Mit der BahnCard 100 Freitag nachmittags unterwegs
Für 3.800 Euro all inklusive:
-Stehen im Gang, anschließend sitzend auf einem Koffer im Gepäckabteil
-eingepfercht zwischen zig anderen Gästen
-kein Durchkommen zur Toilette (wahrscheinlich eh egal, da diese sowieso defekt sein wird)
-keine Möglichkeit sich richtig festzuhalten
-aber und ganz wichtig: Umsonst gabs ein Gläschen stilles Wasser.
Welch ein hervorragendes Preis/Leistungsverhältnis!
-Stehen im Gang, anschließend sitzend auf einem Koffer im Gepäckabteil
-eingepfercht zwischen zig anderen Gästen
-kein Durchkommen zur Toilette (wahrscheinlich eh egal, da diese sowieso defekt sein wird)
-keine Möglichkeit sich richtig festzuhalten
-aber und ganz wichtig: Umsonst gabs ein Gläschen stilles Wasser.
Welch ein hervorragendes Preis/Leistungsverhältnis!
-
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 13814
- Registriert: 02 Aug 2009, 16:49
- Wohnort: Dresden (4, 6, 10, 12, 65, 85)
Wenn man böse ist könnte man jetzt entgegnen: "Gestern auf der A9 mussten die Deppen mit ihren Passats meinem Porsche immer im Weg herumfahren, nirgends konnte ich 300 km/h fahren!" 
Ich verstehe Dich aber, und an Deiner Stelle würde ich die Konsequenzen daraus ziehen (was Du auch tust, das weiß ich
). Das Problem bei der Bahn ist ja nachwievor: Du wurdest befördert. Auf welche Art und Weise ist in dem Fall vollkommen irrelevant.
Da die Bahn in Deutschland rechtlich gesehen eine Sonderstellung hat, lassen sich leider (und das kritisiere ich gern immer und immer wieder) keine zivilrechtlichen Ansprüche geltend machen lassen. Nach "normaler" Gesetzgebung könnte man argumentieren, dass eine Partei die Bedingungen bzw. Ankündigungen, die vor dem Zustandekommen des Vertrages zwischen den beiden Parteien, einfach so ändert. Dazu zählt, dass man bei mehreren 100km Reise einfach einen Sitzplatz erwarten kann, oder dass man sich im Zug nicht frei bewegen kann. Bei jeder anderen Dienstleistung führt so etwas zur Unwirksamkeit des Vertrages - nur bei der Bahn muss man so etwas klagefrei hinnehmen. Es bleiben nur persönliche Konsequenzen...

Ich verstehe Dich aber, und an Deiner Stelle würde ich die Konsequenzen daraus ziehen (was Du auch tust, das weiß ich

Da die Bahn in Deutschland rechtlich gesehen eine Sonderstellung hat, lassen sich leider (und das kritisiere ich gern immer und immer wieder) keine zivilrechtlichen Ansprüche geltend machen lassen. Nach "normaler" Gesetzgebung könnte man argumentieren, dass eine Partei die Bedingungen bzw. Ankündigungen, die vor dem Zustandekommen des Vertrages zwischen den beiden Parteien, einfach so ändert. Dazu zählt, dass man bei mehreren 100km Reise einfach einen Sitzplatz erwarten kann, oder dass man sich im Zug nicht frei bewegen kann. Bei jeder anderen Dienstleistung führt so etwas zur Unwirksamkeit des Vertrages - nur bei der Bahn muss man so etwas klagefrei hinnehmen. Es bleiben nur persönliche Konsequenzen...
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
-
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 14704
- Registriert: 10 Apr 2006, 23:21
- Wohnort: ja
Für 40000 Euro + x Nebenkosten all inklusive:
- Stehen im Stau, anschließend Schmerzen im "Kupplungsfuß"
- eingepfercht zwischen tausenden anderen Autos
- keine Toilette die nächsten 20 km und die wäre warscheinlich eh defekt
- keine Möglichkeit mal aufzustehen
- aber ganz wichtig: Es gibt gar kein Wasser, für eigentlich nur 30 km Wegstrecke hat man keins mitgenommen...
Welch ein hervorragendes Preis/Leistungsverhältnis!
