Bayern-Ticket
Hallo,
ich habe mir online ein Bayern-Ticket gebucht. Dort musste ich auch die Anzahl der mitreisenden Personen angeben. Nun hat sich diese erhöht von 3 auf 4. Nun meine Fragen:
- Kann ich dieses Bayern-Ticket dann auch mit 4 Personen nutzen obwohl nur 3 draufstehen? Auf dem Ticket ist ein Feld auf dem steht "Erw: 3"
- Wo trage ich die Namen der mitreisenden Personen ein? Das vorgesehen Feld existiert ja beim Online-Ticket scheinbar nicht.
- Kann ich auch andere Routen als die im Online-Ticket angegeben nutzen? Oder sind diese nun verbindlich?
- Gilt das Bayern-Ticket auch für den ÖPNV in Salzburg?
Ich möchte keinen Ärger kriegen und deswegen diese Fragen im Vorfeld definitiv klären. Vielen Dank für Eure Hilfe!
ich habe mir online ein Bayern-Ticket gebucht. Dort musste ich auch die Anzahl der mitreisenden Personen angeben. Nun hat sich diese erhöht von 3 auf 4. Nun meine Fragen:
- Kann ich dieses Bayern-Ticket dann auch mit 4 Personen nutzen obwohl nur 3 draufstehen? Auf dem Ticket ist ein Feld auf dem steht "Erw: 3"
- Wo trage ich die Namen der mitreisenden Personen ein? Das vorgesehen Feld existiert ja beim Online-Ticket scheinbar nicht.
- Kann ich auch andere Routen als die im Online-Ticket angegeben nutzen? Oder sind diese nun verbindlich?
- Gilt das Bayern-Ticket auch für den ÖPNV in Salzburg?
Ich möchte keinen Ärger kriegen und deswegen diese Fragen im Vorfeld definitiv klären. Vielen Dank für Eure Hilfe!
Vorab:
Angebotskonditionen auf bahn.de
Ganz offiziell: BB des Bayern-Tickets (PDF)
Das Bayern-Ticket zum Festpreis für 5 Personen unterscheidet nicht nach der mitreisenden Personenzahl (wie etwa das QDL-Ticket), sondern gilt eben für bis zu 5 Personen. Im Zweifel kannst auf die Punkte 3.1.1. und 4.1.1. in den BB verweisen.
Weiß ich nicht, da ich noch nie ein Länderticket als OT gekauft habe.
Bist du sicher, dass da entweder nirgens ein Feld ist oder du den Namen nicht schon während der Buchung eingetragen hast?
Lediglich die Fahrt mit RE, RB und S-Bahn (!) zwischen Freilassing und Salzburg Hbf ist möglich, wobei das Ein-/Aussteigen natürlich auch an den dazwischen liegenden Stationen (z.B. am Europa-Park) möglich ist.
Angebotskonditionen auf bahn.de
Ganz offiziell: BB des Bayern-Tickets (PDF)
Bei den Konditionen heißt es:RUS @ 29 Oct 2011, 11:53 hat geschrieben:- Kann ich dieses Bayern-Ticket dann auch mit 4 Personen nutzen obwohl nur 3 draufstehen? Auf dem Ticket ist ein Feld auf dem steht "Erw: 3"
Ergo: Geht ohne Probleme, dass ihr zu viert fahrt.bahn.de @ 29 Oct 2011 hat geschrieben:Beim Bayern-Ticket und beim Bayern-Ticket Nacht ist eine Erweiterung der Gruppengröße oder ein Austausch der Personen nach Fahrtantritt nicht zugelassen. Bei der Buchung als Online-Ticket ist daher nicht die auf dem Ticket aufgedruckte Personenanzahl, sondern die tariflich maximale zulässige Personenanzahl am Tag Ihrer Reise entscheidend.
Das Bayern-Ticket zum Festpreis für 5 Personen unterscheidet nicht nach der mitreisenden Personenzahl (wie etwa das QDL-Ticket), sondern gilt eben für bis zu 5 Personen. Im Zweifel kannst auf die Punkte 3.1.1. und 4.1.1. in den BB verweisen.
