Die Bahn bekleckert sich ein weiteres mal mit Ruhm
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Wenn ich den Link so sehe, zweifel ich an der Intelligenz von ganz anderen Leuten.Teef @ 26 Jun 2010, 14:02 hat geschrieben: http://www.bild.de/BILD/regional/frankfurt...heimfahren.html
Muss man als Schaffner nicht einen Hauch von Intelligenz und Einfühlungsvermögen aufweisen?
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
Himmelherrgottnochmal. Da nimmt jemand die BILD ernst.Teef @ 26 Jun 2010, 14:02 hat geschrieben: Es wird im abstruser.
http://www.bild.de/BILD/regional/frankfurt...heimfahren.html
Muss man als Schaffner nicht einen Hauch von Intelligenz und Einfühlungsvermögen aufweisen?
Im Übrigen hat die Schaffnerin auch nur ihren Job getan. Vielleicht mit etwas wenig Einfühlungsvermögen - das wäre besser gegangenn. Ihr dafür aber absolute Dummheit zu unterstellen, ist unterirdisch, beleidigend und - wenn ich hier Mod wäre - endgültiger Grund für eine Usersperrung.
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Abgesehen davon ist eigentlich 90% von dem, was in der BILD steht, erstunken und erlogen, zurechtgebogen und frisiert.Taschenschieber @ 26 Jun 2010, 14:29 hat geschrieben: Im Übrigen hat die Schaffnerin auch nur ihren Job getan. Vielleicht mit etwas wenig Einfühlungsvermögen - das wäre besser gegangenn. Ihr dafür aber absolute Dummheit zu unterstellen, ist unterirdisch, beleidigend und - wenn ich hier Mod wäre - endgültiger Grund für eine Usersperrung.
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Eigentlich ist es richtig, was die Schaffnerin gemacht hat. Man hätte es aber auch freundlicher machen können. Ich gehe nämlich nicht davon aus, dass auf einen RE hingewiesen wurde.
Man kann sich aber über Schaffner aufregen, die Leute mitten im Winter aus dem letzten Zug an einem Dorf Haltepunkt rausschmeißen.
Man kann sich aber über Schaffner aufregen, die Leute mitten im Winter aus dem letzten Zug an einem Dorf Haltepunkt rausschmeißen.
Ohne Kommentar.TramPolin @ 26 Jun 2010, 15:09 hat geschrieben: Ich finde es immer wieder interessant, wie die BILD-Zeitung neue, meist wertende, beleidigende Wortkompositionen schafft - in diesem Fall die "Eiskalt-Schaffnerin".
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Mich haut es wegTaschenschieber @ 26 Jun 2010, 15:13 hat geschrieben: Ohne Kommentar.

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Der arme Junge hat eine Mutter, die weiß das sie nicht recht hat.
Wenn der Bengel nach Hause telefonieren kann dürfts mit der Behinderung nicht so arg weit her sein,
aber man muß sein Furunkel am Ar... nur dem richtigen Arzt zeigen dan wird daraus eine Schwerstbehinderung gemacht.
P.S.
Wenn der Bengel nach Hause telefonieren kann dürfts mit der Behinderung nicht so arg weit her sein,
aber man muß sein Furunkel am Ar... nur dem richtigen Arzt zeigen dan wird daraus eine Schwerstbehinderung gemacht.
P.S.
Leider können Mods nicht sperren...wenn ich hier Mod wäre - endgültiger Grund für eine Usersperrung.
Der mit dem Ölkännchen tanzt!
wäre ja noch schöner, wenn man Leute sperren würde, nur weil sie nicht die der dem Forum genehme Meinung vertreten....Taschenschieber @ 26 Jun 2010, 14:29 hat geschrieben:Himmelherrgottnochmal. Da nimmt jemand die BILD ernst.Teef @ 26 Jun 2010, 14:02 hat geschrieben: Es wird im abstruser.
http://www.bild.de/BILD/regional/frankfurt...heimfahren.html
Muss man als Schaffner nicht einen Hauch von Intelligenz und Einfühlungsvermögen aufweisen?
Im Übrigen hat die Schaffnerin auch nur ihren Job getan. Vielleicht mit etwas wenig Einfühlungsvermögen - das wäre besser gegangenn. Ihr dafür aber absolute Dummheit zu unterstellen, ist unterirdisch, beleidigend und - wenn ich hier Mod wäre - endgültiger Grund für eine Usersperrung.
auch wenn man in dem Fall den Fehler klar bei den Eltern suchen muß - ich mein, die haben für ihren Sohn eine Fahrkarte, die müssen dann auch den passenden Zug suchen, so kompliziert ist das doch auch nicht.
wobei ich nach wie vor der Meinung bin, die sollten es anders machen - einfach den Aufpreis plus Gebühr nachverlangen oder bei Schwarzfahren den Doppelten Normalpreis und gut ist - das mit dem Leute rausschmeißen ist sehr schlechter Service, grad wenn der sowieso eine Fahrkarte hat - den Leuten eine Rechnung zu schreiben für den ICE Zuschlag plus Bearbeitungsgebühr kann ja so schwer nicht sein....