Dagegen hast du doch ein echtes Schnäppchen gemacht mit deinen 3800 Euro, oder?
:ph34r:
- Stehen im Stau, anschließend Schmerzen im "Kupplungsfuß"
- eingepfercht zwischen tausenden anderen Autos
- keine Toilette die nächsten 20 km und die wäre warscheinlich eh defekt
- keine Möglichkeit mal aufzustehen
- aber ganz wichtig: Es gibt gar kein Wasser, für eigentlich nur 30 km Wegstrecke hat man keins mitgenommen...
Welch ein hervorragendes Preis/Leistungsverhältnis!
Dagegen hast du doch ein echtes Schnäppchen gemacht mit deinen 3800 Euro, oder?

Die Bahn-Miesmacher mal wieder, langsam finde ich diese Mantras echt komisch.
Hattest du denn eine Platzreservierung, Teef? Wenn nicht, selbst schuld.
Bayernlover: Die Behauptung, zivilrechtliche Ansprüche gegen die DB seien nicht möglich, ist schlicht und ergreifend falsch. Insbesondere liegt ein Anspruch auf Beförderung vor - mehr aber grundsätzlich aber nicht. Des Weiteren können bestimmte Probleme bei der Leistung Entschädigungszahlungen nach sich ziehen. Diese sind keine Kulanzleistung der DB, sondern ein zivilrechtlicher Anspruch des Kunden gegenüber der DB.
Wenn du nicht in der Lage bist, deine Ansprüche durchzusetzen, dein Problem. Die Behauptung, es gäbe keine zivilrechtlichen Ansprüche gegen die DB ist nicht nur tendentiös, sondern schlicht und ergreifend falsch.
Hattest du denn eine Platzreservierung, Teef? Wenn nicht, selbst schuld.
Bayernlover: Die Behauptung, zivilrechtliche Ansprüche gegen die DB seien nicht möglich, ist schlicht und ergreifend falsch. Insbesondere liegt ein Anspruch auf Beförderung vor - mehr aber grundsätzlich aber nicht. Des Weiteren können bestimmte Probleme bei der Leistung Entschädigungszahlungen nach sich ziehen. Diese sind keine Kulanzleistung der DB, sondern ein zivilrechtlicher Anspruch des Kunden gegenüber der DB.
Wenn du nicht in der Lage bist, deine Ansprüche durchzusetzen, dein Problem. Die Behauptung, es gäbe keine zivilrechtlichen Ansprüche gegen die DB ist nicht nur tendentiös, sondern schlicht und ergreifend falsch.
Dauerhaft abwesend, und ich komme nicht mehr wieder.
-
- Lebende Forenlegende
- Beiträge: 3612
- Registriert: 11 Mai 2009, 10:46
- Wohnort: München
Auch auf die Gefahr jetzt als Buhmann zu gelten, ich muss Teef mit ein paar Einschränkungen recht geben.
Auch ich bin inzwischen BC100 Besitzer und bin sehr häufig Freitag Nachmittags unterwegs, auch auf sehr vollen Strecken. Es ist einfach kein Geheimnis, dass es da nunmal zu geht wie Sau, d.h. auch mit BC100 brauche ich halt ab und an eine Reservierung. So weit die Einschränkungen.
Richtig finde ich aber ist die Tatsache, dass BC100 und bahn.comfort Kunden für das was sie bezahlen mitunter schäbig behandelt werden. Es erwartet ja keiner, dass man den Hintern nachgetragen bekommt, aber ich bekomme regelmäßig Wut, wenn ich Muttervateromakind auf den bahn.comfort Plätzen sehe, ich dann aber entweder stehen darf oder, wenn ich die Faxen wirklich dick habe, dann der "Böse" sein muss, der die aaaaaaaaaaaarmen Leute da vertreibt. Ich schätze das Prinzip der bahn.comfort Plätze sehr, zum einen weil man EIGENTLICH immer einen Platz bekommt zum anderen, weil sich Vielfahrer - und das ist leider einfach die Wahrheit - viel besser benehmen.
