[M] Fahrscheinkontrolle in Tram und Bus

Fragen und Diskussionen zu den Tarifen von Bahnen und Verkehrsverbünden.
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rautatie
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Beitrag von rautatie »

Aus gegebenem Anlass habe ich mal eine Frage zum Thema Fahrscheinkontrolle in Tram und Bus (also in den Oberflächenverkehrsmitteln mit Entwerter und Fahrscheinautomat im Verkehrsmittel selbst):

gestern morgen stieg ich in eine Tram der Linie 17, die Streifenkarte fertig gefaltet und griffbereit. Kurz nach dem Einsteigen (d.h. nach wenigen Sekunden) war ich gerade dabei, die Karte zum Stempelautomaten zu bewegen, da sagte die neben mir stehende Frau: "Die Fahrscheine bitte!" Meine Hand war zu diesem Zeitpunkt etwa 10 cm vom Schitz des Stempelautomaten entfernt, die Hand war mitten in der Bewegung. Somit kam es, dass ich erst NACH ihrer Ankündigung der Kontrolle stempeln konnte. Und prompt wollte man mir unterstellen, dass ich keinen gültigen Fahrschein hätte, weil ich ja erst nach Beginn der Kontrolle gestempelt hätte. Glücklicherweise konnte ich sie davon überzeugen, dass ich ja kaum eine Chance gehabt hätte, noch rechtzeitig zu stempeln, und sie ließ mich laufen.

Aber nun meine Frage:
wie ist das eigentlich in den Oberflächenverkehrsmitteln: wie viel Zeit darf man maximal benötigen bis zum Stempeln? Ist es nicht gerechtfertigt, den einsteigenden Fahrgästen noch einige Sekunden Zeit zum Entwerten zuzugestehen, bevor man ihnen das Schwarzfahren unterstellt?

Und wie ist das, wenn ich in der Tram am Automaten erst einen Fahrschein kaufen will? Das geht ja dann gar nicht, weil in den wenigen Sekunden bis zum Beginn einer Kontrolle würde es kein Mensch schaffen, sich einen Fahrschein zu ziehen (schon weil die Münzen so langsam durchfallen und weil der Ticketdrucker nicht der schnellste ist). Heißt das, wenn ich am Automaten stehe und ein Ticket kaufe bin ich solange ein Schwarzfahrer, bis das Ticket herausgefallen ist?

Das würde ja bedeuten, dass der Kauf eines Automatentickets in einer Schwarzfahrer-Grauzone stattfindet...
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Sendlinger
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Beitrag von Sendlinger »

Aus der persönlichen Erfahrung etlicher selbst erlebter Kontrollen:
Im wesentlichen kommt es darauf an, dass Du nach dem Betreten des Fahrzeugs ohne jeden weiteren zeitlichen Verzug Dich daran machst, Deinen Fahrschein zu entwerten. Ein klassisches Kriterium für etwas, was Du in diesem Zusammenhang NICHT machen solltest, wäre es, Dich zuerst auf einen noch freien Sitzplatz zu setzen. Das wird Dir bis vor Gericht als vorsätzliches Schwarzfahren ausgelegt.

Persönliche Meinung:
So wie Du die Umstände schilderst, hat hier jemand versucht, es etwas übergenau zu nehmen; um nicht zu sagen, mir erscheint derjenige etwas übereifrig.
Hätte man Dir eine Nacherhebung "verpasst", unbedingt schriftlichen Einspruch einlegen und, sofern Du eine hast, die Rechtschutzversicherung einschalten. Sollte eine relaitv klare Sache sein. Eine Rechtsberatung soll, kann und darf meine Meinung ja nicht sein ...
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Zp T
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Beitrag von Zp T »

Sendlinger @ 25 Jul 2012, 13:39 hat geschrieben: Aus der persönlichen Erfahrung etlicher selbst erlebter Kontrollen:
Im wesentlichen kommt es darauf an, dass Du nach dem Betreten des Fahrzeugs ohne jeden weiteren zeitlichen Verzug Dich daran machst, Deinen Fahrschein zu entwerten. Ein klassisches Kriterium für etwas, was Du in diesem Zusammenhang NICHT machen solltest, wäre es, Dich zuerst auf einen noch freien Sitzplatz zu setzen. Das wird Dir bis vor Gericht als vorsätzliches Schwarzfahren ausgelegt.