Also nicht unbedingt, konkret besaß er ein Schwerbehindertenausweis, wie man das auf dem Foto eines "Opfers" sehen kann, ist es mit dem Aufpreis nichts getan, er hätte eine Fahrkarte im ICE ohne einen Bordzuschlag lösen können (lt. BB Personenverkehr und BB besondere Personengruppen (damit sind die Behinderte gemeint)) s. Zitat unten.andreas hat geschrieben: auch wenn man in dem Fall den Fehler klar bei den Eltern suchen muß - ich mein, die haben für ihren Sohn eine Fahrkarte, die müssen dann auch den passenden Zug suchen, so kompliziert ist das doch auch nicht.
wobei ich nach wie vor der Meinung bin, die sollten es anders machen - einfach den Aufpreis plus Gebühr nachverlangen oder bei Schwarzfahren den Doppelten Normalpreis und gut ist - das mit dem Leute rausschmeißen ist sehr schlechter Service, grad wenn der sowieso eine Fahrkarte hat - den Leuten eine Rechnung zu schreiben für den ICE Zuschlag plus Bearbeitungsgebühr kann ja so schwer nicht sein....
9.4 BBPV s. 17 hat geschrieben:4. Für schwerbehinderte Menschen ohne Begleitperson mit Merkzeichen „BL“ im Schwerbehindertenausweis
Die komplette Quelle.Beförderungsbedingungen für besondere Personengruppen s. 37 hat geschrieben:2.5 Fahrkartenverkauf im Zug
Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50, die bei Antritt
der Reise nicht mit einer Fahrkarte versehen sind, zahlen bei Erwerb einer Fahrkarte in den
Zügen mit Fahrkartenverkauf gegen Vorlage des Schwerbehindertenausweises statt des BordSeite
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preises nur den Normalpreis unter Berücksichtigung etwaiger an Bord erhältlicher Ermäßigungen.
Die Bestimmungen in Nr. 3.9* der BB Personenverkehr bleiben im Übrigen unberührt.
*siehe Seite 10.
Wird hier nicht einiges durcheinander gebracht?
Das war ein typischer Fall von Fahren ohne gültigen Fahrschein! Denn bei der Kontrolle wurde ein Fahrausweis vorgelegt, der nicht zur Fahrt im ICE gültig ist.
Ergo Nachlösung über den doppelten Fahrpreis, mindestens 40,00 €.
Normalpreis ICE 45,00 € = 90,00 €
Die Zugbegleiterin macht es anders, läßt ihn ohne Nachlösung aussteigen und schon wissen wieder alle, dass sie dem Jugendlichen keine weiteren Hinweise zur Weiterfahrt gegeben hat!???!
Das war ein typischer Fall von Fahren ohne gültigen Fahrschein! Denn bei der Kontrolle wurde ein Fahrausweis vorgelegt, der nicht zur Fahrt im ICE gültig ist.
Ergo Nachlösung über den doppelten Fahrpreis, mindestens 40,00 €.
Normalpreis ICE 45,00 € = 90,00 €
Die Zugbegleiterin macht es anders, läßt ihn ohne Nachlösung aussteigen und schon wissen wieder alle, dass sie dem Jugendlichen keine weiteren Hinweise zur Weiterfahrt gegeben hat!???!
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Ich könnte mir auch gut vorstellen, dass die Schaffnerin nur nett sein wollte und dem Jungen ermöglichen wollte ohne einen zusätzlichen Fahrschein erwerben zu müssen in einen Zug umzusteigen, in dem seine Fahrkarte gilt.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
Zum von Bild berichteten Vorfall berichtet die Mainpost etwas ausführlicher. --> Artikel <--Teef @ 26 Jun 2010, 14:02 hat geschrieben:Es wird im abstruser.
http://www.bild.de/BILD/regional/frankfurt...heimfahren.html
Muss man als Schaffner nicht einen Hauch von Intelligenz und Einfühlungsvermögen aufweisen?
Übrigens: Die "Fahrkarte vom Versorgungswerk" ist nichts anderes als eine zum Schwerbehindertenausweis zugehörige Wertmarke (sicher hat er auch ein Streckenverzeichnis dabei, in denen die Strecken, die er im Verbundfreien Gebiet frei fahren darf, eingetragen sind).
Bei Näherer Betrachtung (s. Informationen im http://www.mobilitaetsportal.info, dort ist auch das Gesamtstreckenverzeichnis, wo die Schwerbehinderte außerhalb des 50km-Umkreises frei fahren dürfen, aufgeführt) fällt mir auf der KBS 800 eine sehr große Lücke auf und das ist die Stelle, wo er von Thüngersheim nach Heigenbrücken eine Fahrkarte benötigte - allerdings ist es unklar, wo seine Freifahrt (von Hanau aus gesehen) tatsächlich beginnt und/oder endet, um über Thüngersheim hinaus bis zu einer bestimmten Endpunkt des 50km-Umkreises (lt. Streckenverzeichnis) frei fahren zu dürfen.
