Unberechtigte 40er/60er - warum immer ich?!
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Irgendwie scheine ich die (mutmaßlichen) schwarzen Schafe anzuziehen wie ein Magnet.
Zur Situation: ich bin [acronym title="MHAR: München Harras <Hp>"]MHAR[/acronym] - [acronym title="MMDN: München Donnersbergerbrücke <Bf>"]MMDN[/acronym] - [acronym title="MHAR: München Harras <Hp>"]MHAR[/acronym] im Einklang mit den Beförderungsbedingungen mit je einer Kurzstrecke gefahren. Auf der Rückfahrt kam die Fahrscheinkontrolle.
1. Ich habe in die Hosentasche gegriffen und dem Kontrolleur den Fahrschein ohne weiter Prüfung in die Hand gedrückt.
2. Kontrolleur steckt den Fahrschein in die Westentasche und verlangt ohne weitere Erklärung meinen Ausweis.
3. Nachfrage weshalb, dann die Erklärung, dass das eine Rückfahrt sei - habe ich ihm offenbar den falschen Fahrschein in die Hand gedrückt.
4. In die andere Hosentasche gegriffen und den gültigen, entwerteten Fahrschein vorgezeigt und mich für das Versehen entschuldigt.
5. Hat den guten Herren nicht sonderlich interessiert: "Sie müssen den Fahrschein unverzüglich vorzeigen, das interessiert mich nicht, auch wenn der [Fahrschein] gültig ist."
6. Entsprechende Proteste meinerseits, dass das absoluter Quatsch sei, haben den Typen nicht sonderlich interessiert.
7. EBE-Zettel erhalten, Forderung, dass ich gerne die Daten aus den Ausweisen der beiden notieren würde, wurden schroff zurück gewiesen.
8. Mein Anliegen, dass ich eine Quittung für den eingezogenen Fahrschein möchte, wurde komplett ignoriert.
Nun stehe ich da. Dass das EBE natürlich nicht durchgehen wird, ist eigentlich vorauszusetzen, zumal ich für den Fall der Fälle drei Zeugen hätte. Darum geht es mir aber nicht, mich stört die Art und Weise der Kontrolle (selten unverschämt) und zumindest aus meiner Sicht könnte sich der ausstellende Kontrolleur gar einer Straftat schuldig gemacht haben, denn:
- Die BB des MVVs besagen lediglich, dass der Fahrschein auf Verlangen vorgezeigt werden muss. Sie besagen aber nicht, dass dies unverzüglich oder in sonst irgendeiner Art und Weise getan werden muss (das ist nur bei der Entwertung bzw. beim Erwerb im Fahrzeug der Fall), vgl. dazu §9 Abs. 1 Nr. 4 der BB. Aber selbst wenn, ein vorsätzliches Nichtvorzeigen des Fahrscheins kann man mir in meinen Augen kaum unterstellen, gerade deshalb, weil ich augenblicklich, als ich den Irrtum bemerkt habe, den (unstrittig) gültigen Fahrschein vorgezeigt habe.
- Trotz Nachfrage habe ich für den eingezogenen Fahrschein keine Quittung bekommen, welche mir nach §9 Abs. 3 Satz 1 der BB ausdrücklich zusteht. Natürlich war der wertlos, aber es könnte ja durchaus für das weitere Verfahren interessant sein.
Ich stelle mir nun die Frage, wie ich gegen diesen Cretin vorgehen kann: letztendlich hat er mir wider besseren Wissens oder zumindest grob fahrlässig ein EBE ausgestellt, mir trotz Nachfrage ein Recht nach den eigenen Spielregeln verweigert und mich zumindest sachlich unrichtig einer Straftat bezichtigt. Nur:
- Betrug ist es nicht, da die Bereicherungsabsicht offensichtlich nicht gegeben ist (wenn wir mal von der Möglichkeit einer "Fanprämie" absehen).
- Urkundenfälschung natürlich auch nicht, da die Urkunde ja an und für sich echt ist (wenn das überhaupt eine Urkunde ist).
