JNK @ , hat geschrieben: http://www.auto.de/magazin/showArticle/art...gen-Besteuerung
Nachtrag 1: Die BahnCard 100 ist im Vergleich zum Dienstwagen vollständig als geldwerter Vorteil zu versteuern, nicht nur zu 1%.
Nachtrag 2: Der Sachverständigenrat stellte im Jahresgutachten 2011/12 fest:
[url=http://www.sachverstaendigenrat-wirtschaft...en/ga11_ges.pdf]http://www.sachverstaendigenrat-wirtschaft...en/ga11_ges.pdf[/url], S.212, Punkt 358
Bezüglich der Dienstwagen wird ohne Not ein Fass aufgemacht. Die meisten verkauften Dienstwagen werden von Außendienstmitarbeitern gefahren. Diese Mitarbeiter bekommen den Dienstwagen nicht als Gehaltskomponente, sondern weil er für die Ausübung des Jobs notwendig ist.autolos @ , hat geschrieben:Du und andere machen es sich hier zu leicht und fallen auf plakative Darstellungen hereint. Die Bahncard 100 wird in 12 Monaten zu 100 % versteuert - sie ist auch nicht länger gültig. Fahrten vom und zum Arbeitsplatz können daneben in voller Höhe (Anzahl km multipliziert mit dem aktuellen Satz von 30 ct, das ganze je Arbeitstag) steuermindernd geltend gemacht werden. Das Auto wird in 12 Monaten mit 12 % des Brutto-Listenpreises versteuert, wobei noch keine Fahrten zum Arbeitsplatz erhalten sind. Diese werden ZUSÄTZLICH mit 0,03 % des Bruttolistenpreises je Entfernungskilometer besteuert. Inwieweit die Werbungskosten angesetzt werden dürfen, weiß ich aber nicht.
Zu bedenken hierbei ist, dass der Steuerpflichtige den Bruttolistenpreis zu versteuern hat, nicht die tatsächlichen Anschaffungskosten. Insofern wird - rechnerisch - über 7,5 Jahre der gesamte Fahrzeugpreis versteuert, zuzüglich der 0,03 % für das Pendeln.
Dass die 1%-Regel (+0,03 %) für den jeweiligen Nutzer günstiger ist als eine spitze Abrechnung der gefahrenen km halte ich nur für eine unbewiesene These, da die Anforderungen an ein Fahrtenbuch extrem hoch sind und viele Autofahrer der Illusion unterliegen, sie hätten einen sehr hohen privaten Anteil, der spitz abgerechnet zu höheren Kosten führen würde. Aber auch das ist Spekulation.
Ob die Regelung für das Unternehmen kostengünstig ist, hängt vom privaten Nutzungsanteil des Mitarbeiters ab. Da dieser aber mglw. den geldwerten Vorteil von seinem Gehalt abziehen lässt, das Unternehmen aber deutlich niedrigere (Netto-)Beschaffungskosten hatte, besteht dort noch ein gewisser Spielraum. Das ganze ist aber keine steuerliche Frage.
Irgendwie ist mir nicht ganz klar, wie der Sachverständigenrat zu seiner Einschätzung gekommen ist. Auch ist mir nicht klar, wieso der Vorteil bei größeren Einkommen mit größeren Autos zunehmen soll. Der Kaufpreis größerer Autos ist deutlich höher, ob im Verhältnis zu den Betriebskosten über- oder unterproportional kann ich nicht einschätzen. Deshalb steigt dann auch der geldwerte Vorteil. Wegen der Progression bezahlt daher ein Besserverdienender gleich aus zwei Gründen mehr Steuern: Höherer Grenzssteuersatz und höherer Fz-Preis. Und ob Personen mit hohem Einkommen eine höhere private Fahrleistung haben bezweifle ich hier einfach mal.
Ab einer bestimmten Position in einem Unternehmen dient der Dienstwagen auch zu Repräsentationszwecken.
Die Schlussfolgerung, es würde bei einer anderen Besteuerung weniger privat mit dem Dienstwagen gefahren, ist schlicht abenteuerlich. Der Dienstwagennutzer rechnet sich schnell aus, was ein eigenes Fahrzeug kostet. Und wenn die Besteuerung höher ausfällt, als bei einem Privatwagen wird er den Dienstwagen abends an der Firma abstellen und mit dem privaten nach Hause fahren. Dann entfällt auch die Pauschalbesteuerung des Dienstwagens für private Nutzung.