Nochmal: mir geht es nicht darum irgendwelche zusätzlichen Extrawürste zu bekommen, sondern ich will einfach nur das auch so haben, was man mir mit diesem Status verspricht! Ich sehe ein, dass das ein logistisches Problem für den Zugbegleiter ist und der hat auch weiß Gott andere Sachen zu tun, aber dann muss man eben den Zubs unter die Arme greifen und dem nicht-b.c. Kunden klar machen "Hier hast du deinen Hintern nicht zu pflanzieren!"
Ich war eine Zeit lang bei der Lufthansa "Frequent Traveller" - unterste Vielfliegerstufe. Im Vergleich zum bahn.comfort Status wird man da behandelt wie Gott (und man bezahlt ungefähr genau so viel um diesen Status zu bekommen wie bei der Bahn). MANCHMAL habe ich das Gefühl das die Logik heißt: "Ja is schön, dass sie so viel mit uns fahren, aber wir haben jetzt gerade keine Zeit wir müssen uns um Dauerspezial und Discountertickets kümmern, sie fahren ja eh, egal was wir machen".
Auch ich bin inzwischen BC100 Besitzer und bin sehr häufig Freitag Nachmittags unterwegs, auch auf sehr vollen Strecken. Es ist einfach kein Geheimnis, dass es da nunmal zu geht wie Sau, d.h. auch mit BC100 brauche ich halt ab und an eine Reservierung. So weit die Einschränkungen.
Richtig finde ich aber ist die Tatsache, dass BC100 und bahn.comfort Kunden für das was sie bezahlen mitunter schäbig behandelt werden. Es erwartet ja keiner, dass man den Hintern nachgetragen bekommt, aber ich bekomme regelmäßig Wut, wenn ich Muttervateromakind auf den bahn.comfort Plätzen sehe, ich dann aber entweder stehen darf oder, wenn ich die Faxen wirklich dick habe, dann der "Böse" sein muss, der die aaaaaaaaaaaarmen Leute da vertreibt. Ich schätze das Prinzip der bahn.comfort Plätze sehr, zum einen weil man EIGENTLICH immer einen Platz bekommt zum anderen, weil sich Vielfahrer - und das ist leider einfach die Wahrheit - viel besser benehmen.
Nochmal: mir geht es nicht darum irgendwelche zusätzlichen Extrawürste zu bekommen, sondern ich will einfach nur das auch so haben, was man mir mit diesem Status verspricht! Ich sehe ein, dass das ein logistisches Problem für den Zugbegleiter ist und der hat auch weiß Gott andere Sachen zu tun, aber dann muss man eben den Zubs unter die Arme greifen und dem nicht-b.c. Kunden klar machen "Hier hast du deinen Hintern nicht zu pflanzieren!"
Ich war eine Zeit lang bei der Lufthansa "Frequent Traveller" - unterste Vielfliegerstufe. Im Vergleich zum bahn.comfort Status wird man da behandelt wie Gott (und man bezahlt ungefähr genau so viel um diesen Status zu bekommen wie bei der Bahn). MANCHMAL habe ich das Gefühl das die Logik heißt: "Ja is schön, dass sie so viel mit uns fahren, aber wir haben jetzt gerade keine Zeit wir müssen uns um Dauerspezial und Discountertickets kümmern, sie fahren ja eh, egal was wir machen".
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
-
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 13814
- Registriert: 02 Aug 2009, 16:49
- Wohnort: Dresden (4, 6, 10, 12, 65, 85)
Ja eben, mehr nicht. Kommt der ICE außerplanmäßig mit IR-Wagen als Ersatzleistung, habe ich als Beförderungsfall in Ehrfurcht auf Knien zu Boden zu sinken, und mich nicht zu beschweren, dass ich mit altem Geraffel befördert werde.GSIISp64b @ 12 Aug 2011, 16:25 hat geschrieben: Die Behauptung, zivilrechtliche Ansprüche gegen die DB seien nicht möglich, ist schlicht und ergreifend falsch. Insbesondere liegt ein Anspruch auf Beförderung vor - mehr aber grundsätzlich aber nicht.
Da die Bahn so schlau ist und den Leuten weder Sitzplätze noch klimatisierte Züge verspricht, sondern das als nette Zugabe ansieht (und verkauft), sind einem rechtlich gesehen die Hände gebunden.
