Schüler-Feriennetzkarte für Bayern
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Mit dem SchülerFerienTicket in Mecklenburg-Vorpommern einen Sommer mobil
In den Ferien für 20 EUR alle Bahnen und Busse im Land benutzen – Das passende Geschenk zum Schulzeugnis
(Schwerin, 09. Mai 2003) Für alle Schüler in Mecklenburg-Vorpommern gibt es in diesem Jahr bereits zum vierten Mal das landesweite SchülerFerienTicket. Damit können die Schülerinnen und Schüler der allgemein bildenden Schulen bis einschließlich 13. Klasse, auch aus den anderen Bundesländern, für 20 EUR in den Schulferien vom 05. Juli bis zum 15. August 2003 alle Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs benutzen.
Mit dem SchülerFerienTicket wird beispielsweise der Tagesausflug von Malchin nach Warnemünde an den Strand, von Ludwigslust nach Rostock zur IGA 2003 oder von Neubrandenburg nach Stralsund ins Meeresmuseum möglich. Wer möchte, fährt jeden Tag nur mit dem einen Ticket mit der Bahn und dem Bus zu einem anderen Ziel und erlebt Mecklenburg-Vorpommern. Auch für eine Campingtour durch das Land ist für die Besitzer dieses Tickets die Fahrt zwischen den Campingplätzen gesichert. Für alle Schüler, die ihre Ferien in Mecklenburg-Vorpommern verbringen, ist das Ticket die beste Möglichkeit, ihr Ferienland kennen zu lernen.
Das SchülerFerienTicket ist an allen Fahrkartenausgaben in den Bahnhöfen in Mecklenburg-Vorpommern zu bekommen. Eltern können für ihre Kinder das Ticket als Geschenk zum Schulzeugnis, auch auf dem Weg zur Arbeit oder einer anderen Bahnfahrt direkt bei den Kundenbetreuern im Nahverkehr (KiN) in den Regionalzügen erhalten. Der Verkauf beginnt am 19. Mai 2003.
Wer mit der ganzen Familie oder als Gruppe verreisen möchte, sollte das Mecklenburg-Vorpommern-Ticket nutzen. Fünf Personen reisen ab neun Uhr einen Tag lang in der Woche für 21 EUR in der 2. Klasse im Regionalverkehr der Bahnen in Mecklenburg-Vorpommern. Bei Vorlage des Mecklenburg-Vorpommern-Tickets erhält man Ermäßigungen bei 39 Partnern im Land. Das Ticket gilt auch in Schleswig-Holstein und Hamburg.
Fragen zum SchülerFerienTicket Mecklenburg-Vorpommern und weiteren Angeboten der Deutschen Bahn beantwortet der ReiseService über 11 8 61 sowie das Internet unter www.bahn.de.
In den Ferien für 20 EUR alle Bahnen und Busse im Land benutzen – Das passende Geschenk zum Schulzeugnis
(Schwerin, 09. Mai 2003) Für alle Schüler in Mecklenburg-Vorpommern gibt es in diesem Jahr bereits zum vierten Mal das landesweite SchülerFerienTicket. Damit können die Schülerinnen und Schüler der allgemein bildenden Schulen bis einschließlich 13. Klasse, auch aus den anderen Bundesländern, für 20 EUR in den Schulferien vom 05. Juli bis zum 15. August 2003 alle Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs benutzen.
Mit dem SchülerFerienTicket wird beispielsweise der Tagesausflug von Malchin nach Warnemünde an den Strand, von Ludwigslust nach Rostock zur IGA 2003 oder von Neubrandenburg nach Stralsund ins Meeresmuseum möglich. Wer möchte, fährt jeden Tag nur mit dem einen Ticket mit der Bahn und dem Bus zu einem anderen Ziel und erlebt Mecklenburg-Vorpommern. Auch für eine Campingtour durch das Land ist für die Besitzer dieses Tickets die Fahrt zwischen den Campingplätzen gesichert. Für alle Schüler, die ihre Ferien in Mecklenburg-Vorpommern verbringen, ist das Ticket die beste Möglichkeit, ihr Ferienland kennen zu lernen.
Das SchülerFerienTicket ist an allen Fahrkartenausgaben in den Bahnhöfen in Mecklenburg-Vorpommern zu bekommen. Eltern können für ihre Kinder das Ticket als Geschenk zum Schulzeugnis, auch auf dem Weg zur Arbeit oder einer anderen Bahnfahrt direkt bei den Kundenbetreuern im Nahverkehr (KiN) in den Regionalzügen erhalten. Der Verkauf beginnt am 19. Mai 2003.