Persönliche Meinung:
So wie Du die Umstände schilderst, hat hier jemand versucht, es etwas übergenau zu nehmen; um nicht zu sagen, mir erscheint derjenige etwas übereifrig.
Hätte man Dir eine Nacherhebung "verpasst", unbedingt schriftlichen Einspruch einlegen und, sofern Du eine hast, die Rechtschutzversicherung einschalten. Sollte eine relaitv klare Sache sein. Eine Rechtsberatung soll, kann und darf meine Meinung ja nicht sein ...
Am Besten wäre es noch Zeugen in so einem Fall dabei zu haben! Es heiß unverzüglich nach Betreten der Tram stempeln! Ein falscher Schritt kann schon ausreichen und man ist Schwarzfahrer... Genauso mit Tickets kaufen, unverzüglich zum Automaten ohne kurz stehenzubleiben! Ein Wunder, dass überhaupt kontrolliert wird. Fahre regelmäßig Tram und wurde bisher nur 1x in zwei Jahren kontrolliert! Kein Wunder, das es gerade bei der Tram viele versuchen!
München, die teuerste Stadt, aber auch die schönste Stadt Deutschlands!!!
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Beitrag von Bayernlover »

Zp T @ 25 Jul 2012, 13:51 hat geschrieben: Ein falscher Schritt kann schon ausreichen und man ist Schwarzfahrer...
In den Augen irgendwelcher Ex-Stasi-Mitarbeiter vielleicht. Vor Gericht mit Sicherheit nicht :D
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rautatie
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Beitrag von rautatie »

Danke für Eure Meinungen und Infos.

Prinzipiell sehe ich da eine Grauzone, weil man ja zum Stempeln bzw. Fahrscheinkauf sich in einen Bereich begeben muss, in dem man sich eigentlich ohne gültigen Fahrschein gar nicht aufhalten darf. Das wäre so, als ob die stationären Fahrscheinautomaten und Stempelautomaten hinter der Bahnsteigsperre aufgebaut wären.
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Beitrag von TramPolin »

rautatie @ 25 Jul 2012, 16:04 hat geschrieben: Danke für Eure Meinungen und Infos.

Prinzipiell sehe ich da eine Grauzone, weil man ja zum Stempeln bzw. Fahrscheinkauf sich in einen Bereich begeben muss, in dem man sich eigentlich ohne gültigen Fahrschein gar nicht aufhalten darf. Das wäre so, als ob die stationären Fahrscheinautomaten und Stempelautomaten hinter der Bahnsteigsperre aufgebaut wären.
Ich sehe da keinerlei Grauzone. Wenn man nach dem Einsteigen sich unverzüglich um den Ticketerwerb kümmert, ist das völlig legal. Kein deutsches Gericht kann Dir da m.E. einen Strick daraus drehen. Auch wenn man sich an Bord nur mit gültigem Fahrschein aufhalten darf, dann zählt der Gang von der Türe am Einstieg zum Fahrscheinautomat bzw. Entwerter noch als Betreten des Fahrzeuges, aber noch nicht zum Aufenthalt. Alles andere wäre ja auch widersinnig.
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TramBahnFreak
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Beitrag von TramBahnFreak »

Um sich einen Fahrschein zu kaufen, muss man wohl im Besitz eines gültigen Fahrscheins sein...? :huh:
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rautatie
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Beitrag von rautatie »

TramPolin @ 25 Jul 2012, 16:11 hat geschrieben: Wenn man nach dem Einsteigen sich unverzüglich um den Ticketerwerb kümmert, ist das völlig legal.
Aber schon das Wort "unverzüglich" bietet doch eine auslegungsbedingte Grauzone. Wie schnell muss man denn sein, um das unverzüglich zu tun? Was ist mit Leuten, die körperlich etwas langsamer sind (weil alt, weil behindert)?

