Beschneidung von Jungen verboten
In Deutschland gilt die Religionsfreiheit. Zwar darf das Elternhaus bis zum 14. Lebensjahr bestimmen, wie das Kind religiös erzogen wird. doch danach kann der Jugendliche selbst über seine religiöse Zukunft entscheiden. Theoretisch verstößt sogar die Taufe gegen dieses Gesetz. Erst recht die Beschneidung von Jungen. Beides ist aber in den jeweiligen Religion Tradition.
Während im Christentum die Taufe nur ein symbolischer Akt ist und die eigentliche "Weihe" erst durch die Kommunion im Katholizismus (aber auch zu früh, da mit acht Jahren) und in der evangelischen Kirche mit 14 Jahren durch die Konfirmation erfolgt, ist das kein gravierender Einschnitt in die körperliche Unversehrtheit des Kindes. Die im Judentum und im Islam vorgeschriebene Beschneidung der männlichen Vorhaut ist aber ein irreversibler Vorgang. Aus diesem Grund hat ein Kölner Gericht entschieden, das dies als Körperverletzung angesehen wird und strafbar ist.
Das Jüdische Krankenhaus in Berlin, das ironischerweise zwei Drittel muslimische Bescheidungs"opfer" hat, wird diese Praxis einstellen.
http://www.focus.de/politik/deutschland/um...aid_774988.html
Während im Christentum die Taufe nur ein symbolischer Akt ist und die eigentliche "Weihe" erst durch die Kommunion im Katholizismus (aber auch zu früh, da mit acht Jahren) und in der evangelischen Kirche mit 14 Jahren durch die Konfirmation erfolgt, ist das kein gravierender Einschnitt in die körperliche Unversehrtheit des Kindes. Die im Judentum und im Islam vorgeschriebene Beschneidung der männlichen Vorhaut ist aber ein irreversibler Vorgang. Aus diesem Grund hat ein Kölner Gericht entschieden, das dies als Körperverletzung angesehen wird und strafbar ist.
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Blödsinn. Die Kommunion ist ebenfalls symbolisch zu sehen. Die Aufnahme in die Kirche erfolgt mit der Firmung - in der 9./10. Klasse.Autobahn @ 30 Jun 2012, 00:55 hat geschrieben: Während im Christentum die Taufe nur ein symbolischer Akt ist und die eigentliche "Weihe" erst durch die Kommunion im Katholizismus (aber auch zu früh, da mit acht Jahren)
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Aber das nachzuweisen, ob die Beschneidung aus religiöser Motivation oder wegen gesundheitstechn. Vorteilen erfolgt, halte ich für sehr schwierig.
Stellwerk des Monats Dezember: Saulgrub, Fdl, mech E, IB 1950, AB 08.11.2007, zum Schluß nur Deckungsstelle für BÜ, nur 1 Dksig, Gegenrichtung Zp9
flickr Bilder jonashdf
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Wer in Deutschlan lebt, muss auch die Deutschen Gesetze respektieren! Religionsfreiheit hin oder her, Körperverletzung ist nun mal eine Straftat nach deutschem Gesetz! Wenns medizinisch erforderlich, ist es ja weiterhin erlaubt...
Habe gehört, dass die Beschneidungen religiöser Art nicht im sterilen Krankenhaus, sondern zuhause und ohne Betäubung vorgenommen werden! Darum finde ich es richtig, dass sowas verboten wird...
Habe gehört, dass die Beschneidungen religiöser Art nicht im sterilen Krankenhaus, sondern zuhause und ohne Betäubung vorgenommen werden! Darum finde ich es richtig, dass sowas verboten wird...
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Ja genau. Mit dem Verbot werden die Beschneidungen daheim natürlich gar nicht mehr stattfinden... ist klar. Daheim und ohne Betäubung dürfte jetzt schon untersagt sein, und nicht erst nach dem Urteil. Mensch ZpT. Das Urteil wird dazu führen, dass solche zwielichtigen Formen noch viel öfter von statten gehen werden, weil Ärzte das nach dem Urteil sich rnicht mehr machen werden. Also muss es wer anderes machen. Weil drauf verzichten werden die wenigsten, denen das wirklich wichtig ist...Zp T @ 30 Jun 2012, 01:16 hat geschrieben:
Habe gehört, dass die Beschneidungen religiöser Art nicht im sterilen Krankenhaus, sondern zuhause und ohne Betäubung vorgenommen werden! Darum finde ich es richtig, dass sowas verboten wird...