Sicherlich hätte er die ganze Strecke von Nürnberg nach Hanau mit dem RB/RE zurücklegen können (das kostet aber unmengen Zeit...), als Alternative hätte er (wenn er es gewußt hätte) eine ICE-Fahrkarte nach Hanau lösen können.
Die oben beschriebene Problematik ist nicht neu - vor allem wenn es sich um Behinderte handelt.
Weitere Artikel:
Der Westen vom 22.04.2009
Der Westen vom 29.08.2009
Korrekt ist Heigenbrücken, da Heigenbrücken näher an Aschaffenburg ist, als Thüngersheimyeg009a @ 1 Jul 2010, 18:35 hat geschrieben:Bei Näherer Betrachtung (s. Informationen im http://www.mobilitaetsportal.info, dort ist auch das Gesamtstreckenverzeichnis, wo die Schwerbehinderte außerhalb des 50km-Umkreises frei fahren dürfen, aufgeführt) fällt mir auf der KBS 800 eine sehr große Lücke auf und das ist die Stelle, wo er von Thüngersheim nach Heigenbrücken eine Fahrkarte benötigte - allerdings ist es unklar, wo seine Freifahrt (von Hanau aus gesehen) tatsächlich beginnt und/oder endet, um überThüngersheimhinaus bis zu einer bestimmten Endpunkt des 50km-Umkreises (lt. Streckenverzeichnis) frei fahren zu dürfen.
Ich muss ehrlich sagen, wenn sie dort einen erhöhten Aufpreis verlangt hätte wäre dies nicht in Ordnung. Er hat eine behinderung, aber er ist Schwarzgefahren und musste somit folglich den Zug verlassen und das die Bild immer übertreibt wissen wir alle!hauseltr @ 27 Jun 2010, 09:53 hat geschrieben: Wird hier nicht einiges durcheinander gebracht?
Das war ein typischer Fall von Fahren ohne gültigen Fahrschein! Denn bei der Kontrolle wurde ein Fahrausweis vorgelegt, der nicht zur Fahrt im ICE gültig ist.
Ergo Nachlösung über den doppelten Fahrpreis, mindestens 40,00 €.
Normalpreis ICE 45,00 € = 90,00 €
Die Zugbegleiterin macht es anders, läßt ihn ohne Nachlösung aussteigen und schon wissen wieder alle, dass sie dem Jugendlichen keine weiteren Hinweise zur Weiterfahrt gegeben hat!???!
Nein, ich hab nichts gegen Privatbahnen, ich find die DB nur besser als alle andere!
Behinderte verlangen stets die gleichen Rechte wie Nicht-Behinderte. Das ist ihr gutes Recht was ich auch unterstütze, aber zu diesen Rechten gehören auch Pflichten. Und ein Schwarzfahrer mit Behinderung ist zuerst einmal genauso zu behandeln wie ein Nicht-Behinderter. Dass dann ggf. weitere situationsabhängige Maßnahmen, wie das Hinzuziehen der BPol / Bahnhofsmission zur weiteren Betreuung bei offensichtlich hilflosen Personen gehört, steht auf einem anderen Blatt.425-583-2 @ 1 Jul 2010, 22:29 hat geschrieben: Ich muss ehrlich sagen, wenn sie dort einen erhöhten Aufpreis verlangt hätte wäre dies nicht in Ordnung.
Was mich aufregt, ist dass viele Behinderte ihren Ausweis als Freifahrschein für ganz Deutschland verstehen. Das fängt damit an, dass man meint, Begleitpersonen mitnehmen zu können obwohl gar kein "B" eingetragen ist und hört bei ganz dreisten Fällen auf, dass der Inhaber bei der Fahrscheinkontrolle verkündet, er habe einen Schwerbehindertenausweis und er brauche den nicht jedes mal extra vorzuzeigen.
Wie viel Betrug gerade bei den Begleitpersonen, den Wertmarken und auch dem Streckenverzeichnis getrieben wird, kann man sich gar nicht vorstellen. Wie oft ich früher von Behinderten ziemlich unverschämt angemacht wurde, weil ich konsequent bei der Fahrscheinkontrolle außerhalb Verbundgebiet das Streckenverzeichnis verlangt habe, kann ich gar nicht zählen. Insofern bin ich da durch meine Erfahrungen deutlich vorbelastet.
Dazu kommt natürlich noch erschwerend, dass man von dem was die Zeitung mit den 4 Buchstaben schreibt, sowieso keine Silbe glauben darf.
BZ-ESTW sind wie ein Computerspiel. Es fehlt nur noch das Fenster "Game over!" wenn sich zwei rote Linien treffen!
Ich stehe hierzu eigentlich auch klar auf dem Standpunkt: Eine ungültige oder nicht ausreichende Fahrkarte ist unabhängig von deren Besitzer(in) als solche zu ahnden. Wie man dies in der jeweiligen Situation angemessen erledigt, ist Sache des Zub vor Ort - er/sie war dabei, wir nicht.
München kann jeder. Duisburg muss man wollen!