Wie oft darf man mit einer Fahrkarte fahren?

Fragen und Diskussionen zu den Tarifen von Bahnen und Verkehrsverbünden.
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andreas
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Beitrag von andreas »

Hallo,

ich hab mal eine Frage, wie oft darf ich mit einer Fahrkarte, deren Gültigkeit in meinen Fall gestern und heute war die gleiche Strecke fahren?
ich hab heute die Fahrkarte von gestern (auch im Zug gestern kontrolliert und gestempelt worden) vorgelegt und die Kontrolleure habens durchgehen lassen.
Das wundert mich, ich hab ein Onlineticket zum Normalpreis daheim, das eine Gültigkeit von 4 Wochen hat....
Rev
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Beitrag von Rev »

Einmal das was du gemacht hast war nicht richtig wenn es eine ganz normale von bis Karte war.
JeDi
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Beitrag von JeDi »

andreas @ 29 Nov 2013, 17:47 hat geschrieben: ich hab mal eine Frage, wie oft darf ich mit einer Fahrkarte, deren Gültigkeit in meinen Fall gestern und heute war die gleiche Strecke fahren?
Einmal.
ich hab heute die Fahrkarte von gestern (auch im Zug gestern kontrolliert und gestempelt worden) vorgelegt und die Kontrolleure habens durchgehen lassen.
Onlineticket? Dann freu dich auf 40€ Belastung von deiner Kreditkarte.
Das wundert mich, ich hab ein Onlineticket zum Normalpreis daheim, das eine Gültigkeit von 4 Wochen hat....
International? Genau wegen solchen Geschichten wird da demnächst die Gültigkeit verkürzt.
Rev
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Beitrag von Rev »

Warum gibt doch auch online Tickets zum Normalpreis nur der sparpreis dürfte zugbindung haben ?
GSIISp64b
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Beitrag von GSIISp64b »

Rev @ 29 Nov 2013, 18:04 hat geschrieben: Warum gibt doch auch online Tickets zum Normalpreis nur der sparpreis dürfte zugbindung haben ?
Die werden vermutlich digital entwertet?

Und @OP: hier liegt ein offensichtlicher Unterschied zwischen "dürfen" und "können" vor. Dass dich keiner erwischen kann, heißt keineswegs, dass das, was du tust, legal ist!
Dauerhaft abwesend, und ich komme nicht mehr wieder.
Rev
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Beitrag von Rev »

Die meisten Kontrolleur wissen eher mäßig über das Regelwerk der Fahrscheine bescheid. So wurde ich schon mal aufgefordert kurz mitzukommen weil es ein Problem gibt, zwar etwas verdattert aber na ja bin ja Hilfsbereit... der gut Mitarbeiter hatte mich mit meinem DB-Jobticket zuvor scheinbar als DB Mitarbeiter identifiziert na ja knapp daneben... ein anderes mal wurde erklärt das das erste Klasse Upgrade das man scheinbar zum Geburtstag bekommt einen ganzen Monat gültig ist. Das man am Sonntag bei Personen Bezogenen Jahreskarten kostenlos eine Person mitnehmen kann ist auch jedesmal eine Offenbarung für viele. Und die drei Tages Kate im MVV wird mir immer mit dem Worten oh die gibt es auch für drei Tage zurückgegeben... bzw. erst mal gemeckert das die nur zwei Tage gilt....
andreas
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Beitrag von andreas »

war kein Onlineticket, ganz klassisch aus dem Automaten, Normalpreistickets mit BC 50.

Ich hab mir natürlich auch ein neues Ticket gekauft, weil ich anstatt Lübeck Braunschweig diesmal Lübeck München gefahren bin - hab aber den Kontrolleuren im RE von Lübeck und im ICE von Hamburg jeweils die Karte von gestern, mit der ich von Lübeck nach Braunschweig gefahren bin vorgelegt (die auch zweimal abgestempelt war) und beide haben sie anstandslos akzeptiert, darum meine Frage, weil mich das gewundert hat (ich hab es natürlich mit Absicht gemacht, weil es mich interessiert hat)

Und das Onlineticket mit der langen Gültigkeit ist ganz normal Hannover - München
ropix
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Beitrag von ropix »

Aber zumindest beim Onlineticket fällt es hinterher auf - und geht ins Auge.