Und bei DER Topfahrkarte der DB für 3800€ (bzw. noch mehr für die 1. Klasse) keine kostenlose Platzreservierung mitzuliefern finde ich regelrecht zynisch. Aber gut, offensichtlich sind mehr Fahrgäste gar nicht gewünscht, sonst würde man sich in diese Richtung sicherlich mehr anstrengen.
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
Ist aber leider kein Problem der DB, @DumbShitAward, sondern eher ein soziales / soziologisches /ja was weiß denn ich. Es sollte einfach deutlicher gekennzeichnet werden, dass diese Plätze für Bahn.comfort-Kunden freizumachen sind. Die heutigen Aufkleber sind imho für Leute, die das Prinzip nicht kennen, völlig unverständlich.
"Die" Lösung wäre, für die Bahn.comfort-Kunden einen abgetrennten (abgesperrten? Die BC hat ja einen Magnetstreifen!) Bereich zu schaffen und/oder die Nutzung für Nicht-b.c-Kunden zu verbieten. Das halte ich aber für eine schlechte Idee, da sie meist zu Platzverschwendung führen wird.
"Die" Lösung wäre, für die Bahn.comfort-Kunden einen abgetrennten (abgesperrten? Die BC hat ja einen Magnetstreifen!) Bereich zu schaffen und/oder die Nutzung für Nicht-b.c-Kunden zu verbieten. Das halte ich aber für eine schlechte Idee, da sie meist zu Platzverschwendung führen wird.
Dauerhaft abwesend, und ich komme nicht mehr wieder.
-
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 13814
- Registriert: 02 Aug 2009, 16:49
- Wohnort: Dresden (4, 6, 10, 12, 65, 85)
Nein, die Lösung sind Plätze die zur Not auch zwei Minuten vorher reserviert werden können. Wobei mir der abgetrennte Bereich eigentlich besser gefällt.GSIISp64b @ 12 Aug 2011, 16:34 hat geschrieben: "Die" Lösung wäre, für die Bahn.comfort-Kunden einen abgetrennten (abgesperrten? Die BC hat ja einen Magnetstreifen!) Bereich zu schaffen und/oder die Nutzung für Nicht-b.c-Kunden zu verbieten.
Die Verantwortung für die Durchsetzung der Ansprüche der Kunden auf ebendiese abzuwälzen ist definitiv eines Dienstleisters nicht würdig.
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
Richtig! Du hast einen Anspruch darauf, dass die DB das leistet, was im Vertrag steht, und da steht "Beförderung von A nach B zu Zeitpunkt X innerhalb von Zeitspanne Y". Mehr nicht.Bayernlover @ 12 Aug 2011, 16:32 hat geschrieben: Ja eben, mehr nicht. Kommt der ICE außerplanmäßig mit IR-Wagen als Ersatzleistung, habe ich als Beförderungsfall in Ehrfurcht auf Knien zu Boden zu sinken, und mich nicht zu beschweren, dass ich mit altem Geraffel befördert werde.
Das ist aber kein Sonderstatus der ach so komischen Bahn. Sondern so ist es immer. Wenn du im Laden einen PC, 2.4GHz, 4 GB RAM kaufst, dann hast du zwar einen Anspruch, dass auch diese Hardware drin ist, du kannst aber keinen Umtausch verlangen, weil das Gerät im Gegensatz zu deinem alten PC keinen Firewire-Anschluss hat. Nur das, was im Kaufvertrag (implizit durch Packungsbeschreibung etc. zustandegekommen) steht, zählt auch rechtsverbindlich.
Genau so ist es bei der DB auch. Du zahlst, wie gesagt, für die Beförderung - nicht für die Beförderung in Wagenmaterial X.
Dauerhaft abwesend, und ich komme nicht mehr wieder.