Wer mit der ganzen Familie oder als Gruppe verreisen möchte, sollte das Mecklenburg-Vorpommern-Ticket nutzen. Fünf Personen reisen ab neun Uhr einen Tag lang in der Woche für 21 EUR in der 2. Klasse im Regionalverkehr der Bahnen in Mecklenburg-Vorpommern. Bei Vorlage des Mecklenburg-Vorpommern-Tickets erhält man Ermäßigungen bei 39 Partnern im Land. Das Ticket gilt auch in Schleswig-Holstein und Hamburg.
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- Kaiser
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In Sachsen gibt es das "Super-Sommerferien-Ticket" für 15€. In den Anfängen durfte man nur den Dresdener Raum (VVO) nutzen. Nun kann man fast ganz Sachsen erkunden. Ich hatte es auch, vorteilhaft war es, weil man dazu umsonst das Fahrrad mitnehmen konnte...
http://www.dvbag.de/tarife/tarif2/ssfe2.asp
^ Da gibts Info`s! ^
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Pah! Dann sind die Kameraden aber ganz schön raufgegangen! Ich hab ketztes Jahr für das SFT BY 30,- € und für das in BaWü 21,- € geblecht.Alexander @ 10 May 2003, 16:57 hat geschrieben:In Baden-Württemberg gibt es auch ein Schüleferienticket.
Gültig für: Busse, Bahnen, Bodenseeschiffe.
Das Ganze kostet 31 €.
Nicht schlecht, diese Preisentwicklung! Bin schon gespannt auf den Preis in BY, aber ich werds mir wohl wieder kaufen.
Und da möchte ich jetzt auch gleich mit einigen Anfeindungen, dass ich kein Bahnfan wäre, weil ich nur Auto fahre, aufräumen, indem ich mein Ferienticket Bayern 2002 hier einstelle.
Die Stempel sollten von selbst erklären, wie viel ich da gefahren bin ...


Zum Thema Fahrradbeförderung: Auch in Bayern ein No-no - ich musste mir ggf. auch immer eine Fahhradkarte zu 3,- € pro Richtung kaufen.
Grüße,
Franz
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In BaWü hat man das Ferienticket nur einmal gestempelt. Wenn man aber fragt, stempeln die Zugbegleiter wahrscheinlich auch jedesmal, da könnte dann schon so ein Ticket rauskommen. Werd' mir das Teil dieses Jahr auf jeden Fall wieder kaufen. Das Geniale ist ja, dass man es in praktischallen öffenlichen Verkehrsmitteln nutzen kann, egal ob Dorfbus im Schwarzwald, Straßenbahn in KA, IRE auf der NBS, oder S-Bahn in Stuttgart und natürlich dass es keine Sperrzeiten gibt.
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- Kaiser
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Mir war, als hätten wir über dieses Thema hier schon mal ausgiebig gesprochen.
Also bitte: Suche-Funktion verwenden!
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Laut den Flyer der Bahn zum Ferien-Ticket Bayern ist das Ticket nur in Verbindung mit einen Schüler-/Studentenausweis des Schuljahres 2005/06 oder einem Nachweis der Schule gültig.
Wie ist das, wenn ich mich jetzt an der Uni einschreibe und eine Immatrikulationsbescheinigung bekomme. Kann ich mit dieser das FTB nutzen? Studieren würde ich ja erst im nächsten Schuljahr, wäre aber eingeschriebener Student.
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- Wetterfrosch
- Kaiser
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Du brauchst irgendetwas, was dich als Schüler oder als Student auszeichnet. Hast du eine Immatrikulationsbescheinigung, denke ich, reicht das aus. In Bayern geht das Sommersemester noch bis Ende September, dann fängt das Wintersemester an. Das normale Schuljahr beginnt ja in Bayern mit dem 13. oder 14. September heuer, gehe ich richtig in der Annahme (wg. Papstbesuch)?
Also bist du bis dahin auch noch Schüler des alten Schuljahres.
Den meisten Kontrolleuren ist es eh egal - wenn sie irgendetwas kurz mit Schüler/ Student aufnehmen, ist es akzeptiert.
32€ kostet der Spass jetzt schon, wenn man die vorangehende Diskussion aus 2003 so betrachtet...
Bayern mal wieder - dafür kann man weit fahren.