Meine Schweizer Fahrkarte (hin und rück, einfach) hätt ich dafür vermutlich auch einen Monat lang x beliebig oft verwenden können. Aber nicht dürfen.
-
JeDi
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Beitrag von JeDi »

Rev @ 29 Nov 2013, 18:39 hat geschrieben: Das man am Sonntag bei Personen Bezogenen Jahreskarten kostenlos eine Person mitnehmen kann ist auch jedesmal eine Offenbarung für viele.
Nein, das ist schlicht falsch (und kostet 40 Euro).
JeDi
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Beitrag von JeDi »

andreas @ 29 Nov 2013, 18:40 hat geschrieben: Und das Onlineticket mit der langen Gültigkeit ist ganz normal Hannover - München
Rückfahrkarte? Dann gilts für die Hinfahrt am eingetragenen Tag+Folgetag; für die Rückfahrt an 2 aufeinanderfolgenden Tagen innerhalb der Gültigkeit. Steht aber alles auch drauf.
PascalDragon
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Beitrag von PascalDragon »

JeDi @ 29 Nov 2013, 20:27 hat geschrieben:Nein, das ist schlicht falsch (und kostet 40 Euro).
Bis auf dass es wohl Samstag heißen sollte scheint es zu stimmen. Zitat von der Webseite der Bahn:
Die DB Monatskarte/Jahreskarte im Abo wird zur Familienkarte. An Samstagen können Sie eine Person und bis zu 3 eigene Kinder/Enkelkinder im Alter von 6 bis 14 Jahren kostenlos mitnehmen
JeDi
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Beitrag von JeDi »

Samstags stimmts, ja. Das war mal Samstag und Sonntags (und für bis zu 4 Erwachsene) so, ist dann aber nach und nach wegen Missbrauchs eingeschränkt worden (zuletzt im Dezember 2012 auf 1 Erwachsenen und 3 Kinder). Die Regelung, dass die Mitnahmeregelung nur Samstags gilt, gibts aber schon deutlich länger.

Gilt übrigens nicht nur fürs Abo, sondern auch für normale Monatskarten ;)
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218 466-1
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Beitrag von 218 466-1 »

andreas @ 29 Nov 2013, 17:47 hat geschrieben: ich hab mal eine Frage, wie oft darf ich mit einer Fahrkarte, deren Gültigkeit in meinen Fall gestern und heute war die gleiche Strecke fahren? (...)
Normalpreis und Sparpreis einmal.
Beim Normalpreis ist die Fahrkarte noch gültig, wenn sie bei der ersten Fahrt noch nicht geknipst wurde, aber offiziell darf man sie trotzdem nicht mehr nutzen.
Vor ettlichen Jahren (um 1995) hab ich mir mal den Spaß gemacht und bin mit mit meiner Rückfahrkarte so lange zwischen zwei Bahnhöfen gependelt, bis mal ein ZuB geknipst hat. Bei der 5. Rückfahrt war dann Schluss. ;)
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bayerhascherl
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Beitrag von bayerhascherl »

Rev @ 29 Nov 2013, 18:39 hat geschrieben: ...Regelwerk der Fahrscheine...
Dieses Stichwort geht mir auch immer mal wieder durch den Kopf bzw. verwundert mich, das ist doch mit der Kern der ganzen Tätigkeit und wenn man von Fahrgästen verlangt, da durchzublicken, darf man das von Berufs wegen erst recht erwarten. Für manche Dinge habe ich mir angewöhnt schlicht die entsprechenden Tarifbestimmungen ausgedruckt dabei zu haben.