-
- Lebende Forenlegende
- Beiträge: 3612
- Registriert: 11 Mai 2009, 10:46
- Wohnort: München
Natürlich ist das ein soziales/soziologisches Problem, aber ein Bekanntes, ergo kann man auch versuchen es zu lösen. Die Schilder sind zu klein und zu unauffällig, das ist richtig, aber unverständlich sind die eigentlich nicht - ich weiß nicht ob manche Leute hier einfach zu schilderblind sind oder sich doof stellen, an der gemeinen Intelligenz kanns ja wohl kaum liegen. Ich verstehe jedenfalls nicht was am Schriftzug "Bahn.Comfort - Diese Plätze sind für bahn.comfort Kunden freizumachen" unverständlich sein soll. Wennste keine Ahnung hast, dann heißt das wohl: "okay, nicht für mich".GSIISp64b @ 12 Aug 2011, 16:34 hat geschrieben: Ist aber leider kein Problem der DB, @DumbShitAward, sondern eher ein soziales / soziologisches /ja was weiß denn ich. Es sollte einfach deutlicher gekennzeichnet werden, dass diese Plätze für Bahn.comfort-Kunden freizumachen sind. Die heutigen Aufkleber sind imho für Leute, die das Prinzip nicht kennen, völlig unverständlich.
"Die" Lösung wäre, für die Bahn.comfort-Kunden einen abgetrennten (abgesperrten? Die BC hat ja einen Magnetstreifen!) Bereich zu schaffen und/oder die Nutzung für Nicht-b.c-Kunden zu verbieten. Das halte ich aber für eine schlechte Idee, da sie meist zu Platzverschwendung führen wird.
Ein abgetrennter Bereich wäre sicherlich wünschenswert, aber unter sicherheitstechnischen Aspekten wohl kaum durchführbar. Des Weiteren müsste man dann die BC-Bereiche am jeweiligen Ende des Zuges unterbringen, sonst kann ja auch keiner mehr durchlaufen. Platzverschwendung ist das wohl kaum. Wenn der Zug so voll ist, dass diese Dinger wirklich nötig sind, dann sind auch immer genügend bahn.comfort Kunden dabei um sie zu nutzen (sie tun es nur nicht, weil man sonst wieder der Ellbogenmentalität bezichtigt wird und gerade diese Plätze weil die ja "nicht reserviert" sind oft genutzt werden).
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Du hast das Konzept von "bahn.comfort" nicht verstanden.Bayernlover @ 12 Aug 2011, 16:39 hat geschrieben: Nein, die Lösung sind Plätze die zur Not auch zwei Minuten vorher reserviert werden können. Wobei mir der abgetrennte Bereich eigentlich besser gefällt.
Außerdem, damit wirfst du auch die Leute, die auf den vorher unreservierten Plätzen sitzen, runter.
Dauerhaft abwesend, und ich komme nicht mehr wieder.
-
- Lebende Forenlegende
- Beiträge: 3612
- Registriert: 11 Mai 2009, 10:46
- Wohnort: München
Nachtrag: Bevor hier einer die übliche Leier von wegen "die anderen haben auch bezahlt" abzieht.
Ja, die "anderen" - selbst mit Aldi/Lidl/RudisResteRampe haben auch bezahlt, aber auch hier gilt das, was an vielen anderen Punkten im Dienstleistungsgewerbe auch gilt: quod licet Iovi non licet bovi. Wenn ich zu "meinem" Metzger gehe, bei dem meine Familie und ich schon seit 25 Jahren einkaufen, dann werde ich persönlich begrüßt, wenn ich 100g Wurst verlange und 110 auf der Waage liegen dann bezahle ich trotzdem nur 100, ich kann anschreiben lassen wenn ich zufällig nicht genug Geld dabei habe, ich kann auch kurzfristig Sachen bestellen und bekomme sie, ich bekomme irgendeine neue Ware mal kostenfrei zur Probe, usw.
Wenn ich zum Metzger im anderen Ort gehe bekomme ich das nicht. Warum? Mein Metzger weiß, dass ich wiederkomme, weil mir wohl an seinem Geschäft was gefällt und das soll nach Möglichkeit auch so bleiben.
Ja, die "anderen" - selbst mit Aldi/Lidl/RudisResteRampe haben auch bezahlt, aber auch hier gilt das, was an vielen anderen Punkten im Dienstleistungsgewerbe auch gilt: quod licet Iovi non licet bovi. Wenn ich zu "meinem" Metzger gehe, bei dem meine Familie und ich schon seit 25 Jahren einkaufen, dann werde ich persönlich begrüßt, wenn ich 100g Wurst verlange und 110 auf der Waage liegen dann bezahle ich trotzdem nur 100, ich kann anschreiben lassen wenn ich zufällig nicht genug Geld dabei habe, ich kann auch kurzfristig Sachen bestellen und bekomme sie, ich bekomme irgendeine neue Ware mal kostenfrei zur Probe, usw.
