenn der Betoffene Kunde an die Presse (BZ oder Berliner Kurier) geht. Es schädigt auch das "Ansehen" des Betroffenen Fahrers und kann zu einer Abmahnung führen, wenn er einen Fahrgast zu unrecht beschuldigt.
Sachbeschädigung?
Wäre tatsächlich die "Sache Bus" beschädigt worden, hätte der Fahrer eigentlich gleich die Polizei holen müssen, denn es würde sich um Zerstörung /Beschädigung öffentlichen Eingentums handeln.
Seit wann ist ein Bus öffentliches Eigentum?
Nötigung?
Irgendwie ja, denn der Fahrer hat beförderungspflicht und wenn er noch nicht "abgefertigt" ist, MUSS er sogar den Fahrgast noch aufnehmen. Also hat der Fahrer gegen eine Dienstpflicht verstossen und den Fahrgast 'genötigt' auf den nächsten Bus zu warten. Von Seiten des Kunden sehe ich daher keine Nötigung.
Die Türen waren aber schon zu. Der Bus war zur Abfahrt bereit.
Erpressung?
Wer hat wen erpresst? Der Zahlende Fahrgast den Fahrer zu Mitnahme oder der Dienstleister, der die Dienstleistung verweigert hat?
Ich denke, dass hier niemand erpresst oder auch genötigt wurde.
Richtig.
In München sind Fahrer wegen ähnlichem Verhalten von der MVG abgemahnt und von privaten Betreiber auch schon mal gekündigt worden.
Eine Kündigung ist wohl zu hart, aber irgendein Mittel der Rüge sollte schon sein.
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Der ÖPNV ist allerdings dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) unterworfen und dieses kennt nun einmal eine Beförderungspflicht.Bayernlover @ 6 May 2010, 15:54 hat geschrieben:Ich glaube aber, dass die Beweisführung auch hier sehr, sehr schwierig wird. Meistens wird der Fahrer wohl ungeschoren davonkommen.
Meinst Du jetzt im ÖPNV oder allgemein? In einer Disko z.B. braucht es keinen Grund, der Besitzer hat das Hausrecht.
Diese kann nur bei schwerliegenden Anlässen aufgehoben werden.
Das Verkehrsunternehmen könnte sich in diesem Fall vielleicht auf den Ausschlussgrund "Personen, die Gewaltbereitschaft zeigen oder Gewalt ausüben" berufen

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Ja, aber hätte er die Tür zugelassen und weitergefahren, wäre nichts passiert, das meint er vllt.Eisenbahnniki @ 6 May 2010, 16:04 hat geschrieben:Da steht doch, dass der Fahrer die Tür nochmal aufgemacht hat.Bayernlover @ 6 May 2010, 16:00 hat geschrieben: Die Türen waren aber schon zu. Der Bus war zur Abfahrt bereit.
Nein, ich hab nichts gegen Privatbahnen, ich find die DB nur besser als alle andere!
Also wenn er die Tür schon nochmal aufmacht, dann steig ich halt ein...
War der alte Herr wohl schon etwas eingeschüchtert.
Wenn man mich dann bewusst in der Tür einklemmt, bekommt der Fahrer aber richtig Ärger...
Naja, ich könnt ja verstehen wenn der Fahrer abfahren will, aber jemand so nah am Bus steht, dass er net fahren kann ohne ihm die Füße zu Brei zu fahren... da wär die Antwort aber auch ne andere als "Sachbeschädigung" gewesen.
Macht auf jeden Fall keinen guten Eindruck... Schade sowas...

War der alte Herr wohl schon etwas eingeschüchtert.
Wenn man mich dann bewusst in der Tür einklemmt, bekommt der Fahrer aber richtig Ärger...
Naja, ich könnt ja verstehen wenn der Fahrer abfahren will, aber jemand so nah am Bus steht, dass er net fahren kann ohne ihm die Füße zu Brei zu fahren... da wär die Antwort aber auch ne andere als "Sachbeschädigung" gewesen.
Macht auf jeden Fall keinen guten Eindruck... Schade sowas...
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Als Initiator dieses Themas möchte ich noch einmal ein par Dinge klarstellen, bevor es Missverständnisse gibt:
- Der Fahrgast hat mit zwei Fingern an die Tür geklopft. Gut, es war etwas heftig, aber nur 3 oder vier Schläge. Der Kontakt mit der Scheibe fand mit den Gelenken von Zeige- und Mittelfinger statt, kein Fausteinsatz oder Tritte. Von übermässigen Gewalteinsatz also meiner Meinung nach keine Spur.
