Brandschutz im Schienenverkehr

Alles über Eisenbahn, was woanders nicht passt.
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Sören16
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Beitrag von Sören16 »

Hallo liebe Triebfahrzeugführer und Bahnbediensteten,

als Seefahrer möchte ich gerne einen Blick über den Tellerrand werfen. ^_^

Ich studiere Seeverkehr und Nautik und entwickle im Rahmen meiner Abschlussarbeit ein Ausbildungshandbuch für die Bedienung der Brandschutzeinrichtungen auf Seeschiffen.

Gerne würde ich auch einen Blick auf den Schienenverkehr werfen und erfahren ob es auch hier derartige Handbücher gibt. Konkret meine ich Handbücher, die Anleitungen zu Feuerlöschern, Rauchmeldeanlagen, Löschsystemen und Brandschutz allgemein enthalten. Falls es solche gibt, ist das Mitführen gesetzlich vorgeschrieben und sind diese individuell für ein bestimmtes Triebfahrzeug gestaltet? Und abschließend die Frage: werden solche Unterlagen auch verwendet? Oder ist es wie mit vielen anderen Handbüchern, die einfach nur durch die Gegend gefahren werden… :D

Vielen Dank im Voraus für eure Meinungen und Erfahrungen!

Gruß Sören
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chris232
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Beitrag von chris232 »

Zuerst mal gibt es die Einsatzmerkblätter. Diese enthalten nach Baureihen aufgeteilt den Aufbau bzw Material der Fahrzeuge, sämtliche "Rettungsöffnungen" und besondere Gefahren. Das sind Unterlagen, die v.a. den Feuerwehren zur Verfügung gestellt werden.

Ansonsten sind in den Bedienungsanleitungen der jeweiligen Fahrzeuge Informationen zum Erden, Rauchmelde- und Feuerlöscheinrichtungen enthalten. Das ist also Wissen der Lokführer und zumindest in D und AT ohne Mitführungspflicht. In Deutschland fallen mir hierzu spontan nur die "Schriftlichen Weisungen gemäß RID" (und eben Frachtpapiere) für Gefahrguttransport ein, Abfallbescheinigung und so Zeug - besondere Unterlagen für Notfälle wüsste ich sonst keine, die man generell dabei haben muss. In Österreich ist ein "Spickzettel" zum Selbstrettungskonzept, der im Wesentlichen den Ablauf einer Zugräumung und Hinweise zum Feuerlöschen gibt, vorgeschrieben.
Eisenbahnen sind in erster Linie nicht zur Gewinnerzielung bestimmt, sondern dem Gemeinwohl verpflichtete Verkehrsanstalten. Sie haben entgegen dem freien Spiel der Kräfte dem Verkehrsinteresse des Gesamtstaates und der Gesamtbevölkerung zu dienen.
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Daher hat die Bahn dem Gemeinwohl und nicht privaten Profitinteressen zu dienen, begreifen Sie es doch endlich mal!
Sören16
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Beitrag von Sören16 »

Danke für die Auskunft! :)
Langsam bekomme ich eine Ahnung wie, wann und wo welche Vorschrift und welches Gesetzt gilt.

Edit: Habe ich es richtig verstanden, dass die Einsatzmerkblätter freiwillig mitgeführt werden chris232?
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digitalgodzilla
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Beitrag von digitalgodzilla »

Wird der Richtige Umgang mit einem Feuerlöscher geübt? Bei meinem Arbeitgeber wird der Richtige Umgang mit einen Feuerlöscher erklärt und mit Übungslöschern an einem Simulator den mehrer Firmen in der Umgebung gemeinsam beschafft haben geübt.
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Martin H.
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Beitrag von Martin H. »

Nein, wird er nicht. Wir haben nur "zufällig" im Unterricht einmal anhand des Löschers im Flur die Handhabung theoretisch besprochen. Alles weitere ist wenn es gemacht wird freiwillig von der Firma.
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chris232
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Beitrag von chris232 »