"Mißbrauch" ist auch relativ. Wenn ich nur an die Sache mit dem Bayernticket denke. Ganz am Anfang wurde, wenn ich mich recht erinnere, sogar aktiv dafür geworben Fahrgemeinschaften zu bilden. Dann wurde eingeführt, dass man seinen Namen eintragen muss und zahlende Kunden wurden regelmäßig wie Schulbuben getadelt, wenn sie dies nicht beachtet hatten. Inzwischen wird sogar schon kritisch beäugt, wenn die auf dem Ticket eingetragene Person vor Reiseantritt noch Mitreisende sucht. Ohne es zu wissen vermute ich einfach mal stark, dass in Zukunft die Regelung dahingehend weiter verschärft wird, dass sich alle Reisende mit Namen auf dem Bayernticket eintragen müssen.

Wenn ich bezahlt habe, dann habe ich bezahlt und lasse mir auch nicht erzählen, ich würde eine Leistung erschleichen, weil ich versäumt habe meinen Namen auf dem vor drei Minuten am Automat erworbenen (siehe Zeitstempel) Ticket einzutragen. Vgl. dazu auch Strafgesetzbuch § 265a Satz 1: "Wer (...) die Beförderung durch ein Verkehrsmittel (...) in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.". Da man das Entgelt entrichtet hat entfällt dieses Tatbestandsmerkmal schlicht, höchstens können vertragliche Fragen aufgeworfen werden (Beförderungsbestimmungen > Beförderungsvertrag), die zivilrechtlicher Natur sind, wenn das Verkehrsunternehmen nach seinen (Vertragsfreiheit) aufgestellten Bedingungen einen Fahrschein nur als gültig akzeptiert, wenn er entwertet, mit Namen versehen o. ä. wurde. Dennoch bin ich ZAHLENDER KUNDE und man hat mich nicht zu "tadeln" sondern ggf. über einen Fehler oder Wissenslücken aufzuklären.

Aber weil es immer nur um die Einzelfälle von Mißbrauch geht wird alles immer restriktiver gehandhabt. Das vergellt einem die Bahnreise einfach, dann denkt man sich "ihr habts Recht und ich meine Ruh" und vermeidet die Eisenbahn dann einfach, wenn möglich. Absolut vermeidbarer Frust der Fahrgäste, den man alltäglich miterleben kann.
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Beitrag von JeDi »

218 466-1 @ 30 Nov 2013, 15:48 hat geschrieben: Beim Normalpreis ist die Fahrkarte noch gültig, wenn sie bei der ersten Fahrt noch nicht geknipst wurde,
Ist sie nicht. Die Zangenprägung ist ein Kontrollvermerk, und keine Entwertung.
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Entenfang
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Beitrag von Entenfang »

Inzwischen wird sogar schon kritisch beäugt, wenn die auf dem Ticket eingetragene Person vor Reiseantritt noch Mitreisende sucht. Ohne es zu wissen vermute ich einfach mal stark, dass in Zukunft die Regelung dahingehend weiter verschärft wird, dass sich alle Reisende mit Namen auf dem Bayernticket eintragen müssen.
Das ist ja auch kein Problem, aber es ist sehr einfach, mit Tickets dieser Art Geld zu verdienen. Ich stelle mich in München an den Zug nach Nürnberg, kaufe ein Bayernticket für 5 Personen für 38€ und lasse mir von jedem 7,60€ geben. In Nürnberg stelle ich mich dann an den Zug nach München und mache dasselbe. Und so weiter... Ich denke, dagegen will die Bahn vorgehen, weil da massiv Einnahmen verloren gehen. Ich könnte mir auch vorstellen, dass deswegen die 22€+4€ pro Mitfahrer eingeführt wurden. So werden die Einnahmen zumindest etwas erhöht, wenn auch auf Kosten der ehrlichen Fahrgäste. Einen wesentlich besserer Weg wäre es, einfach alle Namen einzutragen und fertig.
Dennoch bin ich ZAHLENDER KUNDE und man hat mich nicht zu "tadeln" sondern ggf. über einen Fehler oder Wissenslücken aufzuklären.
Ich erlebe es immer häufiger, dass durchgesagt wird, man muss den Namen eintragen, sonst muss man bei der Kontrolle Strafe zahlen. Im Alex wurde das bisher bei jeder Abfahrt in München angesagt.
Mein Bahnjahr 2024
Zurückgelegte Strecke: 30.060 km - Planmäßige Gesamtreisezeit: 16,1 Tage - Gesamtverspätung (analog FGR): 626 min - Planmäßige Reisegeschwindigkeit: 78 km/h - Durchschnittliche Fahrzeitverlängerung aufgrund von Verspätung: 2,7% - Fahrtkosten: 10,6 Cent/km - Anschlussquote (alle Anschlüsse einer Verbindung mit min. 1 Umstieg erreicht): 87,5%
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Beitrag von JeDi »