Also bist du bis dahin auch noch Schüler des alten Schuljahres.
Den meisten Kontrolleuren ist es eh egal - wenn sie irgendetwas kurz mit Schüler/ Student aufnehmen, ist es akzeptiert.
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-->Das Chaos täglich - Wetter erleben<--[img]http://smilies.cw08.calibra-web.de/html ... e/1143.gif[/img]
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METEO in München studieren:
Homepage der Mangfalltalbahn
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Schüler des alten Jahres bin ich nicht, weil ich bis vor kurzem Zivi war. Ich mach mir halt Sorgen, dass sich ein Kontrolleur daran stört, dass ich erst studieren werde, aber noch nicht studiert habe, was man normalerweise mit dem Schüler-/Studentenausweis belegt.
Und 32 Euro sind immer noch extrem billig, da sind zwei Bayern-Tickets Single schon teurer.
Und 32 Euro sind immer noch extrem billig, da sind zwei Bayern-Tickets Single schon teurer.
- Wetterfrosch
- Kaiser
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Neue Regelungen zu Dienst- / Privatreisen und Familienheimfahrten ab 01.01.2005 BETRIFFT ZIVILDIENSTLEISTENDE
2.1 Grundsatz
Weiterhin besteht ein Anspruch der Zivildienstleistenden auf kostenlose Familienheimfahrten und auf 25 % Rabatt für Fahrkarten zu Dienst- und Privatreisen bei Nutzung des Dienstausweises.
2.2 Änderungen
- Ab 01.01.2005 sind kostenlose Familienheimfahrten jedoch innerhalb des „Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg“ (VBB) mit den Zügen der Deutschen Bahn AG sowie im Verkehrsgebiet des „Regionalbus Ostbayern“ (RBO) mit Bussen nicht mehr möglich. Für diese beiden Bereiche gelten dann dieselben Rege-lungen wie im übrigen Bundesgebiet. Dem Zivildienstleistenden wird auf Antrag bei Vorlage der verwende-ten Fahrkarten gemäß Abschnitt F 12 I Nr. 5 des Leitfadens für die Durchführung des Zivildienstes Reise-beihilfe für Familienheimfahrten gewährt, so dass er keine Kosten hat.
- In den oben genannten Gebieten entfällt auch die Möglichkeit, mit dem Dienstausweis preisreduzierte Fahrkarten für Dienst- und Privatreisen zu kaufen. Die Ermäßigung von 25 % des Normalpreises gilt nur noch für Strecken der Deutschen Bahn AG außerhalb von Verkehrsverbünden bzw. für Fahrten in Ver-kehrsverbünde hinein oder aus ihnen heraus.
- Entschädigungen wegen Verspätungen oder Zugausfalls gemäß „Kundencharta Fernverkehr der Deut-schen Bahn AG“ werden bei Familienheimfahrten an Zivildienstleistende nicht gezahlt.
- Zum Erwerb von um 25 % ermäßigten Fahrkarten für Dienst- und Privatreisen von Zivildienstleistenden ist den Verkaufsstellen der Deutschen Bahn AG der Dienstausweis vorzulegen. Der Kauf am Automaten oder per Internet ist wegen der fehlenden statistischen Zuordnungsmöglichkeit der verkauften Fahrkarten nicht zulässig.
- Selbstverständlich können alle anderen Fahrpreisvergünstigungen der Deutschen Bahn AG ohne Einsatz des Dienstausweises in Anspruch genommen werden.
mehr dazu hier
2.1 Grundsatz
Weiterhin besteht ein Anspruch der Zivildienstleistenden auf kostenlose Familienheimfahrten und auf 25 % Rabatt für Fahrkarten zu Dienst- und Privatreisen bei Nutzung des Dienstausweises.
2.2 Änderungen
- Ab 01.01.2005 sind kostenlose Familienheimfahrten jedoch innerhalb des „Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg“ (VBB) mit den Zügen der Deutschen Bahn AG sowie im Verkehrsgebiet des „Regionalbus Ostbayern“ (RBO) mit Bussen nicht mehr möglich. Für diese beiden Bereiche gelten dann dieselben Rege-lungen wie im übrigen Bundesgebiet. Dem Zivildienstleistenden wird auf Antrag bei Vorlage der verwende-ten Fahrkarten gemäß Abschnitt F 12 I Nr. 5 des Leitfadens für die Durchführung des Zivildienstes Reise-beihilfe für Familienheimfahrten gewährt, so dass er keine Kosten hat.
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