Sören16 @ 5 Feb 2016, 11:26 hat geschrieben: Edit: Habe ich es richtig verstanden, dass die Einsatzmerkblätter freiwillig mitgeführt werden chris232?
Auf den Zügen sind die nicht dabei. Die dürften Feuerwehren und/oder Notfallmanager mit haben.
Eisenbahnen sind in erster Linie nicht zur Gewinnerzielung bestimmt, sondern dem Gemeinwohl verpflichtete Verkehrsanstalten. Sie haben entgegen dem freien Spiel der Kräfte dem Verkehrsinteresse des Gesamtstaates und der Gesamtbevölkerung zu dienen.
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Boris Merath
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Beitrag von Boris Merath »

Bei der Eisenbahn wird der Brandschutz in erster Linie durch die örtlichen Feuerwehren gewährleistet. In der Seefahrt dagegen sind die Schiffsbesatzungen auf sich alleine gestellt - dass man hier ganz andere Anforderungen an die Ausbildung hat, ist soweit eigentlich nachvollziehbar. Der Lokführer muss eigentlich nur in der Lage sein, seine Lok unbeschadet zu verlassen. Für echte Brandbekämpfung hat er (im Gegensatz zu Schiffsbesatzungen) auch gar nicht die benötigte Ausbildung.

Wobei es bei Linien, die Tunnel befahren, wohl gar nicht so verkehrt wäre wenn das Zugpersonal eine gewisse Grundausbildung und auch Ausrüstung hätte.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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digitalgodzilla
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Beitrag von digitalgodzilla »

Boris Merath @ 5 Feb 2016, 17:39 hat geschrieben: Bei der Eisenbahn wird der Brandschutz in erster Linie durch die örtlichen Feuerwehren gewährleistet. In der Seefahrt dagegen sind die Schiffsbesatzungen auf sich alleine gestellt - dass man hier ganz andere Anforderungen an die Ausbildung hat, ist soweit eigentlich nachvollziehbar. Der Lokführer muss eigentlich nur in der Lage sein, seine Lok unbeschadet zu verlassen. Für echte Brandbekämpfung hat er (im Gegensatz zu Schiffsbesatzungen) auch gar nicht die benötigte Ausbildung.

Wobei es bei Linien, die Tunnel befahren, wohl gar nicht so verkehrt wäre wenn das Zugpersonal eine gewisse Grundausbildung und auch Ausrüstung hätte.
Das macht bei uns zwar auch die Werkfeuerwehr trotzdem ist es sinnvoll wenn der Mitarbeiter weis wie er sich im Brandfall zu verhalten hat. leider weiß nicht jeder wie er sich im Brandfall richtig verhalten muss und wie ein Feuerlöscher Funktioniert. Es gibt immer noch fiele die nicht wissen das 112 die Notrufnummer ist
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mapic
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Beitrag von mapic »

Wenn ein Fahrzeug über eine eigene Brandmelde- oder sogar Brandbekämpfungsanlage verfügt, dann gibt es dazu natürlich eine entsprechende Erläuterung im Fahrzeughandbuch, in den Ausbildungsunterlagen oder sonst irgendeine Anweisung, wie im Falle einer Auslösung zu verfahren ist oder wie man z.B. manuell auslösen kann. Aber das gehört dann einfach zur ganz normalen Baureihenausbildung. Diese Handbücher oder sonstige Unterlagen müssen auch nicht unbedingt mitgeführt werden.
Wenn das einzige Brandbekämpfungsmittel nur ein handelsüblicher Feuerlöscher ist, dann gibt es dazu eigentlich keine besonderen Anweisungen oder gar eine Ausbildung. Es ist lediglich geregelt, dass das ordnungsgemäßge Vorhandensein der Feuerlöscher bei bestimmten Tätigkeiten zu prüfen ist.

Wenn dann mal die Feuerwehr anrücken muss, dann wird auch gleichzeitig das Notfallmanagement des Infrastrukturbetreibers und des Eisenbahnverkehrsunternehmens (EVU) in Gang gesetzt. Seitens der Infrastruktur muss erst mal sichergestellt werden, dass die Feuerwehr überhaupt sicher am Fahrzeug arbeiten kann, z.B. durch Sperren von Gleisen oder Abschalten und Erden der Oberleitung. Über das Notfallmanagement des EVUs wird die Feuerwehr über die Besonderheiten des Fahrzeugs informiert. Die Notfallmanager haben auf jeden Fall diverse Unterlagen, Dokumente, Handbücher, Landkarten und noch so einiges an Ausrüstung was sie mitführen müssen.
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