Schön, dass er ein großer Eisenbahnfan ist (und offenbar eine ganze Menge von Fotos auch ins Internet stellt). Aber was ich gern wüsste: Wenn er diese Erlaubnis kriegt - als Nicht-Eisenbahner: Beruf lt. Wikipedia Jurist, längere Zeit Staatsanwalt und Oberstaatsanwalt -, wie kriege ich sie dann auch? Die Warnweste hätte ich schon ...Fotografieren erlaubt: MDB jagt Lokomotiven
Auf Bahnhöfen ist Jörg van Essen nie oben ohne unterwegs: "In jedem Rucksack habe ich eine Sicherheitsweste." ... Von der Deutschen Bahn hat er eine generelle Erlaubnis, die Gleise mit seiner Warnweste zu betreten.
Alle Gleise betreten: Nur für FDP-Geschäftsführer?
Auf dem Esstisch bei uns liegt das "Cicero" vom Oktober 2012 (wegen Buchmesse). Seite 8, "Stadtgespräch", zweiter Artikel:
Meine Eisenbahngeschichten - "Von Stellwerken und anderen Maschinen ..."
Die Organe der Bahnerhaltung sind ermächtigt, den Arbeitern zur Aneiferung angemessene Quantitäten von Brot, Wein oder Branntwein unentgeltlich zu verabfolgen. Nr. XXVII - Vorschriften für das Verhalten bei Schneefällen, K. k. Österreichische Staatsbahnen, Gültig vom 1. Oktober 1906; Artikel 14(5)
Die Organe der Bahnerhaltung sind ermächtigt, den Arbeitern zur Aneiferung angemessene Quantitäten von Brot, Wein oder Branntwein unentgeltlich zu verabfolgen. Nr. XXVII - Vorschriften für das Verhalten bei Schneefällen, K. k. Österreichische Staatsbahnen, Gültig vom 1. Oktober 1906; Artikel 14(5)
-
- König
- Beiträge: 817
- Registriert: 29 Okt 2009, 10:07
Bekleidet er ein öffentliches Amt? Falls ja fände ich solch ein Privileg zwar überraschend aber nachvollziehbar. Die Schiene wird vom Staat mit horrenden Milliardenbeträgen subventioniert und ich finde es richtig wenn unsere Volksvertreter auch mal "unangemeldet" hinter die Kulissen blicken können und sich nicht auf die Öffentlichkeitsarbeit der Bahnunternehmen stützten müssen bei ihrer Kontrollarbeit z.B. als Verkehrspolitiker. Dass solch ein Privileg natürlich nicht jedem Bürger zukommen kann ist auch klar.
MDB.bayerhascherl @ 7 Oct 2012, 16:46 hat geschrieben: Bekleidet er ein öffentliches Amt? ... ich finde es richtig wenn unsere Volksvertreter auch mal "unangemeldet" hinter die Kulissen blicken können ... bei ihrer Kontrollarbeit z.B. als Verkehrspolitiker.
Seine "Themen" sind laut seiner Website allerdings Bundeswehr, Opferschutz und Telefonüberwachung. Kein Verkehrspolitiker, keine "Kontrollarbeit" bei der DB ... Ich find's ungerecht. Aber damit werd ich auch leben können.
Meine Eisenbahngeschichten - "Von Stellwerken und anderen Maschinen ..."
