Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Wettbewerb um lukrative Verkehrsverträge im deutschen Regionalverkehr gestärkt. Die Karlsruher Richter kippten am Dienstag einen Vertrag des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR) mit der Deutschen Bahn über eine direkte Vergabe von S-Bahn-Angeboten.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehm...,744277,00.htmlNach Angaben der Bahn betrifft die Grundsatzentscheidung des BGH mehr als 30 bevorstehende direkte Vergaben und hat damit eine weitreichende Bedeutung für den deutschen Nahverkehrsmarkt.
Juristisch bedeutet das einen Vorrang des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen gegenüber dem Eisenbahngesetz.
Weitere Quellen:
http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1108338Karlsruhe/Gelsenkirchen (dpa) - Verkehrsverbünde in Deutschland dürfen millionenschwere S-Bahn-Verträge nicht mehr ohne Ausschreibung direkt vergeben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) auf eine Klage aus Nordrhein-Westfalen am Dienstag grundsätzlich klargestellt (A.: X ZB 4/10).
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/ha...problem;2749317Im deutschen Recht gibt es aber einen Konflikt: Während das Allgemeine Eisenbahngesetz Direktvergaben ins Ermessen der Besteller stellt, fordert das deutsche Kartellrecht prinzipiell Ausschreibungen.
Hinzu kommt ein weiteres Problem. In den nächsten Jahren wird mehr als die Hälfte des Schienennahverkehrs in Deutschland neu vergeben - häppchenweise in etwa 110 Vergabeverfahren. Sollten diese alle im Wettbewerb ausgeschrieben werden, droht ein erheblicher Aufwand, bei den Bahnunternehmen wie bei den Bestellern.
http://www.wdr.de/themen/verkehr/oepnv/vrr...rr/110208.jhtml"Wir sind uns sicher, dass die BGH-Entscheidung keine unmittelbaren negativen Auswirkungen für unsere Fahrgäste haben wird", sagte VRR-Sprecher Johannes Bachteller nach der Urteilsverkündung. Man werde jetzt mit der Deutschen Bahn Verhandlungen über einen neuen Vergleich führen, der allen rechtlichen Anforderungen genügt. Notfalls werde man auch die juristische Auseinandersetzung mit der DB über den alten Verkehrsvertrag, die 2009 durch die Einigung beigelegt wurde, wieder aufnehmen müssen.
Bitte, bitte nehmt mir mein Et 422 nicht weg!
Nachtrag: Ab 17.05 gibt es im WDR 5 im Westblick das Thema als Schwerpunkt