[Paris] METRO Fotos
- mvgmichael
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Verboten ist lediglich das frontale fotografieren mit Blitz. Ansonsten ist das kein Problem. D.h. Frontalfotos ohne Blitz, Nachschüsse mit Blitz sind erlaubt. Für die RER gilt das Gleiche. Sehr schöne Fotomotive bieten die Viaduktstrecken der M2, M5 und M6.
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So und nicht anders sollte Hochgeschwindigkeitsverkehr in einem modernen Indrustriestaat aussehen!
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Und wenn du schon in Paris bist, dann fotografiere den Eiffelturm lieber nicht bei Nacht bzw. stelle das nicht hier rein, weil die Beleuchtung irgendwie urheberrechtlich geschützt ist oder so...
Die einzige Lösung für die Verkehrswende wäre Home Office für alle... - flickr
- mvgmichael
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khoianh @ 5 Sep 2010, 16:11 hat geschrieben: Und wenn du schon in Paris bist, dann fotografiere den Eiffelturm lieber nicht bei Nacht bzw. stelle das nicht hier rein, weil die Beleuchtung irgendwie urheberrechtlich geschützt ist oder so...

Grade weil die Regel so bescheuert ist muss man eigentlich mal eine Fotoserie über den Eiffelturm machen

Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
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Würde ich nicht, die Anwälte wetzen schon ihre Messer. khoianh hat Recht, die Beleuchtung des Eiffelturms ist urheberrechtlich geschützt, entsprechend dürfen tatsächlich Nachtaufnahmen zwar angefertigt, aber nicht verbreitet werden, auch nicht z.B. auf der privaten Homepage.Bayernlover @ 5 Sep 2010, 18:52 hat geschrieben:
Grade weil die Regel so bescheuert ist muss man eigentlich mal eine Fotoserie über den Eiffelturm machen![]()
Gehe doch mal auf flickr und gebe Eiffelturm und Nacht oder meinetwegen Tour Eiffel und Nuit ein, dann wirst du von (teilweise richtig guten) Fotos erschlagen. Wollte die Gesellschaft, die das Urheberrecht inne hält, all diese Fotografen verklagen, dann hätte sie viel zu tun. Ich denke mal eher, die gehen hauptsächlich gegen Fotografen vor, welche diese Fotografien zu Geld machen wollen. Oder sie haben ein besonderes Agreement mit flickr, so daß es erlaubt ist. Die fotocommunity z.B. hat auch so ein Agreement erhalten.Bayernlover @ 5 Sep 2010, 18:52 hat geschrieben:
Grade weil die Regel so bescheuert ist muss man eigentlich mal eine Fotoserie über den Eiffelturm machen![]()
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Es kann natürlich gut gehen, aber generell sollte man schon aufpassen. Auch bei Veröffentlichungen, mit denen man kein Geld macht, greift das Urheberrecht. Vielleicht bin ich zu vorsichtig, denn ich versuche, nur im Rahmen der Panoramafreiheit (die z.B. für temporäre Kunstwerke wie Reichtstagsverhüllung ausdrücklich nicht gilt!) etc. zu fotografieren.Andre_HD @ 5 Sep 2010, 19:16 hat geschrieben: Gehe doch mal auf flickr und gebe Eiffelturm und Nacht oder meinetwegen Tour Eiffel und Nuit ein, dann wirst du von (teilweise richtig guten) Fotos erschlagen. Wollte die Gesellschaft, die das Urheberrecht inne hält, all diese Fotografen verklagen, dann hätte sie viel zu tun. Ich denke mal eher, die gehen hauptsächlich gegen Fotografen vor, welche diese Fotografien zu Geld machen wollen. Oder sie haben ein besonderes Agreement mit flickr, so daß es erlaubt ist. Die fotocommunity z.B. hat auch so ein Agreement erhalten.
Einige meiner Aufnahmen sind sicher problematisch, da sie Personen zeigen, die kein Beiwerk sind und ich keine Genehmigung habe. Das sehe ich aber als unkritisch an, gefährlicher sind schon die Anwälte, die gezielt nach dem Eiffelturm bei Nacht oder der Reichstagsverhüllung suchen.
Sobald die Abmahnung da ist, wird es teuer. Hier kann man den Preis im Idealfall noch runterhandeln, aber ganz billig wird es nicht, wenn der Rechteinhaber im Recht ist (oh, zweimal "Recht" im Satz

Bislang habe ich Glück gehabt. Eine Agentur hat mal eine Abmahnung angekündigt (da hatte ich einen Artikel kurz mit eigenen Worten wiedergegeben, was laut deren Aussage illegal ist, was ich aber ganz anders sehe), die aber dann doch nie ankam. Aber es muss nicht so bleiben.
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Ich glaube sogar, dass man den Turm bei Nacht garnicht fotografieren darf.TramPolin @ 5 Sep 2010, 18:02 hat geschrieben:Würde ich nicht, die Anwälte wetzen schon ihre Messer. khoianh hat Recht, die Beleuchtung des Eiffelturms ist urheberrechtlich geschützt, entsprechend dürfen tatsächlich Nachtaufnahmen zwar angefertigt, aber nicht verbreitet werden, auch nicht z.B. auf der privaten Homepage.Bayernlover @ 5 Sep 2010, 18:52 hat geschrieben:
Grade weil die Regel so bescheuert ist muss man eigentlich mal eine Fotoserie über den Eiffelturm machen![]()
Aber nun doch wieder back-to-topic!
Doch doch, fotografieren darfst du so ziemlich Alles, aber eben nicht veröffentlichen!
Ansonsten viel Spaß in Paris. Motive gibt es da ja mehr als genug und als Eisenbahnfan kann sich da auch so richtig austoben.
Ach ja, da es beim fotografieren auf frazösischen Bahnhöfen auch immer wieder widersprüchliche Angaben gibt, ob es denn nun erlaubt ist oder nicht, hier in Link dazu
Klick mich
Ansonsten viel Spaß in Paris. Motive gibt es da ja mehr als genug und als Eisenbahnfan kann sich da auch so richtig austoben.
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Das glaube ich nicht, es geht ja um das Urheberrecht, das wiederum bei einer "Verbreitung" greift. Wenn ich das Bild nur für mich selbst auf meinem Rechner anschaue, gibt es keine Verbreitung.120 137-5 @ 5 Sep 2010, 19:37 hat geschrieben:Ich glaube sogar, dass man den Turm bei Nacht garnicht fotografieren darf.
Onkel Wiki sagt dazu, dass man den Eiffelturm bei Nacht fotografieren darf, aber vor einer Veröffentlichung Gebühren an die Société Nouvelle d'Exploitation de la Tour Eiffel (SNTE) zahlen müsse. Wird der Eiffelturm nicht als Hauptmotiv, sondern innerhalb eines Panoramafotos abgelichtet, entfällt sogar das:
http://de.wikipedia.org/wiki/Eiffelturm#De...lturm_bei_Nacht
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Solangs auf der Straße ist brauchst nicht nur in Kassel oder Fulda keine Genehmigung.
Auf Bahnhöfen oder ähnlichen Arealen kann schon das Hausrecht greifen.
Zum Thema Fotografieren im Untergrund kann man sich z.B. die FAQ auf der Seite absence-of-fear.de zu Gemüte führen.
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Der mit dem Ölkännchen tanzt!