Bleiben Sie halten - Wer denkt sich sowas aus?
-
- Lebende Forenlegende
- Beiträge: 3943
- Registriert: 01 Mär 2009, 15:34
- TramBahnFreak
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 12574
- Registriert: 02 Okt 2009, 16:28
- Wohnort: Da drüben, gleich da hinter'm Wellblechzaun
- abzwanst
- Routinier
- Beiträge: 354
- Registriert: 18 Nov 2010, 15:01
- Wohnort: Straubing / St. Pölten / München
- Kontaktdaten:
Wenn ein auf Fahrt stehendes Signal wieder auf Halt gestellt wird, ohne dass die Zugfahrt durchgeführt wurde, muss dem davor stehenden Triebfahrzeugführer der Befehl "Bleiben Sie halten." erteilt werden. Wurde mit der letzten Änderung im Juni in die Ril 408 aufgenommen.
"Wann dürfen Sie ein Hauptsignal auf Halt stellen?
(1) Bei einem haltenden Zug dürfen Sie ein Hauptsignal auf Halt stellen und die Fahrstraße
auflösen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
1. Sie müssen dem Triebfahrzeugführer Befehl 11 erteilen mit dem Wortlaut „Bleiben
Sie halten.“"
"Wann dürfen Sie ein Hauptsignal auf Halt stellen?
(1) Bei einem haltenden Zug dürfen Sie ein Hauptsignal auf Halt stellen und die Fahrstraße
auflösen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
1. Sie müssen dem Triebfahrzeugführer Befehl 11 erteilen mit dem Wortlaut „Bleiben
Sie halten.“"
-
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 10818
- Registriert: 04 Mai 2005, 08:58
- Wohnort: Drunt in da greana Au
- Kontaktdaten:
Damit jetzt keiner Geheimnisverrat plärrt: Das passende PDF der Bahn, Seite 231
Der mit dem Ölkännchen tanzt!
-
- Lebende Forenlegende
- Beiträge: 2684
- Registriert: 03 Apr 2004, 11:57
- Wohnort: Holzkirchen
- Kontaktdaten:
Und um die Angelegenheit nicht ganz so einfach zu gestalten, darf man dann natürlich erst wieder weiterfahren, nachdem dieser Befehl zurückgezogen wurde, was aber auch seit Juni nur noch möglich ist, indem man wieder einen neuen Befehl schreibt.
"Sehr geehrte Fahrgäste, aus bürokratischen Gründen wird sich die Weiterfahrt noch wenige Minuten verzögern....."
Das ganze beruht auf der TSI Betrieb, die nach und nach Einzug in die nationalen Regelwerke finden wird.
Gut, der Satz "Bleiben Sie halten" klingt schon etwas dämlich, aber diese drei Wörter sind immerhin schnell hingeschrieben. Das ist mir immer noch deutlich lieber als ein längerer, dafür aber sprachlich wohlklingender Satz.
"Sehr geehrte Fahrgäste, aus bürokratischen Gründen wird sich die Weiterfahrt noch wenige Minuten verzögern....."
Das ganze beruht auf der TSI Betrieb, die nach und nach Einzug in die nationalen Regelwerke finden wird.
Gut, der Satz "Bleiben Sie halten" klingt schon etwas dämlich, aber diese drei Wörter sind immerhin schnell hingeschrieben. Das ist mir immer noch deutlich lieber als ein längerer, dafür aber sprachlich wohlklingender Satz.

-
- Lebende Forenlegende
- Beiträge: 3943
- Registriert: 01 Mär 2009, 15:34
Ich finde die Formulierung etwas unglücklich, das wäre auch anders gegangen. Ich bin ja mal gespannt ob der Wortlaut nochmals geändert wird, aber dann haben wenigstens wieder einige, die in der 408 immer einzelne Sätze und Wörter hin- und herschieben, wenigstens einen weiteren Grund der Daseinsberechtigung. 