Wenn ich zum Metzger im anderen Ort gehe bekomme ich das nicht. Warum? Mein Metzger weiß, dass ich wiederkomme, weil mir wohl an seinem Geschäft was gefällt und das soll nach Möglichkeit auch so bleiben.
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
-
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 13814
- Registriert: 02 Aug 2009, 16:49
- Wohnort: Dresden (4, 6, 10, 12, 65, 85)
Doch, habe ich. Es ist aber offensichtlich in der Praxis untauglich - siehe die Praxisschilderung von DumbShitAward.GSIISp64b @ 12 Aug 2011, 16:40 hat geschrieben: Du hast das Konzept von "bahn.comfort" nicht verstanden.
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
-
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 13814
- Registriert: 02 Aug 2009, 16:49
- Wohnort: Dresden (4, 6, 10, 12, 65, 85)
Da steht aber auch "ICE" - und irgendwelches Geraffel ist in meinen Augen kein ICE. Abgesehen davon ist es bei der DB sowieso unmöglich zu erkennen, was der ICE eigentlich sein soll; endloses Geschleiche widerspricht in meinen Augen dem Namen "Express". Das ist hier aber nicht Thema.GSIISp64b @ 12 Aug 2011, 16:40 hat geschrieben: Richtig! Du hast einen Anspruch darauf, dass die DB das leistet, was im Vertrag steht, und da steht "Beförderung von A nach B zu Zeitpunkt X innerhalb von Zeitspanne Y". Mehr nicht.
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
Bahn.comfort ist aber GENAU das, was du forderst, einzurichten, soweit ich informiert bin.Bayernlover @ 12 Aug 2011, 16:49 hat geschrieben: Doch, habe ich. Es ist aber offensichtlich in der Praxis untauglich - siehe die Praxisschilderung von DumbShitAward.
Dauerhaft abwesend, und ich komme nicht mehr wieder.
-
- Lebende Forenlegende
- Beiträge: 3612
- Registriert: 11 Mai 2009, 10:46
- Wohnort: München
Nichts für Ungut, das ist deine Lösung aber auch. Der Vorteil von bc liegt ja darin, dass man zumindest in der Theorie jeden Fernverkehrszug besteigen kann, wann, wie und wo man will und dennoch einen Platz "reserviert" hat. Klar könnte man ein Portal für bc-Kunden basteln, wo die ihre Zugnummer eingeben und fünf Minuten später geht das Reservierungslämpchen an, aber wie GSIISp64b schon richtig zu bedenken gibt, riskierst du dadurch, dass du Leute die schon da sitzen verscheuchst - so kann sich keiner mehr seiner Sache sicher sein, der auf einem nicht reservierten Platz platz nimmt. Auch nicht gerade eine so sinnvolle Lösung.Bayernlover @ 12 Aug 2011, 16:49 hat geschrieben: Doch, habe ich. Es ist aber offensichtlich in der Praxis untauglich - siehe die Praxisschilderung von DumbShitAward.
Meines Erachtens ist die einzige praktikable Lösung entweder diese Sitze in irgendeiner Form zu sperren (Stacheln, die aus dem Sitz schießen waren mal vorgeschlagen

Edit: Außerdem führt das dazu, dass das effektiv nur von Leuten mit irgendeiner Form von mobilem Internet effektiv nutzen können. Der Rest muss dann Hopplahüh wenns schnell gehen muss zum Automaten oder gar schlimmer zum Schalter (auch wenns der für die 1. Klasse ist).
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
-
- Lebende Forenlegende
- Beiträge: 3612
- Registriert: 11 Mai 2009, 10:46
- Wohnort: München
und ich bereits widerlegt habeGSIISp64b @ 12 Aug 2011, 16:58 hat geschrieben: Was ich aus bereits genanntem Grund für untauglich halte @ abgetrennter Bereich.

Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
-
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 13814
- Registriert: 02 Aug 2009, 16:49
- Wohnort: Dresden (4, 6, 10, 12, 65, 85)
-
- Lebende Forenlegende
- Beiträge: 3612
- Registriert: 11 Mai 2009, 10:46
- Wohnort: München
Da würden sich die 1. Klasse Zahlenden aber völlig zu Recht auf den Schlips getreten fühlen und ich muss auch ganz ehrlich sagen, dass ich selbst als bahn.comfort Kunde das für Overkill halte.Bayernlover @ 12 Aug 2011, 17:04 hat geschrieben: Ja, abgetrennter Bereich wäre wohl die beste Lösung. Oder man gibt die 1. Klasse in ihrer jetzigen Form auf und macht eine bahn.comfort-Klasse und eine "normale" Klasse draus.
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Nö, das wäre quasi ein Wegfall von bahn.comfort - das steht heute halt auch zum Zweite-Klasse-Tarif zur Verfügung. Dein Vorschlag wäre eine Verschlimmbesserung.Bayernlover @ 12 Aug 2011, 17:04 hat geschrieben: Ja, abgetrennter Bereich wäre wohl die beste Lösung. Oder man gibt die 1. Klasse in ihrer jetzigen Form auf und macht eine bahn.comfort-Klasse und eine "normale" Klasse draus.
Dauerhaft abwesend, und ich komme nicht mehr wieder.
-
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 14704
- Registriert: 10 Apr 2006, 23:21
- Wohnort: ja
Hä? Wenn ich nach München pendle, zahl' ich fast 2000 Euro, also mehr als die Hälfte und zwar nur für Regionalzüge auf genau einer Strecke von 60 km, wo ich durchaus auch das Risiko habe, stehen zu müssen. Tagtäglich. Bei jeder Fahrt. Nix deutschlandweit, nix ICE, nix Stadtverkehr, nix bahn.comfort, nix Reservierung und bei über 1/3 der Züge auch ganz planmäßig nix Klimaanlage. Nur mal so. Als ganz normaler Bahnpendler im Regionalverkehr hat man eigentlich ein viel schlechteres Preis-Leistungsverhältnis als die armen BC100-Kunden, die in ihren ICE dauernd dafür sorgen, dass mein eigentlich pünktlicher RE zu spät kommt. *duck*Und bei DER Topfahrkarte der DB für 3800€
Aber ich meckere nicht, echt nicht, denn das Preis-Leistungsverhältnis ist gegenüber einer NV-Einzelfahrt für 10,70 Euro in der Hauptverkehrszeit eigentlich noch saugut. Das schlechteste Geschäft macht man, wenn 17,10 Euro zahlt für die Einzelfahrt 1. Klasse und die zwei Abteile dann schon voll sind.

Der Vergleich Bahn - Metzger gefällt mir. Wobei der Transfer über das Stichwort Viehtransport in dem Fall warscheinlich einfach ist. B)Wenn ich zu "meinem" Metzger gehe, bei dem meine Familie und ich schon seit 25 Jahren einkaufen, dann werde ich persönlich begrüßt, wenn ich 100g Wurst verlange und 110 auf der Waage liegen dann bezahle ich trotzdem nur 100, ich kann anschreiben lassen wenn ich zufällig nicht genug Geld dabei habe, ich kann auch kurzfristig Sachen bestellen und bekomme sie, ich bekomme irgendeine neue Ware mal kostenfrei zur Probe, usw.
Aber im Ernst, du vergleichst jetzt einen kleinen Metzgerladen, wo man sich persönlich kennt, mit einem Großunternehmen. Ich weiß nicht, ob das so hinhaut. Immerhin bekommst du ja als Stammkunde einen sogar ziemlich großen Bonus. Die 3800 Euro sind ja sehr viel weniger als der Normalpreis für z.B. 50 Fahrten München - Dortmund, das wären 129 Euro x 50 = 6450 Euro. Das sind quasi deine 10g Extrawurst ... Und im persönlichen Umgang mit Personal, dass man kennt, oder das merkt, das man ein Freund des Hauses ist, gibt's auch hin und wieder eine "Extrawurst".

