Neue Bahnübergänge, ab wann nicht?
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- Kaiser
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Hallo,
wer weis seit wann bei neuen Straßen und/oder Bahnlinien keine höhengleichen Bahnübergänge mehr gebaut werden?
Mir fiel auf daß der Indsutriebahnanschluß zum WiFo-Tanklager Loccum ausgehend von der Nebenbahnlinie Stadthagen-Loccum NUR mit Bahnüberführugen schon 1937/1938 gebaut wurde, eine
Verbindnung für max. 4 Züge am Tag und sehr wenig Kraftverkehr in der Region.
wer weis seit wann bei neuen Straßen und/oder Bahnlinien keine höhengleichen Bahnübergänge mehr gebaut werden?
Mir fiel auf daß der Indsutriebahnanschluß zum WiFo-Tanklager Loccum ausgehend von der Nebenbahnlinie Stadthagen-Loccum NUR mit Bahnüberführugen schon 1937/1938 gebaut wurde, eine
Verbindnung für max. 4 Züge am Tag und sehr wenig Kraftverkehr in der Region.
Ich denke es passt hier am besten rein, hoffe ich hab kein passenderes Thema übersehen.
Es geht darum, dass ich zwei Fragen zum Thema neue Bahnübergänge habe. Ich habe das Ganze so verstanden, dass laut Eisenbahnkreuzungsgesetz keine neuen Bahnübergänge gebaut werden dürfen, sofern nicht ein außergewöhnlich gut begründeter Ausnahmefall vorliegt. Nun meine Fragen:
1.Gilt das in diesem Sinne auch als Neubau, wenn eine eingleisige Bahnstrecke, an welcher ein Bahnübergang vorhanden ist, auf zwei Gleise ausgebaut werden soll? Also dass dann eine Unterführung zwingend notwendig wird?
2.Nehmen wir an, wir hätten einen eingleisigen Gleisanschluss (Industriegebiet, Militäranschluss oder so). Nehmen wir weiter an, dieser Gleisanschluss würde um einige Kilometer verlängert und es würde (was bisher nicht der Fall war) Personenverkehr nach Taktfahrplan darauf stattfinden. Nehmen wir weiterhin an, auf diesem Gleisanschluss wäre auch ein Bahnübergang. Müsste dieser Übergang dann beseitigt werden, weil Personenverkehr neu hinzukommt?
Es geht darum, dass ich zwei Fragen zum Thema neue Bahnübergänge habe. Ich habe das Ganze so verstanden, dass laut Eisenbahnkreuzungsgesetz keine neuen Bahnübergänge gebaut werden dürfen, sofern nicht ein außergewöhnlich gut begründeter Ausnahmefall vorliegt. Nun meine Fragen:
1.Gilt das in diesem Sinne auch als Neubau, wenn eine eingleisige Bahnstrecke, an welcher ein Bahnübergang vorhanden ist, auf zwei Gleise ausgebaut werden soll? Also dass dann eine Unterführung zwingend notwendig wird?
2.Nehmen wir an, wir hätten einen eingleisigen Gleisanschluss (Industriegebiet, Militäranschluss oder so). Nehmen wir weiter an, dieser Gleisanschluss würde um einige Kilometer verlängert und es würde (was bisher nicht der Fall war) Personenverkehr nach Taktfahrplan darauf stattfinden. Nehmen wir weiterhin an, auf diesem Gleisanschluss wäre auch ein Bahnübergang. Müsste dieser Übergang dann beseitigt werden, weil Personenverkehr neu hinzukommt?
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Also das erste kann man eindeutig beantworten. Der Ausbau auf zwei Gleise erfordert eine Unterführung. Das dürfte vermutlich sogar schon viel länger gelten. Außer vielleicht man kann nachweisen dass der Bahnübergang der für den Ausbau ohnehin neu errichtet wird eine Straße deckt auf der kein Verkehr stattfindet.
Bei deiner Industriebahn wird es spannend. Wäre die Strecke eine richtige Eisenbahn wie zum Beispiel Senden-Weißenhorn ist der Ausbau von einem GZ pro Tag auf 1 PZ pro Stunde ganz klar - Bahnübergangstechnik auf den nötigen Stand bringen (also z.B. Halbschranken nachrüsten). Und ansonsten könnten die BÜs bleiben wie sie sind.
Sollte der Industrieanschluss bereits ein PA (also Privatanschluss) sein, dann wird im folgenden vermutlich sowieso FV-NE gelten und da ist es erstmal Verhandlungssache. Höchstwahrscheinlich kann der existierende BÜ mit an den Verkehr angepasster Sicherungstechnik erhalten werden (das Beispiel dass es leider nicht gibt wäre die Industriebahn von Wolfratshausen nach Geretsried. Auf dem Neubauteil wird es bei Stundentakt wohl keine Chance mehr auf neue BÜs geben. Aber auch hier gilt - gänzlich alternativlos ausgeschlossen ist es nicht.