- Falschbeurkundung ist von meinem Gefühl her wohl das am ehesten relevante, allerdings bin ich mir nicht darüber im Klaren, ob und wenn ja wie das bei Privaturkunden überhaupt möglich ist - und natürlich ob es sich bei dem EBE Schrieb überhaupt um eine Urkunde handelt. Relativ sicher bin ich mir allerdings, dass aufgrund der Nichtherausgabe der Quittung sich um eine Urkundenunterdrückung handeln könnte.
- Nötigung sehe ich hier auch nicht gegeben, da zwar ein "empfindliches Übel" angedroht wurde, allerdings eben kein bestimmtes Verhalten von mir erzwungen werden sollte.
Ich kann mir jedoch nicht vorstellen, dass eine, neutral ausgedrückt, krasse Falschanwendung der BB, trotz expliziten Hinweis des möglicherweise Geschädigten, strafrechtlich komplett irrelevant ist, sonst könnten die Kontrolleure ja jedem Fahrgast, dessen Gesicht ihnen nicht gefällt, ein EBE ausstellen und sich zurücklehnen. Was die beiden Typen (oder zumindest der eine, der andere hat gar nichts gesagt) dazu bewogen hat, so eine Aktion abzuziehen, frage ich mich allerdings auch.
Letztendlich könnte es natürlich sein, dass der/die Kontrolleur(e) hier einem Irrtum aufgesessen sind, dann wäre es nur Inkompetenz, allerdings würde mich das bei einem so gewöhnlichen Fall doch erheblich wundern. Wie oft passiert es wohl, dass Personen z.B. bei Monatskarten im neuen Monat im Berufsverkehr dem Kontrolleur die abgelaufene Marke unter die Nase halten, die gültige aber einfach nur dahinter steckt?
Retrospektiv ärgert es mich, dass ich Depp dem Typen meinen Ausweis gezeigt habe - vielmehr hätte ich darauf bestehen sollen, dass die Polizei kommt...
Zur Situation: ich bin [acronym title="MHAR: München Harras <Hp>"]MHAR[/acronym] - [acronym title="MMDN: München Donnersbergerbrücke <Bf>"]MMDN[/acronym] - [acronym title="MHAR: München Harras <Hp>"]MHAR[/acronym] im Einklang mit den Beförderungsbedingungen mit je einer Kurzstrecke gefahren. Auf der Rückfahrt kam die Fahrscheinkontrolle.
1. Ich habe in die Hosentasche gegriffen und dem Kontrolleur den Fahrschein ohne weiter Prüfung in die Hand gedrückt.
2. Kontrolleur steckt den Fahrschein in die Westentasche und verlangt ohne weitere Erklärung meinen Ausweis.
3. Nachfrage weshalb, dann die Erklärung, dass das eine Rückfahrt sei - habe ich ihm offenbar den falschen Fahrschein in die Hand gedrückt.
4. In die andere Hosentasche gegriffen und den gültigen, entwerteten Fahrschein vorgezeigt und mich für das Versehen entschuldigt.
5. Hat den guten Herren nicht sonderlich interessiert: "Sie müssen den Fahrschein unverzüglich vorzeigen, das interessiert mich nicht, auch wenn der [Fahrschein] gültig ist."
6. Entsprechende Proteste meinerseits, dass das absoluter Quatsch sei, haben den Typen nicht sonderlich interessiert.
7. EBE-Zettel erhalten, Forderung, dass ich gerne die Daten aus den Ausweisen der beiden notieren würde, wurden schroff zurück gewiesen.
8. Mein Anliegen, dass ich eine Quittung für den eingezogenen Fahrschein möchte, wurde komplett ignoriert.
Nun stehe ich da. Dass das EBE natürlich nicht durchgehen wird, ist eigentlich vorauszusetzen, zumal ich für den Fall der Fälle drei Zeugen hätte. Darum geht es mir aber nicht, mich stört die Art und Weise der Kontrolle (selten unverschämt) und zumindest aus meiner Sicht könnte sich der ausstellende Kontrolleur gar einer Straftat schuldig gemacht haben, denn:
- Die BB des MVVs besagen lediglich, dass der Fahrschein auf Verlangen vorgezeigt werden muss. Sie besagen aber nicht, dass dies unverzüglich oder in sonst irgendeiner Art und Weise getan werden muss (das ist nur bei der Entwertung bzw. beim Erwerb im Fahrzeug der Fall), vgl. dazu §9 Abs. 1 Nr. 4 der BB. Aber selbst wenn, ein vorsätzliches Nichtvorzeigen des Fahrscheins kann man mir in meinen Augen kaum unterstellen, gerade deshalb, weil ich augenblicklich, als ich den Irrtum bemerkt habe, den (unstrittig) gültigen Fahrschein vorgezeigt habe.