Die Organe der Bahnerhaltung sind ermächtigt, den Arbeitern zur Aneiferung angemessene Quantitäten von Brot, Wein oder Branntwein unentgeltlich zu verabfolgen. Nr. XXVII - Vorschriften für das Verhalten bei Schneefällen, K. k. Österreichische Staatsbahnen, Gültig vom 1. Oktober 1906; Artikel 14(5)
Die Organe der Bahnerhaltung sind ermächtigt, den Arbeitern zur Aneiferung angemessene Quantitäten von Brot, Wein oder Branntwein unentgeltlich zu verabfolgen. Nr. XXVII - Vorschriften für das Verhalten bei Schneefällen, K. k. Österreichische Staatsbahnen, Gültig vom 1. Oktober 1906; Artikel 14(5)
Aber sonst geht es Dir noch gut? Genau die obrigkeitshörige Einstellung, daß ein MdB ja etwas besseres sein muß, erlaubt den schamloseren Vertretern dieses Standes ja erst ihre diversen (korrupten) Schandtaten. Ich kenne zwar auch schon eine Weile die Bilder des J. van Essen von der Pünktchenpartei, aber das ist letzten Endes genauso nur privates Fuzzeln wie unsereiner auch. Von irgendwelchen Privilegien oder Sondererlaubnissen halte ich deshalb gar nichts - von Betriebssicherheit dafür umso mehr! Also, ob mit oder ohne Warnweste: Runter vom Gleis!bayerhascherl @ 7 Oct 2012, 16:46 hat geschrieben: Bekleidet er ein öffentliches Amt? Falls ja fände ich solch ein Privileg zwar überraschend aber nachvollziehbar. Die Schiene wird vom Staat mit horrenden Milliardenbeträgen subventioniert und ich finde es richtig wenn unsere Volksvertreter auch mal "unangemeldet" hinter die Kulissen blicken können und sich nicht auf die Öffentlichkeitsarbeit der Bahnunternehmen stützten müssen bei ihrer Kontrollarbeit z.B. als Verkehrspolitiker. Dass solch ein Privileg natürlich nicht jedem Bürger zukommen kann ist auch klar.
München kann jeder. Duisburg muss man wollen!
hinter die Kulissen blicken = auf den Gleisen spazieren gehen? :blink:bayerhascherl @ 7 Oct 2012, 16:46 hat geschrieben: ich finde es richtig wenn unsere Volksvertreter auch mal "unangemeldet" hinter die Kulissen blicken können
Eisenbahnen sind in erster Linie nicht zur Gewinnerzielung bestimmt, sondern dem Gemeinwohl verpflichtete Verkehrsanstalten. Sie haben entgegen dem freien Spiel der Kräfte dem Verkehrsinteresse des Gesamtstaates und der Gesamtbevölkerung zu dienen.
Otto von Bismarck
Daher hat die Bahn dem Gemeinwohl und nicht privaten Profitinteressen zu dienen, begreifen Sie es doch endlich mal!
Otto von Bismarck
Daher hat die Bahn dem Gemeinwohl und nicht privaten Profitinteressen zu dienen, begreifen Sie es doch endlich mal!
-
- König
- Beiträge: 817
- Registriert: 29 Okt 2009, 10:07
Ohje. Das hat nichts mit etwas "Besseres" zu tun!146225 @ 7 Oct 2012, 17:01 hat geschrieben: Aber sonst geht es Dir noch gut? Genau die obrigkeitshörige Einstellung, daß ein MdB ja etwas besseres sein muß, erlaubt den schamloseren Vertretern dieses Standes ja erst ihre diversen (korrupten) Schandtaten. Ich kenne zwar auch schon eine Weile die Bilder des J. van Essen von der Pünktchenpartei, aber das ist letzten Endes genauso nur privates Fuzzeln wie unsereiner auch. Von irgendwelchen Privilegien oder Sondererlaubnissen halte ich deshalb gar nichts - von Betriebssicherheit dafür umso mehr! Also, ob mit oder ohne Warnweste: Runter vom Gleis!
Welche Aufgaben soll denn ein Parlamentarier haben? UNS zu vertreten. Und natürlich müssen wir, und damit unser Vertreter, maximale Informationsrechte haben und dürfen nicht nur auf rosarote Öffentlichkeitsarbeit angewiesen sein. Ein demokratisch gewählter Vertreter ist keine "Obrigkeit" sondern unser "Bediensteter" und "Untergebener", der von unserem Votum abhängig und uns als Bürger und Wähler Rechenschaft schuldig ist. Dementsprechend hat sich ein Parlamentarier, den ich wähle, auch zu engagieren. So wird ein Schuh draus.