RUS @ 29 Oct 2011, 11:53 hat geschrieben:- Wo trage ich die Namen der mitreisenden Personen ein? Das vorgesehen Feld existiert ja beim Online-Ticket scheinbar nicht.
Weiß ich nicht, da ich noch nie ein Länderticket als OT gekauft habe.
Bist du sicher, dass da entweder nirgens ein Feld ist oder du den Namen nicht schon während der Buchung eingetragen hast?
Ja, geht natürlich. Das Eintragen einer (fiktiven!) Verbindung auf dem OT hat lediglich buchungstechnische Gründe. Das selbe dürfte sinngemäß auch für die eingetragenen Personenzahl gelten.RUS @ 29 Oct 2011, 11:53 hat geschrieben:- Kann ich auch andere Routen als die im Online-Ticket angegeben nutzen? Oder sind diese nun verbindlich?
Nein, das geht nicht (s. dieses PDF).RUS @ 29 Oct 2011, 11:53 hat geschrieben:- Gilt das Bayern-Ticket auch für den ÖPNV in Salzburg?
Lediglich die Fahrt mit RE, RB und S-Bahn (!) zwischen Freilassing und Salzburg Hbf ist möglich, wobei das Ein-/Aussteigen natürlich auch an den dazwischen liegenden Stationen (z.B. am Europa-Park) möglich ist.
Also das was bei anderen Ländertickets - z.B. Baden-Württemberg - jetzt auch schon üblich ist.Martin H. @ 6 Mar 2012, 18:31 hat geschrieben: Hallo,
ich häng´s mal hier an.
Um die spontane Gruppenbildung bei den Bayerntichets einzudämmen, ist geplant ab Juni die "Logik" des Quer durchs Land Ticket einzuführen. Erste Person zahlt einen Grundpreis, jede weitere einen Aufpreis.
München kann jeder. Duisburg muss man wollen!
Ist schon etwas zur Preisgestaltung bekannt? Es ist wohl damit zu rechnen, dass Fahrten zu fünft teurer werden. Hoffentlich werden aber 2er- und 3er- Gruppen günstiger. Das 4er-Ticket könnte auf dem Niveau des aktuellen BT liegen.Martin H. @ 6 Mar 2012, 18:31 hat geschrieben:Um die spontane Gruppenbildung bei den Bayerntichets einzudämmen, ist geplant ab Juni die "Logik" des Quer durchs Land Ticket einzuführen. Erste Person zahlt einen Grundpreis, jede weitere einen Aufpreis.
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Mh. Also bislang hat sich die BEG sehr dagegen gesträubt.Martin H. @ 6 Mar 2012, 18:31 hat geschrieben: Um die spontane Gruppenbildung bei den Bayerntichets einzudämmen, ist geplant ab Juni die "Logik" des Quer durchs Land Ticket einzuführen. Erste Person zahlt einen Grundpreis, jede weitere einen Aufpreis.
Bei den aktuellen Preisen in anderen Ländern ist das 3-Personen-Länderticket preisgleich mit dem alten - und das ist auch sinnvoll so. Ob das jetzt ein 21+4 oder 23+3 oder was auch immer wird: Keine Ahnung.Ubile @ 6 Mar 2012, 20:28 hat geschrieben:Ist schon etwas zur Preisgestaltung bekannt? Es ist wohl damit zu rechnen, dass Fahrten zu fünft teurer werden. Hoffentlich werden aber 2er- und 3er- Gruppen günstiger. Das 4er-Ticket könnte auf dem Niveau des aktuellen BT liegen.
Uff, das ging glatt an mir vorbei. Ich hatte noch im Hinterkopf dass so etwas diskutiert wurde, aber dass es schon eingeführt wurde ist mir neuspock5407 @ 6 Mar 2012, 20:48 hat geschrieben: Ich würde es preislich am BaWü-Ticket orientieren.

Wie ist dann seitdem eigentlich die Sache mit Gruppengröße? Ich fänds ja am sinnvollsten, dass man ALLE Namen von anfang an einträgt, dafür nicht jeder von anfang an dabei ist. Ist doch ein übliches Problem, dass eine Gruppe aus 2 oder 3 Nachbardörfern gemeinsam irgendwo hinfahren will...