- Trotz Nachfrage habe ich für den eingezogenen Fahrschein keine Quittung bekommen, welche mir nach §9 Abs. 3 Satz 1 der BB ausdrücklich zusteht. Natürlich war der wertlos, aber es könnte ja durchaus für das weitere Verfahren interessant sein.
Ich stelle mir nun die Frage, wie ich gegen diesen Cretin vorgehen kann: letztendlich hat er mir wider besseren Wissens oder zumindest grob fahrlässig ein EBE ausgestellt, mir trotz Nachfrage ein Recht nach den eigenen Spielregeln verweigert und mich zumindest sachlich unrichtig einer Straftat bezichtigt. Nur:
- Betrug ist es nicht, da die Bereicherungsabsicht offensichtlich nicht gegeben ist (wenn wir mal von der Möglichkeit einer "Fanprämie" absehen).
- Urkundenfälschung natürlich auch nicht, da die Urkunde ja an und für sich echt ist (wenn das überhaupt eine Urkunde ist).
- Falschbeurkundung ist von meinem Gefühl her wohl das am ehesten relevante, allerdings bin ich mir nicht darüber im Klaren, ob und wenn ja wie das bei Privaturkunden überhaupt möglich ist - und natürlich ob es sich bei dem EBE Schrieb überhaupt um eine Urkunde handelt. Relativ sicher bin ich mir allerdings, dass aufgrund der Nichtherausgabe der Quittung sich um eine Urkundenunterdrückung handeln könnte.
- Nötigung sehe ich hier auch nicht gegeben, da zwar ein "empfindliches Übel" angedroht wurde, allerdings eben kein bestimmtes Verhalten von mir erzwungen werden sollte.
Ich kann mir jedoch nicht vorstellen, dass eine, neutral ausgedrückt, krasse Falschanwendung der BB, trotz expliziten Hinweis des möglicherweise Geschädigten, strafrechtlich komplett irrelevant ist, sonst könnten die Kontrolleure ja jedem Fahrgast, dessen Gesicht ihnen nicht gefällt, ein EBE ausstellen und sich zurücklehnen. Was die beiden Typen (oder zumindest der eine, der andere hat gar nichts gesagt) dazu bewogen hat, so eine Aktion abzuziehen, frage ich mich allerdings auch.
Letztendlich könnte es natürlich sein, dass der/die Kontrolleur(e) hier einem Irrtum aufgesessen sind, dann wäre es nur Inkompetenz, allerdings würde mich das bei einem so gewöhnlichen Fall doch erheblich wundern. Wie oft passiert es wohl, dass Personen z.B. bei Monatskarten im neuen Monat im Berufsverkehr dem Kontrolleur die abgelaufene Marke unter die Nase halten, die gültige aber einfach nur dahinter steckt?
Retrospektiv ärgert es mich, dass ich Depp dem Typen meinen Ausweis gezeigt habe - vielmehr hätte ich darauf bestehen sollen, dass die Polizei kommt...
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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Warum hast Du ihm dann deinen Perso gezeigt?DumbShitAward @ 18 Jan 2015, 17:29 hat geschrieben: 6. Entsprechende Proteste meinerseits, dass das absoluter Quatsch sei, haben den Typen nicht sonderlich interessiert.
7. EBE-Zettel erhalten, Forderung, dass ich gerne die Daten aus den Ausweisen der beiden notieren würde, wurden schroff zurück gewiesen.
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In so einer Situation macht man sicher schnell mal etwas, was beim Nachdenken hinterher nicht so schlau war.Warum hast Du ihm dann deinen Perso gezeigt?