Entenfang @ 30 Nov 2013, 18:24 hat geschrieben: Einen wesentlich besserer Weg wäre es, einfach alle Namen einzutragen und fertig.
Kommt ja auch.
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Beitrag von bayerhascherl »

Entenfang @ 30 Nov 2013, 18:24 hat geschrieben: "...sonst muss man bei der Kontrolle Strafe zahlen..."
Mir mißfällt auch dass immer wieder der Eindruck entsteht, es handele sich um hoheitliches Handeln. Das erhöhte Beförderungsentgelt ist sozusagen eine private Vertragsstrafe und kein Bußgeld aufgrund einer Ordnungswidrigkeit, gar einer Straftat. Denn daraus folgt, dass hier gar kein "muss" vorliegt, weil irgend ein Gesetz zwingende Folgen vorsehen würde o.ä., sondern es eben im Ermessen des Vertragspartners liegt, sich kulant oder restriktiv zu verhalten. Und wenn jemand eine BEZAHLTE Fahrkarte in Händen hält, die grundsätzlich für die entsprechende Fahrt gültig ist (also zB nicht Nahverkehrsländerticket im Fernzug), dann hat er einfach per se erst einmal das vorgesehene Entgelt entrichtet. Die Verkehrsunternehmen nehmen hier eine erstaunlich "selbstbewusste" Position ein, finde ich.
bayerhascherl
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Beitrag von bayerhascherl »

JeDi @ 30 Nov 2013, 18:28 hat geschrieben: Kommt ja auch.
Ja, hast du dazu eine Quelle? Dann war meine Vermutung wohl ein Volltreffer.
JeDi
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Beitrag von JeDi »

bayerhascherl @ 30 Nov 2013, 18:32 hat geschrieben: Ja, hast du dazu eine Quelle?
Ja, hab ich.
Dann war meine Vermutung wohl ein Volltreffer.
Das hatte ich hier aber auch irgendwo schonmal gepostet - WIMRE sogar als Antwort auf einen deiner Bashingbeiträge.
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Beitrag von GSIISp64b »

Du hast aber die vertragliche Verpflichtung (!), deinen Namen einzutragen, nicht erfüllt. Dafür wird die Konventionalstrafe fällig.

Juristisch ist das ziemlich einwandfrei (wenn man bejaht, dass die AGBs das Vorhandensein eines Kulis vorschreiben dürfen).
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bayerhascherl
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Beitrag von bayerhascherl »

Juristisch ist hier gar nichts "einwandfrei", wenn man damit "unumstritten" (also "ohne Einwand") meint. Es gibt zu diesem ganzen Bereich sehr unterschiedliche juristische Ansichten, auch sehr unterschiedliche Gerichtsurteile. Aber das würde hier zu weit führen, bei weiterem Interesse daran gibt ein Wikipedia-Artikel zu dem Thema einen Überblick: http://de.wikipedia.org/wiki/Bef%C3%B6rder...eisnacherhebung
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Beitrag von bayerhascherl »

GSIISp64b @ 30 Nov 2013, 18:39 hat geschrieben: wenn man bejaht, dass die AGBs das Vorhandensein eines Kulis vorschreiben dürfen
(das wäre auch ein spezieller, weiterer Aspekt den man prüfen könnte)
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Beitrag von GSIISp64b »

bayerhascherl @ 30 Nov 2013, 18:50 hat geschrieben: (das wäre auch ein spezieller, weiterer Aspekt den man prüfen könnte)
Genau darum habe ich ihn ja explizit genannt, du Nase.

(Das Thema hatten wir aber schon dreimal hin und her gewendet.)
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