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Wie gehabt. Nachträglicher Zustieg ausgeschlossen, vorzeitiger Ausstieg erlaubt.Didy @ 6 Mar 2012, 22:48 hat geschrieben: Wie ist dann seitdem eigentlich die Sache mit Gruppengröße? Ich fänds ja am sinnvollsten, dass man ALLE Namen von anfang an einträgt, dafür nicht jeder von anfang an dabei ist. Ist doch ein übliches Problem, dass eine Gruppe aus 2 oder 3 Nachbardörfern gemeinsam irgendwo hinfahren will...
Was ich nicht verstehe. Wenn man eh schon den Preis nach Personenzahl abgestuft hat, wäre es ein Leichtes, bereits beim Kauf ALLE Namen eintragen zu müssen, womit man dann ohne weiteres ein nachträgliches Zusteigen der bereits von Anfang an eingetragenen Personen erlauben könnte. Das wäre nicht nur Kundenfreundlich, sondern würde insbesondere Missbrauchsmöglichkeiten dann nahezu vollständig eliminieren.JeDi @ 6 Mar 2012, 23:12 hat geschrieben: Wie gehabt. Nachträglicher Zustieg ausgeschlossen, vorzeitiger Ausstieg erlaubt.
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Ich hab mal eine ganz blöde Frage: ich hab im Oktober ein Bayern-Ticket an einem der neuen MVG-Touschscreen-Automaten gekauft und dann nicht gebraucht - es steckt unbenutzt in meinem Geldbeutel.
Auf diesen Bayern-Tickets aus den neuen MVG-Automaten ist unten das Kaufdatum aufgedruckt, allerdings kann man sich den Geltungstag selbst aussuchen, weil das Ticket erst durch Entwertung gültig wird.
Nun aber meine Befürchtung, wenn ich das Ticket jetzt im März benutze: die Zugbegleiter der Bahn oder auch der privaten Bahnen werden denken, dass das aufgedruckte Kaufdatum dem Geltungstag entspricht und ich versuche, mit einem Ticket aus dem Oktober 2011 zu fahren. Natürlich wird der MVG-Stempelaufdruck sich auf einen Tag im März beziehen, ich bezweifle allerdings ernsthaft, dass Bahn-Zugbegleiter außerhalb des MVV-Bereiches die MVG-Stempelaufdrucke kennen und z.B. eine quer aufgedruckte römische III als März entziffern.
Da ich nicht als Schwarzfahrer gelten will, meine Frage: was soll ich machen? Kann ich das Ticket ggf. gegen eine Umtauschgebühr zurückgeben, oder auf Diskussion mit den Zugbegleitern warten?
Auf diesen Bayern-Tickets aus den neuen MVG-Automaten ist unten das Kaufdatum aufgedruckt, allerdings kann man sich den Geltungstag selbst aussuchen, weil das Ticket erst durch Entwertung gültig wird.
Nun aber meine Befürchtung, wenn ich das Ticket jetzt im März benutze: die Zugbegleiter der Bahn oder auch der privaten Bahnen werden denken, dass das aufgedruckte Kaufdatum dem Geltungstag entspricht und ich versuche, mit einem Ticket aus dem Oktober 2011 zu fahren. Natürlich wird der MVG-Stempelaufdruck sich auf einen Tag im März beziehen, ich bezweifle allerdings ernsthaft, dass Bahn-Zugbegleiter außerhalb des MVV-Bereiches die MVG-Stempelaufdrucke kennen und z.B. eine quer aufgedruckte römische III als März entziffern.
Da ich nicht als Schwarzfahrer gelten will, meine Frage: was soll ich machen? Kann ich das Ticket ggf. gegen eine Umtauschgebühr zurückgeben, oder auf Diskussion mit den Zugbegleitern warten?