"Bleiben Sie stehen" wäre korrektes, eingeführtes Deutsch und bedeutet dasselbe - aber wahrscheinlich weiß ich nicht, dass "stehen" in irgendwelchen Vorschriften auch eine Bedeutung hat, die sich so fundamental von "halten" unterscheidet, dass dieser Vorschlag leider unakzeptabel istmapic @ 6 Jul 2012, 12:58 hat geschrieben: Gut, der Satz "Bleiben Sie halten" klingt schon etwas dämlich, aber diese drei Wörter sind immerhin schnell hingeschrieben. Das ist mir immer noch deutlich lieber als ein längerer, dafür aber sprachlich wohlklingender Satz.![]()

Meine Eisenbahngeschichten - "Von Stellwerken und anderen Maschinen ..."
Die Organe der Bahnerhaltung sind ermächtigt, den Arbeitern zur Aneiferung angemessene Quantitäten von Brot, Wein oder Branntwein unentgeltlich zu verabfolgen. Nr. XXVII - Vorschriften für das Verhalten bei Schneefällen, K. k. Österreichische Staatsbahnen, Gültig vom 1. Oktober 1906; Artikel 14(5)
Die Organe der Bahnerhaltung sind ermächtigt, den Arbeitern zur Aneiferung angemessene Quantitäten von Brot, Wein oder Branntwein unentgeltlich zu verabfolgen. Nr. XXVII - Vorschriften für das Verhalten bei Schneefällen, K. k. Österreichische Staatsbahnen, Gültig vom 1. Oktober 1906; Artikel 14(5)
-
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 10818
- Registriert: 04 Mai 2005, 08:58
- Wohnort: Drunt in da greana Au
- Kontaktdaten:
Wie in den Vorbemerkungen zur Bekanntgabe 10 der Richtlinie 408 schon geschrieben steht, wurden die Begriffe der TSI Betrieb Anhang A (TSI Operational Principles and Rules Appendix A) zum Teil ins Deutsche übersetzt und zum Teil unmittelbar übernommen.
Das Original zu "Bleiben Sie halten" ist hier zu sehen:

(Zum vergrößern auf das Dokument klicken)
Das Original zu "Bleiben Sie halten" ist hier zu sehen:

(Zum vergrößern auf das Dokument klicken)
-
- Lebende Forenlegende
- Beiträge: 3943
- Registriert: 01 Mär 2009, 15:34
Mal abgesehen dass diese TSI oftmals gnadenlos übertrieben ist und manchmal auch netten Unsinn mit sich bringt, hätte doch jemand übersetzen können der der Sprache auch mächtig ist.189 100-1 @ 6 Jul 2012, 14:58 hat geschrieben: Wie in den Vorbemerkungen zur Bekanntgabe 10 der Richtlinie 408 schon geschrieben steht, wurden die Begriffe der TSI Betrieb Anhang A (TSI Operational Principles and Rules Appendix A) zum Teil ins Deutsche übersetzt und zum Teil unmittelbar übernommen.
Das Original zu "Bleiben Sie halten" ist hier zu sehen:
Ich verstehe eh nicht wieso es dazu überhaupt einen Befehl braucht. Wenn der Fdl das Signal zurücknimmt, sieht man das doch und bisher meldet er sich dann per Funk und teilt das mit. Hier wird wieder unnötige EU-Bürokratie reingebracht.
-
- Lebende Forenlegende
- Beiträge: 2684
- Registriert: 03 Apr 2004, 11:57
- Wohnort: Holzkirchen
- Kontaktdaten:
Na so einfach ist es auch nicht. Wenn man es dann einfach sieht, dann kann es ja schon zu spät sein. Und bisher wurde das auch nicht einfach so mitgeteilt, sondern der Tf musste dem Fdl schon bestätigen, dass er jetzt nicht losfährt und das Signal zurückgenommen werden kann. Also ansich nichts anderes als der neue Befehl, nur eben mündlich.Electrification @ 6 Jul 2012, 18:35 hat geschrieben:Ich verstehe eh nicht wieso es dazu überhaupt einen Befehl braucht. Wenn der Fdl das Signal zurücknimmt, sieht man das doch und bisher meldet er sich dann per Funk und teilt das mit. Hier wird wieder unnötige EU-Bürokratie reingebracht.
Warum man das jetzt plötzlich schriftlich braucht, verstehe ich auch nicht. Vielleicht ist es ja bei ETCS Betrieb unbedingt notwendig, aber damit kenne ich mich nicht aus...
-
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 10200
- Registriert: 25 Jan 2004, 17:09
Symmetrische Fahrpläne: Voraussetzung für gute Anschlüsse in beiden Richtungen Symmetrieminute
-
- Kaiser
- Beiträge: 1699
- Registriert: 09 Okt 2010, 01:41
- Wohnort: München
Ja, "bleiben Sie halten" klingt echt besch...eiden!
"Verbot der Weiterfahrt" oder sowas wäre doch auch gegangen.
"Bleiben Sie stehen" klingt besser, aber ich weiß nicht, ob irgendwo in der 408 oder einer anderer betrieblichen Vorschrift von stehenden Zügen geschrieben wird. Es sind haltende Züge. Züge werden angehalten. Das Signal Hp 0 sagt "Halt", und nicht "Steh"
"Verbot der Weiterfahrt" oder sowas wäre doch auch gegangen.
"Bleiben Sie stehen" klingt besser, aber ich weiß nicht, ob irgendwo in der 408 oder einer anderer betrieblichen Vorschrift von stehenden Zügen geschrieben wird. Es sind haltende Züge. Züge werden angehalten. Das Signal Hp 0 sagt "Halt", und nicht "Steh"

