Betriebliche Aufgaben Kundenbetreuer im Naverkehr

Strecken und Fahrzeuge des Regionalverkehrs (ohne S-Bahn!)
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ES64U2
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Beitrag von ES64U2 »

In den meisten Nahverkehrszügen der Deutschen Bahn ist der Zugführer/Zugchef gleichzeitig der Triebfahrzeugführer, oder?
Müssen die Kundenbetreuer dann neben Fahrgeldsicherung und anderen Tätigkeiten auch heute noch betriebliche Aufgaben wahrnehmen, wie z. B. Bremsprobe, oder Erstellen der Wagenliste und des Bremszettels?
Wie funktioniert die Abfertigung bei n-Wagen? Wird Zp9 genutzt oder gibt es ein TAV-ähnliches System?
Martin H.
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Beitrag von Martin H. »

So viele Fragen auf einmal.

Normalerweise ist der Lokführer gleichzeitig Zugführer. Zugchef ist genau so eine Bezeichnung wie Kundenbetreuer oder Ähnliches.
Ausnahmen sind der München-Nürnberg-Express oder eventuelle ICs, die zwischen Freilassing und Berchtesgaden als Regionalzug fahren und alles weitere, das ich nicht kenne.

Beim Nahverkehr, aber auch beim Fernverkehr gibt es die Zugbegleiter die Betriebliche Aufgaben wahrnehmen dürfen, und welche die es nicht dürfen. Entsprechend werden die Schichten verteilt.
In den entsprechenden Schichten kann dann eine Bremsprobe oder eine Wagenliste verlangt werden.
Letzteres wird auch bei Wagenzügen immer mehr von Dauerbremszetteln verdrängt. Im Störfall muss er dann aber eine schreiben, oder der Lokführer. Zumindest bei uns ist es aber die Ausnahme geworden.

n-Wagen verkehren in TB0, Zugbegleiter schließt die Türen und meldet wenn alles ordnungsgemäß ist dies mit der orangefarbenen Zugbegleitermeldescheibe. Zp9 wird, ausgenommen Örtliche Abfertigungsanlagen nur noch beim NIM oder den IC-RBs genutzt.
Möglichkeit 2, wenn alle Wagen ausgerüstet sind, ist SAT. Das ist ähnlich wie TAV, nur dass es keine Lichtschranke und keine Rücknahme der Türfreigabe gibt, einfach nur Türen zu durch den Lokführer. Melden, dass alles passt durch den Zub. Oder nenn´es TB0, außer dass der Lokführer im Auftrag des Zugbegleiters die Türen schließt.
Und es gibt eine Grünschleife, wenn alle Türen zu sind, sowie die Möglichkeit nur links oder rechts aufzumachen, im Gegensatz zu reinem TB0.

Jaja, ich und was kompakt zusammenfassen.

Edit: Auch bei TAV-Zügen tritt zumeist ein Zub auf den Bahnsteig, dieser ist dann aber nicht an der Abfertigung beteiligt und ggf. auch gar nicht dafür ausgebildet. Dies dient rein der Präsenz den Fahrgästen gegenüber, sollten sie Fragen haben oder Hilfe benötigen. Und, dass der Prüfer des Aufgabenträgers das Kreuz an der richtigen Stelle macht. In dem Punkt ist der NIM einsame Spitze. :D
ES64U2
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Beitrag von ES64U2 »

Vielen Dank für die umfassende und informative Antwort!
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