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In erster Linie würde das massive Mindererträge bedeuten. Und Missbrauchssicherer wäre es auch nur, wenn man die Ausweise konsequent kontrollieren würde - was de facto unmöglich ist.Didy @ 6 Mar 2012, 23:22 hat geschrieben: Was ich nicht verstehe. Wenn man eh schon den Preis nach Personenzahl abgestuft hat, wäre es ein Leichtes, bereits beim Kauf ALLE Namen eintragen zu müssen, womit man dann ohne weiteres ein nachträgliches Zusteigen der bereits von Anfang an eingetragenen Personen erlauben könnte. Das wäre nicht nur Kundenfreundlich, sondern würde insbesondere Missbrauchsmöglichkeiten dann nahezu vollständig eliminieren.
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Das ist wurscht. Das sollte schon bekannt sein. Auch in andren Verbünden sehen die Entwerterprägungen ja nicht so viel anders aus.Oliver-BergamLaim @ 7 Mar 2012, 00:03 hat geschrieben: Natürlich wird der MVG-Stempelaufdruck sich auf einen Tag im März beziehen, ich bezweifle allerdings ernsthaft, dass Bahn-Zugbegleiter außerhalb des MVV-Bereiches die MVG-Stempelaufdrucke kennen und z.B. eine quer aufgedruckte römische III als März entziffern.
Was dir allerdings das Genick brechen könnte ist folgender Passus der BB Bayernticket:
3.1.6 Die Fahrt mit einem bei Dritten erworbenen undatierten Bayern-Ticket/Bayern-Ticket
Single muss innerhalb eines Monats ab Ausgabedatum angetreten sein.
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Aaaah das hab ich nicht gewußt! Danke fürs Posten!JeDi @ 7 Mar 2012, 00:07 hat geschrieben: Was dir allerdings das Genick brechen könnte ist folgender Passus der BB Bayernticket:
Ich werd mal versuchen ob ich das Ticket - ggf. auch gegen Umtauschgebühr - im MVG-Kundenzentrum zurückgeben kann; ansonsten wird es mir eine Lehre sein, künftig Bayern-Tickets nur noch zu kaufen, wenn ich mir auch sicher bin, dass ich fahre! (wobei - ich war mir eigentlich sicher - nur meine Tante ist dann leider über Nacht krank geworden)
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Wird kontrolliert ob die Gruppengröße nachträglich erweitert wurde? Wird kontrolliert, ob die Fahrkarte weiterverkauft wurde?JeDi @ 7 Mar 2012, 00:05 hat geschrieben: Und Missbrauchssicherer wäre es auch nur, wenn man die Ausweise konsequent kontrollieren würde - was de facto unmöglich ist.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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Bei mir liegt die Kontrollquote bisher bei 0%.JeDi @ 7 Mar 2012, 00:23 hat geschrieben: Stichprobenartig.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
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BB Bayernticket 3.4Rohrbacher @ 7 Mar 2012, 00:50 hat geschrieben:Wie auch? Oder steht irgendwo, dass man irgendwelche Ausweisdokumente bei sich haben muss? :unsure:
Es steht ja nicht mal irgendwo, dass man einen Kugelschreiber o.ä. dabei haben sollte.
Ein Bayern-Ticket/Bayern-Ticket Single ist nur gültig, wenn in den dafür vorgesehenen Feldern des Tickets Geltungstag, Name und Vorname des Inhabers eingetragen sind. Der Inhaber muss diese Angaben vor Fahrtantritt unauslöschlich in Druckbuchstaben eintragen, sofern dies nicht bereits vom Verkaufssystem vorgenommen wurde.
[...]
Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Aufforderung die Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen.
Edit: BBS-Style entfernt
[img]http://web176.s06.speicheranbieter.de/ef/ttddampf.png[/img]
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Doof nur, daß bei uns am Bahnhof diese Bedingungen nirgends aushängen. Man kann sie noch nichtmal in ihrem tollen Kartenautomaten sehen. Das mit dem Namen Eintragen erfährt man erst im Zug (auf dem Ticket selber steht nix, daß es nur mit Namen gültig ist).Daniel Schuhmann @ 7 Mar 2012, 19:28 hat geschrieben:BB Bayernticket 3.4
Ein Bayern-Ticket/Bayern-Ticket Single ist nur gültig, wenn in den dafür vorgesehenen Feldern des Tickets Geltungstag, Name und Vorname des Inhabers eingetragen sind. Der Inhaber muss diese Angaben vor Fahrtantritt unauslöschlich in Druckbuchstaben eintragen, sofern dies nicht bereits vom Verkaufssystem vorgenommen wurde.