Ich will übrigens nicht wissen, wie viele christliche Jungen einfach so präventiv (obwohl nicht medizinisch notwendig) beschnitten wären. Einige Ärzte und Kinderärzte sind da ja nicht gerade negativ eingestellt.
Für die Entfernung des Blinddarm Fortsatzes gibt es auch medizinische Indikationen, trotzdem wäre eine präventive Entfernung Körperverletzung.
Ich finde das Urteil mutig und richtig, es zeigt dass in Deutschland der Rechtsstaat stärker wirkt als Schuldkomplexe. Gerade bei den deutschen U-Boot Lieferungen an Israel, durch welche Deutschland den Atomwaffen Sperrvertrag bricht, hatte man das Gefühl die deutschen Schuldkomplexe übertünchen jedes rechtsstaatliches Bewusstsein.
Ich finde das Urteil mutig und richtig, es zeigt dass in Deutschland der Rechtsstaat stärker wirkt als Schuldkomplexe. Gerade bei den deutschen U-Boot Lieferungen an Israel, durch welche Deutschland den Atomwaffen Sperrvertrag bricht, hatte man das Gefühl die deutschen Schuldkomplexe übertünchen jedes rechtsstaatliches Bewusstsein.
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Ich finde es auch generell gut, frage mich aber halt, wie man verhindern will, dass die Beschneidungen in Zukunft nicht zumindest teilweise weiterhin, aber zu schlechteren Bedingungen, durchgeführt werden. Ansonsten könnte es für die betroffenen Kinder in der Tat eher ein Nachteil sein...
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
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Das Thema wird derzeit heiß in den Medien diskutiert. Warum soll es zu weit gehen, wir diskutieren über den Euro, über Religion, über Fahrräder, warum darf nicht über Zirkumzision (also die meist religiös/kulturell motivierte Entfernung der Vorhaut) diskutiert werden? Nach welchen Kriterien sollen hier im Forum Themen beschnitten werden?Jojo423 @ 30 Jun 2012, 01:59 hat geschrieben: Ich habe nichts, wenn hier über Politik diskutiert wird, aber ich finde dieses Thema geht doch einen Schritt zu weit... Wir sind schließlich ein Eisenbahn- und kein Beschneidungsforum...
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Mit der Beschneidung der Vorhaut sollte man generell bis zur Pubertät warten. Zum einen kann der betroffene Junge sich selbst ein Urteil darüber bilden, was ihm besser gefällt. Zum anderen tritt eine Vorhautverengung bei 96% aller neugeborenen Jungen auf, welche sich bis zum Alter von 3-5 auf ca. 10% reduziert und bis zum Beginn der Pubertät nochmals auf 1% reduziert.Iarn @ 30 Jun 2012, 01:21 hat geschrieben: Für die Entfernung des Blinddarm Fortsatzes gibt es auch medizinische Indikationen, trotzdem wäre eine präventive Entfernung Körperverletzung.
Daher ist eine Beschneidung gerade mal bei einem Prozent aller Männer medizinisch indiziert.
Sorry, ich bin nicht Katholisch. Daher wusste ich es nicht besser.JeDi @ 30 Jun 2012, 01:01 hat geschrieben:Blödsinn. Die Kommunion ist ebenfalls symbolisch zu sehen. Die Aufnahme in die Kirche erfolgt mit der Firmung - in der 9./10. Klasse.
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Nicht zwingend, das unterscheidet sich teils gravierend von Land zu Land. 9./10. Klasse (das wäre je nach Einschulungsalter 15-17) ist jedoch zu hoch gegriffen, 7./8. Klasse trifft es eher.JeDi @ 30 Jun 2012, 01:01 hat geschrieben: Blödsinn. Die Kommunion ist ebenfalls symbolisch zu sehen. Die Aufnahme in die Kirche erfolgt mit der Firmung - in der 9./10. Klasse.
Ich persönlich begrüße das Verbot der Beschneidung Unmündiger. Im Grunde handelt es sich um einen Aspekt der Körpermodifikation und ist mit Piercings oder Tattoos gleichzusetzen. Da hat man sich schon recht früh festgelegt und (vergleichsweise) rigide Regeln aufgestellt, wieso sollte das bei religiös motivierten Bodymods anders sein?
Allerdings verschärft sich dadurch nur weiter die Disparität in der Gesetzeslage. Sowohl die Taufe als auch die Erstkommunion der Katholiken sowie die Firmung oder Konfirmation bei Kindern (ja, auch soetwas gibt es hierzulande) sind schlicht und ergreifend rechtswidrig und müssten demnach ebenso untersagt werden. Zwar bleibt die körperlicher Unversehrtheit (meist) unangetastet, die psychischen und sozialen Folgen können aber erheblich sein.
