Mühldorfer @ 21 Oct 2013, 09:14 hat geschrieben: Im Gegnteil, ich dnke ein Teil der Kandidaten würde sich
schon überlegen ob er das seiner Familie antun möchte, also einen Teil der Suzide auch verhindern.
( Ortswahl, Uhrzeit usw. enthält durchaus einen deutlichen Teil zielgerichteter Überlgung und Planung, sit nicht nur eine Phase geistesabwensender Trancehandlungen ).
Ja, eine sehr gute Idee, die Angehörigen dafür zu bestrafen (und auch wenn man sich etwas zusammenphantasiert, dass es ja nicht die Angehörigen sind, sondern der, der sich vor den Zug gelegt hat - es sind doch die Angehörigen, die dann die Leidtragenden sind).
Und wenn jemandem egal ist, wie mies es seiner Familie nach seinem Suizid geht - glaubst Du da ernsthaft, der denkt da über die finanziellen Folgen nach?
Jemand, der Suizid begeht ist kein Verbrecher, sondern in der Regel krank - nur dass man die Krankheit nicht mit Antibiotika behandeln kann.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876