[...]
Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Aufforderung die Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen.
Edit: BBS-Style entfernt
Das mit dem Lichtbildausweis steht weder auf dem Ticket, noch hätte ich es je in einer Durchsage gehört.
Damit sehe ich nicht, wie das zulässiger sein sollte, als die ganzen EULA, durch die man sich bei Software immer klicken darf. Regel: Bedingungen, die nicht klar bei Vertragsabschluß genannt werden, sind ungültig.
Und während jeder Schaffner fordert, daß man den Namen einträgt (die meisten sind nett und reichen dir einfach nur nen Kuli, aber ein paar halten eine Moralpredigt... 10mal pro Wagen des MüNüX, weil kaum jemand den Namen drin hat) habe ich es bis jetzt einmal in 10 Jahren erlebt, daß irgendwer auch überprüft hat, ob ich wirklich Newar heiße.
Jeder Verkehrsverbund schafft's doch auch, seine Tagestickets ohne diese Schikane zu verkaufen; nur bei der Bahn muß man die Beförderungsfälle noch extra tratzen.
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Die VGN-Tagestickets müssen auch mit Namen versehen werden.newar @ 24 Mar 2012, 21:56 hat geschrieben:Jeder Verkehrsverbund schafft's doch auch, seine Tagestickets ohne diese Schikane zu verkaufen
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Doch - kann man. Einfach unten auf "Tarifinfo" drücken. Auf der Ticket-Übersichts-Seite vorm Bezahlen steht das übrigens auch.newar @ 24 Mar 2012, 21:56 hat geschrieben: Doof nur, daß bei uns am Bahnhof diese Bedingungen nirgends aushängen. Man kann sie noch nichtmal in ihrem tollen Kartenautomaten sehen.
Auch auf dem Ticket selber stehts drauf:Das mit dem Namen Eintragen erfährt man erst im Zug (auf dem Ticket selber steht nix, daß es nur mit Namen gültig ist).

oder hier noch ein anderer Vertriebsdienstleister:
Ganz einfach: Das BGB (früher: AGB-Gesetz) kennt für Allgemeine Geschäftsbedingungen von Verkehrsunternehmen - insbesondere der Eisenbahn - diverse Ausnahmen. Im BGB sind in den §305 ff. die Regelungen für AGB geregelt:Damit sehe ich nicht, wie das zulässiger sein sollte, als die ganzen EULA, durch die man sich bei Software immer klicken darf. Regel: Bedingungen, die nicht klar bei Vertragsabschluß genannt werden, sind ungültig.
Da steht in §305 (2) folgendes:
So weit, so gut, aber §305a sagt:Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn der Verwender bei Vertragsschluss
[...]
2.
der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, die auch eine für den Verwender erkennbare körperliche Behinderung der anderen Vertragspartei angemessen berücksichtigt, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen,
Dazu werfen wir noch einen Blick in die EVO, die Eisenbahnverkehrsordnung. Die besagt in §11:Auch ohne Einhaltung der in § 305 Abs. 2 Nr. 1 und 2 bezeichneten Erfordernisse werden einbezogen, wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist,
1.
die mit Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde oder auf Grund von internationalen Übereinkommen erlassenen Tarife und Ausführungsbestimmungen der Eisenbahnen und die nach Maßgabe des Personenbeförderungsgesetzes genehmigten Beförderungsbedingungen der Straßenbahnen, Obusse und Kraftfahrzeuge im Linienverkehr in den Beförderungsvertrag,
Heißt also: Das ganze ist definitiv gültig. Du kannst in jedem ReiseZentrum der DB (oder auch in Auskunftsstellen von Privatbahnen) Einsicht in eben diese Beförderungsbedingungen erhalten. Zusätzlich bietet die DB dir an, diese am Automaten und im Internet abzurufen.(1) Die Fahrpreise enthält der Tarif. Er ist an besetzten Bahnhöfen und Auskunftsstellen zur Einsicht bereitzuhalten.