- Nachdem der Fahrer die Tür wieder geöffnet hat, hat er den Fahrgast massiv eingeschüchtert neben den erwähnten mit Worten wie "Warten oder Knast", "Wenn sie sich beschweren gibts eine Anzeige und dann Knast." "Im Zweifelsfall glaubt man mir als Busfahrer" und "Er braucht nur der Werkstatt sagen, dass seit dem die Tür nicht mehr richtig funktioniert".
- Ich möchte noch einmal betonen, dass es sich um einen Einzelfall handelte (auch wenns meiner Meinung nach einer zu viel ist), die überwiegende Zahl der Busfahrer ist freundlich.
- Ich kann mich nicht mehr genau an Ort und Zeit erinnern, ist aber schon ca. zwei Monate her. Auch mit der Linie bin ich mir nicht mehr ganz sicher, nur noch dass es eine recht störanfällige Linie im 20 Minuten Takt war.
- Der Fahrgast hat mit zwei Fingern an die Tür geklopft. Gut, es war etwas heftig, aber nur 3 oder vier Schläge. Der Kontakt mit der Scheibe fand mit den Gelenken von Zeige- und Mittelfinger statt, kein Fausteinsatz oder Tritte. Von übermässigen Gewalteinsatz also meiner Meinung nach keine Spur.
- Nachdem der Fahrer die Tür wieder geöffnet hat, hat er den Fahrgast massiv eingeschüchtert neben den erwähnten mit Worten wie "Warten oder Knast", "Wenn sie sich beschweren gibts eine Anzeige und dann Knast." "Im Zweifelsfall glaubt man mir als Busfahrer" und "Er braucht nur der Werkstatt sagen, dass seit dem die Tür nicht mehr richtig funktioniert".
- Ich möchte noch einmal betonen, dass es sich um einen Einzelfall handelte (auch wenns meiner Meinung nach einer zu viel ist), die überwiegende Zahl der Busfahrer ist freundlich.
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Also schon mal keine Sachbeschädigung.- Der Fahrgast hat mit zwei Fingern an die Tür geklopft. Gut, es war etwas heftig, aber nur 3 oder vier Schläge. Der Kontakt mit der Scheibe fand mit den Gelenken von Zeige- und Mittelfinger statt, kein Fausteinsatz oder Tritte. Von übermässigen Gewalteinsatz also meiner Meinung nach keine Spur.
-der Fahrer hat die Tür aufgemacht.- Nachdem der Fahrer die Tür wieder geöffnet hat, hat er den Fahrgast massiv eingeschüchtert neben den erwähnten mit Worten wie "Warten oder Knast", "Wenn sie sich beschweren gibts eine Anzeige und dann Knast." "Im Zweifelsfall glaubt man mir als Busfahrer" und "Er braucht nur der Werkstatt sagen, dass seit dem die Tür nicht mehr richtig funktioniert".
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Schwarze Schaafe gibt es immer.- Ich möchte noch einmal betonen, dass es sich um einen Einzelfall handelte (auch wenns meiner Meinung nach einer zu viel ist), die überwiegende Zahl der Busfahrer ist freundlich.
Dann geht es ja noch.- Ich kann mich nicht mehr genau an Ort und Zeit erinnern, ist aber schon ca. zwei Monate her. Auch mit der Linie bin ich mir nicht mehr ganz sicher, nur noch dass es eine recht störanfällige Linie im 20 Minuten Takt war.
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Schwachsinn. Nur weil irgendjemand erklärt, dass er einen anderen ausliefert, hat der erste nicht recht. Wenn ich jetzt sage, "verlasse das Forum oder ich zeige Dich an wegen Sachbeschädigung", kannst Du auch drüber lachen^^Eisenbahnniki @ 6 May 2010, 20:44 hat geschrieben: -der Fahrer hat die Tür aufgemacht.
-Erpressung
Schaafe
War nicht die Rede davon, Fußballthemen rauszulassen?
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Das Verhalten des Busfahrers ist peinlich für seinen Verkehrsbetrieb. Wetten, wäre es jemand junges und offensichtlich körperlich kräftiges oder eine hübsche junge Dame gewesen, hätte der gleiche Maulheld nix gesagt ?