Auch wenn dieser Herr Jörg van Essens eine generelle Erlaubnis hat, die Gleise zu betreten, ich habe dieses Verlangen nicht. Im Gegenteil, ich bin froh, wenn ich die Gleise nicht betreten muss!
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
Das wiederum stand aber gar nicht zur Debatte.Autobahn @ 7 Oct 2012, 21:32 hat geschrieben: Auch wenn dieser Herr Jörg van Essens eine generelle Erlaubnis hat, die Gleise zu betreten, ich habe dieses Verlangen nicht. Im Gegenteil, ich bin froh, wenn ich die Gleise nicht betreten muss!
München kann jeder. Duisburg muss man wollen!
Schön, dass wir das von Dir erfahrenAutobahn @ 7 Oct 2012, 21:32 hat geschrieben: Auch wenn dieser Herr Jörg van Essens eine generelle Erlaubnis hat, die Gleise zu betreten, ich habe dieses Verlangen nicht. Im Gegenteil, ich bin froh, wenn ich die Gleise nicht betreten muss!

Mich würde das allerdings, zur Dokumentation diverser technischer Details, die sich nur nahe an diesen Gleisen befinden, denn doch interessieren (siehe mein Blog ...). Ich werde, wenn ich Zeit habe, ihn einmal fragen, wie er dazu gekommen ist ...
Meine Eisenbahngeschichten - "Von Stellwerken und anderen Maschinen ..."
Die Organe der Bahnerhaltung sind ermächtigt, den Arbeitern zur Aneiferung angemessene Quantitäten von Brot, Wein oder Branntwein unentgeltlich zu verabfolgen. Nr. XXVII - Vorschriften für das Verhalten bei Schneefällen, K. k. Österreichische Staatsbahnen, Gültig vom 1. Oktober 1906; Artikel 14(5)
Die Organe der Bahnerhaltung sind ermächtigt, den Arbeitern zur Aneiferung angemessene Quantitäten von Brot, Wein oder Branntwein unentgeltlich zu verabfolgen. Nr. XXVII - Vorschriften für das Verhalten bei Schneefällen, K. k. Österreichische Staatsbahnen, Gültig vom 1. Oktober 1906; Artikel 14(5)
sondern dass sich ein Hobbyfotograf drüber aufregt, dass er es nicht darf.146225 @ 7 Oct 2012, 21:33 hat geschrieben:Das wiederum stand aber gar nicht zur Debatte.
Das wäre die korrekte Ergänzung zu Deinem Beitrag gewesen!
Es gibt unzählige Fotojournalisten, die eine Genehmigung der DB haben, auch Gleise zu betreten. Ob dieser Herr J. v. Essens vielleicht neben seinem MdB Mandat auch ein Gewerbe als Fotojournalist angemeldet hat, ist mir zwar nicht bekannt, aber denkbar.
Eine Genehmigung als Fotojournalist zu erhalten, ist denkbar einfach. Einfach zum Gewerbeamt gehen und ein Gewerbe als Fotojournalist anmelden. Dann zur DB und die Genehmigung beantragen. Dann kann man auch - nach Anmeldung - auf dem Gleis herum hüpfen.
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
Sollte das auf mich abzielen, war es noch weiter daneben als bei Dir ohnehin üblich. Im Gegensatz zu manchen überhitzten Freaks der Szene werden meine Fotos nicht deswegend zwingend besser, weil ich sie legal oder illegal von Betriebsgelände aus mache. Sollte es sich im weiteren Sinne auf Eisenbahnfotografen allgemein bezogen haben, ist es zwar legal, aber auch nicht zielführend.Autobahn @ 7 Oct 2012, 22:09 hat geschrieben: sondern dass sich ein Hobbyfotograf drüber aufregt, dass er es nicht darf.