Ich würde mein Entwertungsverhalten am gestrigen Tag als unverzüglich bezeichnen, die Kontrolleurin hat das aber bereits anders gesehen.
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Beitrag von uferlos »

Ich würde mein Entwertungsverhalten am gestrigen Tag als unverzüglich bezeichnen, die Kontrolleurin hat das aber bereits anders gesehen.
das sehe ich auch so....

wenn ich jetzt in einen etwas volleren R2 einsteige, mich erstmal an 2 Kinderwägen und an ein paar Leuten vorbeiquetschen muss, um zum Entwerter zu kommen, wäre ich für diese Kontrollschaffnerin wohl auch ein Schwarzfahrer... Und dann muss ich mich ja auch noch Festhalten und die Streifenkarte aus meinem Geldbeutel holen.
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Boris Merath
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Beitrag von Boris Merath »

Naja, das dürfte jetzt auch eher der Fehler dieser einen Frau gewesen sein - allerdings hat man natürlich im Fall des Falles das Problem, dass man sich erst mal rechtfertigen muss.

Ansonsten würde ich unverzüglich als so schnell wie möglich interpretieren - die Mutter mit Kind wird zum Beispiel ihren Kinderwagen sicher noch sichern dürfen, und wenn die ältere gehbehinderte Frau zuerst ihre Einkäufe auf einem Sitz abstellt, und dann langsam zum Fahrkartenautomat geht dürfte das auch noch unverzüglich sein.

Wenn die Reisegruppe aber erst zwei Haltestellen ratscht bevor sie Fahrkarten kauft, ist das nimmer unverzüglich.

Die Frage ist halt, wie der Kontrolleur das feststellen soll.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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rautatie
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Beitrag von rautatie »

uferlos @ 25 Jul 2012, 16:50 hat geschrieben: Und dann muss ich mich ja auch noch Festhalten und die Streifenkarte aus meinem Geldbeutel holen.
Soweit ich das sehe ist es nicht erlaubt, die Streifenkarte erst in der Tram aus dem Geldbeutel zu holen. Das dauert viel zu lang und kann einem als absichtliche Verzögerungstaktik ausgelegt werden. Aber ich hatte ja schon vorsorglich die Karte in der Hand, und ich hatte sie auch auf dem Bahnsteig schon richtig gefaltet gehabt.

Man muss wohl das Einsteigen und Entwerten sozusagen in einer kontinuierlichen Bewegungsfolge machen, ohne Zögern, ohne Festhalten, ohne Taschenabstellen. Ein Ortsfremder, der vielleicht erstmal den Ticket- oder Entwerterautomaten suchen muss hat da keine Chance.
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Beitrag von TramPolin »

rautatie @ 25 Jul 2012, 16:43 hat geschrieben: Aber schon das Wort "unverzüglich" bietet doch eine auslegungsbedingte Grauzone. Wie schnell muss man denn sein, um das unverzüglich zu tun? Was ist mit Leuten, die körperlich etwas langsamer sind (weil alt, weil behindert)?

Ich würde mein Entwertungsverhalten am gestrigen Tag als unverzüglich bezeichnen, die Kontrolleurin hat das aber bereits anders gesehen.
Laut Deinem Bericht hast Du alles richtig gemacht. :) Natürlich lässt "unverzüglich" noch einen Ermessensspielraum. Aber ich würde sagen. das Gepäck abstellen ist noch erlaubt, der Schwatz mit einem Bekannten, den Du in der Tram zufällig trifft, nicht. Zumindest dann nicht, wenn der Fahrscheinkauf bzw. die Entwertung dadurch verzögert wird.

Wenn einer eine körperliche Einschränkung hat, hat er natürlich mehr Zeit. Auch wenn der Wagen zum Bersten voll ist, wird einem mehr Zeit zugestanden, ebenso, wenn man Kleinkinder dabei hat oder/und viel Gepäck. Es kommt m.E. auf den Willen an, sich den Fahrschein so schnell wie möglich zu besorgen und zu entwerten, nicht wie lange man wirklich dafür braucht.

Ich halte es für völlig undenkbar, dass ein Richter einen Menschen mit einer körperlichen Einschränkung wegen Schwarzfahrens verurteilt, nur weil er wegen seiner Einschränkung erheblich länger für den Fahrscheinerwerb gebraucht hat, als ein Mensch ohne diese Einschränkung benötigen würde. Ich halte das für so undenkbar, dass ich es im Normalfall gar nicht erwähnen würde, wenn Du nicht extra danach gefragt hättest.
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Beitrag von JeDi »