Auch wenn ich deinen Ärger sehr gut verstehen kann: Mag sich ein Mod erbarmen, und dem Ganzen einen aussagekräftigen Titel verleihen?
Mein Bahnjahr 2024
Zurückgelegte Strecke: 30.060 km - Planmäßige Gesamtreisezeit: 16,1 Tage - Gesamtverspätung (analog FGR): 626 min - Planmäßige Reisegeschwindigkeit: 78 km/h - Durchschnittliche Fahrzeitverlängerung aufgrund von Verspätung: 2,7% - Fahrtkosten: 10,6 Cent/km - Anschlussquote (alle Anschlüsse einer Verbindung mit min. 1 Umstieg erreicht): 87,5%
Zurückgelegte Strecke: 30.060 km - Planmäßige Gesamtreisezeit: 16,1 Tage - Gesamtverspätung (analog FGR): 626 min - Planmäßige Reisegeschwindigkeit: 78 km/h - Durchschnittliche Fahrzeitverlängerung aufgrund von Verspätung: 2,7% - Fahrtkosten: 10,6 Cent/km - Anschlussquote (alle Anschlüsse einer Verbindung mit min. 1 Umstieg erreicht): 87,5%
Das Ergebnis wäre eine Personalfeststellung durch die Polizei - mit entsprechenden weiteren Verzögerungen. Ich befürchte, dass die Polizei dabei auf der Seite des Kontrolleurs stehen wird und nicht auf Deiner. Damit hast Du die doppelte A-karte.
Insofern ist der Ansatz, die Personalien zu geben und danach eine Dienstbeschwerde zu führen sicher zielgerichteter.
Das einzige wollten die eventuell Barzahlung? Dann könnten es auch falsche gewesen sein ...
Luchs.
Insofern ist der Ansatz, die Personalien zu geben und danach eine Dienstbeschwerde zu führen sicher zielgerichteter.
Das einzige wollten die eventuell Barzahlung? Dann könnten es auch falsche gewesen sein ...
Luchs.
Du hast schon richtig gehandelt.
Sieh aber zu, dass dir deine Zeugen nicht verloren gehen! Da solltest du keinen cent bezahlen -- auch nicht die 5€, die die Nachzahlstelle immer verlangt.
die Identität des schwarzen Schafes ist ja leicht zu klären. Auf dem Strafzettel steht ja, wann und wo das passiert ist.
Sieh aber zu, dass dir deine Zeugen nicht verloren gehen! Da solltest du keinen cent bezahlen -- auch nicht die 5€, die die Nachzahlstelle immer verlangt.
die Identität des schwarzen Schafes ist ja leicht zu klären. Auf dem Strafzettel steht ja, wann und wo das passiert ist.
Gerade beim Threadersteller hatte ich immer das Gefühl, dass er juristisch betrachtet alles andere als ein unwissender Waisenknabe ist. Daher kann er auch wahrscheinlich wieder am realistischsten beurteilen, ob das was ich denke, in die richtige Richtung geht: Wenn Kontrollpersonal ein EBE ausstellen möchte bzw. zur Ausstellung desselben die Daten aufnimmt und sich noch vor Ort zeitnah herausstellt, dass dies offensichtlich sachlich unbegründet ist, geht das für mich schon in die Richtung, das jemand zu Unrecht einem Delikt beschuldigt wird - und das sollte doch geahndet werden können?
München kann jeder. Duisburg muss man wollen!
- eightyeight
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Ist das hier einfach nur ein Fall von jemandem der nach Möglichkeiten sucht auf andere Menschen Dominanz auszuüben um sein eigenes Selbstwertgefühl zu steigern, oder gäbe es einen Grund weshalb er angenommen hat das er von DumbShitAward verarscht wurde? Ich will nicht sagen das DumbShitAward ihn verarschen wollte, aber vielleicht gäbe es die Möglichkeit eines Missverständnisses?