Ein Nichteintritt in eine der beiden großen christlichen Kirchen ist heutzutage schon fast die Regel als die Ausnahme, ein Kirchenaustritt kann aber je nach Region mit erheblichen Drangsalierung des sozialen Umfeldes oder der Kirche selbst vonstatten gehen. Viele, gerade in ländlich geprägten Regionen scheuen diesen Schritt, was ultimativ mit einem finanziellen Schaden durch die Zahlung der Kirchensteuer einher geht.
Wir müssen hierzulande langsam echt aufpassen, dass wir nicht anfangen beim Thema Religion mit zweierlei Maß zu messen: ich verbitte mir hier keine Kritk am Islam oder Judentum, ich moniere lediglich die eigentlich nicht vertretbare Sonderstellung, die die beiden großen christlichen Glaubensgemeinschaften genießen.
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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Ob ein Junge beschnitten wurde oder nicht ließe sich z.B. bei der normalen amtsärztlichen Untersuchung in der Schule erkennen oder auch bei den frühkindlichen Vorsorgeuntersuchungen. Wenn hier plötzlich festgestellt wird, dass ein Junge beschnitten ist aber nirgendwo auf der Gesundheitskarte ein Nachweis für eine medizinische Nötigkeit und die Durchführung beim Arzt oder in der Klinik vorliegt, dann sollte man die Eltern mit aller Härte wegen schwerer Körperverletzung zur Rechenschaft ziehen und auch publik machen, dass man dagegen jetzt entschieden vorgeht.Boris Merath @ 30 Jun 2012, 01:35 hat geschrieben:Ich finde es auch generell gut, frage mich aber halt, wie man verhindern will, dass die Beschneidungen in Zukunft nicht zumindest teilweise weiterhin, aber zu schlechteren Bedingungen, durchgeführt werden. Ansonsten könnte es für die betroffenen Kinder in der Tat eher ein Nachteil sein...
Die Frage ist nur, ob sich die Eltern davon abschrecken lassen und die Strafe, falls sie nicht hart genug ist, eben hinnehmen. Auch böte dies die Gefahr, dass die viele Eltern ihre muslimischen Jungen nicht mehr zu den üblichen Vorsorgeuntersuchungen zum Arzt bringen könnten, so dass ihm dadurch also ein gesundheitlicher Nachteil erwachsen könnte.
Und es gibt ja auch viele muslimische Ärzte, die vielleicht künftig einfach den Jungen die Nötigkeit für eine Beschneidung bescheinigen und es dann eben als eine Art Hausbesuch halblegal machen. Da gibt es genug Grauzone und die in diese würde man aus meiner Sicht das Ganze mit dem jetzigen Urteil auch hineintreiben. Aber ein ist klar: So wie bisher, also eine religiöse Beschneidung ohne Betäubung und unter nicht gerade sterilen Bedinungen, kann und darf es nicht mehr geben. Zudem hat MVVUser absolut Recht, dass eine die große Zahl der Vorhautverengungen sich später wieder gibt, so dass sie also garnicht nötig ist. Und selbst wenn ein Mann eine Vorhautverengungen hat, kann er in den meisten Fällen problemlos den Geschlechtsakt vollführen und wenn man sich normal wäscht, dann gibt es auch keine Probleme mit Infektionen. So gesehen ist die Beschneidung aus medizinischen Gründen also mehr als fragwürdig.
Die Muslime beharren zwar darauf, dass das Beschneiden ein Teil ihrer Religion und ihrer Kultur ist. Aber genau wie der Stierkampf in Spanien mit der sinnlosen Abnschlachtung von Stieren und das Schächten als rituelles unf für das Opfertier sehr qualvolles Schlachten im Judentum und im Islam ist und bleibt das ganze etwas, was mit den kulturellen, moralischen und sozialen Grundwerten Deutschlands nicht vereinbar ist.