rautatie @ 25 Jul 2012, 16:43 hat geschrieben: Aber schon das Wort "unverzüglich" bietet doch eine auslegungsbedingte Grauzone. Wie schnell muss man denn sein, um das unverzüglich zu tun? Was ist mit Leuten, die körperlich etwas langsamer sind (weil alt, weil behindert)?
Unverzüglich ist in §121 BGB als "ohne Schuldhaftes zögern". Durchquetschen ist also erlaubt; erstmal Sitzplatz sichern nicht.
Cloakmaster
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Beitrag von Cloakmaster »

ohne schuldhaftes Zögern: Du darfst an keiner entstehenden Verzögerung "schuld" sein. Wenn vor dir noch 5 andere am einzigen Automaten stehen, und einen Fahrschein erwerben wollen, dann ist das nicht deine Schuld. Interessant wäre jetzt, wenn man sein Fahrtziel erreicht, noch bevor man an der Reihe war. Theoretisch müsste man dann nach dem Aussteigen den Fahrschein für die bereits absolvierte Fahrt nachlösen - aber ganz ehrlich: wer würde das tun?

Anderes Szenario: Fahrgast rennt wie der Teufel, um die Bahn noch zu erwischen, und schafft es auch noch gerade so, weil der Fahrer so nett ist, zu warten, die Tür nochmal freizugeben etc.
Nun fällt der Mensch also mehr oder minder in die Bahn, und kann erst mal gar nicht anders, als regungslos vor sich hin zu japsen, bevor er wieder genug Puste hat, um zum Automaten zu gehen, und sich seine Fahrkarte zu kaufen.
Laimer88
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Beitrag von Laimer88 »

JeDi @ 25 Jul 2012, 16:42 hat geschrieben:Unverzüglich ist in §121 BGB als "ohne Schuldhaftes zögern" [...]
... legaldefiniert, genau.

"Unverzüglich" findet sich als Tatbestandsmerkmal in vielen anderen Normen wieder, z. B. in § 377 Abs. 1, 3 HGB, § 9 Abs. 1 S. 1 MuSchG, § 216 Abs. 2 ZPO, § 68b Abs. 1 S. 1 Nr. 8 StGB oder § 23 Abs. 2 S. 1, 3 VwVfG. Die häufige Verwendung unter - zumindest stillschweigender - Bezugnahme auf die Legaldefinition im BGB führt dazu, dass diese im Zweifel auch dann maßgeblich ist, wenn der Begriff von den Parteien eines Rechtsgeschäfts, hier über die Beförderungsbedingungen als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB, §§ 305 ff BGB), verwendet wird.

Unverzüglich bedeutet dabei nicht "sofort". Meint das Gesetz "sofort", ist das auch so normiert (z. B. in § 147 Abs. 1 BGB: ein einem Anwesenden gemachter Antrag kann nur "sofort" angenommen werden).
Was unverzüglich bedeutet, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Bei der Feststellung der Unverzüglichkeit sind also die berechtigten Belange der Beteiligten angemessen zu berücksichtigen und gegeneinander abzuwägen. Dies bedeutet hier, einen Kompromiss zwischen der einem Fahragst zuzustehenden Zeit, einen Fahrausweis zu erwerben bzw. zu entwerten, und dem Interesse der MVG, sinnvoll Kontrollen durchführen zu können, zu finden. Eine gewisse "Grauzone" kann also im Einzelfall durchaus entstehen und muss - im Zweifel durch ein Gericht - durch eine Abwägungsentscheidung in "schwarz und weiß" überführt werden.

Da es bei einer "Schwarzfahrt" um den möglichen Vorwurf einer Straftat (§ 265a StGB) geht, ist hier zumindest für die strafrechtliche Frage aber im Zweifel für den Beschuldigten, den Fahrgast, zu entscheiden. In der eingangs geschilderten Situation also meines Erachtens eindeutig zu seinen Gunsten.
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TramPolin
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Beitrag von TramPolin »

rautatie @ 25 Jul 2012, 17:04 hat geschrieben: Soweit ich das sehe ist es nicht erlaubt, die Streifenkarte erst in der Tram aus dem Geldbeutel zu holen. Das dauert viel zu lang und kann einem als absichtliche Verzögerungstaktik ausgelegt werden. Aber ich hatte ja schon vorsorglich die Karte in der Hand, und ich hatte sie auch auf dem Bahnsteig schon richtig gefaltet gehabt.