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Dann wäre aber das EBE wahrscheinlich sogar rechtlich in Ordnung, auch wenn der Fahrschein noch so gültig ist.eightyeight @ 18 Jan 2015, 19:41 hat geschrieben:Zu Punkt 2: In Zukunft den Fahrschein nicht aus der Hand geben. Zum Anschauen reichen bekanntlich die Augen.
EVO § 9
(3) Der Reisende ist verpflichtet,
...
c) Fahrausweise und sonstige Karten dem Kontrollpersonal auf Verlangen vorzuzeigen und auszuhändigen;
Beförderungs- und Tarifbestimmungen des MVV:
§ 9 Erhöhtes Beförderungsentgelt
(1) 1Ein Fahrgast ist zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgelts verpflichtet,
wenn er
...
4. die Fahrkarte auf Verlangen nicht zur Prüfung vorzeigt oder aushändigt,
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Das Kontrollpersonal ist berechtigt, ungültige Fahrkaten einzuziehen.eightyeight @ 18 Jan 2015, 19:41 hat geschrieben: Zu Punkt 2: In Zukunft den Fahrschein nicht aus der Hand geben. Zum Anschauen reichen bekanntlich die Augen.![]()
Der gültige wurde danach ja nur ignoriert.
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Sollte der Sachverhalt sich tatsächlich so zugetragen haben, hätte ich es darauf ankommen lassen, das die Polizei hinzu gezogen wird. Denn das man sich bei einer Kontrolle mal vertun darf, darüber steht in den Beförderungsbedingungen nämlich kein Wort. Ergo hätte er einen gültigen Fahrschein gehabt. Sollte dies selbst die Polizei nicht so sehen wie Luchs vermutet, würde ich es zur Not sogar auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen. Dann wollen wir mal sehen, wer da Recht bekommt.
Mehr Geld für den ÖPNV-Ausbau in München! Es wird höchste Zeit!
Nachdem die Polizei, vermute ich mal, nicht in den BB geschult ist, dürfte sie eigentlich nur die Personalien feststellen aber kein Urteil abgeben; sondern maximal nur feststellen was an Tickets vorhanden ist und das ggf. protokollieren
Die Antwort dürfte dann sein: "Das müssen Sie inhaltlich mit dem Beförderer klären." Insofern stimme ich unterm Strich eher Luchs zu, dass des mit der Polizei eher nix bringen dürfte.
Die Antwort dürfte dann sein: "Das müssen Sie inhaltlich mit dem Beförderer klären." Insofern stimme ich unterm Strich eher Luchs zu, dass des mit der Polizei eher nix bringen dürfte.
Da braucht es nicht viel zu klären. Ich würde mich da schlicht weigern, auch nur einen Cent zu bezahlen. Sollen die doch versuchen, ihr Recht per Gericht durch zu setzen.spock5407 @ 18 Jan 2015, 21:54 hat geschrieben: Nachdem die Polizei, vermute ich mal, nicht in den BB geschult ist, dürfte sie eigentlich nur die Personalien feststellen aber kein Urteil abgeben; sondern maximal nur feststellen was an Tickets vorhanden ist und das ggf. protokollieren
Die Antwort dürfte dann sein: "Das müssen Sie inhaltlich mit dem Beförderer klären." Insofern stimme ich unterm Strich eher Luchs zu, dass des mit der Polizei eher nix bringen dürfte.
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Und genau das ist ja nicht Sache der Polizei, das zu bestimmen. Sondern nur Personalien und vorgefunden Sachverhalt festzustellen.Lazarus @ 18 Jan 2015, 21:57 hat geschrieben: Ich würde mich da schlicht weigern, auch nur einen Cent zu bezahlen.
Insofern bringt es vmtl. nix, echte Kontrolleure vorausgesetzt, die Personalien zu verweigern.
Stimmt so nicht. Das kann durchaus von Bedeutung sein, weil der Vorgang damit aktenkundig wird. Zudem hält die Polizei nicht nur deine Daten fest, sondern in der Regel auch die etwaiger Zeugen.spock5407 @ 18 Jan 2015, 22:00 hat geschrieben: Und genau das ist ja nicht Sache der Polizei, das zu bestimmen. Sondern nur Personalien und vorgefunden Sachverhalt festzustellen.