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Kriegst nicht durch, wenn überhaupt ist das Beihilfe zur Körperverletzung (die Körperverletzung hätte der Arzt/Rabiner/Imam begangen). Auch gilt ersteinmal die Unschuldsvermutung, du müsstest schon irgendwie Wind davon bekommen haben, dass der Junge aus religiösen Gründen beschnitten worden war, eine formal korrekte medizinische Diagnose kann auch im Ausland geschehen sein, vor der Gesetzesänderung oder gleich komplett im Ausland, wo dies kein Straftatbestand ist und und und...Bummelbahn @ 30 Jun 2012, 14:04 hat geschrieben: Ob ein Junge beschnitten wurde oder nicht ließe sich z.B. bei der normalen amtsärztlichen Untersuchung in der Schule erkennen oder auch bei den frühkindlichen Vorsorgeuntersuchungen. Wenn hier plötzlich festgestellt wird, dass ein Junge beschnitten ist aber nirgendwo auf der Gesundheitskarte ein Nachweis für eine medizinische Nötigkeit und die Durchführung beim Arzt oder in der Klinik vorliegt, dann sollte man die Eltern mit aller Härte wegen schwerer Körperverletzung zur Rechenschaft ziehen und auch publik machen, dass man dagegen jetzt entschieden vorgeht.
Da einen Eintrag auf der Gesundheitskarte zu machen ist (nicht gegen dich persönlich gerichtet) einfach nur das sprichwörtliche Brett vorm Kopf. Das hört schon bei Privatpatienten auf. Mal ganz davon abgesehen, dass wir mit so einer Geschichte gleich mal die Beweislast umkehren - ich hab eine fette Narbe am Rücken. Könnte ja daran liegen, das mein Vater mich als Kind ausgepeitscht hat. Allerdings wärs wohl auch möglich, dass ich mit vier Jahren böse vom Fahrrad geflogen bin...
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Gut, aber dann käme noch (Beihilfe zur) Kindesmisshandlung und Verletzung der elterlichen Fürsorgepflicht dazu, weil sie ihren Jungen zu einem Mann geschickt haben, von dem sie genau wissen, dass er eine Körperverletzung an ihrem Kind durchführt. Zudem muss man das ganze weiter denken und einen Weg finden, wie man Rabiner/Imame besser kontrollieren kann, damit sie das nicht in der halblegalität bzw. illegalität tun.DumbShitAward @ 30 Jun 2012, 15:24 hat geschrieben:Kriegst nicht durch, wenn überhaupt ist das Beihilfe zur Körperverletzung (die Körperverletzung hätte der Arzt/Rabiner/Imam begangen).
Oder über das türkische Konsulat, etc.. Klar, hier gibt es viele Schlupflöcher, die dann auch großzügig genutzt werden. Hier kritisiere ich auch die Judikative immer wieder, denn sie sagen nur, dass etwas verboten ist, aber über die Kontrolle der Einhaltung dieses Verbots und das Schließen von deren Umgehung zu nutzende Schlupflöcher macht sich da keiner Gedanken. Da gehört ebenso einiges reformiert.DumbShitAward @ 30 Jun 2012, 15:24 hat geschrieben:Auch gilt ersteinmal die Unschuldsvermutung, du müsstest schon irgendwie Wind davon bekommen haben, dass der Junge aus religiösen Gründen beschnitten worden war, eine formal korrekte medizinische Diagnose kann auch im Ausland geschehen sein, vor der Gesetzesänderung oder gleich komplett im Ausland, wo dies kein Straftatbestand ist und und und...
Naja, eine Narbe am Rücken kann viele Gründe haben, aber für die Beschneidung eines Jungen gibt es nur sehr wenige. Und die jetzt noch erlaubten müssen ärztlich berhandelt werden, so dass dies also aktenkundig sein muss. Ich es das nicht, dann kann ja nix mehr anderes übrig bleiben, als dass er illegal aus religiösen Gründen beschnitten wurde. Sicher muss man gerade beim Thema Ärzte und Gesundheitskarte mit dem Thema Datenschutz sehr sensibel umgehen und da bin ich auch ein Gegner von zu viel und unnötiger Datensammelwut. Doch muss man sich hier bei diesem Thema durchaus der Frage stellen, welche Daten eine Körperverletzung am Kind wie eben die religiöse Beschneidung, bestmöglich nachweisen können und welche nicht.DumbShitAward @ 30 Jun 2012, 15:24 hat geschrieben:Mal ganz davon abgesehen, dass wir mit so einer Geschichte gleich mal die Beweislast umkehren - ich hab eine fette Narbe am Rücken. Könnte ja daran liegen, das mein Vater mich als Kind ausgepeitscht hat. Allerdings wärs wohl auch möglich, dass ich mit vier Jahren böse vom Fahrrad geflogen bin...