-
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 13814
- Registriert: 02 Aug 2009, 16:49
- Wohnort: Dresden (4, 6, 10, 12, 65, 85)
Ich sprach nicht vom Preis-/Leistungsverhältnis, sondern von der absoluten Summe. Wer jedes Jahr 3800€ an die Bahn überweist, sollte dafür anders behandelt werden als jemand der ab und zu mitm LIDL-Ticket von Hamburg nach Hannover fährt.
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
-
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 13814
- Registriert: 02 Aug 2009, 16:49
- Wohnort: Dresden (4, 6, 10, 12, 65, 85)
Gattungsschuld ist der juristische Ausdruck für ein via Rechtsgeschäft erwerb- oder nutzbares Objekt, welches nicht individuell genau spezifiziert ist. Die Flasche Bier im Supermarkt ist eine Gattungsschuld, weil Du kein Anrecht auf genau die Flasche links oben im 3.Kasten von unten erwirbst. Genauso ist es beim Kauf einer Fahrkarte: Du erwirbst das Recht, befördert zu werden - z.B. mit dem ICE, aber nicht in 808 022 auf Platz 15.Bayernlover @ 12 Aug 2011, 18:42 hat geschrieben: Was bitte?![]()
Eine Gattungsschuld ist immer eine Leistung "mittlerer Art und Güte" - und wo diese Mitte anzusiedeln ist, und ab wann die Abweichungen untragbar werden, darüber lässt sich streiten.
München kann jeder. Duisburg muss man wollen!
-
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 10291
- Registriert: 25 Jan 2004, 17:09
Der Gelegeheits-Lidlticketfahrer hat keinen kostenfreien Zugang zur DB lounge mit kostenfreien Getränken und Tageszeitungen, keine kostenfreie Mitgliedschaft bei DB Carsharing und noch so ein paar andere kleine "Extras". Übrigens bekommst du für den Kauf der BC100 auch 3800 comfort-punkte gut geschrieben. Und die lassen sich zB für Reservierungen einlösen.
Ja, mir wäre eine kostenfreie Sitzplatzgarantie auch lieber als 20.-€ Guthaben für Rent-a-bike, aber was solls.
Fakt ist, daß die 3800.- zwar viel Geld auf einmal sind, aber es steht eben auch viel Leistung dagegen. Gerade im Vergleich zu verschiedenen anderen Abos. Eine Jahreskarte Bremen-Hamburg kostet rund 85% einer BC100 und bietet bestenfalls 15% des Leistungsspektrums, weshalb ich mich eben für die "grosse Lösung" entschieden habe.
Und wer viel fährt, weiss auch, wann und wo es voll wird, und eine Reservierung vielleicht denn doch ganz gut angelegtes Geld ist. Ich leiste mir bei solchen Gelegenheiten zB auch mal den Aufschlag für die erste Klasse, und habe damit eine entspannte Reise garantiert.
Ja, mir wäre eine kostenfreie Sitzplatzgarantie auch lieber als 20.-€ Guthaben für Rent-a-bike, aber was solls.
Fakt ist, daß die 3800.- zwar viel Geld auf einmal sind, aber es steht eben auch viel Leistung dagegen. Gerade im Vergleich zu verschiedenen anderen Abos. Eine Jahreskarte Bremen-Hamburg kostet rund 85% einer BC100 und bietet bestenfalls 15% des Leistungsspektrums, weshalb ich mich eben für die "grosse Lösung" entschieden habe.
Und wer viel fährt, weiss auch, wann und wo es voll wird, und eine Reservierung vielleicht denn doch ganz gut angelegtes Geld ist. Ich leiste mir bei solchen Gelegenheiten zB auch mal den Aufschlag für die erste Klasse, und habe damit eine entspannte Reise garantiert.
-
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 14704
- Registriert: 10 Apr 2006, 23:21
- Wohnort: ja
-
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 13814
- Registriert: 02 Aug 2009, 16:49
- Wohnort: Dresden (4, 6, 10, 12, 65, 85)
Bedeutet im Umkehrschluss, dass man diejenigen am meisten verhätscheln sollte die am wenigsten für ihr Geld bekommen? Also Leute mit teuren EinzelfahrtenRohrbacher @ 12 Aug 2011, 21:07 hat geschrieben: Die absolute Summe sagt aber rein gar nichts aus. Cloakmaster hat das ja auch nochmal bestätigt.![]()

Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.