Man muss wohl das Einsteigen und Entwerten sozusagen in einer kontinuierlichen Bewegungsfolge machen, ohne Zögern, ohne Festhalten, ohne Taschenabstellen. Ein Ortsfremder, der vielleicht erstmal den Ticket- oder Entwerterautomaten suchen muss hat da keine Chance.
Ich halte diese Auslegung für Unsinn. Du bist an eine Kontrolleurin geraten, die ihren Job offenbar nicht richtig versteht, am Ende Dich aber ziehen ließ. Der Anschiss von ihr ist sicherlich ein praktisches Problem, ansonsten halte ich das Problem für konstruiert. (Ein schlecht gelaunter Kontrolleur hätte auch wegen anderer Dinge meckern können, die seiner Meinung nicht in Ordnung sind. In Augsburg bin ich mal einen Kontrolleur geraten, der sagte beim Einstiegen in die Tram in einem extrem barschen, unfreundlichen Ton wörtlich "So, Fahrscheine her!". Ein "Das heißt 'Bitte'" lag mir schon auf den Lippen, aber ich habe mich dann doch nicht getraut, das zu sagen, da der Kerl nach Ärger roch.)

Zum Bereithalten der Fahrkarte: Ich sehe keine Vorschrift, die dagegen spräche, die Fahrkarte erst nach dem Betreten des Wagens aus dem Geldbeutel zu holen. Wenn es schnell geht, sollte das auf jeden Fall in Ordnung sein. Besser ist es natürlich, sie schon beim Einsteigen griffbereit zu halten.
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Beitrag von andreas »

TramPolin @ 25 Jul 2012, 16:11 hat geschrieben:
rautatie @ 25 Jul 2012, 16:04 hat geschrieben: Danke für Eure Meinungen und Infos.

Prinzipiell sehe ich da eine Grauzone, weil man ja zum Stempeln bzw. Fahrscheinkauf sich in einen Bereich begeben muss, in dem man sich eigentlich ohne gültigen Fahrschein gar nicht aufhalten darf. Das wäre so, als ob die stationären Fahrscheinautomaten und Stempelautomaten hinter der Bahnsteigsperre aufgebaut wären.
Ich sehe da keinerlei Grauzone. Wenn man nach dem Einsteigen sich unverzüglich um den Ticketerwerb kümmert, ist das völlig legal. Kein deutsches Gericht kann Dir da m.E. einen Strick daraus drehen. Auch wenn man sich an Bord nur mit gültigem Fahrschein aufhalten darf, dann zählt der Gang von der Türe am Einstieg zum Fahrscheinautomat bzw. Entwerter noch als Betreten des Fahrzeuges, aber noch nicht zum Aufenthalt. Alles andere wäre ja auch widersinnig.
wie ist das dann, wenn ich jetzt eine Haltestelle Tram fahren will, so schnell bekom ich doch keine Fahrkarte aus dem Automaten
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Beitrag von TramPolin »

andreas @ 25 Jul 2012, 18:57 hat geschrieben:wie ist das dann, wenn ich jetzt eine Haltestelle Tram fahren will, so schnell bekom ich doch keine Fahrkarte aus dem Automaten
Hmmm, zumindest bei kurzem Haltestellenabstand könnte das tatsächlich ein Problem sein.
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Autobahn
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Beitrag von Autobahn »

Mal ein Fall aus der Praxis, ein älterer Mitbürger, der offensichtlich zum letzten mal mit der Straßenbahn gefahren ist, als der Fahrer noch kassiert hat, steigt in eine Bahn der Düsseldorfer Rheinbahn. Er hat einen Fünf-Euroschein in der Hand und wundert sich, dass er sein Geld nicht beim Fahrer lassen kann. In dem Moment fährt die Bahn ab. Er entdeckt auch sofort den Fahrkartenautomaten, der aber seinen Schein nicht akzeptiert. Genauer, der Automat nimmt gar keine Scheine an.

Genüsslich hatte ein Kontrolleur ihn beobachtet und verpasst ihm direkt vor dem Automaten eine FN über 40 Euro. Begründung, er hätte wissen müssen, das der Automat nur Münzen annimmt. Sonst könne ja jeder kommen und dies als Schutzbehauptung vorbringen.

Der Mann hat Widerspruch eingelegt und nicht gezahlt. Die Rheinbahn hat ihn verklagt und ist in zwei Instanzen unterlegen. In der Urteilsbegründung heißt es: "Der Mann war zahlungswillig, die Rheinbahn hat ihn aber nicht gelassen!"