@Bayernlover: 1 € in die Wortspielkasse, bitte
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Ich habe nur zusammen gefasst, was er zum Forum geschrieben hat.Schwachsinn. Nur weil irgendjemand erklärt, dass er einen anderen ausliefert, hat der erste nicht recht. Wenn ich jetzt sage, "verlasse das Forum oder ich zeige Dich an wegen Sachbeschädigung", kannst Du auch drüber lachen^^Eisenbahnniki @ 6 May 2010, 20:44 hat geschrieben: -der Fahrer hat die Tür aufgemacht.
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War nicht die Rede davon, Fußballthemen rauszulassen?
Es dauert noch etwas aber dann wird das größte Eisenbahn Portal online sein.
Ich will den Busfahrer ja nicht in Schutz nehmen, aber ich kann mir schon vorstellen, als Busfahrer manchmal ganz schön genervt zu sein, wenn ich mich den ganzen Tag mit dem Bus durch den Stadtverkehr schlängeln müßte. Vielleich würde ich dann auch den nächstbesten anpflaumen, der mir in den Weg kommt.
Frage: Was hat eigentlich der Fahrgast gesagt?Fastrider @ 6 May 2010, 20:39 hat geschrieben: Als Initiator dieses Themas möchte ich noch einmal ein par Dinge klarstellen, bevor es Missverständnisse gibt:
- Der Fahrgast hat mit zwei Fingern an die Tür geklopft. Gut, es war etwas heftig, aber nur 3 oder vier Schläge. Der Kontakt mit der Scheibe fand mit den Gelenken von Zeige- und Mittelfinger statt, kein Fausteinsatz oder Tritte. Von übermässigen Gewalteinsatz also meiner Meinung nach keine Spur.
- Nachdem der Fahrer die Tür wieder geöffnet hat, hat er den Fahrgast massiv eingeschüchtert neben den erwähnten mit Worten wie "Warten oder Knast", "Wenn sie sich beschweren gibts eine Anzeige und dann Knast." "Im Zweifelsfall glaubt man mir als Busfahrer" und "Er braucht nur der Werkstatt sagen, dass seit dem die Tür nicht mehr richtig funktioniert".
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o.k. Also keine Sachbeschädigung, wie ich mir bereits dachte.
Das Fahrpersonal ist das "Aushängeschild" der BVG. Mir ist klar, dass es ein Einzelfall ist. Das Problem ist, dass es sich immer negativ auf das ganze Unternehmen auswirkt, vorallem dann, wen Boulevard-Zeitungen über den Fall berichten, ohne die Gegenseite zu hören.
Andererseits bist Du ja kein Betroffener, sondern Zeuge und somit neutral.
"Warten oder Knast", "Wenn sie sich beschweren gibts eine Anzeige und dann Knast." "Im Zweifelsfall glaubt man mir als Busfahrer" und "Er braucht nur der Werkstatt sagen, dass seit dem die Tür nicht mehr richtig funktioniert".
--> Entschuldigung aber der Busfahrer ist ja ned ganz gebacken. Welche Tür meint er? Die zu seinem Hirnstüberl? Solche Aussagen sind nicht nur unverschämt, unangebracht und unnötig, sondern auch rechtlich falsch. Wusste ja überhaupt nicht, dass BVG-Busfahrer auch Juristen sind. Sowas ist zwar keine Erpressung aber geht hin zu Nötigung.
Im Zweifel glaubt man dem Busfahrer? --> Sorry, aber der Kunde zahlt in gewisserweise auch "den" und etwas kundenfreundlichkeit wäre es gewesen, wenn er, da er ja die Tür nochmals geöffnet hat, um rauszuschimpfen, den Fahrgast hätte mitfahren lassen. Ich denke, dass man hier auch dem Kunden glaubt. Und wenn solche massiven Drohungen durch den Busfahrer getätigt werden, so ist dies ja irgendwie schon fast strafrechtsrelevant.
Bliebe die Frage, ob "der" schon öfter so ausgetickt ist und ob es hier nicht disziplinarische Maßnahmen gab. Ich hätte mich da auf jeden Fall beschwert.
In München stünde das gleich in der TZ und würde wochenlang ausgeschlachtet.
Ich erinnere mich an den Fall, wo der Tram-Fahrer eine Mutter mit Baby im Sommetr aus der Bahn geworfen hat, weil die Ihr Kind in der Tram gewickelt hat.
