Ein mutiger und richtiger Schritt! In Deutschland wird leider immer noch die Straße weit mehr bevorzugt und man torpediert damit alle selbst gesteckten Klimaziele und sorgt so für immer komfortablere Überlegenheit der Straßen!Frankreich plant eine radikale Wende in der Verkehrspolitik: Von den 170 Mrd. Euro, die nach einem Regierungsplan in den kommenden zwei Jahrzehnten in die Verkehrsinfrastruktur investiert werden sollen, sind 90 Prozent für Verkehrsmittel bestimmt, die Alternativen zum Flug- und Straßenverkehr bieten sollen. Allein 85 Mrd. Euro und damit die Hälfte des Geldes sollen in Trassen für Hochgeschwindigkeitszüge investiert werden. Mit zusätzlichen 53 Mrd. Euro soll die Infrastruktur für den Öffentlichen Nahverkehr ausgebaut werden. Für neue Nationalstraßen sind lediglich 4,5 Prozent des Geldes eingeplant. Dies sieht der in dieser Woche von der Regierung in Paris veröffentlichte Entwurf des „Nationalen Strategieplans der Verkehrsinfrastruktur“ vor.
Frankreich stoppt Bau neuer Autobahnen
Die Allianz pro Schiene schreibt dass in Frankreich der Bau von Autobahnen und Straßen mit dem neuen Programm der Regierung faktisch gestoppt wird und viel mehr Geld in den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur gesteckt wird!
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Naja da wird auch aus der Not eine Tugend gemacht, Frankreich muss auch mächtig sparen und so kann man das Problem, dass man nicht gleichzeitig Geld für Schiene und Straße hat, elegant umgangen.
Über das Thema französischer Nahverkehr wollen wir mal lieber nicht reden...
Über das Thema französischer Nahverkehr wollen wir mal lieber nicht reden...
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Das ist sehr bemerkenswert. In Sachen Schnellverkehr haben sie uns bereits 1981 überholt. Nun sind sie ja seit einigen Jahren dabei, ihren Nahverkehr auszubauen und es gibt in immer mehr Provinzen schon gute Ansätze an einen Taktverkehr. Wenn jetzt der Nahverkehr nochmals gestützt werden soll und parallel dazu auch der Schnellverkehr weiterentwickelt wird, dann ist das wirklich eine Politik mit Zukunft. Das kann man bei unseren Politikern leider vergessen. Dort wird gekürzt und die DB darf sogar 500 Mio. Euro Dividende abdrücken. 

Japan: Die Mutter des Schienenschnellverkehrs!
Shinkansen: Die wohl pünklichsten und zuverlässigsten Hochgeschwindigkeitszüge der Welt!
So und nicht anders sollte Hochgeschwindigkeitsverkehr in einem modernen Indrustriestaat aussehen!
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ich habe weitergelesen und ich bin auch darüber gestolpert... auch wenn sich in letzter Zeit da einiges getan hat, ist eine Verdreifachung von wenig ist immernoch nicht vielc-a-b @ 16 Jul 2010, 10:12 hat geschrieben: Wenn du weiter gelesen hättest, wärst du auch über die Passage gestolpert, dass ein gutes Stück für die Regionalverkehre ausgegeben werden soll.

Edit: Satz ohne Verb = blöd
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.