Militärtransport der NVA mit der Eisenbahn

Alles über Eisenbahn, was woanders nicht passt.
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ador41
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Beitrag von ador41 »

Welche realen Möglichkeiten hätte es gegeben in der ehemaligen DDR auf einen Militärtransport der NVA einen Sabotage Anschlag zu verüben und oder die Bahntechnischen Anlagen der DR so zu manipulieren das der Militärtransport auf ein falsches Gleis fährt und was für Folgen wären auf die Saboteure zugekommen?
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Boris Merath
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Beitrag von Boris Merath »

Erwartest Du hier jetzt einen Kurs in Eisenbahnsabotage? Den wird es hier nicht geben.

Warum interessiert Dich das?
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
Cloakmaster
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Beitrag von Cloakmaster »

Fluxkompensator?
42!
ador41
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Beitrag von ador41 »

Nein das hatte ich nicht vor mit der Anfrage die ich Gestellt habe.

Von Geschichtshistorischer Seite aus Interessiert es mich ob das mal von Personen versucht worden ist.
Fichtenmoped
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Beitrag von Fichtenmoped »

ador41 @ 19 Sep 2015, 19:29 hat geschrieben: Welche realen Möglichkeiten hätte es gegeben in der ehemaligen DDR auf einen Militärtransport der NVA einen Sabotage Anschlag zu verüben und oder die Bahntechnischen Anlagen der DR so zu manipulieren das der Militärtransport auf ein falsches Gleis fährt und was für Folgen wären auf die Saboteure zugekommen?
Wenn Du bei YouTube schaust, wirst Du fündig über die Möglichkeiten: http://m.youtube.com/watch?v=D-8gV4DJZUw

Was denjenigen erwartet hätte? Todesstrafe... Man wäre wohl vor einem Militärgericht gelandet.
Aufgrund von Rostschäden besteht Signaturersatzverkehr!

Wir bitten um Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten.
ador41
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Beitrag von ador41 »

Welche Abteilung der Stasi wäre in einen solchen Fall zuständig gewesen und welche Ermittlungsschritte/Untersuchungen wären dann eingeleitet worden wenn man der Person habhaft geworden ist oder sich auf der Flucht befindet?

Mit der Sabotage meine ich die Fahrt des NVA Militärtransportes zu beeinträchtigen oder die technischen Einrichtungen der Lokomotive zu sabotieren das der Zug auf der Strecke liegen bleibt und erst mit erheblichen personalen und technischen Aufwand wieder in Fahrt kommt.

Einen Dank im Voraus für denjenigen der mir darauf eine Antwort geben kann und sich damit auskennt wie das abgelaufen wäre.
Cloakmaster
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Beitrag von Cloakmaster »

gar keine. So, wie im Westen der BND sich nicht in militärische Angelegenheiten einmischt - das ist Aufgabe des Militärischens Abschrimdienst MAD - , hatte das MfS keine Machtbefugnisse in der NVA - dort herrschte der Mil-ND, unstellt dem MfNV.
143
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Beitrag von 143 »

Cloakmaster @ 20 Sep 2015, 21:51 hat geschrieben: gar keine. So, wie im Westen der BND sich nicht in militärische Angelegenheiten einmischt - das ist Aufgabe des Militärischens Abschrimdienst MAD - , hatte das MfS keine Machtbefugnisse in der NVA - dort herrschte der Mil-ND, unstellt dem MfNV.
da kennt er sich aus...
Cloakmaster
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Beitrag von Cloakmaster »

143 @ 20 Sep 2015, 23:20 hat geschrieben: da kennt er sich aus...
???
ador41
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Beitrag von ador41 »

Könnte ich bitte auf meine Frage eine wesentlich detailliertere Antwort erhalten wie denn die DDR Staatsorgane in einen Solchen Fall vorgegangen wären.
Cloakmaster
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Beitrag von Cloakmaster »

Vielleicht übersiehst du, daß du hier in einem Eisenbahn-forum bist - und nicht in einem DDR/NVA/Terroranschlags-Forum??

Sei froh, daß überhaupt auf deine - ziemlich impertinente - Anfrage eingegangen wurde.
ador41
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Beitrag von ador41 »

Aber diese Frage die ich stellte bezieht die Eisenbahn mit ein und somit an sich ein Thema im Forum.
Cloakmaster
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Beitrag von Cloakmaster »

ador41 @ 22 Sep 2015, 21:18 hat geschrieben: Aber diese Frage die ich stellte bezieht die Eisenbahn mit ein und somit an sich ein Thema im Forum.
du fragst nicht wirklich, du forderst. Und dann willst du auch noch Details, welche du von DDR-Experten unter Umständne erhalten kannst - nicht aber von Eisenbahnfans. Glaubst du wirklich, es wäre straf- bzw. militärrechtlich ein wesentlicher Unterschied, ob man ein Schienen-, Straßen-, oder Wasserfahrzeug der NVA beschädigt, so daß im Falle eines Schienenfahrzeugs ein spezielles Wissen um Eisenbahnfahrzeuge und Technik nötig oder vorteilhaft wäre, um beurteilen zu können, wie die DDR-Staatsorgane reagieren würden?

wie alt bist du eigentlich?
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