Der gute Mann ist Jurist von Beruf.Es gibt unzählige Fotojournalisten, die eine Genehmigung der DB haben, auch Gleise zu betreten. Ob dieser Herr J. v. Essens vielleicht neben seinem MdB Mandat auch ein Gewerbe als Fotojournalist angemeldet hat, ist mir zwar nicht bekannt, aber denkbar.
München kann jeder. Duisburg muss man wollen!
Es zielt nicht auf Dich ab. Ich kenne zwar Deine Fotos nicht, aber es gibt sehr gute Aufnahmen von Eisenbahnen, die von weit außerhalb der Gleise aufgenommen wurden. Die sind mir sogar am liebsten.146225 @ 7 Oct 2012, 22:13 hat geschrieben:Sollte das auf mich abzielen, ....
Das Herr van Essens Jurist ist, habe ich vernommen, aber es steht jedem Menschen frei, ein Gewerbe auch außerhalb seines "normalen" Berufes anzumelden. Das Gewerberecht kennt da keine Beschränkungen. Du kannst auch ein Gewerbe als Fliesenleger anmelden, nur darfst Du nur dann mit einem Meisterbetrieb werben, wenn Du selbst Meister in dem Handwerk bist oder einen Meister als Angestellten beschäftigst. Für Fotojournalisten gibt es aber keinen Meisterbrief, also kann das jeder anmelden

Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
Und zur Information gehört es, auf irgendwelchen Gleisen spazieren zu gehen? Ja gehts noch?! Noch dazu mit dem faden Beigeschmack, dass er ja ganz eventuell dieses "Recht" (so er es denn überhaupt hat), wohl eher für private Zwecke nutzt?bayerhascherl @ 7 Oct 2012, 20:33 hat geschrieben: Und natürlich müssen wir, und damit unser Vertreter, maximale Informationsrechte haben und dürfen nicht nur auf rosarote Öffentlichkeitsarbeit angewiesen sein.
Eisenbahnen sind in erster Linie nicht zur Gewinnerzielung bestimmt, sondern dem Gemeinwohl verpflichtete Verkehrsanstalten. Sie haben entgegen dem freien Spiel der Kräfte dem Verkehrsinteresse des Gesamtstaates und der Gesamtbevölkerung zu dienen.
Otto von Bismarck
Daher hat die Bahn dem Gemeinwohl und nicht privaten Profitinteressen zu dienen, begreifen Sie es doch endlich mal!
Otto von Bismarck
Daher hat die Bahn dem Gemeinwohl und nicht privaten Profitinteressen zu dienen, begreifen Sie es doch endlich mal!
- Boris Merath
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 16212
- Registriert: 18 Nov 2002, 23:57
- Wohnort: München
Was Du alles magst oder nicht magst tut hier nichts zur Sache - höre bitte auf alle möglichen Themen damit vollzuspammen.Autobahn @ 7 Oct 2012, 21:32 hat geschrieben: Auch wenn dieser Herr Jörg van Essens eine generelle Erlaubnis hat, die Gleise zu betreten, ich habe dieses Verlangen nicht. Im Gegenteil, ich bin froh, wenn ich die Gleise nicht betreten muss!
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
-
- Kaiser
- Beiträge: 1699
- Registriert: 09 Okt 2010, 01:41
- Wohnort: München
-
- Lebende Forenlegende
- Beiträge: 3943
- Registriert: 01 Mär 2009, 15:34
Mein Tipp wäre endlich die Beitragszählung abzuschaffen und rein auf das eigene Kontrollcenter zu beschränken, denn einigen scheint es hier darum zu gehen die Beiträge nach oben zu schrauben. Ich erkenne eh keinen Sinn darin die Anzahl der Beiträge in der Startseite zu zeigen bzw. in einer Top-Liste, denn das zieht genau solche Beitragssammler an.Boris Merath @ 8 Oct 2012, 00:53 hat geschrieben: Was Du alles magst oder nicht magst tut hier nichts zur Sache - höre bitte auf alle möglichen Themen damit vollzuspammen.