Dann hast du aber Glück gehabt. Es gibt auch durchaus welche (und das sind dann meistens die Trainer oder ähnliche...), die für nicht-eingetragene Namen Fahrpreisnacherhebungen ausstellen.Und während jeder Schaffner fordert, daß man den Namen einträgt (die meisten sind nett und reichen dir einfach nur nen Kuli, aber ein paar halten eine Moralpredigt... 10mal pro Wagen des MüNüX, weil kaum jemand den Namen drin hat) habe ich es bis jetzt einmal in 10 Jahren erlebt, daß irgendwer auch überprüft hat, ob ich wirklich Newar heiße.
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Das habe ich noch nie erlebt. Allerdings weiß ich nicht, ob man von einem Reisenden verlangen kann, dass er einen Stift dabei hat. Ich habe keinen, heutzutage läuft ja eh alles elektronisch. Das wäre übrigens auch eine einfach umzusetzende Idee: Den Namen beim Kauf schon im Automaten eingeben (mit Zwang, damit dann keiner sagen kann er hätte es übersehen) und dann ist Schluss mit dem Theater.JeDi @ 25 Mar 2012, 00:14 hat geschrieben: Dann hast du aber Glück gehabt. Es gibt auch durchaus welche (und das sind dann meistens die Trainer oder ähnliche...), die für nicht-eingetragene Namen Fahrpreisnacherhebungen ausstellen.
Mein Name stand übrigens noch nie vorher drauf, und man reichte mir immer freundlich einen Stift.
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
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Sinnvoll und zumindest auf den ersten Blick praxisorientiert, im Detail aber problematisch: das kannst du bei einem NTA, im Internet und am Schalter (mit gehörigem Zeitaufwand) sicher machen, bei Verbundautomaten bekommst du da aber SchwierigkeitenBayernlover @ 25 Mar 2012, 12:26 hat geschrieben: Das habe ich noch nie erlebt. Allerdings weiß ich nicht, ob man von einem Reisenden verlangen kann, dass er einen Stift dabei hat. Ich habe keinen, heutzutage läuft ja eh alles elektronisch. Das wäre übrigens auch eine einfach umzusetzende Idee: Den Namen beim Kauf schon im Automaten eingeben (mit Zwang, damit dann keiner sagen kann er hätte es übersehen) und dann ist Schluss mit dem Theater.
Mein Name stand übrigens noch nie vorher drauf, und man reichte mir immer freundlich einen Stift.
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Nur weil da "Vor- und Zuname (Blockschrift)" o.ä. draufsteht ergibt sich daraus nicht, dass das Ding ohne Eintragung ungültig wäre. Die Zeile wo die paar Wörter darunterstehen sagt ja erstmal garnichts aus. Also sollen dies gefälligst draufschreiben, "Gültig nur nach Eintragung des Namens des Reisenden" o.ä. - das wäre eindeutig. Und wie schon geschrieben: Am Automaten eingeben lassen und gut ists. Heutzutage mit Touchscreen kein Problem. Genauso nervig find ichs beim VGN bei Zeitkarten - da könnte man doch einfach die Nummer des Verbundpasses eintippen lassen und mit draufdrucken, erspart das Gehampel mit Stift usw.
Überspitzt gesagt: Erst gestern bin ich mit einem Onlineticket gefahren, auf dem "Zangenabdruck" und darüber eine Zeile steht. Hier war auch nicht verlangt, dass ich einen Abdruck irgendeiner Zange von mir draufmache. Eine Zeile mit irgendeinem Substantiv drunter ("Vor- und Zuname" ist ja auch nichts anderes) sagt also nichts, aber auch absolut garnichts aus, zumindest für sich allein.
Überspitzt gesagt: Erst gestern bin ich mit einem Onlineticket gefahren, auf dem "Zangenabdruck" und darüber eine Zeile steht. Hier war auch nicht verlangt, dass ich einen Abdruck irgendeiner Zange von mir draufmache. Eine Zeile mit irgendeinem Substantiv drunter ("Vor- und Zuname" ist ja auch nichts anderes) sagt also nichts, aber auch absolut garnichts aus, zumindest für sich allein.