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Äh, aber genau das IST doch der Job der Judikative. Sie haben nicht darüber zu entscheiden wie etwas gemacht werden soll (und schon gar nicht was), sondern nur ob das, was Legeslative und Exekutive tun rechtens ist oder nicht.Bummelbahn @ 30 Jun 2012, 15:40 hat geschrieben: Oder über das türkische Konsulat, etc.. Klar, hier gibt es viele Schlupflöcher, die dann auch großzügig genutzt werden. Hier kritisiere ich auch die Judikative immer wieder, denn sie sagen nur, dass etwas verboten ist, aber über die Kontrolle der Einhaltung dieses Verbots und das Schließen von deren Umgehung zu nutzende Schlupflöcher macht sich da keiner Gedanken. Da gehört ebenso einiges reformiert.
Das ist doch das Grundprinzip der Gewaltenteilung. Die Legeslative weist die Exekutive an bestimmte Dinge zu tun und die Judikative kontrolliert ob das was die beiden machen grundsätzlich in Ordnung ist und/oder ob es auch korrekt ausgeführt wurde. Derzeit ist die Judikative das einzige was uns vor einem Überwachungsstaat und einer wildgewordenen Exekutive schützt.
Andererseits würde das ganze zu einem Richterstaat zu verkommen drohen, gäbe man der Judikative noch ein Initiativrecht auf Gesetze/Verordnungen (in eingeschränkter Form darf nur das Bundesverfassungsgericht soetwas).
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Also in BaWü isses 9./10. - außer bei Hauptschülern, da 8./9. (die haben ja keine 10.)...DumbShitAward @ 30 Jun 2012, 12:22 hat geschrieben: Nicht zwingend, das unterscheidet sich teils gravierend von Land zu Land. 9./10. Klasse (das wäre je nach Einschulungsalter 15-17) ist jedoch zu hoch gegriffen, 7./8. Klasse trifft es eher.
Das kann aber ziemlich weh tun, je nach Ausprägung. Bei einer relativen Phimose, wie sie in den meisten Fällen auftritt, KANN das tatsächlich gehen, aber auch da können sehr unangenehme Schmerzen auftreten die den Spaß extrem dämpfen. Bei einer vollständigen Phimosen ergibt sich in der Regel durchaus eine medizinische Notwendigkeit. Nur wirklich feststellen wie extrem sich eine Phimose gestaltet kann man in der Regel erst dann, wenn das Bauteil in die Phase der sexuellen Einsatzbereitschaft kommt.Bummelbahn @ 30 Jun 2012, 14:04 hat geschrieben: [...] Und selbst wenn ein Mann eine Vorhautverengungen hat, kann er in den meisten Fällen problemlos den Geschlechtsakt vollführen [...]
Gruß, Guido
Tf bei der S-Bahn München
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Hinweis: Der obenstehende Beitrag spiegelt - sofern nicht anders gekennzeichnet - ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider.
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Das ist schlicht und ergreifend Unsinn. Nach dem Gesetz über die religiöse Kindererziehung (KErzG) von 1921 steht den Eltern das Recht zu, über die religiöse Erziehung des Kindes zu bestimmen. Die Taufe und die Kommunion sind symbolische Akte, die auf die Christliche Tradition zurück gehen. Den Eltern steht es aber frei, das Kind ohne religiöse Inhalte zu erziehen. Trotzdem sind die Eltern verpflichtet, ihr Kind nach den Normen unserer Gesellschaft zu erziehen.DumbShitAward @ 30 Jun 2012, 12:22 hat geschrieben:Allerdings verschärft sich dadurch nur weiter die Disparität in der Gesetzeslage. Sowohl die Taufe als auch die Erstkommunion der Katholiken sowie die Firmung oder Konfirmation bei Kindern (ja, auch soetwas gibt es hierzulande) sind schlicht und ergreifend rechtswidrig und müssten demnach ebenso untersagt werden. Zwar bleibt die körperlicher Unversehrtheit (meist) unangetastet, die psychischen und sozialen Folgen können aber erheblich sein.
In einer Taufe und der Kommunion kann ich keinen Ansatz für eine körperlichen oder psychischen Eingriff erkennen.
Das ist das Alter, wo ein Mensch "religionsmündig" wird. Also das Alter, wo er selbst entscheiden kann, ob er in die Kirche aufgenommen werden will oder nicht. Das geschieht in der evangelischen Kirche durch die Konfirmation und in der katholischen Kirche - wie ich gelernt habe - durch die Firmung. Das kann er aber ablehnen.KErzG @ , hat geschrieben:§ 5
Nach der Vollendung des vierzehnten Lebensjahrs steht dem Kind die Entscheidung darüber zu, zu welchem religiösen Bekenntnis es sich halten will. Hat das Kind das zwölfte Lebensjahr vollendet, so kann es nicht gegen seinen Willen in einem anderen Bekenntnis als bisher erzogen werden.