Jetzt beschafft die Rheinbahn nur noch Automaten, die auch Banknoten, Giro- und Kreditkarten akzeptieren :lol:
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
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Beitrag von TramPolin »

Autobahn @ 25 Jul 2012, 19:07 hat geschrieben: Mal ein Fall aus der Praxis, ein älterer Mitbürger, der offensichtlich zum letzten mal mit der Straßenbahn gefahren ist, als der Fahrer noch kassiert hat, steigt in eine Bahn der Düsseldorfer Rheinbahn. Er hat einen Fünf-Euroschein in der Hand und wundert sich, dass er sein Geld nicht beim Fahrer lassen kann. In dem Moment fährt die Bahn ab. Er entdeckt auch sofort den Fahrkartenautomaten, der aber seinen Schein nicht akzeptiert. Genauer, der Automat nimmt gar keine Scheine an.

Genüsslich hatte ein Kontrolleur ihn beobachtet und verpasst ihm direkt vor dem Automaten eine FN über 40 Euro. Begründung, er hätte wissen müssen, das der Automat nur Münzen annimmt. Sonst könne ja jeder kommen und dies als Schutzbehauptung vorbringen.

Der Mann hat Widerspruch eingelegt und nicht gezahlt. Die Rheinbahn hat ihn verklagt und ist in zwei Instanzen unterlegen. In der Urteilsbegründung heißt es: "Der Mann war zahlungswillig, die Rheinbahn hat ihn aber nicht gelassen!"

Jetzt beschafft die Rheinbahn nur noch Automaten, die auch Banknoten, Giro- und Kreditkarten akzeptieren :lol:
Ich halte das Urteil für richtig. Der gute Vorsatz sollte zählen, was anderes ist es natürlich, wenn man in den Wagen mit einem 5-EUR-Schein und keinem weiteren geeigneten Zahlungsmittel einsteigt und wohlwissend, dass er nicht angenommen wird, die Beförderung erschleicht, als Schutzbehauptung aber dann sagt, man hätte ja zahlen wollen, aber es ging nicht.
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Beitrag von ThomasZuern »

Ich habe eine Frage zu den Fahrscheinkontrollen in den heutige RE bzw. IRE-Zügen. Früher war es so gewesen, daß sich die Fahrgäste für die Eilzüge und für die Nahverkehrszüge Fahrkarten vor dem Fahrantritt am Schalter gekauft haben. In der Gegenwart gibt es keine Eilzüge im herkömmlichen Sinn mehr, und viele Fahrkartenschalter wurden geschlossen. Die Leute werden aufgefordert, vor Fahrtantritt die Automaten zu benutzen. Wie ist es nun, wenn Menschen sich noch an das ehemalige System erinnern? Man steigt mit einer Fahrkarte in den Zug ein und wartet auf den Schaffner. Diese kamen in den Eilzügen fast immer. Der Schaffner kontrollierte den Fahrausweis und entwertete diesen. --- Heute bekäme ein Reisender nach diesem Verfahren Ärger. Obwohl der Fahrgast sich an das überlieferte System hält, kann er trotz vorhandener Fahrkarte zu vierzig Euro Nachzahlungsgeld verdonnert werden? Es gibt gar nicht so wenige Personen, die über die vielen Jahre hinweg nur mit dem Auto gefahren sind. Dann kommen sie zum Eisenbahnfahren einmal zurück und erleben - wenn sie Pech haben - gleich so etwas.
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Luchs
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Beitrag von Luchs »

Deswegen gab bei der Einführung des 628 als einen der ersten Züge ohne Schaffner vor über 20 Jahren auch große und deutliche Aufkleber - Einstieg nur mit gültiger Fahrkarte, ansonste DM 40,-- . An den Bahnhöfen lagen Zettel aus, in denen das auch erklärt wurde. Damals gab es noch viele Haltepunkte ohne Fka und Automat - da musste man dann zum Fahrer gehen.

Die ganze Info hat man nicht nur ein paar Monate, sondern über Jahre betrieben. Insofern sollte man davon ausgehen, dass >99% der Fahrgäste das heute wissen.

In Bayern steht der Hinweis inzwischen wohl an jedem Zug der DB AG ...

