Hallo zusammen,
ich hatte gestern einen Kollegen bei mir, der folgendes Problem hat.
Er wird zur Zeit nur als Rangierbegleiter eingesetzt obwohl er Tf ist, weil er keinen Führerschein nach TfV ausgestellt bekommt.
Er hatte vor einigen Jahren einen Führerschein Kl.3 nach VDV 753 inkl.ZB gemacht, und den hat er verloren. Sein EBL erkannte die Prüfungsbescheinigungen die er ihm zur Neuaustellung Vorlag nicht an, worauf er einen neuen kompletten Lehrgang nach TfV absolvierte. Er sagte mir dann das er nach Anlage 5 nicht geprüft wurde, da seine Prüfung nach VDV 753 beim Bildungsträger als gleichwertig anerkannt wurde. So das er nur nach Anlage 6 und 7 geprüft ist und bestanden hat. Das EBA verlangt aber den Führerschein nach VDV bzw. die Prüfungsbescheinigung gemäß TfPV zur Ausstellung. Beides kann er nicht vorweisen, da ja verloren bzw. nicht nach Anlage 5 geprüft wurde.
Meines Wissens nach darf doch eigentlich auch nicht Anlage 6 und 7 geprüft werden was bei ihn wurde, wenn Anlage 5 nicht geprüft wurde.
1. Wie verhält es sich, wenn Anlage 5 nach VDV anerkannt wurde?
2.Hat er überhaupt eine Chance den Führerschein zu bekommen?
3.Wenn ja wie? Und was sollte er unternehmen um ihn zu denoch zu bekommen?
Er kann ja nachweisen das er die Ausbildung 2 mal komplett absolviert hat.
1 x nach VDV, und 1 x nach TfV
MfG
Nik0309
Triebfahrzeugführerschein
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- Registriert: 17 Mär 2014, 00:04
Für mich hört sich das nach einer total unseriösen Umschulung an, typisch für die schwarzen Schafe der Umschulindustrie.
Trassengebühren halbieren! Schwerverkehrsabgabe ab 3,5t für Lkw und Busse einführen! Infrastrukturausbau, Knotenausbau, Kapazitätsausbau! Verminderter Mehrwertsteuersatz für alle Zugfahrkarten! Fahrgastrechte für alle Verkehrsträger gleich!