Die Zeitung bereichtete nur aus der Sicht der "armen Mutter" und wartete, trotz bitten der SWM/MVG nicht die Stellungnahme des Fahrers ab. So kann das auch gehen.
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Erpressung fällt hier definitiv flach, da Erpressung immer eine Bereicherungsabsicht vorsieht (d.h. der Rentner hätte einen konkreten finanziellen Nachteil durch sein Nichteinsteigen bzw. Nichtbeschweren haben müssen).
Wenn überhaupt sprechen wir hier von Nötigung nach §240 StGB. Allerdings ist das nicht so klar, wie es auf den ersten Blick aussieht. Nötigung setzt voraus, dass entweder die Drohung oder das Ziel verwerflich sein müssen. Dieser Begriff ist ziemlich schwer zu definieren (für ausführliche Beschreibung vgl. Tröndle/Fischer S. 50). An und für sich ist die Drohung mit einem legalen Mittel, also einer Anzeige, nicht verwerflich und das Ziel (Schadenersatzforderung) auch nicht. Komplizierter wirds aber wenn man die Umstände berücksichtigt:
Die Drohung für sich alleine ist eine strafbare Handlung, da hier objektiv kein Rechtsbruch zu erkennen ist müssen wir bei Vollendung der Drohung, nämlich der tatsächlich stattgefundenen Anzeige, §164 StGB (falsche Verdächtigung) anwenden. Geht der Busfahrer jetzt in die Werkstatt und lässt sich dort eine fehlerhaft schließende Tür "diagnostizieren" was auf das Klopfen zurückzuführen sei haben wir zusätzlich noch Vortäuschung einer Straftat nach §145d StGB (was im Endeffekt dabei herauskommt ist eine andere Frage: Recht haben und Recht bekommen sind bekanntlich zwei unterschiedliche Paar Schuhe).
Ob hier der Tatbestand der Nötigung erfüllt ist, kann ich beim besten Willen und trotz der Konsultierung der Fachliteratur nicht sagen, dafür ist der Fall rechtlich zu komplex gelagert - das müsste dann schon vor Gericht.
Wenn überhaupt sprechen wir hier von Nötigung nach §240 StGB. Allerdings ist das nicht so klar, wie es auf den ersten Blick aussieht. Nötigung setzt voraus, dass entweder die Drohung oder das Ziel verwerflich sein müssen. Dieser Begriff ist ziemlich schwer zu definieren (für ausführliche Beschreibung vgl. Tröndle/Fischer S. 50). An und für sich ist die Drohung mit einem legalen Mittel, also einer Anzeige, nicht verwerflich und das Ziel (Schadenersatzforderung) auch nicht. Komplizierter wirds aber wenn man die Umstände berücksichtigt:
Die Drohung für sich alleine ist eine strafbare Handlung, da hier objektiv kein Rechtsbruch zu erkennen ist müssen wir bei Vollendung der Drohung, nämlich der tatsächlich stattgefundenen Anzeige, §164 StGB (falsche Verdächtigung) anwenden. Geht der Busfahrer jetzt in die Werkstatt und lässt sich dort eine fehlerhaft schließende Tür "diagnostizieren" was auf das Klopfen zurückzuführen sei haben wir zusätzlich noch Vortäuschung einer Straftat nach §145d StGB (was im Endeffekt dabei herauskommt ist eine andere Frage: Recht haben und Recht bekommen sind bekanntlich zwei unterschiedliche Paar Schuhe).
Ob hier der Tatbestand der Nötigung erfüllt ist, kann ich beim besten Willen und trotz der Konsultierung der Fachliteratur nicht sagen, dafür ist der Fall rechtlich zu komplex gelagert - das müsste dann schon vor Gericht.
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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Aber wenn ihm das Buss fahren nervt, wie so ist er dann Busfahrer?Meikl @ 7 May 2010, 08:00 hat geschrieben: Ich will den Busfahrer ja nicht in Schutz nehmen, aber ich kann mir schon vorstellen, als Busfahrer manchmal ganz schön genervt zu sein, wenn ich mich den ganzen Tag mit dem Bus durch den Stadtverkehr schlängeln müßte. Vielleich würde ich dann auch den nächstbesten anpflaumen, der mir in den Weg kommt.
Natürlich sind die meisten Busfahrer genervt aber einen Fahrgast so anzumeckern/einzuschüchter geht zu weit.
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