Zum Thema:
Die Bayerhascherlmeldung ist sehr obrigkeitshörig, genau das was den deutschen Bürgern schon dutzende Male große Probleme bereitet hat in der Geschichte.
Außerdem wird die Eisenbahn nicht subventioniert, es sind Ausgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge, genau wie Schulen, Bibliotheken und andere wichtige Dinge des öffentlichen Lebens. Man muss schon ein marktradikales Weltbild haben, um das als Subvention zu bezeichnen.
Direkt drüber steht "Die Bahnanlagen und Fahrzeuge dürfen von Personen, die nicht amtlich dazu befugt sind, nur insoweit betreten oder benutzt werden, ..." Wenn er nun amtlich dazu befugt ist (was scheinbar der Fall ist), darf er diese also auch betreten, sofern eben nicht "... sie dem allgemeinen Verkehrsgebrauch dienen oder ein besonderes Nutzungsverhältnis dazu berechtigt."Systemfehler @ 8 Oct 2012, 14:14 hat geschrieben: §62 der EBO dürfte trotzdem immer noch was dagegen haben...
Es sei denn, diese Sondergenehmigung gilt als "besonderes Nutzungsverhältnis".
Eisenbahnen sind in erster Linie nicht zur Gewinnerzielung bestimmt, sondern dem Gemeinwohl verpflichtete Verkehrsanstalten. Sie haben entgegen dem freien Spiel der Kräfte dem Verkehrsinteresse des Gesamtstaates und der Gesamtbevölkerung zu dienen.
Otto von Bismarck
Daher hat die Bahn dem Gemeinwohl und nicht privaten Profitinteressen zu dienen, begreifen Sie es doch endlich mal!
Otto von Bismarck
Daher hat die Bahn dem Gemeinwohl und nicht privaten Profitinteressen zu dienen, begreifen Sie es doch endlich mal!
-
- Jungspund
- Beiträge: 1
- Registriert: 15 Okt 2012, 15:08
Hallo,
schön,daß die Meldung in CICERO hier für eine solche Aufregung sorgt.Als Jurist habe ich seit mehreren Jahrzehnten eine Erlaubnis zum Betreten der Bahnanlagen.Die DB,zuerst die BD Essen,hatte ein hohes dienstliches Interesse daran,daß es in der Justiz eisenbahn-sachkundige Juristen gibt.Ich habe selbst erlebt,welche Wirkungen ein aus Sachunkunde eines staatsanwaltlichen Kollegen gegen meinen Vater eingeleitetes und später eingestelltes Ermittlungsverfahren bei diesem gehabt hat.Es hat mich gefreut,daß Kollegen während meiner Zeit in der StA immer wieder auf diese Sachkunde zurückgegriffen haben.Seit meiner Wahl in den Bundestag gehöre ich der Parlamentarischen Gruppe "Schienenverkehr" an,die seitdem zwar den Namen gewechselt hat,aber immer noch das Ziel hat,den Schienenverkehr zu unterstützen.Auch deshalb interessiert mich Bahn ungeschminkt vor Ort.Ich brauche deshalb kein Gewerbe als Journalist anmelden.Im übrigen:Mein Vater hat mich seit Kleinkindertagen mit zu seiner Arbeitsstelle genommen,mein "Spielplatz" war seit frühester Jugend die Ladestraße unseres Güterbahnhofs.Und natürlich betrete ich keine Betriebsgleise.Dies ist in der Erlaubnis auch richtigerweise ausgeschlossen
