U20 Ticket

Fragen und Diskussionen zu den Tarifen von Bahnen und Verkehrsverbünden.
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digitalgodzilla
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Beitrag von digitalgodzilla »

Hallo, wir haben meine nichte ( 10 Jahre)ein U20-Ticket gekauft wie wir es schon öfters gemacht haben, wir wurden damit auch schon öfters Kontrolliert ohne Probleme. Nur der heute hat gesagt sie würde schwarz fahren sie braucht da noch einen Schülerausweis sonst güldet das U20 Ticket nicht.

Stimmt das gilt das nur mit einem Schüler Ausweiß? Weil es wollte bis jetzt keiner einen dazu sehen.
Alexander Mayer
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DumbShitAward
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Beitrag von DumbShitAward »

Von welchem Betreiber sprechen wir hier denn? RMV? DB Regio? Fernverkehr?

Edit: wobei ich mir das ganze nur bedingt als richtig vorstellen kann, denn ein 10 Jähriges Kind ist zwangsläufig schulpflichtig.
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB

Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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digitalgodzilla
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Beitrag von digitalgodzilla »

DumbShitAward @ 2 Feb 2011, 07:06 hat geschrieben: Von welchem Betreiber sprechen wir hier denn? RMV? DB Regio? Fernverkehr?

Edit: wobei ich mir das ganze nur bedingt als richtig vorstellen kann, denn ein 10 Jähriges Kind ist zwangsläufig schulpflichtig.
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um 16:30 ist kein kind mehr schulpflichtig
Alexander Mayer
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TramBahnFreak
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Beitrag von TramBahnFreak »

digitalgodzilla @ 2 Feb 2011, 16:19 hat geschrieben:
DumbShitAward @ 2 Feb 2011, 07:06 hat geschrieben: Von welchem Betreiber sprechen wir hier denn? RMV? DB Regio? Fernverkehr?

Edit: wobei ich mir das ganze nur bedingt als richtig vorstellen kann, denn ein 10 Jähriges Kind ist zwangsläufig schulpflichtig.
VAB / Westfrankenbahn

um 16:30 ist kein kind mehr schulpflichtig
Aber der Schülerausweis ist auch um 16:30 Uhr gültig! ;)
Bayernlover
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Beitrag von Bayernlover »

digitalgodzilla @ 2 Feb 2011, 16:19 hat geschrieben: um 16:30 ist kein kind mehr schulpflichtig
Hä? Die Schulpflicht gilt bis zur 9. Klasse, nicht nur in der Tageszeit wo Schule ist ;)

Der Hintergrund der Bestätigung der Schule ist, dass man ab 14 Jahre theoretisch selbst Geld verdienen kann und dann nicht mehr berechtigt ist, Schülerfahrausweise zu benutzen. Mit 10 Jahren muss man aber unter allen Umständen in die Schule, deshalb kein Nachweis erforderlich (in den mir bekannten Verbünden).
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
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Beitrag von Sandrax3 »

Hallo digitalgodzilla,

ich selber bin 15 und habe mir auch schon öfters das U20-Ticket gekauft. Da du sicherlich bemerkt hast das man auf dieses Ticket seinen Namen aufschreiben muss, dient der Schülerausweis nur dazu das dieses Ticket nur von dieser Person auch benutzt wird und natürlich um sicherzugehen das die Person unter 20Jahren ist. Was bei einem 10jährigen Kind eigentlich gar nicht nötig ist da man sieht das es jünger als 20 ist.

Hoffe ich konnte dir helfen ;)
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digitalgodzilla
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Beitrag von digitalgodzilla »

Jetzt hat sie ein schülerausweis und keiner will ihn sehen allen langt das u20 tiket
Alexander Mayer
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Beitrag von Marcel »

Wenn das Ticket nur "U20-Ticket" heißt, dann ist das vom Namen her kein "Schüler-Ticket", wodurch das Mitführen des Schülerausweises obsolet sein müsste.
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Beitrag von 146225 »

Marcel @ 2 Aug 2011, 23:43 hat geschrieben: Wenn das Ticket nur "U20-Ticket" heißt, dann ist das vom Namen her kein "Schüler-Ticket", wodurch das Mitführen des Schülerausweises obsolet sein müsste.
Moment. Bei Fahrausweisen, welche 1.) an eine Altersregelung gebunden und 2.) persönlich (Namenseintrag) sind, kann der Tarif zum Nachweis der Nutzungsberechtigung des Fahrscheinbesitzers die Vorlage eines Ausweisdokumentes auf Nachfrage vorsehen.
München kann jeder. Duisburg muss man wollen!
GSIISp64b
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Beitrag von GSIISp64b »

Was bedeutet: Der Schülerausweis kann zwar durch Personalausweis ersetzt werden - wenn der Nutzer aber unter 16 ist, ist dieser nicht zwingend vorhanden.
Dauerhaft abwesend, und ich komme nicht mehr wieder.
Oliver
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Beitrag von Oliver »

Aus den Beförderungebedingungen der VAB zum U20-Ticket: "Auf Verlangen des Personals ist das Alter nachzuweisen."
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