- Michi Greger
- Lebende Forenlegende
- Beiträge: 4159
- Registriert: 06 Sep 2002, 22:06
- Wohnort: mehrfach
Aber so funktioniert die deutsche Sprache nicht. Wenn ein Polizist zu mir "Halt!" sagt, dann muss ich stehenbleiben. Weder sagt er "*Steh!", noch werde ich auf seine Aufforderung *haltenbleiben (die Sternchen, wenn's wen interessiert, sind das übliche linguistische Zeichen für "falsche Form in der Standardsprache").Systemfehler @ 7 Jul 2012, 13:41 hat geschrieben:"Bleiben Sie stehen" klingt besser, aber ich weiß nicht, ob irgendwo in der 408 oder einer anderer betrieblichen Vorschrift von stehenden Zügen geschrieben wird. Es sind haltende Züge. Züge werden angehalten. Das Signal Hp 0 sagt "Halt", und nicht "Steh"
So ist das halt

Meine Eisenbahngeschichten - "Von Stellwerken und anderen Maschinen ..."
Die Organe der Bahnerhaltung sind ermächtigt, den Arbeitern zur Aneiferung angemessene Quantitäten von Brot, Wein oder Branntwein unentgeltlich zu verabfolgen. Nr. XXVII - Vorschriften für das Verhalten bei Schneefällen, K. k. Österreichische Staatsbahnen, Gültig vom 1. Oktober 1906; Artikel 14(5)
Die Organe der Bahnerhaltung sind ermächtigt, den Arbeitern zur Aneiferung angemessene Quantitäten von Brot, Wein oder Branntwein unentgeltlich zu verabfolgen. Nr. XXVII - Vorschriften für das Verhalten bei Schneefällen, K. k. Österreichische Staatsbahnen, Gültig vom 1. Oktober 1906; Artikel 14(5)
-
- Lebende Forenlegende
- Beiträge: 2684
- Registriert: 03 Apr 2004, 11:57
- Wohnort: Holzkirchen
- Kontaktdaten:
Na so unlogisch ist das auch wieder nicht. Wenn der Polizist "Halt!" sagt, dann bleibe ich stehen. Aber wenn das Signal "Halt" sagt, dann hält der Zug. Stehenbleiben tut er vielleicht umgangssprachlich, aber in den Vorschriften ist eben nur von Halten die Rede. Der Zug hat einen Fahrplanhalt an einem Haltepunkt, wo er dann an der Haltetafel hält, usw.... Auch die anderen Befehle sind entsprechend formuliert: "Sie müssen (...) halten vor BÜ in km...", "Sie müssen auf dem Gegengleis in Höhe des .... halten", "(...) halten Sie an, wenn Personen das Gleis nicht verlassen."
Stehenbleiben gibt es in der 408 allerdings auch, aber das ist dann ganz was anderes. Wenn von einem "stehenbleibenden Zug(teil)" die Rede ist, dann geht es um einen Zug, der nach einer Zugtrennung in zwei Teilen in den nächsten Bahnhof gefahren wird. Der zunächst zurückbleibende Zugteil ist dann stehenbleibend. In anderen Zusammenhängen wird der begriff "stehen bleiben" in der Vorschrift nicht verwendet. Dafür ist bei der Zugtrennung auch kein einziges Mal von "halten" die rede. Hier ist also eine ganz klare Abgrenzung vorhanden.
Die formulierungen müssen eben inhaltlich logisch sein, nicht sprachlich wohlklingend. Und damit landet man eben letztlich beim Juristendeutsch. Letztlich regelt die 408 ja nichts anderes als die Umsetzung von diversen Rechtsordnungen. Und da muss die Sprache eben schon der "fiktiven Logik von Kleingeistern" verpflichtet sein. Auch wenn es so für den normalen nicht Juristen unlogisch klingt.