schön,daß die Meldung in CICERO hier für eine solche Aufregung sorgt.Als Jurist habe ich seit mehreren Jahrzehnten eine Erlaubnis zum Betreten der Bahnanlagen.Die DB,zuerst die BD Essen,hatte ein hohes dienstliches Interesse daran,daß es in der Justiz eisenbahn-sachkundige Juristen gibt.Ich habe selbst erlebt,welche Wirkungen ein aus Sachunkunde eines staatsanwaltlichen Kollegen gegen meinen Vater eingeleitetes und später eingestelltes Ermittlungsverfahren bei diesem gehabt hat.Es hat mich gefreut,daß Kollegen während meiner Zeit in der StA immer wieder auf diese Sachkunde zurückgegriffen haben.Seit meiner Wahl in den Bundestag gehöre ich der Parlamentarischen Gruppe "Schienenverkehr" an,die seitdem zwar den Namen gewechselt hat,aber immer noch das Ziel hat,den Schienenverkehr zu unterstützen.Auch deshalb interessiert mich Bahn ungeschminkt vor Ort.Ich brauche deshalb kein Gewerbe als Journalist anmelden.Im übrigen:Mein Vater hat mich seit Kleinkindertagen mit zu seiner Arbeitsstelle genommen,mein "Spielplatz" war seit frühester Jugend die Ladestraße unseres Güterbahnhofs.Und natürlich betrete ich keine Betriebsgleise.Dies ist in der Erlaubnis auch richtigerweise ausgeschlossen
Danke für die Klarstellung 

Eisenbahnen sind in erster Linie nicht zur Gewinnerzielung bestimmt, sondern dem Gemeinwohl verpflichtete Verkehrsanstalten. Sie haben entgegen dem freien Spiel der Kräfte dem Verkehrsinteresse des Gesamtstaates und der Gesamtbevölkerung zu dienen.
Otto von Bismarck
Daher hat die Bahn dem Gemeinwohl und nicht privaten Profitinteressen zu dienen, begreifen Sie es doch endlich mal!
Otto von Bismarck
Daher hat die Bahn dem Gemeinwohl und nicht privaten Profitinteressen zu dienen, begreifen Sie es doch endlich mal!
Hallo allerseits, & auch Hr. van Essen -Jörg van Essen @ 15 Oct 2012, 15:25 hat geschrieben:...welche Wirkungen [die] Sachunkunde eines staatsanwaltlichen Kollegen [hatte] ... Seit meiner Wahl in den Bundestag gehöre ich der Parlamentarischen Gruppe "Schienenverkehr" an,die seitdem zwar den Namen gewechselt hat,aber immer noch das Ziel hat,den Schienenverkehr zu unterstützen ... Und natürlich betrete ich keine Betriebsgleise. Dies ist in der Erlaubnis auch richtigerweise ausgeschlossen
weil ich ja diesen Thread begonnen hab, freut mich die Antwort des mehr oder weniger direkt Kritisierten. Die Punkte aus Ihrer Antwort, die ich oben ausgewählt haben, zeichnen ein anderes und viel sinnvolleres Bild, als der kurze Cicero-Artikel bei mir hinterlassen hat. Wenn Sie als Staatsanwalt und Politiker hier fachliches Wissen haben und in Justiz und Politik einbringen, dann ist das zu begrüßen. Wenn dann diese Erlaubnis der DB noch so gefasst ist, dass die gefährenden Bereiche wie fürs "normale Volk" auch ausgeschlossen sind, dann kann ich daran nichts Kritisches finden.
Und wenn's daneben auch noch ein Hobby ist, dann ist das ja nie falsch

Beste Grüße
Harald M. Müller
Meine Eisenbahngeschichten - "Von Stellwerken und anderen Maschinen ..."
Die Organe der Bahnerhaltung sind ermächtigt, den Arbeitern zur Aneiferung angemessene Quantitäten von Brot, Wein oder Branntwein unentgeltlich zu verabfolgen. Nr. XXVII - Vorschriften für das Verhalten bei Schneefällen, K. k. Österreichische Staatsbahnen, Gültig vom 1. Oktober 1906; Artikel 14(5)
Die Organe der Bahnerhaltung sind ermächtigt, den Arbeitern zur Aneiferung angemessene Quantitäten von Brot, Wein oder Branntwein unentgeltlich zu verabfolgen. Nr. XXVII - Vorschriften für das Verhalten bei Schneefällen, K. k. Österreichische Staatsbahnen, Gültig vom 1. Oktober 1906; Artikel 14(5)