Welche sozialen Folgen drohen ihm dann? Wird er von der Schule geschmissen, bekommt er keine Lehrstelle? Religionszugehörigkeit ist in der heutigen Zeit schlicht weg egal. Dazu haben auch die Migranten beigetragen, die muslimischen oder jüdischen Glaubens sind.
Gut, wer in einem bayrischen Dorf als Bürgermeister kandidiert, sollte sich schon mal am Sonntag in der Kirche blicken lassen. Und wenn er am Sonntag ausschlafen will, geht er in die Vorabendmesse

Ein muslimischer Migrant mit deutscher Staatsbürgerschaft, der für den Stadtrat in einem Viertel wie Duisburg-Marxloh (falls Du es nicht kennst, ein Stadtteil mit türkisch-stämmiger Mehrheit mit überwiegend deutschem Pass) wird sicher nicht umhin können, zum Freitagsgebet zu erscheinen.
Was die beiden wirklich denken und glauben, steht auf einem anderen Blatt.
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Dir ist aber bewusst, dass RelKErzG (wenn schon, dann zitiere das richtige Gesetz) nicht über den allgemeineren Gesetzen wie dem BGB oder dem GG steht? Zum einen packst du das Kind bei der ungefragten Zwangstaufe in einen Knebelvertrag, der nicht so ohne weiteres aufzulösen ist (nach katholischem kanonischen Recht nämlich gar nicht). Das kann als Verstoß gegen die freie Entfaltung der Persönlichkeit und die negative Relegionsfreiheit betrachtet werden, von den Fragen bürgerlichen Rechts ganz abzusehen.Autobahn @ 30 Jun 2012, 22:52 hat geschrieben: Das ist schlicht und ergreifend Unsinn. Nach dem Gesetz über die religiöse Kindererziehung (KErzG) von 1921 steht den Eltern das Recht zu, über die religiöse Erziehung des Kindes zu bestimmen. Die Taufe und die Kommunion sind symbolische Akte, die auf die Christliche Tradition zurück gehen. Den Eltern steht es aber frei, das Kind ohne religiöse Inhalte zu erziehen. Trotzdem sind die Eltern verpflichtet, ihr Kind nach den Normen unserer Gesellschaft zu erziehen.
In einer Taufe und der Kommunion kann ich keinen Ansatz für eine körperlichen oder psychischen Eingriff erkennen.
Zweitens sind die Taufe, Kommunion, Firmung/Konfirmation keineswegs nur symbolische AKte sondern ziehen Konsequenzen bürgerlichen Rechts nach sich, die auch ein Jugendlicher eigentlich gar nicht eingehen darf (ohne schriftliche Zustimmung des Erziehungsberechtigten), da man hier einen Verstoß gegen §110 BGB erkennen könnte - der Jugendliche geht einen Vertrag mit langwierigen finanziellen Folgen ein, trotz lediglich eingeschränkter Geschäftsfähigkeit. Und genau das tust du in dem Moment nicht mehr, in dem du dein Kind in eine der beiden großen christlichen Kirchen steckst, denn die sind alles andere, aber nicht Verfechter der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Aber sei es wie es ist, den wirklichen Fehler machst du am Schluss: Niemand ist verpflichtet seine Kinder nach den "Normen unserer Gesellschaft" (im allgemeinen Verständnis) zu erziehen und schon gar nicht nach den Werten der Kirchen, auch wenn das die konservativen Menschenhasser immer behaupten: du bist verpflichtet die Kinder nach den Werten der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu erziehen.
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Naja, also man kanns auch etwas übertreiben...
Die Taufe ist in der Tat nicht rein symbolisch, denn mit diesem Vorgang wird man in die Kirche aufgenommen, woraus sich auch die Verpflichtung ergibt, die Kirchensteuer zu zahlen. Aber worin bei der Kommunion und Firmung noch irgendwelche finanziellen oder sonstigen rechtlichen Verpflichtungen bestehen sollen, weiß ich jetzt nicht. Also diese beiden Vorgänge sind doch eindeutig nur symbolisch.
Wenn man die Sache mit der Kirchensteuer aber so ernst nimmt, dann ist ja schon die Geburt eines Kindes ansich rechtswidrig. Schließlich bin ich als Staatsbürger ja dazu verpflichtet, noch viel mehr Steuern zu zahlen, als nur an die Kirche. Und meine Eltern haben mich vor der Geburt gar nicht gefragt, ob ich eigentlich deutscher Staatsbürger werden will, oder ob ich überhaupt geboren werden will. Da kann man jetzt bestimmt auch irgendwelche Paragraphen finden....
