Unfall Holzkirchen

Strecken und Fahrzeuge des Regionalverkehrs (ohne S-Bahn!)
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MünchnerFreiheit
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Beitrag von MünchnerFreiheit »

lt. Radio Charivari ist die Strecke Rosenheim - Holzkirchen nach einem Unfall Regionalbahn - LKW, bei dem der Fahrer des LKWs schwer verletzt wurde, der Lokführer und die Passagiere unverletzt blieben, gesperrt.

Gruß Flo
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Charly
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Beitrag von Charly »

Gestern hat es bei der BOB auch einen Unfall an einem
BÜ gegeben. Scherzbolde hatten die Sperrschilder entfernt (BÜ-Umbau),worauf eine Autofahrerin im BÜ hängen bleib, aber Gott sei Dank austieg und nur das Auto erwischt wurde.

Gruss Charly
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tauRus
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Beitrag von tauRus »

Der Lastwagenfahrer ist Ex ...
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ET 474
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Beitrag von ET 474 »

tauRus @ 24 May 2003, 12:56 hat geschrieben:Der Lastwagenfahrer ist Ex ...
... Exitus.
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Wetterfrosch
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Beitrag von Wetterfrosch »

ohoh.... schon wieder, schön langsam wird die Mangfalltalbahn zur Todesstrecke.
:blink:


---->mehr dazu, hier gehts weiter: http://www.eisenbahnforum.de/index.php?act...=45&#entry13519
tauRus
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Beitrag von tauRus »

Das Verhalten von dem Fahrer ist - wie in Ungarn - für mich unverständlich, aber solche Unfälle wird es leider immer wieder geben :(
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ET420MSTH

Beitrag von ET420MSTH »

Wie war das mit "Survival of the fittest"? Die Dummheit unter den Auto-/Lkw.Fahrern stirbt nie aus ...
Wer sich nicht an die Regeln der Bahn hält, bleibt mit seinem Pkw/Lkw wortwörtlich "auf der Strecke".
Charly
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Beitrag von Charly »

Ich glaub das lernt man doch schon in der Fahrschule:
Schienenfahrzeuge haben absoluten Vorrang:
In der Stadt die Tram und an BÜ halt mal der Zug.
Aber ich glaub ja ,das bei diesen Thema manche
Fahrschüler schlafen oder nicht zu hören.

Noch was zum Unfall in Föching: Angeblich soll der Packel-laster sogar die Handbremse angezogen gehabt haben.
Wollte der Fahrer den LKW parken ,oder was.
So schlimm der Unfall auch ist, aber soviel Blödheit gehört auch nicht auf einen BÜ. Zumal der Fahrer aus Holzkirchen kam, muss doch gewusst haben das da Züge und keine Modelleisenbahn fahren.

Gruss Charly
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Chep87
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Beitrag von Chep87 »

Das mit der Tram ist auch nicht so einfach. Ich habe mal erlebt das bei uns Eine Frau mitten auf den Schienen stehen geblieben ist weil die Tram sie angklingelt hat das sie Platzmachen soll.
=>Folge...RUMS. Auto hatte ein paar Beulen weniger weil jetzt eine großebeule drinwar und Strecke war natürlich erstmal gesperrt. Und so ist das auch bei BÜ's machen kiregen einfach Panik weil sie noch NIE eine BÜ gesehen haben weil es bei denen keine gab. Wobei dieser LKW_Fahrer offentsichlich schon erfahrungen mit einer BÜ gemacht hat. Also, Entweder Herzanfall, oder Selbstmord.
MünchnerFreiheit
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Beitrag von MünchnerFreiheit »

ich muß sagen, daß ich am Anfang echte Panik hier in München bekommen habe, wenn ich als Autofahrer Tramgleise nur entfernt gesehen habe - will damit sagen: auch (oder gerade) wenn man sowas nicht kennt, sollte man besonders vorsichtig sein..

Flo
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Wetterfrosch
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Beitrag von Wetterfrosch »

Und was ist heute passendes auf den Presseseiten der DB im Internet zu finden? :

Bahnübergänge sind wichtige Gemeinschaftsaufgabe von Bahn, Bund und Straßenbaulastträger

Jeder Partner investiert pro Jahr jeweils rund 170 Millionen Euro - Aufklärungsaktionen von Bundesgrenzschutz und Bahn - Tragische Unfälle trotz Andreaskreuz und technischer Sicherungen - Leichtsinn überwiegender Grund für Unfälle an Bahnübergängen

(Leipzig, 08. April 2003) Bahnübergänge sind höhengleiche Kreuzungen der Verkehrsträger Straße und Schiene. Grundsätzlich ist jeder Bahnübergang mit dem „Andreaskreuz“ gekennzeichnet, das dem Schienenverkehr Vorrang vor dem Straßenverkehr einräumt. Der Grund für diese absolute Vorfahrt ist verständlich, denn Schienenfahrzeuge können nicht ausweichen und haben einen extrem langen Bremsweg - selbst bei niedrigen Geschwindigkeiten. Deshalb werden beispielsweise schon Straßenbahnen auch in aller Regel Vorrang vor Pkw und Lkw eingeräumt.

