Dienstreise 2012 , ständiger Arbeitsplatz

Alles über Eisenbahn, was woanders nicht passt.
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stephan75
Jungspund
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Beitrag von stephan75 »

Moin, kann mir mal wer helfen bezgl. Dienstreise und ständiger Arbeitsplatz.

Ich habe Ende 2012 ein Schreiben bekommen was mein ständiger Arbeitsplatz ist. Da ich ab und zu auf anderen Stellwerken arbeite muß ich jetzt immer diese komischen Dienstreise Zettel ausfüllen. Ab wo ist es eine Dienstreise? wenn ich von Zuhause zum anderen Stellwerk fahre oder muß ich die Kilometer eintragen von meinem ständigen Arbeitsplatz zum anderen Stellwerk?

Und wie sieht es aus beim Steuerausgleich beim Finanzamt, muß ich dort die Strecken für die Fahrten zu den unterschiedlichen Stellwerken immer getrennt aufführen oder dort immer meine ständige Arbeitsstelle eintragen ?


Gruß Stephan
Chopper
Doppel-Ass
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Beitrag von Chopper »

Ständiger Arbeitsplatz kann der Firmensitz bzw. ein Betriebshof oder aber auch dort wo Du dich am meisten Arbeitstechnisch aufhältst.
Dies kann auch ein Regionalstellwerk sein, in dem Du "übermäßig" viel Dienst machst.
Du fährst in Regionalstellwerke, somit sind dies Diensteisen. Fahrtkosten sind pro km 0,30€. Es werden die hinfahrt sowie die Rückfahrt berechnet.
Bsp.:
Stellwerk A 21 km einfach X 2 42 km gesamt an 25 Tagen = 1050 km X 0,30€ = 315 €
Stellwerk B 15 km einfach X 2 30 km gesamt an 30 Tagen = 900 km X 0,30€ = 270 €
usw. usw.
Die meisten Steuerprogramme haben eine Eingabemaske für diese Fahrten.
Für die Dienstreisen kannst Du auch noch die "Mehraufwendung für Verpflegung" geltend machen. Bei 8 Stunden Abwesenheit von der Wohnung 6,00€ pro Tag.

In der Entfernungspauschale gibst Du soviel Tage an die Du bei deinem Dienstherren am Standort Arbeitstechnisch verbracht hast. Gegeben falls 0 Tage, oder so viel Tage die Du in einem Regionalstellwerk
am häufigsten Dienst gehabt hast.

Und nein ich bin kein Steuerberater.
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schwarzfahrerin
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Beitrag von schwarzfahrerin »

stephan75 @ 22 Apr 2013, 15:16 hat geschrieben: Ab wo ist es eine Dienstreise? wenn ich von Zuhause zum anderen Stellwerk fahre oder muß ich die Kilometer eintragen von meinem ständigen Arbeitsplatz zum anderen Stellwerk?
Sowas frägt man eigentlich die firmeninterne Buchhaltung bzw. den Vorgesetzten, nicht ein öffentliches Forum.
ropix
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Beitrag von ropix »

schwarzfahrerin @ 23 Apr 2013, 09:56 hat geschrieben: Sowas frägt man eigentlich die firmeninterne Buchhaltung bzw. den Vorgesetzten, nicht ein öffentliches Forum.
Und warum nicht? Nur weils in öffentlichen Foren meist keine hilfreiche Antwort gibt oder sehr schnell am Thema vorbeidiskutiert wird?

Und die Frage ob die Dienstreise zu Hause oder ab ständigem Arbeitsplatz startet ist bislang schlicht nicht beantwortet.
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Boris Merath
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Beitrag von Boris Merath »

Ggf. wäre es sinnvoll unter http://bahnerforum.de/ nachzufragen - dort dürfte die Chance auf eine hilfreiche Antwort etwas größer sein.

Ähnliches Thema zur Fragestellung für Tfs von 2012!
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
Martin H.
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Beitrag von Martin H. »

Danke Boris, genau darauf wollte ich auch verlinkten.

Außerdem geht es ja hier um die normale Steuer und nichts firmeninternes, das kann bisher alles so stehen bleiben.
Chopper
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Beitrag von Chopper »

ropix @ 23 Apr 2013, 10:25 hat geschrieben: Und warum nicht? Nur weils in öffentlichen Foren meist keine hilfreiche Antwort gibt oder sehr schnell am Thema vorbeidiskutiert wird?

Und die Frage ob die Dienstreise zu Hause oder ab ständigem Arbeitsplatz startet ist bislang schlicht nicht beantwortet.
Dienstreisen beginnen immer vom Wohnort und enden dort auch wieder.
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Iarn
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Beitrag von Iarn »

In der Regel ja.

Es gibt skurrile Ausnahmen in seltenen Situationen (Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist die Dienstreise beendet.) und durchaus häufige Ausnahmen wie ein Privaturlaub im Anschluss an eine Dienstreise. Bei letzterem Kann es kniffelig werden, ob die Dienstreise durch den Urlaub unterbrochen oder beendet wurde.
Autonome Volksfront für die Wiedererrichtung der klassischen 22er Tram in München
Nicht zu verwechseln mit der Populären Front
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Autobahn
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Beitrag von Autobahn »

stephan75 @ 22 Apr 2013, 15:16 hat geschrieben:Moin, kann mir mal wer helfen bezgl. Dienstreise und ständiger Arbeitsplatz.
Ohne wenn und aber. Da kann nur ein Steuerberater (oder Lohnsteuerhilfeverein) helfen. Alle gut gemeinten Ratschläge von Laien sind für die Katz.
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
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chris232
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Beitrag von chris232 »

Komisch, wenn ich Fragen dazu hab wie ich das Formular meines Arbeitgebers für Dienstreisen ausfüllen muss, hatte ich immer eine gute Antwort gekriegt. Aber wenn Autobahn sagt das ist falsch, muss ich wohl die Einträge alle wegwerfen und das "professionell" (haha) machen lassen.

Oder anders: Blous dassd was sochst.
Eisenbahnen sind in erster Linie nicht zur Gewinnerzielung bestimmt, sondern dem Gemeinwohl verpflichtete Verkehrsanstalten. Sie haben entgegen dem freien Spiel der Kräfte dem Verkehrsinteresse des Gesamtstaates und der Gesamtbevölkerung zu dienen.
Otto von Bismarck

Daher hat die Bahn dem Gemeinwohl und nicht privaten Profitinteressen zu dienen, begreifen Sie es doch endlich mal!
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