Noch eine Sache zur Firmung: Da kann ich mich noch genau erinnern, dass bei meiner Anmeldung zur Firmung seitens der Kirche genaustens drauf geachtet wurde, dass diese Anmeldung wirklich dem Willen von uns Jugendlichen entspricht, und nicht nur dem der Eltern. Mit einem einfachen Formular wars auch nicht getan. Die Anmeldung erfolgte für jeden einzeln mit einem persönlichen Gespräch. Ob das jetzt überall so der Fall ist, das weiß ich nicht.
Optimal wäre es natürlich, wenn sich dadurch dann auch erst die rechtlichen Verpflichtungen ergeben würden. Da ist die Sache mit der Taufe eigentlich wirklich nicht mehr zeitgemäß. Aber das ist ja immerhin nicht das einzige, was an der katholischen Kirche nicht mehr zeitgemäß ist...
Die Taufe ist in der Tat nicht rein symbolisch, denn mit diesem Vorgang wird man in die Kirche aufgenommen, woraus sich auch die Verpflichtung ergibt, die Kirchensteuer zu zahlen. Aber worin bei der Kommunion und Firmung noch irgendwelche finanziellen oder sonstigen rechtlichen Verpflichtungen bestehen sollen, weiß ich jetzt nicht. Also diese beiden Vorgänge sind doch eindeutig nur symbolisch.
Wenn man die Sache mit der Kirchensteuer aber so ernst nimmt, dann ist ja schon die Geburt eines Kindes ansich rechtswidrig. Schließlich bin ich als Staatsbürger ja dazu verpflichtet, noch viel mehr Steuern zu zahlen, als nur an die Kirche. Und meine Eltern haben mich vor der Geburt gar nicht gefragt, ob ich eigentlich deutscher Staatsbürger werden will, oder ob ich überhaupt geboren werden will. Da kann man jetzt bestimmt auch irgendwelche Paragraphen finden....

Noch eine Sache zur Firmung: Da kann ich mich noch genau erinnern, dass bei meiner Anmeldung zur Firmung seitens der Kirche genaustens drauf geachtet wurde, dass diese Anmeldung wirklich dem Willen von uns Jugendlichen entspricht, und nicht nur dem der Eltern. Mit einem einfachen Formular wars auch nicht getan. Die Anmeldung erfolgte für jeden einzeln mit einem persönlichen Gespräch. Ob das jetzt überall so der Fall ist, das weiß ich nicht.
Optimal wäre es natürlich, wenn sich dadurch dann auch erst die rechtlichen Verpflichtungen ergeben würden. Da ist die Sache mit der Taufe eigentlich wirklich nicht mehr zeitgemäß. Aber das ist ja immerhin nicht das einzige, was an der katholischen Kirche nicht mehr zeitgemäß ist...

@ DumpShitAward
Ich weiß ja, dass Du ein Kirchenhasser bist. Beruhige Dich aber, ich bin auch nicht religiös. Aber ich gehe nicht soweit, dass ich die Kirchen grundsätzlich in Frage stelle.
95 Prozent der Mitglieder der christlichen Kirchen gehen nur fünf mal in ihrem Leben in die Kirche. Zur Taufe, zur Konfirmation/Firmung, zur Hochzeit, zur Taufe ihrer Kinder und zu ihrer eigenen Beerdigung.
Ich weiß ja, dass Du ein Kirchenhasser bist. Beruhige Dich aber, ich bin auch nicht religiös. Aber ich gehe nicht soweit, dass ich die Kirchen grundsätzlich in Frage stelle.
95 Prozent der Mitglieder der christlichen Kirchen gehen nur fünf mal in ihrem Leben in die Kirche. Zur Taufe, zur Konfirmation/Firmung, zur Hochzeit, zur Taufe ihrer Kinder und zu ihrer eigenen Beerdigung.
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
Abgesehen von der rechtlichen Seite:
Funktion der Vorhaut:
Während des ganzen Lebens hält die Vorhaut die Eichel zart und feucht und schützt sie vor Verletzungen, Reibung und Austrocknung. Reibung (auch durch Kleidung) führt zu Verringerung der Reizbarkeit.