Insofern bringt es vmtl. nix, echte Kontrolleure vorausgesetzt, die Personalien zu verweigern.
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Außerdem könnte die Polizei hilfreich sein zum sichern von Beweisen - wie soll man denn nachweisen, dass man eine gültige Fahrkarte hatte, wenn die eingezogen wurde?
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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Die gültige Fahrkarte wurde doch garnicht eingezogen?Boris Merath @ 18 Jan 2015, 23:35 hat geschrieben: Außerdem könnte die Polizei hilfreich sein zum sichern von Beweisen - wie soll man denn nachweisen, dass man eine gültige Fahrkarte hatte, wenn die eingezogen wurde?
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@ Münchner Kindl
Nicht nachgedacht, Drucksituation, usw. Ärgert mich ja selber.
@ eightyeight
Sie durften den Fahrschein, da er unstreitig ungültig war, ja einziehen. Sie hätten es mir allerdings quittieren müssen, weil ich danach gebeten habe. Ich wusste zwar nicht, dass ich ein Recht darauf habe, sonst hätte ich da sicherlich größeren Terz gemacht, aber es kam mir in der Situation logisch vor. Kannst ja nicht einfach jemandem etwas wegnehmen.
@ galaxy
Verarschen wollte ich ihn sicher nicht. Ich kann mir einzig vorstellen, dass er sich blöd vorkam, weil ich ihn angesichts seines Tonfalls (auch zu anderen Fahrgästen) zuerst nicht mal richtig angeschaut habe, sondern ihm einfach das Ticket unter die Nase gehalten habe, ohne groß vom Handy aufzuschauen. Missverständnis kann ich ziemlich sicher ausschließen. Meine Worte waren (in etwa): "Oh sorry, das war wohl der Alte, hier ist der Richtige" und das ohne irgendeinen sarkastischen Unterton.
@ Boris & 218
Nein, den derzeit gültigen Fahrschein habe ich hier. Eingezogen wurde nur der Abgelaufene.
@ Polizei, Bearbeitungsgebühr, Ausweis
Ist wohl schwierig zu sagen wie die reagiert hätten, aber ich könnte mir schon vorstellen, dass die das ganze recht schnell hätten abwürgen können. "Jo und wos woins'n nachhad von dem? Der hod doch an Fahrschein, stelln's eana ned a so o" wäre wohl die wahrscheinlichste Antwort. Andererseits hätte das sicher auch zu einer schriftlichen Fixierung der Sachlage geführt...
Die Bearbeitungsgebühr können die sich sonstwohin stecken, zahlen tu ich sicherlich gar nichts. Sobald die Zahlungsaufforderung dafür eintrudelt, klatschts denen die negative Feststellungsklage auf den Tisch und dann ist da zu 99% Ruhe, weils nämlich dann schnell teuer wird.
Darum gehts mir wie gesagt aber nicht: mir gehts darum, dass ich den beiden Typen an den Karren fahren will. Ja, ist kleinlich, sicherlich auch irgendwo rachsüchtig und selbst verletzten Stolz lasse ich mir unterstellen, aber ich frage mich bei solchen Fällen immer "Wie oft läuft sowas eigentlich ungehindert durch? Wie viele zahlen das einfach?". Ich sehe mich hier sicherlich nicht als den Rächer der Leute, die zu bequem/unwissend/faul/ängstlich/sonstwas waren (Philanthropie hat mir hier wahrlich noch keiner unterstellt), aber es stinkt mir einfach, wenn diejenigen, die kontrollieren sollen, das die Regeln eingehalten werden, sich selbst nicht dran halten (von Irrtümern mal abgesehen, das kann jedem passieren).
Die Typen waren von der S-Bahnwache und die Ausweise hingen an der Uniform (wer sich den Schnitt und die Farbe ausgedacht hat, der gehört entlassen... kein Wunder kommen die Leute da auf gewisse Wortspiele mit dem "S"). Hat leider nicht gelangt, da alle wesentlichen Details zu abzuprüfen oder sich zu merken. Gehe nicht von Betrügern aus, Bargeld wurde auch nie verlangt.
