Bayernlover @ 29 Nov 2010, 23:17 hat geschrieben: Großartig!
Erst wird hier darüber gejammert dass man als Lokführer ja eh kurz vor der Armutsgrenze steht und dann wird denen, die sich zu dem angeblichen "Hungerlohn" noch was dazuverdienen wollen, weil sie vielleicht eine Familie zu ernähren haben, Geldgeilheit unterstellt. So kann man das Klima unter den Kollegen natürlich auch zerstören.
Ich halte es was das angeht mit Dieter Nuhr. Wenn Sie also keinerlei Ahnung haben über a) den Bahnbetrieb und b ) die organisatorischen Abläufe bezüglich Disposition des Fahrpersonals und den herrschenden Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen in unserem Beruf, dann fordere ich Sie höflichst dazu auf, Ihr Halbwissen für sich zu behalten.
Ich brauche mir nicht von einem Studenten der in seinem Leben anscheinend noch nie richtig gearbeitet hat, meinen Beruf erklären zu lassen.
Desweiteren habe ich nirgendwo behauptet, "kurz vor der Armutsgrenze" zu stehen oder einen "Hungerlohn" zu verdienen. Was ich verdiene können Sie im LfTV der aktuellen Fassung nachlesen. Ich halte diese Bezahlung für "angemessen", die derzeitigen Arbeitszeitregelungen dagegen noch für weitgehend "unzureichend".
Darüber hinaus ich sehe durchaus die Gefahr, dass sich im Eisenbahnbereich durch die Liberlasierung ein Abwärtstrend der Lohnspirale abzeichnet.
Ansonsten, was spricht vom Grundsatz her gegen eine nebenberuflichen Tätigkeit in einer Branche, in der bekanntlich keine Höchstlöhne gezahlt werden? Manche Kollegen sind aufgrund ihrer Lebenssituation (Schulden, Scheidung usw.) darauf angewiesen. Wirklich sehr pauschal, jedem Menschen mit einer Nebentätigkeit Geldgeilheit zu unterstellen.
Vom Grundsatz her spricht nichts gegen eine Nebentätigkeit. Nur habe ich damit ein sehr großes Problem, wenn diese im Wettbewerb zum Hauptberuf steht. Der Arbeitnehmer verkauft seine Arbeitskraft und seine aufgrund der Tätigkeit für den Hauptarbeitgeber vorhandenen Qualifikationen und Befähigungen (von diesem ausgebildetet und bezahlt!) an einen Konkurrenten seines Hauptarbeitgebers. Dies verstößt gegen das Wettbewerbsverbot und sollte daher vom Hauptarbeitgeber untersagt werden. Warum die DB nicht handelt, scheint man erahnen zu können, worauf ich aber nicht näher eingehen werde.
Und außerdem: Wenn ich in Scheidung lebe, dann werde ich ganz bestimmt noch mehr arbeiten gehen und noch mehr verdienen, damit die Alte auch ja noch mehr Kohle abgreifen kann? Sorry aber das ist ja mal Schwachsinn!
Bezüglich Kollegialität noch ein Wort: Ich empfinde es von meinen Kollegen als EXTREM unkollegial, wenn sie ihren und meinen Arbeitsplatz untergraben, indem sie ihre Arbeitsleistung in den Dienst eines Mitbewebers stellen! Denn diese Personaldienstleister können nur deshalb so billig anbieten, weil es voll ausgebildete Leute gibt, die sich dort für einen Hungerlohn den Rücken krumm schuften. Am Ende fahren sie dann auf DB-Zügen, für die sich die DB das Personal bei einem billigen Dienstleister einkauft um dadurch "normale" Arbeitsplätze mit Tariflohn einzusparen. Gibt es nicht? Doch gibt es! Konkreter Fall ist bekannt, wird aber von mir hier nicht herausposaunt.
Und ich spreche die Leute von denen ich das weiß darauf an und werde das weiter tun!
Lokomotivführer sind Facharbeiter! Und ein Facharbeiter darf seine Arbeitskraft nicht unter Wert verkaufen. Ansonsten braucht er sich über den Abwärtstrend der Lohnspirale nicht zu wundern.
Vielleicht ist es jetzt etwas klarer für den ein oder anderen warum ich etwas gegen diese Art von "Nebentätigkeit" habe!
Zur Ergänzung noch zwei Bilder aus der Zeit, als gelbe ES64F4 ganz regulär die DB/ÖBB ECs ab München bespannten. Tfz und Tf schwören, diese Tätigkeit nicht nebenberuflich ausgeübt zu haben:
Ich kann hier keinen Anlass erkennen, meine Äußerung ins Lächerliche zu ziehen. Auch du, Kollege, solltest die Gefahr für DEINEN Arbeitsplatz erkennen!