Sz Artikel ; Gerangel auf dem Bahnsteig
Ich denke, man muss die polizeiliche Untersuchung abwarten. Ich persönlich habe jedoch genügend schlechte Erfahrung mit der S-Bahn Wache und deren Gesetzestreue gemacht, dass ich damit rechne, dass da was dran ist.
[M]Fahrscheinkontrolle - Polizei sucht Zeugen
- Münchner Kindl
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Sorry, aber braucht es sowas???Münchner Kindl @ 22 Jun 2010, 23:02 hat geschrieben: Die beiden S-Bahn Wachen können das ja auch sehen, falls sie lesen können...
Nur weil es ein paar schwarze Schafe gibt (die gibt es überall), muss man doch nicht alle in einen Topf werfen...
EDIT: Und dass die Münchner Fahrgäste zum Teil auch nicht die Unschuld in Person sind, ist auch bekannt...
Also Abwaten, was rauskommt...
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Ich hatte mit der DB S-Bahnwache auch mal Stress, weil sie meine DB-Jahreskarte in der S-Bahn nicht akzeptieren wollten, weil wir hier ja im MVV wären...
Sorry. Schwarze Schafe... nun ja. Im "Sicherheitsgewerbe" ist es aber auffallend, wie viele Leute da unterwegs sind, bei denen ich mir mit dem Lesen echt nicht sicher wäre. Aber kein Wunder. Für das Geld, was da gezahlt wird, bekommt man eben fast nur Leute, deren einzige offensichtliche Qualifikation meist nur eine kühlschrankähnliche Statur ist. <_<
Sorry. Schwarze Schafe... nun ja. Im "Sicherheitsgewerbe" ist es aber auffallend, wie viele Leute da unterwegs sind, bei denen ich mir mit dem Lesen echt nicht sicher wäre. Aber kein Wunder. Für das Geld, was da gezahlt wird, bekommt man eben fast nur Leute, deren einzige offensichtliche Qualifikation meist nur eine kühlschrankähnliche Statur ist. <_<
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Leider nicht nur im "Sicherheitswesen", das ganze findet man leidergottes auch noch bei der Polizei.
Aber zurück zum Thema: gefährliche Körperverletzung? Wie soll denn das gehen? Hat der Fahrgast etwa mit dem Fahrrad nach der S-Bahnwache geworfen?! Irgendwie habe ich das Gefühl, dass diese "Authoritäten" (egal ob jetzt BP, LP, S-Bahnwache, usw.) immer gleich nach gefährlichen Körperverletzung schreien, wenn sie auch nur auf die Schnauze gefallen sind (erinnere mich an einen Fall, bei dem die hessische Polizei zu Fuß einen Verdächtigen verfolgte - es stellte sich hinterher heraus, dass es ein völlig unbeteiligter Jogger war - und einer der Beamten wie im Comic gegen eine Laterne gelaufen ist. Überflüssig zu sagen, dass es da zu keiner Verurteilung kam).
Ich möchte mir hier kein Urteil erlauben - dafür haben wir Gerichte - aber wenn die Schilderung des Fahrgastes auch nur annähernd zutreffend sind, dann hoffe ich, dass diese beiden so schnell nicht mehr in der S-Bahn unterwegs sind. Ich frage mich außerdem, vorausgesetzt das stimmt, weshalb sie sich nicht ausweisen wollten... mir persönlich ist das noch nicht untergekommen, dass irgendwer (egal ob MVV oder MVG und egal ob uniformiert oder in zivil) mir nicht seinen Ausweis auf verlangen gezeigt hat (und ich frage - rein aus Prinzip - immer).
Aber zurück zum Thema: gefährliche Körperverletzung? Wie soll denn das gehen? Hat der Fahrgast etwa mit dem Fahrrad nach der S-Bahnwache geworfen?! Irgendwie habe ich das Gefühl, dass diese "Authoritäten" (egal ob jetzt BP, LP, S-Bahnwache, usw.) immer gleich nach gefährlichen Körperverletzung schreien, wenn sie auch nur auf die Schnauze gefallen sind (erinnere mich an einen Fall, bei dem die hessische Polizei zu Fuß einen Verdächtigen verfolgte - es stellte sich hinterher heraus, dass es ein völlig unbeteiligter Jogger war - und einer der Beamten wie im Comic gegen eine Laterne gelaufen ist. Überflüssig zu sagen, dass es da zu keiner Verurteilung kam).
Ich möchte mir hier kein Urteil erlauben - dafür haben wir Gerichte - aber wenn die Schilderung des Fahrgastes auch nur annähernd zutreffend sind, dann hoffe ich, dass diese beiden so schnell nicht mehr in der S-Bahn unterwegs sind. Ich frage mich außerdem, vorausgesetzt das stimmt, weshalb sie sich nicht ausweisen wollten... mir persönlich ist das noch nicht untergekommen, dass irgendwer (egal ob MVV oder MVG und egal ob uniformiert oder in zivil) mir nicht seinen Ausweis auf verlangen gezeigt hat (und ich frage - rein aus Prinzip - immer).
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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Rohrbacher! Leg sofort das Schäufelchen wieder hin und es wird hier auch nicht mit Schlamm geworfen, sonst musst du auf die stille Treppe 

Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.