Da Bahnübergänge sowohl Straße als auch Schiene berühren, sind sie eine Gemeinschaftsaufgabe: Soll eine technische Sicherung, beispielsweise eine Schranke oder eine Halbschranke, eingebaut oder der Bahnübergang beseitigt werden, müssen Bahn, Bund und Straßenbaulastträger - also der Eigentümer der Straße - dieses vereinbaren. Die Gemeinschaftsaufgabe wird auch bei der Kostenverteilung deutlich. Der Gesetzgeber schreibt im Eisenbahnkreuzungsgesetz vor, dass die Kreuzungspartner die anfallenden Kosten zu je einem Drittel tragen müssen.

In Deutschland gibt es derzeit rund 24.000 Bahnübergänge, allein bei der Deutschen Bahn AG. Hinzu kommen weitere Bahnübergänge anderer (nichtbundeseigener) Bahnen und Industriebahnen. Knapp die Hälfte der Bahnübergänge der DB AG ist technisch gesichert - rund 40 % mit vollem Schrankenabschluss, 44 % mit Halbschranken (zusätzlich Blinklicht oder Lichtzeichen), 15 % mit Blinklicht und 1 % mit Lichtzeichen (Rot - Gelb). Halbschranken werden automatisch zum Zug angesteuert. Sie bieten den Vorteil, dass der Verkehrsteilnehmer nicht von Schranken eingeschlossen werden und den Schienenbereich ungehindert verlassen kann.

>>>"Naja, manche schaffen es aber doch!"

Halbschranken werden beispielsweise auf der freien Strecke eingebaut, wenn das DB-Personal nicht prüfen kann, ob Straßenverkehrsteilnehmer zwischen den Schrankenbäumen „eingeschlossen“ sind.

Zur Sicherung der Bahnübergänge wendet allein die DB AG bundesweit jährlich rund 170 Millionen EURO auf. Hinzu kommen weitere 340 Millionen EURO, die vom Bund und den Straßenbaulastträgern aufgebracht werden. Zudem verringert die Bahn die Zahl der Übergänge stetig.

Das Ergebnis dieser Anstrengungen lohnt sich. Seit Jahren sind die Unfallzahlen auf „höhengleichen Kreuzungen der Verkehrssysteme Straße und Schiene“ deutlich rückläufig: Kam es 1994 noch zu 628 Unfällen, verzeichnete
die Statistik 2002 an Bahnübergängen insgesamt 293 Verkehrsunfälle.

Die Sicherungsart der Bahnübergänge richtet sich nach der Geschwindigkeit auf der Schiene, dem Verkehrsaufkommen auf der Straße und nach den örtlichen Gegebenheiten. Auch dieses ist rechtlich geregelt und in der in der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) verbindlich festgelegt.

Alle technisch nicht gesicherten Bahnübergänge werden routinemäßig dreimal pro Jahr überprüft, die technisch gesicherten unterliegen zweimal jährlich einer strengen Kontrolle.

Trotz Beseitigung von Bahnübergängen und Einbau von automatischer Sicherungstechnik kommt es leider immer wieder zu schweren und spektakulären Unfällen. Weil 97 % der Bahnübergangsunfälle auf Fehlverhalten von Straßenverkehrsteilnehmern zurückzuführen sind, betreibt die Bahn gemeinsam mit dem Bundesgrenzschutz und Verkehrsverbänden intensive Aufklärungsarbeit. Dazu gehören Fernsehspots in der Serie „Der 7. Sinn“ ebenso wie die Kooperation "sicher geblickt" mit ADAC und DVR unter wissenschaftlicher Begleitung.

Leichtsinn lohnt nicht. In diesem Zusammenhang lautet der dringende Appell aller Partner: Das Andreaskreuz (Zeichen 201 der Straßenverkehrsordnung) und die technischen Sicherungsanlagen an den Bahnübergängen müssen ernst genommen werden.
BG
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Beitrag von BG »

Also ich hab bei Trams in der Fahrschule gelernt dass die wie alle anderen Verkehrsteilnehmer sind, also z.B. auch beim Linksabbiegen auf den Gegenverkehr warten müssen und so. Außer natürlich es gibt Andreaskreuze.
Chep87
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Beitrag von Chep87 »

Na dann komms aber mal nach Rostock oder Schwerin. RUMS!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Also, Straßenbahn hat vorfahrt
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