Linie R @ 23 Oct 2017, 20:55 hat geschrieben:da ich im Forum diesbezüglich nichts gefunden habe, eröffne ich mal ein neues Thema.
Oha, das gibt hierzuforum Höchststrafe!
Ist das anderswo noch genauer geregelt?
Nein, die BOStrab ist bewusst in dieser Hinsicht sehr wage. Ergänzend zu Boris sei vielleicht noch gesagt, dass die BOStrab die gesetzliche Grundlage
für völlig unterschiedliche Fahrzeuge ist. Dementsprechend wären exakte Angaben zu Parametern wie Gleisabständen absolut kontraproduktiv - ich denke, es ist auf den ersten Blick erkennbar, dass die Wuppertaler Schwebebahn völlig andere Trassierungsparameter benötigt als die Münchner U-Bahn oder die Karlsruher Regionalstadtbahn.
Wonach richtet man sich da bei der Planung/Bau von Tramstrecken?
Die wesentlichen Trassierungsparameter sind Spurweite, Gleisradien, Kuppen- und Wannenhalbmesser und vor allem der Gleisabstand. Aus letzterem ergibt sich auch die Antwort auf
Es ist die Frage in einer Diskussion um die Regensburger Stadtbahn aufgetaucht, wie breit ein eigener Gleiskörper bei einer zweigleisigen Strecke denn eigentlich sein muss.
Da wir in Regensburg von einem Neubau sprechen, nehme ich einfach mal Normalspur (1435 mm) sowie die übliche Stadtbahnfahrzeugbreite von 2,65 m an. Dafür benötigt man einen Gleisabstand von 3,00 m. Vereinfacht schlage ich jetzt mal noch den jeweils halben Wert an den Seiten drauf (also noch 2x 1,50 = 3 m) und komme damit auf eine Gesamtbreite von 6,00 m für den besonderen Bahnkörper einer regelspurigen Stadtbahn. Das könnte dann
etwa so aussehen. (In Münchnen sind die Fahrzeuge allerdings nur 2,30 m breit.)
Dabei gilt es jedoch evtl. weitere Punkte zu beachten, z.B.
Fußgängerquerungen. Snnvollerweise sollten diese auf beiden Seiten des Gleiskörpers vorhanden sein und auch genügend Platz für einen Kinderwagen oder Fahrrad bieten.
Zum Vergleich: Eine eigene Bustrasse benötigt mehr Platz, üblich sind bei von Bus ud Tram gemeinsam genutzten Trassen 3,50 m Gleisabstand.
Hier ist der Unterschied deutlich zu erkennen - im Haltestellenbereich bustauglich, straßenbündig mit kleinerem Gleisabstand.
Ein Fahrstreifen innerorts sollte übrigens mindestens 3,00 m breit sein, reine PKW-Fahrstreifen 2,25 m. Davon kann und wird aber natürlich je nach Zwangspunkten abgewichen.
Ich hoffe, das war soweit verständlich und beantwortet deine Frage, ansonsten einfach nachfragen!