Inzwischen habe ich allerdings den relevanten Paragraphen gefunden (und da habe ich ihn nicht erwartet): §164 StGB Absatz 2 Falsche Verdächtigung könnt relevant werden. Alleine die bloße Eignung der Behauptung (= das EBE) eine Strafverfolgung (hier: wegen Schwarzfahrens) ist schon strafbewährt, was mir auch nicht bekannt war.
Nicht nachgedacht, Drucksituation, usw. Ärgert mich ja selber.
@ eightyeight
Sie durften den Fahrschein, da er unstreitig ungültig war, ja einziehen. Sie hätten es mir allerdings quittieren müssen, weil ich danach gebeten habe. Ich wusste zwar nicht, dass ich ein Recht darauf habe, sonst hätte ich da sicherlich größeren Terz gemacht, aber es kam mir in der Situation logisch vor. Kannst ja nicht einfach jemandem etwas wegnehmen.
@ galaxy
Verarschen wollte ich ihn sicher nicht. Ich kann mir einzig vorstellen, dass er sich blöd vorkam, weil ich ihn angesichts seines Tonfalls (auch zu anderen Fahrgästen) zuerst nicht mal richtig angeschaut habe, sondern ihm einfach das Ticket unter die Nase gehalten habe, ohne groß vom Handy aufzuschauen. Missverständnis kann ich ziemlich sicher ausschließen. Meine Worte waren (in etwa): "Oh sorry, das war wohl der Alte, hier ist der Richtige" und das ohne irgendeinen sarkastischen Unterton.
@ Boris & 218
Nein, den derzeit gültigen Fahrschein habe ich hier. Eingezogen wurde nur der Abgelaufene.
@ Polizei, Bearbeitungsgebühr, Ausweis
Ist wohl schwierig zu sagen wie die reagiert hätten, aber ich könnte mir schon vorstellen, dass die das ganze recht schnell hätten abwürgen können. "Jo und wos woins'n nachhad von dem? Der hod doch an Fahrschein, stelln's eana ned a so o" wäre wohl die wahrscheinlichste Antwort. Andererseits hätte das sicher auch zu einer schriftlichen Fixierung der Sachlage geführt...
Die Bearbeitungsgebühr können die sich sonstwohin stecken, zahlen tu ich sicherlich gar nichts. Sobald die Zahlungsaufforderung dafür eintrudelt, klatschts denen die negative Feststellungsklage auf den Tisch und dann ist da zu 99% Ruhe, weils nämlich dann schnell teuer wird.
Darum gehts mir wie gesagt aber nicht: mir gehts darum, dass ich den beiden Typen an den Karren fahren will. Ja, ist kleinlich, sicherlich auch irgendwo rachsüchtig und selbst verletzten Stolz lasse ich mir unterstellen, aber ich frage mich bei solchen Fällen immer "Wie oft läuft sowas eigentlich ungehindert durch? Wie viele zahlen das einfach?". Ich sehe mich hier sicherlich nicht als den Rächer der Leute, die zu bequem/unwissend/faul/ängstlich/sonstwas waren (Philanthropie hat mir hier wahrlich noch keiner unterstellt), aber es stinkt mir einfach, wenn diejenigen, die kontrollieren sollen, das die Regeln eingehalten werden, sich selbst nicht dran halten (von Irrtümern mal abgesehen, das kann jedem passieren).
Die Typen waren von der S-Bahnwache und die Ausweise hingen an der Uniform (wer sich den Schnitt und die Farbe ausgedacht hat, der gehört entlassen... kein Wunder kommen die Leute da auf gewisse Wortspiele mit dem "S"). Hat leider nicht gelangt, da alle wesentlichen Details zu abzuprüfen oder sich zu merken. Gehe nicht von Betrügern aus, Bargeld wurde auch nie verlangt.
Inzwischen habe ich allerdings den relevanten Paragraphen gefunden (und da habe ich ihn nicht erwartet): §164 StGB Absatz 2 Falsche Verdächtigung könnt relevant werden. Alleine die bloße Eignung der Behauptung (= das EBE) eine Strafverfolgung (hier: wegen Schwarzfahrens) ist schon strafbewährt, was mir auch nicht bekannt war.