DB-Industriegleise - keine Ahnung, mir würde spontan nichts einfallen.
Bei deiner Industriebahn wird es spannend. Wäre die Strecke eine richtige Eisenbahn wie zum Beispiel Senden-Weißenhorn ist der Ausbau von einem GZ pro Tag auf 1 PZ pro Stunde ganz klar - Bahnübergangstechnik auf den nötigen Stand bringen (also z.B. Halbschranken nachrüsten). Und ansonsten könnten die BÜs bleiben wie sie sind.
Sollte der Industrieanschluss bereits ein PA (also Privatanschluss) sein, dann wird im folgenden vermutlich sowieso FV-NE gelten und da ist es erstmal Verhandlungssache. Höchstwahrscheinlich kann der existierende BÜ mit an den Verkehr angepasster Sicherungstechnik erhalten werden (das Beispiel dass es leider nicht gibt wäre die Industriebahn von Wolfratshausen nach Geretsried. Auf dem Neubauteil wird es bei Stundentakt wohl keine Chance mehr auf neue BÜs geben. Aber auch hier gilt - gänzlich alternativlos ausgeschlossen ist es nicht.
DB-Industriegleise - keine Ahnung, mir würde spontan nichts einfallen.
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Nun nehmen wir mal folgende Variante an: Wir haben eine eingleisige Hauptbahn, an der sich auch ein zweigleisiger Kreuzungsbahnhof befindet. Im Bereich dieses Bahnhofs befinden sich zwei Bahnübergänge, nennen wir sie BÜ A und BÜ B. BÜ A befindet sich zwischen dem Einfahrsignal und der Weiche, hat also ein Gleis. BÜ B befindet sich zwischen entsprechender Weiche und den dazugehörigen Ausfahrsignalen, es liegen dort also zwei Gleise. Den vorangegangenen Ausführungen zufolge ist es also eindeutig, dass BÜ A bei einem zweigleisigen Ausbau beseitigt werden müsste. Wie aber sieht es hier mit BÜ B aus, da dort ja schon zwei (Bahnhofs-)Gleise liegen?
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Nein, ist es nicht weil du Bahnhof nur bedingt mit Strecke vergleichen kannst. So aus dem Bauch raus würde ich sagen, das sind beides Einzelfallentscheidungen.
Solltest du etwas konkreter nach Mühldorf fragen - da wird meines Wissens nach alles auf EÜ EU (Eisenbahnüberführung/Eisenbahnunterführung) umgestellt weil ja mal angedacht war schneller zu fahren als was BÜs erlauben
Solltest du etwas konkreter nach Mühldorf fragen - da wird meines Wissens nach alles auf EÜ EU (Eisenbahnüberführung/Eisenbahnunterführung) umgestellt weil ja mal angedacht war schneller zu fahren als was BÜs erlauben
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Heisst, daß, wenn man eine Bahnstrecketrecke hat, die ausgebaut (zusätzliche Gleise) werden soll, würde ein Ausbau dadurch unmöglich, wenn man keinen Platz hat, vorhandene Bahnübergänge durch EÜ zu ersetzen? Als die Strecke elektrifiziert wurde, wurden die BÜs modernisiert, bzw. teilweise erst neu errichtet. Nun soll der Takt verdichtet werden, und dazu braucht es zumindest abschnittsweise zusätzliche Gleise.
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Es gibt bei beschränktem Platz oder geringer Frequentierung des Bü auch die Möglichkeit einen Bü zu entfernen und ggf. an anderer Stelle eine Brücke/Unterführung zu bauen oder den Verkehr über eine andere Brücke/Unterführung umzuleiten. Beispiel Uttenhofen: Früher ging die "Bahnstraße" als Bü einfach gerade über die Gleise, heute windet sich eine neue Straße in einer engen, steilen Rampe unten durch, die nicht Lkw/Bus tauglich ist. Der (eh nur samstäglich fahrende) Bus muss jetzt einen Umweg von ca. 1,5 km fahren. Beispiel Walkersbach: Früher gab es einen Bü am ehemaligen Bk/Hp, worüber der Weiler Kreuzmühle mit der Staatsstraße verbunden war. Heute fehlt hier eine Kreuzungsmöglichkeit völlig. Beispiel Reisgang: Der frühere Bü ist im Rahmen des Streckenausbaus entfallen, der (eh sehr geringe) Verkehr muss jetzt die neue Unterführung am Bahnhof nehmen.