Luchs.
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Autobahn
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Beitrag von Autobahn »

TramPolin @ 25 Jul 2012, 19:12 hat geschrieben:...., was anderes ist es natürlich, wenn man in den Wagen mit einem 5-EUR-Schein und keinem weiteren geeigneten Zahlungsmittel einsteigt und wohlwissend, dass er nicht angenommen wird,....
Das war ja auch die Begründung der Rheinbahn für die Klage. Das ist aber vom Gericht abgeschmettert worden. Der Zahlungsempfänger hat dafür zu sorgen, das mit gültigem Zahlungsmittel bezahlt werden kann, und das ist nun mal ein Fünf-Euroschein. Es ist auch kein besonders großer Wert, der eine Unverhältnismäßigkeit zum Fahrpreis darstellt. In einem Bus, wo der Fahrer noch kassiert, kann man ja auch mit einem Fünf-, sogar Zehn-Euroschein bezahlen.

Die "Vorschrift", man müsse das Fahrgeld "abgezählt" bereit halten, stammt aus einer lange vergangenen Ära, wo der Fahrgast allenfalls ein Beförderungsfall, ein Bittsteller war.

Übrigens, ein Taxifahrer muss auf jeden Fall auf einen 50-Euroschein herausgeben können!
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
Ionenweaper
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Beitrag von Ionenweaper »

ThomasZuern @ 25 Jul 2012, 20:05 hat geschrieben: Ich habe eine Frage zu den Fahrscheinkontrollen in den heutige RE bzw. IRE-Zügen. Früher war es so gewesen, daß sich die Fahrgäste für die Eilzüge und für die Nahverkehrszüge Fahrkarten vor dem Fahrantritt am Schalter gekauft haben. In der Gegenwart gibt es keine Eilzüge im herkömmlichen Sinn mehr, und viele Fahrkartenschalter wurden geschlossen. Die Leute werden aufgefordert, vor Fahrtantritt die Automaten zu benutzen. Wie ist es nun, wenn Menschen sich noch an das ehemalige System erinnern? Man steigt mit einer Fahrkarte in den Zug ein und wartet auf den Schaffner. Diese kamen in den Eilzügen fast immer. Der Schaffner kontrollierte den Fahrausweis und entwertete diesen. --- Heute bekäme ein Reisender nach diesem Verfahren Ärger. Obwohl der Fahrgast sich an das überlieferte System hält, kann er trotz vorhandener Fahrkarte zu vierzig Euro Nachzahlungsgeld verdonnert werden?
Ich hab das ein paar mal erlebt, bei meinen RE-Pendeleien vom Studiuenort zu meinen Eltern. In allen Fällen haben die Leute ein Ticket vom Schaffner bekommen, die ihnen dabei erzählt haben, dass das eigentlich mehr erlaubt sei. Aufpreis hats wohl normalerweise auch nicht gekostet.

Das mag aber auch regional abhängig sein, ja genauer sogar lokal. In neueren Verkehrsnetzen kenne ich viele, wo es Pflicht war auch Tickets im Zug anzubieten. Letzendlich ist das auch kein großes Problem, die Stammzüge der RE/IREs sind eh mit Personal besetzt und auf kleinen RB tuts auch ein Automat im Zug. (Übrigens sollte das einer sein, der auch Scheine annimmt, sowas ist ja auch kein Wunderwerk der Technik und gibts auch inzwischen so kompakt, dass man ihn in Straßenbahnen - ja sogar in Mini-Busse setzen kann). Ist auf Nebenstrecke eigentlich sogar rentabler als an jeder Station einen Voll-Automaten hinzustellen.

Das einzige Problem vom Verkauf im Zug besteht doch schließlich, wenn sehr viele Fahrgäste bei sehr geringen Stationsabständen (und typischerweise auch geringen Fahrtstrecken) fahren, also beim Verkehr innerhalb dichter Ballungsrume. Bei allen anderen Züge ist das problemlos möglich. Und bei diesen Fahrten innerhalb - tja, müsste halt mehr als ein Automat in den Zug.
Das wird jetzt übrigens spannend bei der S-Bahn Leipzig. Der Verkehrsvertrag dazu schreibt vor, dass grundsätzlich ein Fahrscheinkauf im Zug möglich sein muss. Die Bahn hat jetzt schon gemeckert, und will noch mal mit den Aufgabträgern darüber verhandeln, da sie sich das in dem Zentralbereich (insbesondere um den City-Tunnel) nicht vorstellen können...
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chris232
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Beitrag von chris232 »