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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Hier ist dir allerdings keine Straftat unterstellt worden (dafür hätte dir unterstellt werden müssen, vorsätzlich keinen gültigen Fahrschein zu haben). Inwieweit die verzögerte Vorlage des "passenden" Fahrscheins ein EBE begründet, mag zu diskutieren sein. Aus kundendienstlicher Sicht ist aber wohl alles schiefgegangen, was schiefgehen konnte.DumbShitAward @ 19 Jan 2015, 01:10 hat geschrieben: Inzwischen habe ich allerdings den relevanten Paragraphen gefunden (und da habe ich ihn nicht erwartet): §164 StGB Absatz 2 Falsche Verdächtigung könnt relevant werden. Alleine die bloße Eignung der Behauptung (= das EBE) eine Strafverfolgung (hier: wegen Schwarzfahrens) ist schon strafbewährt, was mir auch nicht bekannt war.
Die Daten der Herren brauchst du aber gar nicht, das ist über die FN nachvollziehbar, wers war.
Wenn du den Herren an den Karren fahren willst, am besten eine kurze Mail an den Kundendialog schicken, und als Reaktion auf den Antworttextbaustein einen Brief an die Vorstandsetage aufsetzen. Der wird dann in der Regel auch von Menschen bearbeitet und weiterverfolgt.
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Grundsätzlich hast du Recht, bekanntermaßen ist es ja durchaus möglich sich so ein EBE einzuhandeln, ohne gegen das Strafgesetzbuch verstoßen zu haben, aber: hier wurde ja das EBE mutmaßlich nicht wegen des "zu späten" Vorzeigens ausgestellt, sondern weil die Kontrolleure durch den abgelaufenen Fahrschein das erschleichen von Leistungen - wider besseren Wissens - und/oder versuchten Betrug annahmen. So oder so, beides ist ja bekanntlich eine Straftat und selbst wenn man die Argumentationskette ausschließlich auf den Betrug legen würde, dann bricht sie ja schon deshalb auseinander, da ich ja durch das Vorzeigen des abgelaufenen Fahrscheins ja keinerlei Vorteile gehabt haben kann - der gültige Fahrschein war ja bereits gekauft und vorschriftsmäßig entwertet.JeDi @ 19 Jan 2015, 01:24 hat geschrieben:Hier ist dir allerdings keine Straftat unterstellt worden (dafür hätte dir unterstellt werden müssen, vorsätzlich keinen gültigen Fahrschein zu haben). Inwieweit die verzögerte Vorlage des "passenden" Fahrscheins ein EBE begründet, mag zu diskutieren sein. Aus kundendienstlicher Sicht ist aber wohl alles schiefgegangen, was schiefgehen konnte.
Ebenso korrekt, aber so muss ich erst mal Anzeige gegen Unbekannt stellen, die Polizei muss bei der DB Regio die Info, wer das war, erfragen, die DB Regio diese Info auch herausrücken (wird sie wohl tun, aber weißt es?)... So hätte ich natürlich einen ganzen Haufen an potenziellen Problemszenarien gleich mal umgehen können.JeDi @ 19 Jan 2015, 01:24 hat geschrieben: Die Daten der Herren brauchst du aber gar nicht, das ist über die FN nachvollziehbar, wers war.
Ungeschadet anderweitiger Maßnahmen ist das ja immer möglich, nur ist man da eben auf die Gunst des bearbeitenden Mitarbeiters angewiesen. Das kann so laufen, wie du das beschreibst, das kann aber auch nach dem Schema der Dienstaufsichtsbeschwerde laufen: FFF - Formlos, Fristlos, Fruchtlos.JeDi @ 19 Jan 2015, 01:24 hat geschrieben: Wenn du den Herren an den Karren fahren willst, am besten eine kurze Mail an den Kundendialog schicken, und als Reaktion auf den Antworttextbaustein einen Brief an die Vorstandsetage aufsetzen. Der wird dann in der Regel auch von Menschen bearbeitet und weiterverfolgt.
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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