Schleudern Diesellok
Ich habe ein Video eingestellt bei youTube "Diesellok schleudert beim Anfahren in Dierdorf". Dann habe ich mal gesucht "Diesellok schleudert" und kein anderes Diesel-Schleuder- Video gefunden, dafür natürlich jede Menge Dampflok-Schleuderer. Frage an die Fachwelt: Schleudern V- und E-Loks so selten?
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Also eigentlich schon, nur neigen Dampfloks noch eher dazu und werden auch oft gefilmt.
Andere Loks schleudern auch, neuere aber bei weitem nicht so extrem da gleich abgeregelt wird.
Als Diesellok fiele mit gerade die V60 ein, die macht das manuell ganz gerne mal.
Auch die ideale Möglichkeit, Flachstellen zu entfernen. Schweren Zug dran, Vollgas und wenn der Tacho viel genug zeigt Sand auf und leicht bremsen.
:ph34r: :ph34r: :ph34r: :ph34r: :ph34r:
Unsere neue Vossloh G6 schleudert auch nicht mehr im klassischen Sinne.
Andere Loks schleudern auch, neuere aber bei weitem nicht so extrem da gleich abgeregelt wird.
Als Diesellok fiele mit gerade die V60 ein, die macht das manuell ganz gerne mal.
Auch die ideale Möglichkeit, Flachstellen zu entfernen. Schweren Zug dran, Vollgas und wenn der Tacho viel genug zeigt Sand auf und leicht bremsen.
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Unsere neue Vossloh G6 schleudert auch nicht mehr im klassischen Sinne.
Über das Loch in den Schienen darf dann der schwere Zug und alle danach drüberhumpeln ...Martin H. @ 12 Sep 2016, 16:23 hat geschrieben: .... Sand auf und leicht bremsen. :ph34r: :ph34r: :ph34r: :ph34r: :ph34r:
Meine Eisenbahngeschichten - "Von Stellwerken und anderen Maschinen ..."
Die Organe der Bahnerhaltung sind ermächtigt, den Arbeitern zur Aneiferung angemessene Quantitäten von Brot, Wein oder Branntwein unentgeltlich zu verabfolgen. Nr. XXVII - Vorschriften für das Verhalten bei Schneefällen, K. k. Österreichische Staatsbahnen, Gültig vom 1. Oktober 1906; Artikel 14(5)
Die Organe der Bahnerhaltung sind ermächtigt, den Arbeitern zur Aneiferung angemessene Quantitäten von Brot, Wein oder Branntwein unentgeltlich zu verabfolgen. Nr. XXVII - Vorschriften für das Verhalten bei Schneefällen, K. k. Österreichische Staatsbahnen, Gültig vom 1. Oktober 1906; Artikel 14(5)