Aber eigentlich ist die ganze Diskussion sowieso völlig sinnlos. Es geht hier ja nicht um irgendwelche Sachen, die die Sprache wieder mal zerstören würden. Es sind ja nun wirklich keine öffentliche Äußerungen, eher ganz im Gegenteil.
Stehenbleiben gibt es in der 408 allerdings auch, aber das ist dann ganz was anderes. Wenn von einem "stehenbleibenden Zug(teil)" die Rede ist, dann geht es um einen Zug, der nach einer Zugtrennung in zwei Teilen in den nächsten Bahnhof gefahren wird. Der zunächst zurückbleibende Zugteil ist dann stehenbleibend. In anderen Zusammenhängen wird der begriff "stehen bleiben" in der Vorschrift nicht verwendet. Dafür ist bei der Zugtrennung auch kein einziges Mal von "halten" die rede. Hier ist also eine ganz klare Abgrenzung vorhanden.
Die formulierungen müssen eben inhaltlich logisch sein, nicht sprachlich wohlklingend. Und damit landet man eben letztlich beim Juristendeutsch. Letztlich regelt die 408 ja nichts anderes als die Umsetzung von diversen Rechtsordnungen. Und da muss die Sprache eben schon der "fiktiven Logik von Kleingeistern" verpflichtet sein. Auch wenn es so für den normalen nicht Juristen unlogisch klingt.
Aber eigentlich ist die ganze Diskussion sowieso völlig sinnlos. Es geht hier ja nicht um irgendwelche Sachen, die die Sprache wieder mal zerstören würden. Es sind ja nun wirklich keine öffentliche Äußerungen, eher ganz im Gegenteil.
Nach nochmaligen Durchlesen des Problems: Du hast Recht (ich hab mit meinem Beispiel leicht das Thema gewechselt, vom "im Zustand des Haltens verbleiben" zum "in den Zustand des Haltens übergehen", sozusagen Thema verfehlt).mapic @ 8 Jul 2012, 00:23 hat geschrieben: Na so unlogisch ist das auch wieder nicht....
Ich kann mich noch erinnern, wie ich vor dreieinhalb Jahrzehnten in der Fdl in Lienz beim Anbieten und Annehmen zugehört habe - in Oberkärtner Dialekt (einige Lienzer Eisenbahner waren aus Kärnten) haben sie sich auf der Streckenfernsprechleitung Witze erzählt, und dann plötzlich "Wenn 4623 in Lienz, wird 78007 angenommen?" Mich hat das damals immer irritiert, aber natürlich ist diese Formalsprache nötig.
Meine Eisenbahngeschichten - "Von Stellwerken und anderen Maschinen ..."
Die Organe der Bahnerhaltung sind ermächtigt, den Arbeitern zur Aneiferung angemessene Quantitäten von Brot, Wein oder Branntwein unentgeltlich zu verabfolgen. Nr. XXVII - Vorschriften für das Verhalten bei Schneefällen, K. k. Österreichische Staatsbahnen, Gültig vom 1. Oktober 1906; Artikel 14(5)
Die Organe der Bahnerhaltung sind ermächtigt, den Arbeitern zur Aneiferung angemessene Quantitäten von Brot, Wein oder Branntwein unentgeltlich zu verabfolgen. Nr. XXVII - Vorschriften für das Verhalten bei Schneefällen, K. k. Österreichische Staatsbahnen, Gültig vom 1. Oktober 1906; Artikel 14(5)