Deswegen hört man ja oft genug von Muslimen: wir können länger! Wer mehr Spass dabei hat, sei dann mal dahin gestellt!
http://de.wikipedia.org/wiki/Vorhaut
Funktion der Vorhaut:
Während des ganzen Lebens hält die Vorhaut die Eichel zart und feucht und schützt sie vor Verletzungen, Reibung und Austrocknung. Reibung (auch durch Kleidung) führt zu Verringerung der Reizbarkeit.
Deswegen hört man ja oft genug von Muslimen: wir können länger! Wer mehr Spass dabei hat, sei dann mal dahin gestellt!
http://de.wikipedia.org/wiki/Vorhaut
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Richtig, immerhin kommen Buben ja mit Vorhaut auf die Welt, die Natur wird sich dabei schon was gedacht haben.hauseltr @ 1 Jul 2012, 12:35 hat geschrieben: Abgesehen von der rechtlichen Seite:
Funktion der Vorhaut:
Während des ganzen Lebens hält die Vorhaut die Eichel zart und feucht und schützt sie vor Verletzungen, Reibung und Austrocknung. Reibung (auch durch Kleidung) führt zu Verringerung der Reizbarkeit.
Deswegen hört man ja oft genug von Muslimen: wir können länger! Wer mehr Spass dabei hat, sei dann mal dahin gestellt!
http://de.wikipedia.org/wiki/Vorhaut
((Rest gelöscht.))
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Man öffnet nach 4h Schlaf den Laptop, guckt ins EF - und sieht dieses Thema. Danke liebe MitforistenAuer Trambahner @ 1 Jul 2012, 13:20 hat geschrieben: Es braucht jetzt aber nicht jeder die (un)vollständigkeit seines Pipperls dokumentieren.

Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
Es sei angemerkt, dass es bei den Muslimen "nur" Tradition ist, für Juden aber ein Gebot. Juden "müssen" die Jungen innerhalb der ersten acht Tage beschneiden lassen. Ein Junge, der nicht nicht acht Tagen beschnitten wurde, ist kein Jude. Für die Eltern wäre es wohl auch ein unentschuldbare Verfehlung, aber so genau kenne ich mich da auch nicht aus. Deshalb war der Aufschrei bei den Juden auch größer als bei den Muslimen. Wenn ich mir vorstelle, welches Theater es früher gab, weil man bei manchen Hunden die Ohren kupiert hat, aber hier offenbar das kupieren von Menschen für selbstverständlich hält, kann ich mich nur wundern.Bummelbahn @ 30 Jun 2012, 14:04 hat geschrieben: Die Frage ist nur, ob sich die Eltern davon abschrecken lassen und die Strafe, falls sie nicht hart genug ist, eben hinnehmen. Auch böte dies die Gefahr, dass die viele Eltern ihre muslimischen Jungen nicht mehr zu den üblichen Vorsorgeuntersuchungen zum Arzt bringen könnten, so dass ihm dadurch also ein gesundheitlicher Nachteil erwachsen könnte.
Und es gibt ja auch viele muslimische Ärzte, die vielleicht künftig einfach den Jungen die Nötigkeit für eine Beschneidung bescheinigen und es dann eben als eine Art Hausbesuch halblegal machen. Da gibt es genug Grauzone und die in diese würde man aus meiner Sicht das Ganze mit dem jetzigen Urteil auch hineintreiben. Aber ein ist klar: So wie bisher, also eine religiöse Beschneidung ohne Betäubung und unter nicht gerade sterilen Bedinungen, kann und darf es nicht mehr geben. Zudem hat MVVUser absolut Recht, dass eine die große Zahl der Vorhautverengungen sich später wieder gibt, so dass sie also garnicht nötig ist. Und selbst wenn ein Mann eine Vorhautverengungen hat, kann er in den meisten Fällen problemlos den Geschlechtsakt vollführen und wenn man sich normal wäscht, dann gibt es auch keine Probleme mit Infektionen. So gesehen ist die Beschneidung aus medizinischen Gründen also mehr als fragwürdig.
Die Muslime beharren zwar darauf, dass das Beschneiden ein Teil ihrer Religion und ihrer Kultur ist. Aber genau wie der Stierkampf in Spanien mit der sinnlosen Abnschlachtung von Stieren und das Schächten als rituelles unf für das Opfertier sehr qualvolles Schlachten im Judentum und im Islam ist und bleibt das ganze etwas, was mit den kulturellen, moralischen und sozialen Grundwerten Deutschlands nicht vereinbar ist.
Für die, die sich anmaßen über den Wert und Unwert anderer zu urteilen: Die Würde des Menschen ist unantastbar!