Fit Kurse

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Formsignaler
Jungspund
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Beitrag von Formsignaler »

Hallo

erst mal hallo an alle hier,
das ich mich hier angemeldet habe hat folgenden gund:
es geht um den regelmäßigen fortbildungsuntericht ( FIT ) für FS Klasse 3 Inhaber
muss jedes Jahr neben dem fit bahnbetrieb auch ein fit wagenprüfer bremse abgelegt werden ?? wenn ja
wo ist das gesetzlich geregelt oder regelt das jeder ebl nach gutdünken ??

danke im voraus für eure qualifizierten antworten der formsignaler
Martin H.
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Beitrag von Martin H. »

Hallo und Willkommen Formsignaler im Eisenbahnforum.

Der gewöhnliche Lokführer erhält sich seine Bremsprobeberechtigung durch die Ausführung von mindestens einer Bremsprobe im Jahr, was durchaus machbar ist. Von nötigem Unterricht weiß ich jetzt nichts, sollte was anfallen, ist dies aber im normalen Unterricht enthalten. Regeländerungen bekommt man durch die verteilten Berichtigungen mit. Wagenprüfer sollte gleich sein.
Das mit einmal jährlich bremsen meinte damals unser Ausbilder, alle durchgeführten Bremsproben in's Berichtsheft schreiben, damit die Berechtigung nachgewiesen ist und nicht bis Ausbildungsende wieder verfällt.

Mehr kann ich spontan dazu nicht sagen.
Systemfehler
Kaiser
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Beitrag von Systemfehler »

Martin H. @ 17 Feb 2012, 14:21 hat geschrieben: Der gewöhnliche Lokführer erhält sich seine Bremsprobeberechtigung durch die Ausführung von mindestens einer Bremsprobe im Jahr
Wahnsinn!! :blink:

Und um den Führerschein Klasse 3 behalten zu dürfen genügt es, einmal im Jahr eine Lok von innen gesehen zu haben?! :D
Electrification
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Beitrag von Electrification »

Systemfehler @ 18 Feb 2012, 14:07 hat geschrieben: Wahnsinn!! :blink:

Und um den Führerschein Klasse 3 behalten zu dürfen genügt es, einmal im Jahr eine Lok von innen gesehen zu haben?! :D
Ich gehe mal davon aus dass du die 100-Stundenregelung kennst und dir einen kleinen Scherz erlaubst. ;)
Martin H.
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Beitrag von Martin H. »

Ähm ne, für Erhalt der Klasse 3 braucht es pro Jahr 100 Fahrstunden, also ohne Lehrer, nur fahren, sowie diverse Unterrichte und Überwachungsfahrten.
Systemfehler
Kaiser
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Beitrag von Systemfehler »

Electrification @ 18 Feb 2012, 14:23 hat geschrieben: Ich gehe mal davon aus dass du die 100-Stundenregelung kennst und dir einen kleinen Scherz erlaubst. ;)
Nein, kenne ich nicht (und brauche ich auch nicht zu kennen), und ja, es war ein kleiner Scherz ;)
Martin H.
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Beitrag von Martin H. »

Edit bzw neuer Beitrag meint noch, dass da wer schneller war und fügt ergänzend hinzu, dass früher tatsächlich 100 Stunden gefahren werden musste, mittlerweile zählt aber die reine Arbeitszeit einer Lokführerschicht zu den 100 Stunden.
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