Autobahn @ 25 Jul 2012, 20:49 hat geschrieben: Übrigens, ein Taxifahrer muss auf jeden Fall auf einen 50-Euroschein herausgeben können!
Müsste, ja. Nur wenn man kurz nach Schichtbeginn schon der dritte ist, der seine 5,60€ mit 'nem 50er zahlen will, ... Gerade wenn man am Stand sich eine Kraftdroschke nimmt, schadet eine höfliche Frage der beidseitigen Zufriedenheit keineswegs ;)
Eisenbahnen sind in erster Linie nicht zur Gewinnerzielung bestimmt, sondern dem Gemeinwohl verpflichtete Verkehrsanstalten. Sie haben entgegen dem freien Spiel der Kräfte dem Verkehrsinteresse des Gesamtstaates und der Gesamtbevölkerung zu dienen.
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Daher hat die Bahn dem Gemeinwohl und nicht privaten Profitinteressen zu dienen, begreifen Sie es doch endlich mal!
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Jean
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Beitrag von Jean »

Was mich auch interessieren würde, betrifft aber die S-Bahn: ich sehe immer wieder Leute mit Fahrrad in der S-Bahn in der HVZ. Als was gilt das? Schwarzfahren (auch wenn ein gültiges Ticket im Normalfall vorhanden ist)?
Für den ÖPNV Ausbau Gegen Experimente und Träuereien. Eine Trambahn braucht einen eigenen Fahrweg, unabhängig vom MIV!
Fahrradwege auf Kosten des ÖPNV braucht keiner!
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Beitrag von Bahnhofsvorstand »

Jean @ 27 Jul 2012, 16:46 hat geschrieben: Was mich auch interessieren würde, betrifft aber die S-Bahn: ich sehe immer wieder Leute mit Fahrrad in der S-Bahn in der HVZ. Als was gilt das? Schwarzfahren (auch wenn ein gültiges Ticket im Normalfall vorhanden ist)?
Hallo,

und was ist, wenn diese Leute mit Fahrrädern mit DB-Fahrkarten zu Zielen außerhalb des Verbundes versehen sind?
M. E. gilt die zeitliche'Beschränkung der Fahrradmitnahme nur für Fahrgäste mit MVV-Fahrkarten.

Der MVV kann nämlich keine Tarifvorschriften (hier: Einschränkung der Fahrradmitnahme) für Fahrgäste nach DB-Tarif vorgeben.

Gruß
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Jean
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Beitrag von Jean »

Es steht aber in jeder S-Bahn an dem Fahrradabteil, dass die Fahrradmitnahme Montag bis Freitag zwischen 6:30 und 8:30 sowie 16:00 und 18:00 verboten ist...
Darum meine Frage was jetzt gilt...
Vor allem da viele auch an der Donnersbergerbrücke einsteigen!
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Beitrag von Bahnhofsvorstand »

Jean @ 27 Jul 2012, 17:33 hat geschrieben: Es steht aber in jeder S-Bahn an dem Fahrradabteil, dass die Fahrradmitnahme Montag bis Freitag zwischen 6:30 und 8:30 sowie 16:00 und 18:00 verboten ist...
Darum meine Frage was jetzt gilt...
Vor allem da viele auch an der Donnersbergerbrücke einsteigen!
Und wie es mit dem Tarif für eine ganz normale DB-Fahrradkarte zu vereinbaren, die keine derartigen Einschränkungen kennt?

Mal angenommen, ein Fahrgast mit Fahrrad fährt bspw. von Traunstein nach Herrsching und hat DB-Fahrkarte sowie DB-Fahrradkarte. M. E. darf er dann sein Fahrrad auch zwischen München und Herrsching mitnehmen, auch wenn dies gerade in die MVV-Sperrzeit fallen sollte. MVV-Tarifregelungen brauchen diesen Fahrgast, der rein nach DB-Tarif abgefertigt wird, nicht zu interessieren.
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spock5407
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Beitrag von spock5407 »

Die Bahn verweist hier auf die Regelungen der Verbundgebiete.

=> also gelten die Sperrzeiten und es hagelt innerhalb derer einen 40er.
Stadtbahn für Regensburg , offizielle Projektseite der Stadt Regensburg
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