Alles kein Grund, der einen größeren Streckenausbau unmöglich machen würde, an einem Bü scheitert es sicher nicht. Die ersten beiden genannten Beispiele aus den 80er/90er Jahren wurden nicht mal im Rahmen eines großen Streckenausbaus umgebaut, sondern einfach nur um die noch mit Personal besetzten Bü-Posten abschaffen zu können.
Siehe auch die aktuellen Planungen in Unterschleißheim, da wird gleich die Verkehrsführung der halben Umgebung umgebaut.
Alles kein Grund, der einen größeren Streckenausbau unmöglich machen würde, an einem Bü scheitert es sicher nicht. Die ersten beiden genannten Beispiele aus den 80er/90er Jahren wurden nicht mal im Rahmen eines großen Streckenausbaus umgebaut, sondern einfach nur um die noch mit Personal besetzten Bü-Posten abschaffen zu können.
Siehe auch die aktuellen Planungen in Unterschleißheim, da wird gleich die Verkehrsführung der halben Umgebung umgebaut.
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Ich habe da meine "Hausstrecke" im Auge - die Linie RS1 in Bremen. Da war mal angedacht, zwischen HB-Hbf und HB-Burg auf durchgehend auf 4 Gleise (in einer Sparvariante sinds nur 3 Gleise) auszubauen, um der RS-Bahn eigene Gleise zu geben, und den Takt verdichten zu können. Als Haupt-Hinderungsgrund wird nun der BÜ direkt vor dem Bahnhof HB-Burg, der nicht durch eine Unterführung zu beseitigen ist (die Rampen wären zu steil, und die Heerstr. lässt sich nicht verlegen, um mehr Platz für die Rampen zu schaffen) genannt. (Die anderen BÜ zwischen HB-Oslebshausen und HB-Burg sollen geschlossen werden bzw. als reine Fuss/Radunterführung ausgeführt.)ropix @ 5 Mar 2014, 16:48 hat geschrieben: Wenn du jetzt noch dazugeschrieben hättest welche Strecke...
Aber kein Platz für Tunnel oder Überführung gibt es nicht. Es hat immer genug Platz - irgendwo.
Im Abschnitt HB-Vegesack bis HB-Blumenthal soll von 30-Minuten Takt auf 15-Minuten verdichtet werden, wozu es zumindest mehr Begegnungsabschnitte auf der eingleisigen Strecke geben muss, wenn man nicht durchgehend auf 2 Gleise ausbauen kann/will. Und da hat es jede Menge höhengleiche Kreuzungen mit BÜ.
Und so heisst es: Wir würden den Takt ja sooo gerne verdichten, aber wir können ja leider nicht...)
Ist es denn begründeten Ausnahmefällen möglich, doch einen neuen Bahnübergang zu bauen bzw. einen bestehenden um ein weiteres Gleis zu erweitern? Also z.B. wenn die Bahnstrecke und/oder die Straße nur sehr schwach befahren ist? Oder wenn die Geschwindigkeit der Züge dort sehr niedrig ist? Oder wenn die Topografie oder Bebauung die Geschichte extrem problematisch macht? Oder wenn das EIU z.B. erklärt "Wir werden freiwillig einen oder mehrere besonders gefährliche Bahnübergänge in der Nähe beseitigen oder mit einer höheren Sicherung ausstatten, wenn uns der Neubau eines bestimmten Bahnübergangs genehmigt wird"?
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Auch für Trainfan - sag doch einfach mal eine Strecke an.
Ansonsten - Einzelfallentscheidungen, kann man vorher nicht sagen. Einen bestehenden zu erweitern dürfte jedenfalls deutlich leichter sein als einen Bahnübergang neu zu bauen.
Aber nein - niemand wird dir zustimmen einen BÜ neu zu errichten wenn dafür ein anderer geschlossen wird außer man könnte den BÜ auch neu errichten ohne dass der andere geschlossen wird und es sich nicht um einen reinen Ersatzbau handelt.
Was ich mich außerdem frag - Vollschranken-BÜ müssten eigentlich nach wie vor ohne größere Probleme gebaut werden können, sind halt leider aber auch genau so teuer wie ein Brückenbauwerk?
Ansonsten - Einzelfallentscheidungen, kann man vorher nicht sagen. Einen bestehenden zu erweitern dürfte jedenfalls deutlich leichter sein als einen Bahnübergang neu zu bauen.
Aber nein - niemand wird dir zustimmen einen BÜ neu zu errichten wenn dafür ein anderer geschlossen wird außer man könnte den BÜ auch neu errichten ohne dass der andere geschlossen wird und es sich nicht um einen reinen Ersatzbau handelt.
Was ich mich außerdem frag - Vollschranken-BÜ müssten eigentlich nach wie vor ohne größere Probleme gebaut werden können, sind halt leider aber auch genau so teuer wie ein Brückenbauwerk?
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